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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99   

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https://dejure.org/2001,1416
VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99 (https://dejure.org/2001,1416)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2001 - 13 S 2401/99 (https://dejure.org/2001,1416)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 13 S 2401/99 (https://dejure.org/2001,1416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation wegen Drogenhandels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine auf die Verurteilung wegen Heroinhandels gestützte Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation mit schutzwürdigen familiären und sozialen Bindungen in Deutschland ; Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung bei fehlender Wiederholungsgefahr; Verweisung auf die ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 1; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung eines in Deutschland geborenen jugoslawischen Staatsangehörigen der zweiten Generation wegen Rauschgifthandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 64 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 51
  • NVwZ 2002, Beilage I 4, 51
  • VBlBW 2002, 78
  • DÖV 2002, 395
  • InfAuslR 2002, 2
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 S 2501/00

    Vereinbarkeit einer Ist-Ausweisung mit MRK Art 8 Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Dass auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt steht, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 14.2.2001 - 13 S 2501/00 -, AuAS 2001, 112; ebenso offenbar VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, NVwZ-RR 1996, 172; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.7.1998, InfAuslR 1998, 422; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 23.9.1996, NVwZ-RR 1997, 126).

    Der Senat hat sich dabei davon leiten lassen, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland infolge des Zustimmungsgesetzes vom 7.8.1952 (BGBl. II S. 685) zwar lediglich im Range eines einfachen Bundesgesetzes gilt, dass sich aber jedenfalls aus den allgemeinen Grundsätzen über den Rang von durch ein Zustimmungsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in das innerstaatliche Recht transformierten völkerrechtlichen Verträgen sowie über die völkerrechtsfreundliche Auslegung von Bundesgesetzen ergibt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention, soweit sie einen weitergehenden Ausweisungsschutz als das später erlassene Ausländergesetz (vom 9.7.1990, BGBl. I S. 1354) vermittelt, nicht von diesem verdrängt wird (vgl. im einzelnen Senatsbeschluss vom 14.2.2001, a.a.O.).

    Dies entspricht im Übrigen, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14.2.2001 (a.a.O.) hervorgehoben hat, auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Zwar setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 2.3.1987 - 1 B 4.87 -, InfAuslR 1987, 145) die Eignung der Ausweisung als Instrument der Steuerung des Verhaltens anderer Ausländer nicht voraus, dass sie in enger zeitlicher Nähe zu der Straftat steht.

    Namentlich ist es im Hinblick auf die Eignungsfrage grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde das Ausweisungsverfahren nach der Entlassung des Ausländers aus der Strafhaft einleitet (BVerwG, Beschluss vom 2.3.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Offenbleiben kann daher, ob der Kläger, der nicht im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist, im Hinblick auf eine den Beklagten wegen Verletzung der behördlichen Beratungspflicht treffende Folgenbeseitigungslast so gestellt werden müsste, als ob ihm auch besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. zugute käme (vgl. dazu Senatsurteil vom 24.4.1995 - 13 S 1411/94 -, VBlBW 1996, 76; allgemein zu diesem rechtlichen Gesichtspunkt auch Senatsbeschluss vom 28.7.1998 - 13 S 1588/97 -, DVBl. 1999, 176, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 163.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Elternteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    In dessen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Art. 8 EMRK etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz bei Anwendung des Ausländergesetzes unbeschadet dessen zu beachten ist, dass das differenzierte Regelungswerk der §§ 45f. AuslG grundsätzlich dem Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK entspricht (Beschluss vom 21.8.1997 - 1 B 163.97 -, Juris; Urteil vom 17.6.1998, BVerwGE 107, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 13 S 1411/94

    Zur Regelausweisung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten, in Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Offenbleiben kann daher, ob der Kläger, der nicht im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist, im Hinblick auf eine den Beklagten wegen Verletzung der behördlichen Beratungspflicht treffende Folgenbeseitigungslast so gestellt werden müsste, als ob ihm auch besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. zugute käme (vgl. dazu Senatsurteil vom 24.4.1995 - 13 S 1411/94 -, VBlBW 1996, 76; allgemein zu diesem rechtlichen Gesichtspunkt auch Senatsbeschluss vom 28.7.1998 - 13 S 1588/97 -, DVBl. 1999, 176, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00

    Unverhältnismäßige Regelausweisung eines Ausländers der zweiten Generation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Insbesondere hat es den Anschein, dass er, wie für Ausländer der zweiten Generation typisch (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119), die serbokroatische Sprache zumindest in Grundzügen noch beherrscht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.1998 - 4 M 53/98

    Zwingende Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Ausschluss der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Dass auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt steht, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 14.2.2001 - 13 S 2501/00 -, AuAS 2001, 112; ebenso offenbar VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, NVwZ-RR 1996, 172; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.7.1998, InfAuslR 1998, 422; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 23.9.1996, NVwZ-RR 1997, 126).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 10 B 11661/98

    Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen; Aufenthaltsbeendigung; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Dass auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt steht, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 14.2.2001 - 13 S 2501/00 -, AuAS 2001, 112; ebenso offenbar VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, NVwZ-RR 1996, 172; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.7.1998, InfAuslR 1998, 422; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 23.9.1996, NVwZ-RR 1997, 126).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    Der mit der Ausweisung verbundene Eingriff in die familiären und sozialen Bindungen des Klägers im Bundesgebiet wiegt schwer, wenn auch noch nicht davon gesprochen werden kann, dass er aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit mangels Bezugspunkten nicht zuzumuten sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1998, NVwZ 1999, 303).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99
    In dessen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Art. 8 EMRK etwa zu entnehmender weitergehender Ausweisungsschutz bei Anwendung des Ausländergesetzes unbeschadet dessen zu beachten ist, dass das differenzierte Regelungswerk der §§ 45f. AuslG grundsätzlich dem Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK entspricht (Beschluss vom 21.8.1997 - 1 B 163.97 -, Juris; Urteil vom 17.6.1998, BVerwGE 107, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95

    Ausweisung eines EG-Angehörigen wegen Betäubungsmitteldeliktes - Befürchtung

  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96

    Keine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach MRK Art 8 Abs 2 im Falle einer

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Im Bereich des Ausländergesetzes wird die kumulative Anwendbarkeit der EMRK - auch nach Wegfall der "Unberührtklausel" des § 55 Abs. 3 AuslG 1965 - teilweise aus dem gesetzlichen Vorbehalt des § 1 Abs. 1 AuslG (so GK-AuslR § 1 RdNr. 17; Hailbronner, Komm. zum AuslG, § 1 RdNr. 14), überwiegend aber aus dem Geltungs- und Anwendungsvorrang des EMRK-Transformationsgesetzes vor den Regelungen des Ausländergesetzes bzw. (zusätzlich) aus dem Prinzip der völkerrechtsfreundlichen Auslegung innerstaatlichen Rechts hergeleitet (vgl. Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 1 AuslG RdNr. 48; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.2.2001, a.a.O. sowie Urt. vom 26.7.2001 - 13 S 2401/99 -, VBlBW 2002, 78 = InfAuslR 2002, 2 ff.).

    Die legitimen öffentlichen Ausweisungszwecke wiegen daher im vorliegenden Fall keineswegs geringer "als dies im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 1 AuslG typischerweise der Fall ist" (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.7.2001, a.a.O., im Hinblick auf die dort fehlende Wiederholungsgefahr).

    Dass ein "besonders inniges" Verhältnis zu seinen Eltern und Geschwistern bestand (zu diesem Gesichtspunkt vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.7.2001, a.a.O.), ist nicht dargetan.

    Abgesehen davon, würde dieser Umstand allein angesichts der erheblichen Wiederholungsgefahr auch keineswegs ohne weiteres ausreichen, um die Ist-Ausweisung des Antragstellers unverhältnismäßig erscheinen zu lassen (anders der Sachverhalt im Urteil vom 26.7.2001 a.a.O.).

    Der Senat kann daher auch offen lassen, ob eine sich hieraus ergebende Unzumutbarkeit der Trennung von den Angehörigen (angesichts des erheblichen Ausweisungsinteresses in Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG) im Lichte des Art. 8 Abs. 2 EMRK zur Rechtswidrigkeit der Ausweisung selbst hätte führen müssen, oder ob es ausgereicht hätte, diese Belange gegebenenfalls auf der Ebene der Abschiebung (Abschiebungsschutz in Form einer Duldung) zur Geltung zu bringen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.2002 - 11 S 862/02 - verneinend bei voraussichtlich fehlendem Recht auf Wiederkehr VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.7.2001, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Insoweit obliegt es ihnen, substantiierte Gesichtspunkte vorzutragen, aus welchen sich ein abweichender Geschehensablauf ergeben kann (Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2003 - 7 TG 2860/02 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2001 - 13 S 2401/99 - InfAuslR 2002, 2 [3]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 - InfAuslR 2001, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ. Urteil vom 26.07.2001 - 13 S 2401/99 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 11 S 223/02

    Rechtsmittel gegen PKH-Beschluss - Frist - Zulassungsfiktion

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs bei einer auf § 47 Abs. 1 AuslG gestützten Ausweisung im Einzelfall zu prüfen sein kann, ob sie gegen Art. 8 EMRK verstößt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.7.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2; Beschl. v. 14.2.2001 - 13 S 2501/1 -, InfAuslR 2001, 286; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.8.1997 - 1 B 163/97 -, JURIS).

    Dass solche Erwägungen im Rahmen der Abwägung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK berücksichtigt werden können, erscheint dem Senat nicht als ernstlich zweifelhaft (vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.7.2001 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 26.02.2008 - 6 K 4205/07

    Ausweisung eines ledigen Marokkaners mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland

    Das Recht auf Achtung des Privatlebens beinhaltet das Recht, mit anderen Menschen Beziehungen, auch beruflicher und geschäftlicher Art, aufzubauen und zu entwickeln (EGMR, Urt. v. 07.08.1996 - Nr. 35/1995/541/627 -, InfAuslR 1997, 185; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.07.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 3).

    Der VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 25.07.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2) hat in einer Entscheidung zwar eine Unverhältnismäßigkeit bezüglich Art. 8 EMRK angenommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

    Aus dem von seiner Prozessbevollmächtigten in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 26.7.2001 - 13 S 2401/99 - (VBlBW 2002, 78 = InfAuslR 2002, 2) kann der Kläger nichts für sich herleiten, da bei dem dortigen Kläger - anders als hier - eine nur "äußerst geringe" Wiederholungsgefahr sowie eine "ungewöhnlich positive Sozialprognose" bestand.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02

    Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Senat bereits entschieden hat, dass auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt steht, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist (Senatsurteil vom 26.07.2001 - 13 S 2401/99 -, VBlBW 2002, 78 und Senatsbeschluss vom 14.2.2001 - 13 S 2501/00 -, InfAuslR 2001, 286).
  • VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06

    Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof geht also offenkundig davon aus, dass es aus Gründen der Abwehr einer drohenden Gefahr, die von einem Ausländer ausgeht, in Einzelfällen nur verhältnismäßig ist, diesen Ausländer zeitweise vom Territorium des Aufenthaltsstaats fernzuhalten, was im Umkehrschluss impliziert, dass nach Ablauf der befristeten Dauer der Entfernung eine Wiedereinreise und Wiederanknüpfung an den bisher bestehenden, durch die zeitweise Entfernung unterbrochenen legalen Aufenthaltsstatus im Aufenthaltsstaat stattfindet (in diesem Sinne auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2002 - 11 S 862/02 -, AUAS 2003, 75=NVwZ-RR 2003, 307, wonach im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Ausweisung mit Blick auf Art. 8 EMRK z. B. auch relevant sei, ob es in Folge sonstiger Abschiebungshindernisse tatsächlich überhaupt zum Vollzug einer Abschiebung zwecks Beendigung des durch die Ausweisung unrechtmäßig gewordenen Aufenthalts ankomme und wonach bedeutsam sei, dass die Ausweisung in der Regel keine Maßnahme sei, die den Ausländer "auf Dauer aus dem Bundesgebiet ausschließt", sondern deren Wirkung auch befristet werden könne; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2=NVwZ 2002, Beilage I 4, 51, wonach ein Ausländer auf die Möglichkeit einer Befristung der Wirkung der Ausweisungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung allenfalls dann verwiesen werden kann, wenn die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts nach Ablauf der Frist voraussichtlich rechtlich in Betracht kommt und wonach es nicht genüge, wenn eine Befristung der Ausweisung zwar eine rechtliche Möglichkeit eröffne, zu Besuchszwecken ins Bundesgebiet einzureisen, wenn dies aber mangels erkennbaren Anspruchs auf Einräumung eines auf Dauer angelegten Aufenthaltsrechts nichts daran ändere, dass der Ausländer "unter Aufgabe seiner im Bundesgebiet erzielten Integration" gezwungen wäre, seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen).
  • VG Karlsruhe, 30.09.2008 - 5 K 2790/07

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung

    Das Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind, mithin das Recht, mit anderen Menschen Beziehungen, auch beruflicher und geschäftlicher Art, aufzubauen und zu entwickeln (EGMR, Urt. v. 09.10.2003 - Slivenko -, InfAuslR 2005, 349, u. Urt. v. 07.08.1996, InfAuslR 1997, 185; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.07.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 18 E 686/07

    Zwingende Ausweisung Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Generalprävention

    In diesem Sinne auch bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Juli 2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2 und Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 11 S 1410/02 -, NVwZ-RR 2003, 304; OVG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 A 3037/03 -, InfAuslR 2004, 328.
  • VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer Betäubungsmittelstraftat

  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

  • VGH Hessen, 21.02.2006 - 7 TG 279/06

    Ausnahmen von der Regelausweisung nach § 56 AufenthG

  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

  • VG Aachen, 27.08.2008 - 8 L 366/07

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Europäische

  • VG Hamburg, 19.06.2008 - 2 K 1897/06

    Aufenthalt von Ausländern: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer zwingenden

  • VG Stuttgart, 30.08.2005 - 16 K 1379/05

    Abschiebung aus Haft nach Drogendelikten trotz gemeinsamem Kind mit einer

  • VG Freiburg, 13.01.2004 - 1 K 1131/03

    Ausweisung wegen Drogenhandels

  • VG Freiburg, 18.09.2002 - 1 K 1488/01

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

  • VG Freiburg, 05.12.2001 - 1 K 627/00
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