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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03.OVG.   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03.OVG. (https://dejure.org/2004,4403)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2004 - 10 A 11717/03.OVG. (https://dejure.org/2004,4403)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2004 - 10 A 11717/03.OVG. (https://dejure.org/2004,4403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an die irakische Zweitfrau eines aufenthaltsberechtigten irakischen Ehegatten; Anerkennung beider Ehen durch deutsche Gerichte; Auslegung des Begriffs "Ehegatten" bei Mehrehe; Erteilung einer Duldung bei Unmöglichkeit der Abschiebung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an eine nach iranischem Recht gültige Zweitfrau eines abschiebungsschutzberechtigten Ehegatten; Begriff des Ehegatten; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltbefugnis zur Herstellung bzw. Weiterführung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 55 Abs. 2; AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4; AuslG § 31; GG Art. 6 ; GG Art. 3; GG Art. 2 ; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 8; AuslG § 7 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Iraker, Abgelehnte Asylbewerber, Mehrehe, Aufenthaltsbefugnis, Ehegatte, Konventionsflüchtlinge, Familienzusammenführung, Schutz von Ehe und Familie, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Familiäre Lebensgemeinschaft, Regelversagungsgründe, ...

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 31 Abs. 1; ; AuslG § 34 Abs. 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; GG Art. 2; ; GG Art. 6; ; EMRK Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.3.2004)

    Zweitehefrau von Iraker darf in Deutschland bleiben // Klägerin muss Aufenthaltsbefugnis erteilt werden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehe und Familie in der europäischen Grundrechtsordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 908 (Ls.)
  • InfAuslR 2004, 294
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Danach gehört das Prinzip der Einehe zu den grundlegenden kulturellen Wertvorstellungen in der Bundesrepublik und damit zu den auch den ausländergesetzlichen Regelungen vorgegebenen Wertsetzungen (vgl. dazu BVerfGE 76, S. 1, BVerwGE 71. S. 228, OVG Lüneburg InfAuslR 1992, S. 364, GK-AuslR, § 18 AuslG, Rdnr. 69).

    Dabei mag dahinstehen, inwieweit sich die Klägerin für diese Unzumutbarkeit ihrer freiwilligen Ausreise ungeachtet ihres Zusammenlebens mit ihrem Ehemann lediglich in einer mehrehelichen Lebensgemeinschaft nicht mittelbar doch auf Wirkungen des Schutzgedankens des Art. 6 berufen kann (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl., Art. 2, Rdnr. 2, BVerfGE 76, S. 1, BVerwGE 71, S. 228 sowie Zimmermann, DÖV 1991, S. 401); denn die solchermaßen in Übereinstimmung mit dem Recht ihrer Heimat wirksam begründete und seit vielen Jahren zunächst im Irak gelebte bzw. nunmehr im Bundesgebiet fortgeführte und zwischenzeitlich auch hier als rechtswirksam anerkannte Mehrehe unterfällt jedenfalls dem Schutzbereich des Art. 2 GG und stellt auch über § 53 Abs. 4 AuslG i. V. m. Art. 8 EMRK ein Abschiebungshindernis dar, wonach jedermann einen Anspruch auf Achtung seines Privatlebens hat.

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Diesbezüglich werde auf das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1985 - 1 C 22.81 - Bezug genommen, wonach die dem europäischen Kulturkreis fremde polygame Ehe grundsätzlich weniger schutzwürdig sei, weswegen dem öffentlichen Interesse an der Begrenzung des ausländischen Bevölkerungsanteils in Anbetracht der gerade auch für eine solche Ehe bestehenden Integrationsschwierigkeiten ein erhebliches Gewicht beigemessen werden dürfe.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Vor diesem Hintergrund kommt hinzu, dass gerade mit Blick auf den öffentlichen Belang der Sozialhilfebedürftigkeit auch sonst anerkannt ist, dass dieser durchaus zurücktreten kann, wenn es lediglich um die Verlängerung eines hier bereits bestehenden Aufenthaltrechts geht (vgl. dazu etwa §§ 18 Abs. 4 oder 29 Abs. 3 Satz 2 AuslG) oder wenn - wie hier in Anbetracht des nach den obigen Ausführungen mittlerweile bestehenden Duldungsanspruchs der Klägerin - offenkundig ist, dass der Aufenthalt des betreffenden sozialhilfebedürftigen Ausländers auch ohne die erstrebte rechtliche Absicherung weiterhin zu dulden ist, sodass die Sozialhilfeleistungen in jedem Fall auch künftig für ihn zu erbringen sein werden (vgl. VGH Mannheim InfAuslR 1999, S. 191, 2000, S. 491 sowie ferner auch AuslG-VwV 30.3.7).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Dabei mag dahinstehen, inwieweit sich die Klägerin für diese Unzumutbarkeit ihrer freiwilligen Ausreise ungeachtet ihres Zusammenlebens mit ihrem Ehemann lediglich in einer mehrehelichen Lebensgemeinschaft nicht mittelbar doch auf Wirkungen des Schutzgedankens des Art. 6 berufen kann (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl., Art. 2, Rdnr. 2, BVerfGE 76, S. 1, BVerwGE 71, S. 228 sowie Zimmermann, DÖV 1991, S. 401); denn die solchermaßen in Übereinstimmung mit dem Recht ihrer Heimat wirksam begründete und seit vielen Jahren zunächst im Irak gelebte bzw. nunmehr im Bundesgebiet fortgeführte und zwischenzeitlich auch hier als rechtswirksam anerkannte Mehrehe unterfällt jedenfalls dem Schutzbereich des Art. 2 GG und stellt auch über § 53 Abs. 4 AuslG i. V. m. Art. 8 EMRK ein Abschiebungshindernis dar, wonach jedermann einen Anspruch auf Achtung seines Privatlebens hat.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Dies folgt zum anderen in gleicher Weise aber auch daraus, dass neben dem individuellen Interesse der Klägerin an der Legalisierung ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet bzw. an der Verbesserung ihrer persönlichen Lebensumstände durch den mit dieser Legalisierung verbundenen Wegfall der ihrer bisherigen Duldung anhaftenden Beschränkungen, zusätzlich auch die gesetzliche Vorgabe zu berücksichtigen ist, wonach ein längerfristiger Aufenthalt grundsätzlich nicht durch Duldungen, sondern durch die Erteilung entsprechender Aufenthaltsgenehmigungen zu regeln ist (vgl. BVerwG, InfAuslR 1997, S. 355).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Dabei liegt ein derartiges zwingendes Abschiebungshindernis insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine hier bestehenden familiären oder sonst schützenswerten persönlichen Beziehungen durch seine Ausreise zu unterbrechen; hierin liegt alsdann zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 479 und BVerwGE 106, S. 13).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.1992 - 7 L 3634/91

    Privilegierung; Ehegatte; Bundesrepublik Deutschland; Ausländer; Islamisches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Danach gehört das Prinzip der Einehe zu den grundlegenden kulturellen Wertvorstellungen in der Bundesrepublik und damit zu den auch den ausländergesetzlichen Regelungen vorgegebenen Wertsetzungen (vgl. dazu BVerfGE 76, S. 1, BVerwGE 71. S. 228, OVG Lüneburg InfAuslR 1992, S. 364, GK-AuslR, § 18 AuslG, Rdnr. 69).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03
    Dabei liegt ein derartiges zwingendes Abschiebungshindernis insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine hier bestehenden familiären oder sonst schützenswerten persönlichen Beziehungen durch seine Ausreise zu unterbrechen; hierin liegt alsdann zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 479 und BVerwGE 106, S. 13).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Diese hat unter der Geltung des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG entschieden, dass eine Abschiebung nicht nur dann rechtlich unmöglich ist, wenn ein Abschiebungsverbot nach § 51 AuslG oder ein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG vorliegt, sondern sich diese Unmöglichkeit auch aufgrund vorrangigen Rechts, namentlich der Grundrechte (z. B. mit Blick auf Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK), ergeben könne (BVerwG, Urteil vom 04.06.1997 - BVerwG 1 C 9.95 - NVwZ 1997, 1114; Hess. VGH, Beschluss vom 15.01.2002 - 7 TZ 3270/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2004 - 10 A 11717/03 - InfAuslR 2004, 294; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Diese hat nämlich auch schon zu § 30 Abs. 3 und Abs. 4 AuslG angenommen, dass in Einzelfällen ein Ausreisehindernis im Sinne dieser Vorschriften vorliegen und die Abschiebung aus (verfassungs-)rechtlichen Gründen z.B. mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK "unzumutbar" und damit "rechtlich unmöglich" sein könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997, - BVerwG 1 C 9.95 -, NVwZ 1997, 1114-1116, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2004, - 10 A 11717/03 -, InfAuslR 2004, 294, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2001, - 13 S 2643/00 -, InfAuslR 2001, 283).

    Das schließt es zwar nicht von vornherein aus, dass eine nach ausländischem Recht zulässige Doppelehe einen gewissen rechtlichen Schutz genießt (vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2004, - 10 A 11717/03 -, AuAS 2004, 146).

  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris, unter Verweis auf die Beschlüsse vom 6.1.2009 - 18 B 1914/08 - und vom 11.12.2006 - 19 B 883/06 -, ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, bei juris) Der verfassungsrechtliche Begriff der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG und die dadurch ausgefüllte, im genannten Sinne in allen bisherigen Gesetzesfassungen ausländerrechtlich beachtliche grundrechtliche Schutzgarantie (heute § 27 Abs. 1 AufenthG) basieren auf dem Prinzip der Einehe.
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