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   VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98   

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VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98 (https://dejure.org/2000,19101)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2000 - 13 S 858/98 (https://dejure.org/2000,19101)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2000 - 13 S 858/98 (https://dejure.org/2000,19101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2001, 225
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98
    Danach gilt folgendes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1980, BVerwGE 61, 176, 181 ff.): Da bereits berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue die Ablehnung des Bewerbers rechtfertigen, sind ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung desselben in der Regel nicht erforderlich.

    Entscheidend ist, ob der "ICCB" Ziele verfolgt, die mit grundlegenden Prinzipien des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates unvereinbar sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.11.1980, a.a.O., S. 178).

    Für das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Einbürgerungsbewerbers dürfte der Einbürgerungsbehörde eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt sein; das Gericht darf die Verfassungstreue daher nicht auf Grund eines eigenen prognostischen Werturteils über die Persönlichkeit des Bewerbers selbst feststellen (BVerwG, Urteil vom 27.11.1980, a.a.O., S. 185 f. zur Prüfung der Verfassungstreue des Eingangsbewerbers zum öffentlichen Dienst).

    Dieser primären Entscheidungskompetenz der Einbürgerungsbehörde dürfte es entsprechen, dass dem gerichtlichen Verfahren der Sachstand zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zugrunde zu legen ist; Erkenntnismittel, die der Einbürgerungsbehörde nicht zur Verfügung standen und die vom Bewerber im Verwaltungsverfahren hätten beigebracht werden müssen, sind daher ohne Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen behördlichen Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 27.11.1980, a.a.O., S. 191 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.9.1990 - 9 S 1138/89 -, NVwZ-RR 1992, 141 f. zur Beurteilung der Eignung von Ärzten zur Weiterbildung).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98
    Die freiheitlich demokratische Grundordnung umfasst die Grundprinzipien der Staatsgestaltung, die das Grundgesetz als unantastbar anerkennt und die deshalb gegen Angriffe verteidigt werden sollen (hierzu und zum folgenden BVerwG, Urteil vom 21.10.1986, BVerwGE 75, 86, 93 f.; Beschluss vom 27.6.1983, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19, S. 25 f.).

    Es findet also keine Abwägung mit den persönlichen Interessen des Bewerbers, sondern nur eine Abwägung der für und gegen die Einbürgerung sprechenden staatlichen Belange statt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1986, a.a.O.; Beschluss vom 19.2.1991, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 41, S. 66 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände dürfte es auch nicht geboten sein zu prüfen, ob gegen die Einbürgerung sprechende staatliche Belange mit Blick auf vorhandene deutsche Sprachkenntnisse zurückgestellt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1986, a.a.O., S. 90 und Urteil vom 14.11.1989, a.a.O., S. 98: staatliches Interesse an der Einbürgerung bei deutscher Abstammung und Deutsch als Muttersprache).

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98
    Vielmehr gilt nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung umgekehrt, dass eine Einbürgerung, die Mehrstaatigkeit zur Folge hat, nicht im staatlichen Interesse liegt und daher grundsätzlich unerwünscht ist (BVerwG, Beschluss vom 19.2.1991, a.a.O. S. 67; Urteil vom 14.11.1989, BVerwGE 84, 93, 96 f.; vgl. Nr. 5.3.1 und 5.3.2 der oben genannten Einbürgerungsrichtlinien).

    Ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände dürfte es auch nicht geboten sein zu prüfen, ob gegen die Einbürgerung sprechende staatliche Belange mit Blick auf vorhandene deutsche Sprachkenntnisse zurückgestellt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1986, a.a.O., S. 90 und Urteil vom 14.11.1989, a.a.O., S. 98: staatliches Interesse an der Einbürgerung bei deutscher Abstammung und Deutsch als Muttersprache).

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98
    Diese Vorschrift bildete die Grundlage für die notwendige Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO) der Bundesrepublik Deutschland (BVerwG, Urteil vom 16.5.1983, BVerwGE 67, 173 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1990 - 9 S 1138/89

    Zur Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung durch die Ärztekammer bei Zweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98
    Dieser primären Entscheidungskompetenz der Einbürgerungsbehörde dürfte es entsprechen, dass dem gerichtlichen Verfahren der Sachstand zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zugrunde zu legen ist; Erkenntnismittel, die der Einbürgerungsbehörde nicht zur Verfügung standen und die vom Bewerber im Verwaltungsverfahren hätten beigebracht werden müssen, sind daher ohne Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen behördlichen Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 27.11.1980, a.a.O., S. 191 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.9.1990 - 9 S 1138/89 -, NVwZ-RR 1992, 141 f. zur Beurteilung der Eignung von Ärzten zur Weiterbildung).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

    Da bereits "tatsächliche Anhaltspunkte" hinreichen, sind ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers in der Regel - und so auch hier - nicht erforderlich (VGH BW, B.v. 29.3.2000 - 13 S 858/98 -, InfAuslR 2001, 225 ; U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00 -, NVwZ 2001, 1434).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Darin unterscheidet sich der Versagungsgrund des § 86 Nr. 2 AuslG von der im Rahmen der Ermessensausübung bei § 8 StAG zu berücksichtigenden Prognose über die Verfassungstreue des Einbürgerungsbewerbers (vgl. dazu das Senatsurteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 - und den Senatsbeschluss vom 29.3.2000, InfAuslR 2001, 225).
  • VG Gießen, 18.10.2004 - 10 E 891/04

    Ausschlussgründe für die Einbürgerung

    Ausreichend für die inkriminierten Unterstützungshandlungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind zudem Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urt. v. 10.10.2003 - 10 E 5130/02 -) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bay. VGH, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 -; VGH Baden Württemberg, Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - u. ä. Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).

  • VG Gießen, 05.04.2004 - 10 E 4911/03

    Rücknahme der Einbürgerung

    50 Ausreichend für eine Unterstützungshandlung im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind auch Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urt. v. 10.10.2003 - 10 E 5130/02) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).

    52 Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1.07.2002 - 13 S 1111/01 - und ähnlich Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).

  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

    Ausreichend für Unterstützungshandlungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind auch Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

    Ein Abwenden im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen (Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003, 5 B 01.1805; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01 und ähnlich Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

  • VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 4 K 2234/01

    Einbürgerung - Ausschlussgrund

    Andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen im Rahmen des §  86 Nr.  2 AuslG herangezogen werden (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002  -  13  S  1111/01  -  unter Hinweis auf den Beschluss des VGH Bad.-Württ. v. 29.03.2000, InfAuslR 2001, 225 sowie dessen Urt. v. 16.05.2001  -  13  S  916/00  -).
  • VG Aachen, 28.10.2009 - 8 K 1733/06

    Ausschluss der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund

    Ein reines Zweckverhalten angesichts eines laufenden Einbürgerungsverfahrens genügt nicht, vgl. VGH Bayern, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 01.1805 - VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 -, und Beschluss vom 29. März 2000 - 13 S 858/98 - OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2000 - 8 A 609/00 -, InfAuslR 2001, 29.
  • VG Berlin, 28.01.2009 - 2 A 133.07

    Klage auf Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

    Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 2000 - 13 S 858/98 - juris).
  • VG Neustadt, 16.11.2004 - 5 K 326/04
    Auch in den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 29. März 2000, InfAuslR 2001, 225 ff., und vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1434 ff. zur Einbürgerung nach § 8 RuStAG wird der Kalifatsstaat als verfassungsfeindliche Organisation angesehen.
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