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   BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01   

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BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01 (https://dejure.org/2001,2162)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2001 - 1 B 217.01 (https://dejure.org/2001,2162)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 1 B 217.01 (https://dejure.org/2001,2162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandungsklage - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - Abschiebungsschutz - Asylverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 66 S. 2; VwGO § 144 Abs. 4; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; AuslG § 53 Abs. 6
    D (A), Verfahrensrecht, Abschiebungsschutz, Gerichtliche Aufhebung, Abschiebungshindernis, Prüfungskompetenz, Streitgegenstand, Klage, Bundesbeauftragter, Notwendige Beiladung

  • Judicialis

    VwGO § 66 Satz 2; ; VwGO § 144 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 53 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beanstandungsklage; Bundesbeauftragter; nachrangiger Abschiebungsschutz; notwendig Beigeladener; Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 854 (Ls.)
  • InfAuslR 2002, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.05.1998 - 9 B 409.98

    Ausländerrecht - Duldung bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung,

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass das Bundesamt und die Gerichte bei einer Erkrankung, die zu einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis führt, nicht davon entbunden sind, auch etwaige aus dieser Erkrankung folgende zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG zu prüfen (vgl. zum Verhältnis von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG und sonstigen Duldungsgründen nach § 55 Abs. 2 AuslG Beschlüsse vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - InfAuslR 1999, 525 und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 9 B 452.98 - nicht veröffentlicht; zu den Besonderheiten bei allgemeinen Gefahren im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG vgl. aber Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - DVBl 2001, 1531, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungszulassung ohne entsprechenden Antrag

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich nur auf vom Asylbewerber selbst erhobene Klagen, bei denen aufgrund der typischen Interessenlage des Asylbewerbers in der Regel von einem umfassenden, alle Stufen des Abschiebungsschutzes einschließenden Klagebegehren auszugehen ist, das nach Haupt- und Hilfsanträgen gegliedert ist (vgl. grundlegend Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - NVwZ 1999, 642, stRspr).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich nur auf vom Asylbewerber selbst erhobene Klagen, bei denen aufgrund der typischen Interessenlage des Asylbewerbers in der Regel von einem umfassenden, alle Stufen des Abschiebungsschutzes einschließenden Klagebegehren auszugehen ist, das nach Haupt- und Hilfsanträgen gegliedert ist (vgl. grundlegend Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 469.98 - NVwZ 1999, 642, stRspr).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00

    Politische Verfolgung durch staatsähnliche Organisation; quasi-staatliche

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens war damit nur der Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG einerseits und der nach § 53 Abs. 1, 2 und 4 AuslG andererseits (zur Unteilbarkeit des letztgenannten Begehrens vgl. Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 21.00 - InfAuslR 2001, 306 = DVBl 2001, 1000, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2001 - 11 A 10977/00
    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    BVerwG 1 B 217.01 OVG 11 A 10977/00.
  • BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 100.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Denn nach § 144 Abs. 4 VwGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend angewendet werden darf (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 und vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25, jeweils m.w.N.), kann die Beschwerde zurückgewiesen werden, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts sich jedenfalls im Ergebnis aus anderen Gründen als richtig erweist.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass das Bundesamt und die Gerichte bei einer Erkrankung, die zu einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis führt, nicht davon entbunden sind, auch etwaige aus dieser Erkrankung folgende zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG zu prüfen (vgl. zum Verhältnis von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG und sonstigen Duldungsgründen nach § 55 Abs. 2 AuslG Beschlüsse vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - InfAuslR 1999, 525 und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 9 B 452.98 - nicht veröffentlicht; zu den Besonderheiten bei allgemeinen Gefahren im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG vgl. aber Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - DVBl 2001, 1531, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Denn nach § 144 Abs. 4 VwGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend angewendet werden darf (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 und vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25, jeweils m.w.N.), kann die Beschwerde zurückgewiesen werden, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts sich jedenfalls im Ergebnis aus anderen Gründen als richtig erweist.
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 452.98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01
    Vielmehr ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres, dass das Bundesamt und die Gerichte bei einer Erkrankung, die zu einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis führt, nicht davon entbunden sind, auch etwaige aus dieser Erkrankung folgende zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG zu prüfen (vgl. zum Verhältnis von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG und sonstigen Duldungsgründen nach § 55 Abs. 2 AuslG Beschlüsse vom 11. Mai 1998 - BVerwG 9 B 409.98 - InfAuslR 1999, 525 und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 9 B 452.98 - nicht veröffentlicht; zu den Besonderheiten bei allgemeinen Gefahren im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG vgl. aber Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - DVBl 2001, 1531, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 13/23

    Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

    Nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erwächst in einer solchen Konstellation das vorinstanzliche Urteil nur nach Maßgabe der Gründe des Nichtzulassungsbeschlusses des Berufungsgerichts in Rechtskraft, das heißt mit der Begründung, dass die Klage unzulässig war (OVG Sachsen, BeckRS 2022, 42208 Rn. 44; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2020, 186 Rn. 38; VGH Bayern, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 8 ZB 06.485, juris Rn. 5; so auch zum Revisionszulassungsverfahren BVerwG NVwZ-RR 2012, 86 Rn. 7; Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 B 217/01, juris Rn. 7; VIZ 1996, 392, 393; aA: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 1 E 799/13, juris Rn. 7).
  • VGH Hessen, 11.05.2010 - 10 A 2658/06

    Streitgegenstand der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten - neuer

    Durch diese Begrenzung des Streitgegenstandes wird der Beigeladene auch nicht schutzlos gestellt, denn über die Gewährung subsidiären Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG hat das Bundesamt nach Abschluss dieses Verfahrens erstmals zu befinden und gegen diese Entscheidung kann er sodann gegebenenfalls erneut um Rechtsschutz nachsuchen (vgl. ebenso BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2001, - 1 B 217/01 -, juris, Rdnrn. 5 und 7; Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 2009, - 11 B 06.30503 -, juris, Rdnr. 29; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. März 2009, - 2 LB 643/07 -, juris, Rdnrn. 163 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2006, - 3 L 176/01 -, juris, Rdnr. 68).
  • OVG Thüringen, 06.03.2002 - 3 KO 428/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsandrohung;

    Der Senat grenzt sich insoweit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, wonach auch im Fall des Abschiebungsschutzes gemäß § 51 Abs. 1 AuslG sich das Klagebegehren zu Vollstreckungsregelung und mithin die Anfechtung nur auf die Teilregelung zum Zielland beziehe (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1999 - 3 KO 401/96 -, NVwZ - Beilage 2000, 69 und BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19.96 -, a. a. O., Beschluss vom 29. Juli 1998 - 9 B 135/98 - n. v. sowie zuletzt Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 B 217/01 - in AuAS 2002, 70).
  • VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503

    Hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung bei einer Rückkehr in die

    Mit Schreiben vom 16. Februar 2009 erwiderte der Bundesbeauftragte unter Verweis auf die Entscheidung des BVerwG vom 19. Dezember 2001 (AuAS 2002, 70), dass das Vorliegen der geltend gemachten behandlungsbedürftigen Erkrankungen allenfalls zu einem subsidiären Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG führen könne.

    Denn wenn die Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG Erfolg hat, darf das Gericht über nachrangigen Abschiebungsschutz, der wie hier nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheids ist, nicht entscheiden (BVerwG vom 19.12.2001 AuAS 2002, 70).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    164 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.12.2001 - 1 B 217.01 -, InfAuslR 2002, 70 = juris Langtext Rdnr. 5) darf das Verwaltungsgericht, wenn - wie hier - die Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen die Gewährung von vorrangigem Abschiebungsschutz - hier: bisher nach § 51 Abs. 1 AuslG und nunmehr nach § 60 Abs. 1 AufenthG - über die Gewährung von nachrangigem Abschiebungsschutz - hier: bisher § 53 AuslG und jetzt § 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG -, der nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist, nicht entscheiden.
  • VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative,

    Der Beigeladene konnte den Anspruch auf Abschiebungsschutz auch nicht durch seinen Antrag im gerichtlichen Verfahren zum Gegenstand des Rechtsstreits machen (vgl. insgesamt zu diesem Problem: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 B 217.01 -, Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 8 = NVwZ, Beilage Nr. 1 5, 58).
  • OVG Sachsen, 26.06.2008 - A 5 B 263/07

    Abschiebungsschutz; Tibet; China; Grenzübertrittsbestimmungen; illegale Ausreise

    Weitere Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) sind bei einer Klage des Bundesbeauftragten nicht streitgegenständlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 1 B 217.01 -, zitiert nach juris, zu § 53 AuslG a. F.).
  • OVG Hamburg, 02.07.2002 - 3 Bf 191/99

    Sierra Leone, Flüchtlingsfrauen, RUF, Zwangsrekrutierung, Kindersoldaten,

    Da das Verwaltungsgericht dem Antrag nach § 53 Abs. 4 AuslG entsprochen hat, muss das Oberverwaltungsgericht bei Abweisung dieses Antrags im Berufungsrechtszug über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.4.1997, BVerwGE 104 S. 260, 264 und S. 265, 276; Beschl. v. 24.5.2000, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36; Beschl. v. 19.12.2001, InfAuslR 2002 S. 203, 204).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2007 - 1 LB 1/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Klageerweiterung im Grundsatz möglich ist, denn sie wäre den Beigeladenen allenfalls dann zuzubilligen, wenn ansonsten die Verfolgung ihrer Rechte aus § 60 Abs. 1 AufenthG beeinträchtigt würde (vgl. zu einer vergleichbaren Problematik: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2001 1 B 217/01, AuAS 2002, 70).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 2 L 2040/98

    Abschiebungsschutz; Asyl; Ausgrenzung; Aussperrung; Ehegattenasyl;

    Der Kläger kann sich demgegenüber zur Stützung seiner Rechtsauffassung nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2001 (- 1 B 217.01 -, AuAS 2002, 70) berufen.
  • VG Regensburg, 07.08.2008 - RN 3 K 08.30097

    Irak, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Verfolgung durch Dritte,

  • OVG Sachsen, 03.07.2008 - A 3 B 276/05

    Anwendbarkeit des internationalen Übereinkommens vom 28.09.1954 über die

  • OVG Sachsen, 02.07.2008 - A 3 B 276/05

    Türkei, Staatenlose, Ausbürgerung, Wehrdienstentziehung, gewöhnlicher Aufenthalt,

  • VG Hamburg, 28.02.2006 - 7 A 1648/01

    Afghanistan, Hindus, Gruppenverfolgung, Frauen, Flüchtlingsfrauen,

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