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   VGH Bayern, 26.03.2002 - 24 B 00.2453   

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https://dejure.org/2002,16752
VGH Bayern, 26.03.2002 - 24 B 00.2453 (https://dejure.org/2002,16752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2002 - 24 B 00.2453 (https://dejure.org/2002,16752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2002 - 24 B 00.2453 (https://dejure.org/2002,16752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aus spezialpräventiven Gründen; Verlust der Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 bei Verbüßung einer Strafhaft; Vorübergehendes oder endgültiges Verlassen des Arbeitsmarkts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 696
  • DVBl 2002, 1227 (Ls.)
  • InfAuslR 2002, 348
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Ab welcher Dauer haftbedingte Unterbrechungen der Beschäftigung zum Verlust einer zuvor erworbenen assoziationsrechtlichen Position führen, ist Gegenstand eines laufenden Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag (C - 383/03 ; vgl. ÖstVGH, B. v. 04.03.2003 - Z 1.2000/21/0134-11; für die Unschädlichkeit einer knapp zweijährigen Inhaftierung: BayVGH, U. v. 26.03.2002 - 34 B 00.2453 - InfAuslR 2002, S. 348).
  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 24 B 00.3274

    Ausweisung, Arbeitnehmer, unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes

    Da der Kläger den Arbeitsmarkt bereits vor seiner Inhaftierung im Jahre 1998 endgültig verlassen hat, braucht hier auf die Frage nicht näher eingegangen zu werden, wie sich Zeiten der Untersuchungshaft (s. dazu EuGH vom 10.2.2000 a.a.O.; BVerwG vom 8.5.1996 InfAuslR 1996, 299) bzw. Strafhaft (s. dazu BayVGH vom 26.3.2002 InfAuslR 2002, 348) auf die Berechnung der angemessenen Frist zur Arbeitssuche auswirken.
  • VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe;

    Dies dürfte im Grundsatz auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt sein (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 26.3.2002, - 24 B 00.2453 -, InfAuslR 2002, 348, 349; VG Darmstadt, Urt. v. 18.10.2001 - 7 E 2274/99 -, InfAuslR 2000, 222, 223).
  • VG München, 27.04.2006 - M 10 K 05.2168

    Verwaltungsverfahrensrecht: Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung -

    Weiter bedarf keiner Erörterung, ob die Rechte des Klägers durch die Verbüßung seiner Freiheitsstrafe erloschen sind oder nicht, denn er hat seine Rechtsstellung nach den obigen Ausführungen bereits vor Antritt der Haftstrafe verloren (zu den Folgen von Strafhaft vgl. BayVGH v. 26.3.2002, InfAuslR 2002, 348).
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