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   BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01   

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https://dejure.org/2001,11631
BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01 (https://dejure.org/2001,11631)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.2001 - 3Z BR 110/01 (https://dejure.org/2001,11631)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 3Z BR 110/01 (https://dejure.org/2001,11631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Erledigung der Hauptsache; Rechtmäßigkeit; Vorbereitungshaft; Abschiebung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; AuslG § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit von Vorbereitungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2001, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Zum Entlassungszeitpunkt war der Beschluss des Landgerichts bereits erlassen, da er am 9.3.2001 an die Beteiligten hinausgegeben wurde (vgl. BGH NJW 1976, 1454; 1982, 888/889).
  • BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 277/75

    Annahmerevision

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Zum Entlassungszeitpunkt war der Beschluss des Landgerichts bereits erlassen, da er am 9.3.2001 an die Beteiligten hinausgegeben wurde (vgl. BGH NJW 1976, 1454; 1982, 888/889).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    c) Eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG im Hinblick auf dessen Beschluss vom 25.7.1998 (BGHZ 139, 254) ist nicht geboten.
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    b) Die vom Bundesverfassungsgericht zur Rechtsweggarantie entwickelten Grundsätze gebieten es hier, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung ausnahmsweise zuzulassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Das Landgericht konnte ausnahmsweise von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen, da nach der umfassenden Darstellung der Problematik durch die Verfahrensbevollmächtigten keine weitere Sachaufklärung zu erwarten war (vgl. BGH FGPrax 1995, 168/169).
  • BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 103/91
    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Die 1992 mit einer gefälschten Aufenthaltserlaubnis erfolgte Einreise des Betroffenen ließ darüber hinaus den Schluss zu, dass er die Durchführung seiner Abschiebung ohne deren Sicherung durch Haft vereiteln oder zumindest wesentlich erschweren würde (vgl. zur Indizwirkung einer erheblichen Straftat für den Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG BayObLGZ 1991, 266/271; 1993, 154/156).
  • BayObLG, 27.04.1989 - BReg. 3 Z 38/89

    FreihEntzG; Rechtsverfolgung; Auslagen; Erstattung

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    a) Hauptsacheerledigung ist dadurch eingetreten, dass der Betroffene am 14.3.2001 endgültig aus der Haft entlassen wurde (vgl. BayObLGZ 1989, 131/133).
  • BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 72/93
    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Die 1992 mit einer gefälschten Aufenthaltserlaubnis erfolgte Einreise des Betroffenen ließ darüber hinaus den Schluss zu, dass er die Durchführung seiner Abschiebung ohne deren Sicherung durch Haft vereiteln oder zumindest wesentlich erschweren würde (vgl. zur Indizwirkung einer erheblichen Straftat für den Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG BayObLGZ 1991, 266/271; 1993, 154/156).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Ob die Abschiebung des Betroffenen ansonsten zu Recht betrieben wird, haben die Haftgerichte nicht zu prüfen; insoweit obliegt die Gewährung von Rechtsschutz ausschließlich den Verwaltungsgerichten (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG InfAuslR 2000, 230/232).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 262/93

    Vorbereitungshaft zur Vorbereitung der Ausweisung eines Ausländers; Ausnahmsweise

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
    Jedoch muss ohne das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Begrenzung der Haftdauer beachtet werden (BayObLGZ 1993, 378), wie dies hier auch geschehen ist.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    c) Im Bereich der Abschiebungshaft kommt hiernach ein Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung etwa bei Haftanordnungen im Wege der einstweiligen Anordnung (vgl. § 11 FEVG) oder zur Vorbereitung der Ausweisung (vgl. § 57 Abs. 1 AuslG) in Betracht, bei denen die Höchstdauer der Haft auf sechs Wochen begrenzt ist oder werden soll (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2001, InfAuslR 2001, S. 179; BayObLG, Beschluss vom 1. Juni 2001, InfAuslR 2001, S. 445).
  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

    Im Bereich der Abschiebungshaft kommt hiernach ein Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bei Haftanordnungen im Wege der einstweiligen Anordnung (vgl. § 11 FEVG) oder zur Vorbereitung der Ausweisung (vgl. § 57 Abs. 1 AuslG) in Betracht, bei denen die Höchstdauer der Haft auf sechs Wochen begrenzt ist oder werden soll (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2001, InfAuslR 2001, S. 179; BayObLG, Beschluss vom 1. Juni 2001, InfAuslR 2001, S. 445).
  • LG Saarbrücken, 09.10.2008 - 5 T 468/08
    Im Bereich der Abschiebungshaft besteht dieses Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung jedenfalls bei einer Haftanordnung im Wege der einstweiligen Anordnung oder zur Vorbereitung der Ausweisung (vgl. BVerfG a. a. O.; BayObLG InfAuslR 2001, 445).
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