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   BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R   

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https://dejure.org/2000,2831
BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R (https://dejure.org/2000,2831)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R (https://dejure.org/2000,2831)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 R (https://dejure.org/2000,2831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld - Türkischer Staatsangehöriger - Bleiberechtsregelung - Rücknahme des Asylantrags - Befristete Aufenthaltserlaubnis - Arbeitserlaubnis - Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB I § 30 Abs. 2
    D (A), Türken, Kindergeld, Arbeitnehmer, gewöhnlicher Aufenthalt, Arbeitnehmerbegriff, Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; BKGG § 42; ; EWGV 1408/71 Art 2 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2001, 181
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96

    Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Die Forderung des Art. 4 Abk nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11 für das deutsch-jugoslawische Abk über Soziale Sicherheit) dient lediglich der Abgrenzung des berechtigten Personenkreises zu solchen Personen, die sich außerhalb der Gebiete beider Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten.

    Die Anspruchsvoraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt nach Art. 4a Satz 1 Abk bei einem Aufenthalt der Kinder im anderen Vertragsstaat aber nicht (vgl dazu für das Krankenversicherungsrecht BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11: Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien-Herzegowina auf Familienbeihilfe für Angehörige trotz fehlenden Inlandsaufenthaltes nach dem deutsch-jugoslawischen Abk über Soziale Sicherheit).

  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R

    Anspruch auf Kindergeld für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Die Kinder des Klägers hatten zwar - nach dem Maßstab des § 30 Abs. 1, 3 SGB I iVm dem BKGG (vgl dazu zuletzt das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -) - ebensowenig wie er selbst einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Diese Entscheidung hat der Senat dann mit Beschluß vom 15. August 2000 aufgehoben, weil die Vorlagefrage für den Rechtsstreit nicht mehr entscheidungserheblich war, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen vom 12. April 2000 (B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R - letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung Kg nach Abkommensrecht für die Zeiten zuerkannt hat, in denen sie in Deutschland Arbeitnehmer waren und weiter sind.
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Diese Entscheidung hat der Senat dann mit Beschluß vom 15. August 2000 aufgehoben, weil die Vorlagefrage für den Rechtsstreit nicht mehr entscheidungserheblich war, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen vom 12. April 2000 (B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R - letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung Kg nach Abkommensrecht für die Zeiten zuerkannt hat, in denen sie in Deutschland Arbeitnehmer waren und weiter sind.
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80

    Versicherungszugehörigkeit - Zivilbedienstete - Streitkräfte - Belgien

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Der Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen ist - im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht (vgl § 6 Viertes Buch Sozialgesetzbuch ) - im BKGG nicht ausdrücklich geregelt; er ist jedoch - wenn auch beschränkt auf Regelungen über den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt - in § 30 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) positiv-rechtlich ausgesprochen und gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3; allgemein zum Vorrang zweiseitiger Kollisionsnormen: Eichenhofer, Internationales Sozialrecht, 1994, RdNr 129; von Maydell, Internationales Sozialversicherungsrecht, Festschrift zum 25-jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts, Band II, 1979, 943, 961 f; Seewald, KassKomm, § 6 SGB IV RdNr 1; zum Vorrang des Abkommensrechts vor dem deutschen internationalen Kg-Recht vgl Eichenhofer, aaO, RdNr 562; Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, 820).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    § 30 Abs. 2 SGB I beschränkt sich nicht auf die Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts, sondern beinhaltet einen allgemeinen Rechtsgrundsatz (BSG, InfAuslR 2001, 181, 182; BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 10).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 55/10

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer -

    Der Anspruch auf Kindergeld wird vielmehr bereits von Art. 4 Buchst. a SozSichAbk Türkei begründet, wonach der türkische --nicht aber der deutsche-- Staatsangehörige, der sich in Deutschland als Arbeitnehmer gewöhnlich aufhält, den diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Kindergeld erhält (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2001, Beilage Nr. I 6, 63).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 44/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Dieser Unterschied beruht darauf, dass die Lebenshaltungskosten für in der Türkei lebende Kinder deutlich geringer sind als die Lebenshaltungskosten für Kinder, die im Inland bzw. in einem der in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG genannten Staaten ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (sog. Wohnland-Bedarfsprinzip; vgl. Denkschrift zum Zwischenabkommen zur Änderung des deutsch-türkischen Abkommens vom 30. April 1964, BTDrucks 7/3022, S. 7; BSG-Urteil vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Informationsbrief Ausländerrecht 2001, 181, zum Bundeskindergeldgesetz).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 1812/19

    EU-Ausländer; ALG II; Österreich; wohnungslos; Meldepflicht; gewöhnlicher

    Darüber hinaus folgt aus dem einfachen (Sozial-)Recht in § 30 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben; die Vorschrift gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 15.09.2021 - L 6 AS 316/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das einfache Sozialrecht enthält zudem mit § 30 Abs. 2 SGB I, der ausdrücklich vorsieht, dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts durch die Vorschriften dieses Gesetzbuches unberührt bleiben, einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der es in der Regel erlaubt, auftretende Konflikte in diesem Sinne zu lösen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2020 - L 18 AS 1641/19

    DÖFA; Österreicher; Obdachloser; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Darüber hinaus folgt aus dem einfachen (Sozial-)Recht in § 30 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben; die Vorschrift gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 EG 948/02

    Erziehungsgeldanspruch - türkische Staatsangehörige - aufenthaltsrechtlicher

    Der Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen ist zwar im BErzGG nicht ausdrücklich geregelt, er ist jedoch in § 30 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - positiv-rechtlich ausgesprochen und gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (vgl. BSGE 52, 210,213 sowie vom 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R - m.w.N; vgl. auch Buchner/Becker, BErzGG 7. Auflage, § 1 Rdnr.4).
  • FG Hamburg, 31.10.2008 - 3 K 200/08

    Finanzgerichtsordnung / (Abkommens-)Kindergeld: Zweifel an Klägerwohnsitz /

    Bei dieser Regelung geht es um das Wohnland- statt Territorialitätsprinzip für die Kinder bei gleichzeitiger Begrenzung der Kindergeldhöhe (BSG vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2001, Beil. 6 Heft 7, 63; vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115).
  • FG Köln, 28.06.2001 - 3 K 3355/97

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsangehörigen

    c) Eine erneute Entscheidung des EuGH erscheint danach weder erforderlich noch ist eine weitere Entscheidung absehbar, nachdem das BSG seinen Vorlagebeschluss vom 16.12.1999 wieder zurückgenommen (Beschluss vom 15.08.2000 B 14 Kg 5/99 R) und Kindergeld -wenn auch gesützt auf andere Anspruchsgrundlagen- antragsgemäß zugesprochen hat (Entscheidung vom 13.12.2000 B 14 KG 1/00 R, Inf AuslR 2001, 181).
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