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   BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 211.01   

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https://dejure.org/2001,12559
BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 211.01 (https://dejure.org/2001,12559)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2001 - 1 B 211.01 (https://dejure.org/2001,12559)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 (https://dejure.org/2001,12559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines anwaltlichen Schriftsatzes über das einem PKK-Mitglied nach Abschiebung in die Türkei drohenden Ermittlungsverfahren als Verletzung rechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2002, 150
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Eine Gehörsverletzung ist jedoch anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 16. November 2001 - BVerwG 1 B 211.01 - InfAuslR 2002, 150).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 -, InfAuslR 2002, S. 150).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem

    Das rechtliche Gehör ist im Fall einer Nichtverarbeitung von tatsächlichem Vorbringen eines Beteiligten erst dann verletzt, wenn der Vortrag aus der Perspektive des Gerichts für das angefochtene Urteil entscheidungserheblich gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 -, InfAuslR 2002, 150).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    Vielmehr müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, wenn etwa wesentliche, das Kernvorbringen eines Beteiligten darstellende Tatsachen gänzlich unberücksichtigt geblieben sind (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, NVwZ-RR 2002, 802 [803]; Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -, juris Rn. 45; BVerwG, Beschluss vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.06.2019 - 13a ZB 18.31520

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung wird durch die Formulierung, dass die Klage "in

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG scheidet indes von vornherein aus, wenn ein Gericht bestimmtes Vorbringen des Klägers nicht berücksichtigt, das ausgehend von seiner Perspektive nicht entscheidungserheblich ist (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/146 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 16.11.2001 - 1 B 211.01 - InfAuslR 2002, 150/151 = juris; Kraft in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 138 Rn. 37; Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 78 Rn. 139 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 23 ZB 18.33102

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag des Bundesamts gegen Feststellung eines

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Fall einer Nichtverarbeitung von tatsächlichem Vorbringen daher erst dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht aus seiner Perspektive entscheidungserhebliches tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 15.4.1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 20; B.v. 15.12.2011 - 10 B 38/11 - BeckRS 2012, 45689; B.v. 16.11.2001 - 1 B 211/01 - InfAuslR 2002, 150).
  • BVerwG, 17.12.2004 - 1 B 93.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Verletzung

    Auf die Beschwerde der Klägerin hat der Senat das Urteil des Berufungsgerichts vom 4. Dezember 2000 durch Beschluss vom 16. November 2001 - BVerwG 1 B 211.01 - aufgehoben und an dieses zurückverwiesen.
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620

    Erfolgloser Zulassungsantrag von in Ungarn anerkannt Schutzberechtigter

    Die insofern gebotene Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des (angeblich) nicht ordnungsgemäß berücksichtigten Vortrags und damit des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2001 - 1 B 211.01 - juris Rn. 5) fehlt vorliegend.
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31621

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Die insofern gebotene Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des (angeblich) nicht ordnungsgemäß berücksichtigten Vortrags und damit des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2001 - 1 B 211.01 - juris Rn. 5) fehlt vorliegend.
  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 13a ZB 15.30188

    Afghanistan, PTBS, Psychotherapie, Berufungszulassung, Abschiebungsverbot,

    Diese Rüge vermag einen Gehörsverstoß nicht zu begründen, weil diese Erkenntnis nicht entscheidungserheblich war (BVerwG, B. v. 16.11.2001 - 1 B 211.01 - InfAuslR 2002, 159; Kraft in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 138 Rn. 37).
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