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   VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99   

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VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99 (https://dejure.org/2001,1299)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.2001 - 13 S 2326/99 (https://dejure.org/2001,1299)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 13 S 2326/99 (https://dejure.org/2001,1299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausnahme von Regelausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG; Ausweisungsverbot als Rechtsfolge; Prüfung schwer wiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Berücksichtigung von besonders schutzwürdigen familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet; ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 1; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 47 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2
    Ausländerrecht: Ausnahme von Regelausweisung bei atypischer Fallgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 25
  • NVwZ 2002, Beilage Nr I 1, 7
  • VBlBW 2002, 34
  • DVBl 2001, 1547 (Ls.)
  • InfAuslR 2002, 72
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Nach dieser Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996, BVerwGE 101, 247) liegen schwerwiegende Gründe im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG vor, wenn das öffentliche Interesse an der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisungen ein deutliches Übergewicht hat.

    In spezialpräventiver Hinsicht sind erforderlich ein Ausweisungsanlass von besonderem Gewicht, das sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit ergibt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996, a.a.O.).

    Aus Gründen der Generalprävention ist eine Ausweisung im Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 AuslG nur dann zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996, a.a.O., m.w.N.).

    Für ein auch im vorliegenden Fall anzuerkennendes dringendes generalpräventives Bedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.6.1996, a.a.O.) spricht vielmehr zum einen, dass der Kläger Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer in hohem Maße gefährdet hat, zum andern, dass der Nachweis eines vorsätzlich herbeigeführten Verkehrsunfalls nur schwer zu führen ist, es sich deshalb um schwer zu bekämpfende Straftaten handelt, die - ähnlich wie Rauschgiftdelikte - in besonderem Maße eine kontinuierliche Ausweisungspraxis zur Abschreckung anderer Ausländer rechtfertigen.

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Regelfälle im Sinne des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1998, NVwZ 1999, 303) solche, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden.

    Im übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass bei der Prüfung eines Ausnahmefalls alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung - dies schließt den Aspekt der Wiederholungsgefahr ein - und die sonstigen Verhältnisse des Ausländers zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1998, a.a.O., m.w.N.).

    Insofern ist der vorliegende Sachverhalt anders gelagert als jener von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung angesprochene Fall, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.9.1998 (a.a.O.) zugrunde lag; denn der Kläger jenes Verfahrens konnte sich zwar auch auf eine positive Prognose der Justizvollzugsanstalt und einer Psychologin berufen, in der Haft war er aber durch einen demonstrativen Hungerstreik sowie durch Drohungen und eine Sachbeschädigung negativ aufgefallen.

  • VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Meinung (Hess. VGH, Beschluss vom 28.4.1999, InfAuslR 1999, 405; GK-AuslR § 48 RdNr. 42) ist der Senat nicht der Auffassung, dass neben den spezial- und generalpräventiven Aspekten des Falles auch die sonstigen persönlichen Verhältnisse des Ausländers, etwa seine familiäre oder gesundheitliche Situation, in den Blick zu nehmen sind.

    Wegen des spezial- und generalpräventiven Zwecks des § 47 Abs. 1 AuslG tritt die Regelrechtsfolge des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG aber nur dann nicht ein, wenn in bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.1998, InfAuslR 1998, 393; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 28.4.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Dass dieser Gesichtspunkt bei der Sozialprognose in Rechnung gestellt werden muss, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983, NJW 1983, 1988).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Die Beurteilung, ob dies der Fall ist, hat sich an den spezial- und generalpräventiven Ausweisungszwecken auszurichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 18 B 101/00

    Ausländerrecht: Atypische Fallgestaltung bei Ist-Ausweisung nach Drogenstraftat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Dies bleibt vielmehr der Prüfung vorbehalten, ob ein atypischer Geschehensablauf es gebietet, von der in § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG normierten Regelausweisung abzusehen und eine Entscheidung über die Ausweisung nach Ermessen zu treffen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.2.2000, InfAuslR 2000, 383).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96

    Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Öffentliche Sicherheit; Motivation der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Wegen des spezial- und generalpräventiven Zwecks des § 47 Abs. 1 AuslG tritt die Regelrechtsfolge des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG aber nur dann nicht ein, wenn in bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.1998, InfAuslR 1998, 393; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 28.4.1999, a.a.O.).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
    Das Verwaltungsgericht hätte der zulässigen Anfechtungsklage stattgeben müssen; denn die Verfügung der Beklagten vom 3.4.1997 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 3.12.1997 ist nach der für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung maßgebenden Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.5.1998, BVerwGE 106, 351) rechtswidrig und verletzt den Kläger deshalb in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Von der regelmäßigen Rechtsfolge der zwingenden Ausweisung ist nur abzusehen, wenn ein Ausnahmefall sowohl im Hinblick auf spezialpräventive wie auch auf generalpräventive Ausweisungsgründe vorliegt (vgl. zum AuslG: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.07.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Eine Abweichung von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG (entspricht § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl die spezialpräventiven Ausweisungszwecke als auch die - unabhängig davon bestehenden - generalpräventiven Ausweisungszwecke des § 47 Abs. 1 AuslG (entspricht § 53 AufenthG) nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Ausnahme von dieser Regel anzuerkennen ist, ist das unterschiedliche Prüfprogramm für eine Ausnahmeprüfung bei § 47 Abs. 3 AuslG einerseits und bei § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG andererseits zu beachten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72 und Beschluss vom 30.8.2004 - 11 S 1617/04 -).

    Alle sonstigen Besonderheiten des Falles, die das in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG indizierte gesteigerte Präventionsinteresse nicht berühren, wie etwa besonders schutzwürdige familiäre Bindungen, sind (erst) bei der Prüfung, ob ein atypischer Fall i.S.d. § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG vorliegt, zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg Urteil vom 28.6.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Eine - tatbezogene - Ausnahme von der Regelausweisung des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (entspricht § 54 Nr. 3 AufenthG) kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl die spezialpräventiven Ausweisungszwecke als auch die - unabhängig davon bestehenden - generalpräventiven Ausweisungszwecke der Vorschrift nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, 72 zur Ausnahmeprüfung nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG).

    Eine Ausnahme von der Regelausweisung ist daher erst dann anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls sowohl die spezial- als auch die generalpräventiven Zwecke des § 47 AuslG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen (ebenso in Bezug auf die Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, NVwZ-Beilage I 1/2002 S. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02

    Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel

    Soweit dieser Vorschrift darüber hinaus die Annahme zugrunde liegt, im Falle einer Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit nach § 47 Abs. 1 AuslG müsse aus spezialpräventiven Gründen im Regelfall von einem schwerwiegenden Grund der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgegangen werden, enthebt diese Regelvermutung nicht von einer Prüfung, ob solche spezialpräventiven Gründe, also eine vom Kläger ausgehende konkrete Wiederholungsgefahr weiterer schwerer Straftaten (vgl. EuGH Urteil v. 10.02.2000 a.a.O.), im Einzelfall tatsächlich gegeben ist, da eine Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG gerade darin liegen kann, dass eine "gesteigerte" Wiederholungsgefahr nicht feststellbar ist (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 28.06.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72 ).

    Bei der voller gesetzlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind die Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse der Betroffenen nach Maßgabe des § 45 Abs. 2 AuslG zu berücksichtigen; ein Ausnahmefall kann ferner gegeben sein, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegensteht, sie insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.6.1997 - 1 B 123/97 -, Buchholz 402.24 § 47 AuslG Nr. 15; Beschluss vom 15.1.1997 - 1 B 256/96 -, Buchholz a.a.O. Nr. 12; Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237/94 -, InfAuslR 1996, 103; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.7.2001 - 13 S 2326/95 -, VBlBW 2002, 34 = InfAuslR 2002, 72; Beschluss vom 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363 = VBlBW 1997, 434).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1909/01

    Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende

    Eine Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist daher nur dann anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die spezial- und generalpräventiven Zwecke des § 47 Abs. 1 AuslG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zu Tragen kommen (VGH Bad.-Württ., Urt. v.28.06.2001 - 13 S 2326/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000, InfAuslR 2000, 383; siehe hierzu auch Hess. VGH, Urt. v. 28.04.1999, InfAuslR 1999, 405).

    Alle sonstigen Besonderheiten des Falles, die das in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG indizierte gesteigerte Präventionsinteresse nicht berühren, wie etwa besonders schutzwürdige familiäre Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet, sind bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG in der Regel auszuweisen ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1900/01

    Ausschluss vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte

    Eine Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist daher nur dann anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die spezial- und generalpräventiven Zwecke des § 47 Abs. 1 AuslG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zu Tragen kommen (VGH Bad.-Württ., Urt. v.28.06.2001 - 13 S 2326/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000, InfAuslR 2000, 383; siehe hierzu auch Hess. VGH, Urt. v. 28.04.1999, InfAuslR 1999, 405).

    Alle sonstigen Besonderheiten des Falles, die das in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG indizierte gesteigerte Präventionsinteresse nicht berühren, wie etwa besonders schutzwürdige familiäre Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet, sind bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG in der Regel auszuweisen ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.06.2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Mit der zwingenden Ausweisung in solchen Fällen verfolgt § 47 Abs. 1 AuslG ein gesteigertes, spezial- und generalpräventiv determiniertes öffentliches Präventionsinteresse (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.7.2001 - 13 S 2326/99 -, VBlBW 2002, 34 = InfAuslR 2002, 72).

    Ein - für einen Ausnahmefall nach § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG ausreichender - insofern nur atypischer Geschehensablauf, der schon gegeben sein kann, wenn die spezial- und generalpräventiven Zwecke des § 47 Abs. 1 AuslG "nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.7.2001 - 13 S 2326/99 - a.a.O.), genügt hierfür keinesfalls.

  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Denn die Regelvermutung für einen schwerwiegenden Ausweisungsgrund tritt nur dann nicht ein, wenn in Bezug auf beide Ausweisungszwecke (Spezial- und Generalprävention) ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Münster, U. v. 05.03.1998 - 18 B 1718/96 - InfAuslR 1998, S. 393; OVG Bremen, B. v. 14.11.2000 - 1 A 341/00 - VGH Mannheim, U. v. 28.06.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, S. 72).
  • VG Karlsruhe, 30.09.2008 - 5 K 2790/07

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung

    Eine Ausnahme von der Regel des § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist nur dann anzunehmen, wenn die general- und spezialpräventiven Zwecke des § 53 AufenthG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen, weil aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls der an sich schwerwiegende Ausweisungsanlass als weniger gewichtig erscheint, wobei die persönlichen Verhältnisse des Ausländers bei der Beurteilung der Frage, ob schwerwiegende Gründe für eine Ausweisung vorliegen, grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2007, aaO; Urt. v. 02.07.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, 72; Hailbronner, AuslR, § 56 AufenthG Rn 25).

    Eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist bei Ausländern, die besonderen Ausweisungsschutz genießen, nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.2004 - 1 C 25.03 - BVerwGE 121, 356; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.07.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

    Davon ist auszugehen, wenn im konkreten Fall weder die spezial- noch die generalpräventiven Ausweisungszwecke des betreffenden Ausweisungstatbestands in dem erforderlichen Ausmaß vorliegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - InfAuslR 2012, 255, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.07.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, 72).
  • VG Düsseldorf, 02.06.2004 - 27 L 3143/02

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen der Begehung vorsätzlicher Straftaten ;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

  • VGH Hessen, 21.02.2006 - 7 TG 279/06

    Ausnahmen von der Regelausweisung nach § 56 AufenthG

  • OVG Hamburg, 15.08.2002 - 3 Bs 127/02

    Ausnahmefall als Abschiebehindernis; Einwirkung von Vertrauenspersonen auf

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 525/03

    Ist-Ausweisung - Drogendelikt

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 11 S 1080/04

    Ausweisung eines sog. faktischen Inländers

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02

    Herabstufung einer Regelausweisung zur Ermessensausweisung

  • OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausreisehindernis; Abschiebungshindernis;

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 19 ZB 09.1988

    Verurteilung zu einer Freiheitsstraße von 7 Jahren und 6 Monaten wegen

  • VG Karlsruhe, 24.09.2003 - 7 K 202/02

    Ausweisung eines Asylberechtigten

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem

  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz

  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

  • VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 613/08

    Ausweisung eines in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers wegen einer

  • VG Augsburg, 14.04.2008 - Au 1 K 07.462

    Ausländerrecht (Irak); zwingende Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftat; kein

  • VGH Bayern, 27.05.2009 - 19 ZB 09.707

    Zulassung der Berufung; erhöhte Anforderungen an Annahme einer

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2006 - 13 S 2284/05

    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Nachschieben von Gründen,

  • VG Gera, 14.11.2002 - 4 E 1812/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung; Bindungen an Feststellungen des

  • VG München, 30.06.2010 - M 23 K 09.3745

    Ausweisung; schwerwiegende Betäubungsmittelstraftat; Spezialprävention;

  • VG Osnabrück, 16.06.2009 - 5 A 124/08

    Ausländer; Ausländerbehörde; Ausnahme; Ausnahmefall; Ausweisung;

  • VG Halle, 21.03.2012 - 1 A 7/10

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung schwerer Straftaten;

  • VG München, 23.03.2011 - M 23 K 10.2142

    Ausweisung; Generalprävention; Spezialprävention; zur Ermessensausweisung

  • VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123

    Mazedonier; Straftaten; Regelausweisung; Ermessensausweisung; nichteheliches Kind

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