Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 30 Abs. 2 und 5; ArGV § 5, § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 Art. 64 Abs. 1 und 2; Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 Art. 40; SGB III § 284 Abs. 5, § 288 Abs. 1; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 Art. 31 Abs. 1 und 2 Buchst. a
    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsbefugnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; ehebezogene Härte; Härtefallregelung; Kündigungsbedingungen; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer; praktische Wirksamkeit der Rechte.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    D (A), Marokkaner, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko, Diskriminierungsverbot, Arbeitsberechtigung

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob sich aus dem Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko ein Aufenthaltsrecht ergibt - Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsbefugnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; ehebezogene Härte; Härtefallregelung; Kündigungsbedingungen; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer; praktische Wirksamkeit der Rechte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsbefugnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; ehebezogene Härte; Härtefallregelung; Kündigungsbedingungen; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer; praktische Wirksamkeit der Rechte

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für marokkanische Staatsangehörige aus Assoziationsrecht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.7.2003)

    Assoziationsabkommen schützt Marokkaner nicht vor Abschiebung // Keine Arbeit ohne Aufenthaltserlaubnis

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für marokkanische Staatsangehörige aus Assoziationsrecht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ausländergesetz, §§ 19 Abs. 1 Satz 1 No. 2, und 30 Abs. 2 und 5 ; Arbeitsgenehmigungsverordnung, §§ 5, und 8 Abs. 1 No. 1und Abs. 2 ; Sozialgesetzbuch, Drittes Buch, §§ 284 Abs. 5, und 288
    Assoziierung, Außenbeziehungen, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Gerichtsverfahren

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Rechte aus den Europa-Mittelmeer-Abkommen" von RiVG Klaus Dienelt, original erschienen in: InfAuslR 2004, 45 - 50.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 118, 249
  • DVBl 2004, 119
  • DÖV 2004, 541
  • InfAuslR 2004, 50
  • NVwZ 2004, 241



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Wird zitiert von ... (54)  

  • OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07  

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 -

    Dem nationalen Gericht ist es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass es einer dem türkischen Arbeitnehmer vom Mitgliedstaat erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteigt, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen (§ 285 Abs. 5 SGB III und § 8 Arbeitsgenehmigungsverordnung) Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich abspricht (im Anschluss an EuGH Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430; im Ergebnis Abweichung von BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249).

    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 1. Juli 2003, (1 C 18/02, BVerwGE 118, 249 ff., und 1 C 32/02, InfAuslR 2004, 54) vertretenen Auffassung vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) jedoch gerade unter Bezugnahme auf solche nationalen Bestimmungen (insbesondere §§ 284, 288 SGB III und die Vorschriften Arbeitsgenehmigungsverordnung) angenommen, dass dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens in Bezug auf den Aufenthalt eines Ausländers, auch wenn und soweit ihm Behörden der Bundesrepublik eine unselbständige Beschäftigung längerfristig erlaubt hatten, praktisch keine Wirkung zukommt.

    Auch dies ist ersichtlich nicht ohne Absicht geschehen und dem Umstand geschuldet, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Erwägung des EuGH in seinen Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) zum Anlass genommen hatte, Art. 64 des Mittelmeer-Europa-Abkommens für den deutschen Rechtskreis in einer Weise auszulegen, die nach Ansicht des EuGH im Ergebnis zur Wirkungslosigkeit dieser vertraglichen Bestimmung führen würde.

    Denn der EuGH und das Bundesverwaltungsgericht haben im Urteil Gattoussi (a.a.O.) bzw. in den Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) auf der Grundlage vergleichbarer Sachverhalte, die beide Deutschland und die hiesige Rechtslage betrafen, aus den genannten (assoziationsrechtlichen) Diskriminierungsverboten unterschiedliche rechtliche Folgen gezogen.

    Im vorliegenden Fall stellt sich im Übrigen nicht die Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH zur Bedeutung assoziationsrechtlicher Diskriminierungsverbote auf den aufenthaltsrechtlichen Status von davon erfassten Arbeitnehmern gegebenenfalls deshalb nicht zu folgen ist, weil der EuGH die von den Vertragsstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Tunesien (und zu weiteren derartigen Abkommen) abgegebene "Gemeinsame Erklärung" nicht beachtet hat, nach der für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die geltenden bilateralen Übereinkünfte zwischen Tunesien (sowie den sonst betroffenen Mitgliedstaaten) maßgeblich sind (zur Bedeutung einer solchen Erklärung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.; zur Kritik an der Nichtberücksichtigung der "Gemeinsamen Erklärung" in der Rechtsprechung des EuGH vgl. Hailbronner, NVwZ 2007, 415 ff.).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08  

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    aa) Die Frage, ob § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, der insoweit mit der seit dem 1. Juni 2000 geltenden Vorgängerregelung in § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG übereinstimmt, in seiner 1. Alternative alle im Falle einer Rückkehr drohenden Beeinträchtigungen erfasst oder nur solche, die mit der ehelichen Lebensgemeinschaft und ihrer Auflösung im Zusammenhang stehen, ist umstritten und bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249 ).
  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10  

    Zurückverweisung durch Revisionsgericht; Vorabentscheidungsersuchen des

    (3) Der danach aus Sicht des Berufungsgerichts bestehende Klärungsbedarf betreffend die Frage der Übertragung der Grundsätze aus dem Urteil El-Yassini zur Auslegung von Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 entfällt allerdings nicht deshalb, weil - wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 1. Juli 2003 (BVerwGE 118, 249, juris Rn. 24) in Bezug auf eine vergleichbare Situation noch angenommen hatte - dem Kläger des vorliegenden Verfahrens die Aufenthaltserlaubnis befristet, die Arbeitsgenehmigung dagegen unbefristet erteilt worden ist, während die in der Rechtssache El-Yassini vom Gerichtshof in Bezug auf das Diskriminierungsverbot bewertete Arbeitsgenehmigung zwar ebenfalls die Dauer der Aufenthaltserlaubnis überstieg, aber lediglich befristet erteilt worden war.

    (1) Diese Rechtsansicht hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 1. Juli 2003 vertreten (BVerwGE 118, 249; juris Rn 25): Die unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung begründe nach deutschem Recht keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte.

    Schließlich ist dem Gerichtshof in der Rechtssache Gattoussi auch das oben genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) bekannt gewesen.

    (2) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334, juris Rn. 18), mit dem es die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Gattoussi offen gelassen, ob an seiner Auffassung aus dem Urteil vom 1. Juli 2003 (a.a.O.), wonach die unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte verleihe, ohne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof festgehalten werden könne.

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  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02  

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht;

    Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung auch im Falle einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG) kein von dieser unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 1 C 18.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) im Einzelnen ausgeführt hat, entfaltet diese Bestimmung ebenso wie das in dem Vorgängerabkommen enthaltene Diskriminierungsverbot zugunsten marokkanischer Arbeitnehmer (Art. 40 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 - ABl EG L 264/1978 S. 1 ff.; BGBl 1978 II S. 690 ff. -) in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung.

    Die grundsätzlich an die Aufenthaltsgenehmigung geknüpfte Arbeitsgenehmigung galt deshalb von vornherein nur mit der Maßgabe, dass sie mit der Vollziehbarkeit der aufenthaltsbeendenden Entscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG kraft Gesetzes erlischt (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Nr. 4 der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer - Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV vom 17. September 1998, BGBl I S. 2899 und zu dessen Auslegung das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 18.02 a.a.O. II.1.f).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08  

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06  

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

    Das gilt allerdings nicht, wenn dem Ausländer im maßgebenden Zeitpunkt ungeachtet des Wegfalls einer solchen Voraussetzung ein Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Rechtsgrund zusteht, etwa weil er ein Recht zum Aufenthalt nach Art. 6 ff. ARB 1/80 besitzt (BVerwG, Urteil vom 27.06.1995 - 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28; Urteil vom 01.07.2003, a. a. O.).

    Ist Letzteres nicht der Fall, sind bei der Ausübung des nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG eröffneten Ermessens die eine Aufenthaltsbeendigung rechtfertigenden öffentlichen Belange gegen die privaten Interessen des Ausländers am weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland pflichtgemäß (§ 40 LVwVfG) abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 01.07.2003, a. a. O., m. w. N.).

    Ob die Verkürzung der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels des Klägers darüber hinaus zum maßgebenden Zeitpunkt gegen das supranationale europarechtliche Gleichbehandlungsgebot nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 verstößt, weil sie die Ausübung eines "überschießenden" Beschäftigungsrechts auf Grund einer unbefristeten nationalen Arbeitsgenehmigung vereitelt (vgl. EuGH, Slg. 2006, I-10279 - Güzeli - Rn. 48 ff. = NVwZ 2007, 187; Slg. 2006, I-11917 - Gattoussi - Rn. 42 f. = NVwZ 2007, 430; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - a. A. BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 18.02 - NVwZ 2004, 241), kann daher offen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08  

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts e r l i s c h t die Arbeitsberechtigung vielmehr k r a f t G e s e t z e s gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 5 SGB III i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 der - auch nach dem 31.12.2004 fort geltenden - Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17.09.1998 (zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 21.12.2008, BGBl. I S. 2917) - ArGV -, wenn der Ausländer keine der in § 5 ArGV bezeichneten Voraussetzungen mehr erfüllt, die auf ein vorläufiges Bleiberecht im Bundesgebiet Rücksicht nehmen und dem Ausländer die Fortsetzung seiner Beschäftigung nur bis zur Beendigung des Aufenthalts erlauben sollen (BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249 und Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 32.02 - InfAuslR 2004, 54).

    Ungeachtet dessen ergäbe sich aus einem vorläufigen Aufschub ihres automatischen Erlöschens nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Nr. 3 bis 6 ArGV aber auch kein "überschießendes" Arbeitsrecht (BVerwG, Urteile vom 01.07.2003, a. a. O.).

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rechtssache Gattoussi die Ansicht vertreten, die Auslegung des nationalen deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts nach Maßgabe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.07.2003 (a. a. O.) lasse die Rechtsprechung des EuGH zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen deutscher Arbeitserlaubnisse und -genehmigungen "leerlaufen" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - InfAuslR 2008, 3 und Urteil vom 10.07.2008, a. a. O.) bzw. "höhle" die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 "aus" (OVG Hamburg, Urteil vom 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 - juris).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08  

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O. zu der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 19 B 1741/03  

    ARB 1/80 Art. 10 Abs. 1

    EuGH, Urteil vom 2.3.1999 - C-416/96 - (El-Yassini), NVwZ 1999, 1095 = InfAuslR 1999, 218, Rn. 64 - 67; BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18.02 -, BVerwGE 118, 249 [= jurisweb, Rn. 22].

    dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18.02 -, BVerwGE 118, 249 [= jurisweb, Rn. 25 f.].

    auch dazu BVerwG, Urteil vom 1.7.2003 - 1 C 18.02 - Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 30.3.2004 - 19 B 1530/03 -.

  • VGH Hessen, 06.04.2004 - 9 TG 864/04  

    Marokkanischer Arbeitnehmer; Aufenthalt; Diskriminierungsverbot

    Dies belegt auch Absatz 2 der Gemeinsamen Erklärung der Vertragsparteien zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/ Marokko (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -, InfAuslR 2004, 50 ff.).

    Aufenthaltsrechtliche Folgen können sich aus der - in den Mitgliedsstaaten unmittelbare Wirkung entfaltenden - Bestimmung des Art. 64 Abs. 1 und 2 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko allenfalls in dem Ausnahmefall ergeben, in dem eine durch das Diskriminierungsverbot untersagte Ungleichbehandlung durch aufenthaltsrechtliche Maßnahmen des Mitgliedsstaats faktisch herbeigeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. vom 1. Juli 2003, a.a.O., 52).

    Diese Akzessiorität zum Aufenthaltsrecht folgt aus § 284 Abs. 5 SGB III, wonach eine Arbeitsgenehmigung nur erteilt werden darf, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 5 AuslG besitzt, soweit durch Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, und wenn die Ausübung einer Beschäftigung nicht durch eine ausländerrechtliche Auflage ausgeschlossen ist (vgl. Urt. des Senats vom 29. Oktober 2003 - 9 UE 295/02 - BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003, a. a. O., S. 53; Dienelt, InfAuslR 2004, 45 [48]).

  • VGH Bayern, 17.01.2007 - 24 CS 06.3375  

    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen,

  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 24 C 06.3376  

    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen,

  • VG Münster, 03.09.2008 - 8 K 1316/07  

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, nachträgliche Befristung,

  • VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07  

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Tunesier,

  • VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04  

    Ausweisungsschutz; marokkanischer Staatsangehöriger; EGAbk Mar

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07  

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Diskriminierungsverbot - zum Aufenthaltsrecht für

  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08  

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09  

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05  

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 18 B 983/05  

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 13 S 708/08  

    Zum Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07  
  • BVerwG, 15.10.2009 - 1 B 3.09  

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 18 B 722/07  

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06  

    Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (Ehegattennachzug);

  • VG Aachen, 16.10.2007 - 8 L 261/07  

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Feststellungsklage,

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04  

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2008 - 11 S 2765/07  

    Keine über die unmittelbar durch eine Aufenthaltserlaubnis gestattete

  • VG Ansbach, 25.11.2008 - AN 19 K 08.00102  

    Ausweisung zwingend nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2006 - 11 ME 41/06  

    Zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 4 AufenthG;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 17 E 47/07  

    D (A), Prozesskostenhilfe, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Befristung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 19 B 638/07  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09  

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572  

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 3 B 427/09  

    Duldung; assoziationsrechtliches Diskriminierungsverbot; unmittelbares

  • VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04  

    Gemeinschaftsrecht, Türken, Arbeitnehmer, Arbeitsmarkt, Aufenthaltserlaubnis,

  • OVG Saarland, 02.05.2005 - 2 W 3/05  

    Aufenthaltsrecht für geschiedene türkische Arbeitnehmer

  • VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06  

    Marokkaner, Europa-Mittelmeer-Abkommen, EuGH, Wiederaufgreifen des Verfahrens,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - 17 B 893/03  
  • BayObLG, 25.02.2004 - 4St RR 2/04  

    D (A), unerlaubter Aufenthalt, Strafverfahren, Werkvertragsarbeitnehmer, Visum,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2008 - 7 A 10196/08  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - 18 B 108/07  

    Aufenthaltsrechtunbefristete Arbeitsgenehmigung Diskriminierungsverbot

  • VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676  

    Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04  
  • VG Münster, 28.02.2008 - 8 L 12/08  
  • VG Aachen, 03.06.2005 - 3 L 1036/04  

    D (A), Fiktionswirkung, Verlängerungsantrag, Aufenthaltserlaubnis,

  • VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 1352/03  
  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 ZB 07.3197  

    Festhalten an ehelicher Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2006 - 7 B 10169/06  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2007 - 19 A 121/07  

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Marokko, Marokkaner,

  • VGH Bayern, 17.01.2008 - 10 CS 07.3191  

    Erfordernis des rechtmäßigen Aufenthalts; deklaratorische Bedeutung von

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 19 C 08.2349  

    D (A), Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Diskriminierungsverbot, Arbeitnehmer,

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 19 C 07.2349  

    Prozesskostenhilfe; Klage gegen die Ausweisung; Aufenthaltsrecht des tunesischen

  • VG München, 28.01.2008 - M 25 K 06.3125  

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen

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