Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 20.11.2001 - 6 K 1307/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10990
VG Stuttgart, 20.11.2001 - 6 K 1307/01 (https://dejure.org/2001,10990)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 (https://dejure.org/2001,10990)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 (https://dejure.org/2001,10990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Ausweisung wegen Verstößen gegen das BtMG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1115 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Diese Entscheidung ist auf zwei Vorabentscheidungsersuchen hin ergangen (VG Stuttgart vom 20.11.2001 InfAuslR 2002, 66 und vom 4.12.2001 Az. K 4553/00), die den zwingenden Charakter der jeweils einschlägigen Ausweisungsvorschrift, nicht aber die Hinweise zur Anwendung zwingender und Regel-Ausweisungsvorschriften in Fällen gemeinschaftsrechtlich geregelter Ausweisungen insbesondere in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1978 und vom 29. September 1993 erwähnen, und legt dies als vom vorlegenden Gericht vorgenommene und damit maßgebliche Auslegung des nationalen Rechts zu Grunde (RdNrn. 40 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02

    Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel

    Eine solche Rechtsauffassung wurde im Falle von Staatsangehörigen der Europäischen Union in jüngster Zeit in Rechtsprechung (VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 -, InfAuslR 2002, 66) und Literatur (Funke-Kaiser, GK-AuslR II § 2 Rz 166 f.; Gutmann, InfAuslR 2000, 361, 370) vertreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2002 - 13 S 1862/02

    Ausländerrechtliches Verfahren; Ausschluss des Widerspruchsverfahrens

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 20.11.2001 .... - 6 K 1307/01 - gemäß Art. 234 Abs. 2 EG dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - unter anderem folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Die Kommission hat im Vorabentscheidungsverfahren ... - C-482/01 - die vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 20.11.2001 a.a.O. vorgelegte Frage am 19.4.2002 bejaht.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02

    Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz

    Die vom Kläger aufgeworfene Frage ist auch im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart an den Europäischen Gerichtshof vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 - nicht als offen anzusehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 585/04

    Aussetzung bei Bedeutsamkeit eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens für

    Für eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Fragen Nr. 1 und 2 des Vorlagebeschlusses des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.3.2003 - Zlen.EU 2003/0001, 0002-1 (InfAuslR 2003, 217) bzw. über die Frage Nr. 2 des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 - (InfAuslR 2002, 66) - diese Verfahren waren wohl Anlass der hier angegriffenen Entscheidung - fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen.
  • OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02

    Ausweisung, EU-Bürger, Italien, Freizügigkeit, Vorverfahren,

    Unter Berufung auf die im angegriffenen Urteil angesprochenen erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 21. März 2001 - M 28 K 00.2115 -) und des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 -, InfAuslR 2002, 66) wirft der Kläger die Rechtsfrage auf, "ob bei der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2003 - 17 B 1467/03

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Unionsbürgers nach BtM-Straftat

    Das private Interesse des Antragstellers genießt auch nicht schon deshalb Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse, weil in Kürze die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Gerichtshof) über die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 - InfAuslR 2002, 66 , und vom 4. Dezember 2001 - 6 K 3553/01 -, InfAuslR 2002, 69 (Leitsatz), zu erwarten ist.
  • VG Sigmaringen, 19.06.2002 - 8 K 616/02

    Ausweisung eines Freizügigkeitsberechtigten

    Zu recht hat das Verwaltungsgericht Stuttgart diese Frage deshalb mit Beschluss vom 20.11.2001 (Az: 6 K 1307/01) gem. Art. 234 GV dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • VG Stuttgart, 21.11.2002 - 5; K 4367/02

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung ; Abwägung von Interessen ;

    Abgesehen davon erscheint die angegriffene Ausweisungsverfügung auch im Hinblick auf die von der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 20.11.2001 (6 K 1307/01) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegte Frage zur Vorabentscheidung problematisch, wonach zu klären ist, ob Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25.02.1964 einer nationalen Regelung entgegensteht, die ein Widerspruchsverfahren, in dem auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung stattfindet, gegenüber einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde über die Entfernung eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Hoheitsgebiet nicht mehr vorsieht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht