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   VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01   

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https://dejure.org/2001,15781
VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01 (https://dejure.org/2001,15781)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2001 - 7 K 715/01 (https://dejure.org/2001,15781)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2001 - 7 K 715/01 (https://dejure.org/2001,15781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung einer Türkin in den deutschen Staatsverband; Auswirkungen einer kurzzeitigen Unterbrechung der Aufenthaltsberechtigung auf den Einbürgerungsanspruch; Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland; Integration der hier aufgewachsenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 954
  • InfAuslR 2001, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01
    Die Aufenthaltserlaubnis hat für die Anerkennung des Aufenthaltsrechts nur eine deklaratorische Bedeutung (EuGH, Urteil vom 16.03.2000 - Rs. C-329/97, InfAuslR 2000, 217, 220 Ergat).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01
    Es ist sachgerecht, die staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung des § 89 AuslG im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG entsprechend heranzuziehen, soweit es sich um gebundene Entscheidungen handelt, somit § 89 Abs. 1 AuslG für Unterbrechungen des gewöhnlichen Aufenthalts und § 89 Abs. 3 AuslG für Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. zum Begriff des rechtmäßig dauernden Aufenthalts in Art. 2 S. 1 Nr. 2 StaatenlMindÜbkAG: BVerwG, Urteil vom 28.09.1993 - 1 C 1/93 - InfAuslR 1994, 35, 37 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen

    Eine entsprechende Anwendung des § 89 Abs. 3 AuslG auf die Regelung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG kommt nicht in Betracht (anders aber: VG Stuttgart, Urteile vom 14.3.2001 - 7 K 3738/00 -, InfAuslR 2001, 299, vom 25.4.2001 - 7 K 715/01 -, InfAuslR 2001, 319 und vom 9.8.2002 - 7 K 4424/01 - GK/StAR, § 89 AuslG RdNr. 4, vgl. allerdings eine analoge Anwendung nicht in Betracht ziehend: GK/StAR, § 4 StAG RdNr. 220 ff.).
  • VG Stuttgart, 22.01.2003 - 7 K 959/02

    Unschädliche kurzfristige Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts eines

    Für Unterbrechungen des rechtmäßigen und des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Unterbrechungsregelungen des § 89 Abs. 1 und 3 AuslG entsprechend heranzuziehen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: Urteil vom 14.03.2001 - 7 K 3738/00- InfAuslR 2001, 299 = EzAR 278 Nr. 5; Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01- NVwZ 2001, 954 = StAZ 2001, 237 = InfAuslR 2001, 319).

    Im Hinblick auf Unterbrechungen des gewöhnlichen und des rechtmäßigen Aufenthaltes beim maßgeblichen Elternteil hat das Gericht zu § 4 Abs. 3 S. 1 StAG mit Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01 - (NVwZ 2001, 954 = InfAuslR 2001, 319 = StAZ 2001, 237) ausgeführt:.

  • VG Stuttgart, 09.08.2002 - 7 K 4424/01

    Einbürgerungsanspruch des Kindes bei kurzfristig unterbrochenem rechtmäßigen

    Für Unterbrechungen des rechtmäßigen und des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen des § 4 Abs. 3 StAG sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Unterbrechungsregelungen des § 89 Abs. 1 und 3 AuslG entsprechend heranzuziehen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: Urteil vom 14.03.2001 - 7 K 3738/00- InfAuslR 2001, 299 = EzAR 278 Nr. 5; Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01- NVwZ 2001, 954 = StAZ 2001, 237 = InfAuslR 2001, 319.

    Im Hinblick auf Unterbrechungen des gewöhnlichen und des rechtmäßigen Aufenthaltes beim maßgeblichen Elternteil hat das Gericht zu § 4 Abs. 3 S. 1 StAG mit Urteil vom 25.04.2001 - 7 K 715/01 - (NVwZ 2001, 954 = InfAuslR 2001, 319 = StAZ 2001, 237) ausgeführt:.

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