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   OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28072
OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00 (https://dejure.org/2001,28072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2001 - 14 Wx 109/00 (https://dejure.org/2001,28072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 14 Wx 109/00 (https://dejure.org/2001,28072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen Freiheitsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2001, 179
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    c) Im Bereich der Abschiebungshaft kommt hiernach ein Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung etwa bei Haftanordnungen im Wege der einstweiligen Anordnung (vgl. § 11 FEVG) oder zur Vorbereitung der Ausweisung (vgl. § 57 Abs. 1 AuslG) in Betracht, bei denen die Höchstdauer der Haft auf sechs Wochen begrenzt ist oder werden soll (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2001, InfAuslR 2001, S. 179; BayObLG, Beschluss vom 1. Juni 2001, InfAuslR 2001, S. 445).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auch das Oberlandesgericht Hamm (19. Zivilsenat) hat in einem vergleichbaren Fall auf die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Anordnung im Zeitpunkt ihres Erlasses abgestellt und bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit berücksichtigt, dass die gebotene Anhörung zunächst unterblieben, wenn auch später nachgeholt worden war (Beschluss vom 14.9.2001 19 W 78/01 FGPrax 2001, 263; vgl. auch OLG Karlsruhe InfAuslR 2001, 179).
  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

    Im Bereich der Abschiebungshaft kommt hiernach ein Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bei Haftanordnungen im Wege der einstweiligen Anordnung (vgl. § 11 FEVG) oder zur Vorbereitung der Ausweisung (vgl. § 57 Abs. 1 AuslG) in Betracht, bei denen die Höchstdauer der Haft auf sechs Wochen begrenzt ist oder werden soll (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2001, InfAuslR 2001, S. 179; BayObLG, Beschluss vom 1. Juni 2001, InfAuslR 2001, S. 445).
  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01

    Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen

    Daher kann der Betroffene sein gegen die Erstentscheidung eingelegtes Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung fortführen, auch wenn sich das ursprünglich damit verfolgte Begehren wegen des Endes der Haft prozessual überholt hat, da ihm anderenfalls der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtsschutz versagt würde (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433; BayObLGZ 2000, 220/221; OLG Köln BtPrax 1998, 35; OLG Karlsruhe InfAuslR 2001, 179/180).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

    Eine eventuell durch die Entlassung der Betroffenen aus dem Klinikum erst während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Erledigung der Hauptsache hatte auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss (vgl. BGH FamRZ 1978, 396 ; BayObLG WE 1993, 343; OLG Karlsruhe InfAuslR 2001, 179).
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