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   OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06   

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OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06 (https://dejure.org/2006,20195)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2006 - 3 BS 189/06 (https://dejure.org/2006,20195)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2006 - 3 BS 189/06 (https://dejure.org/2006,20195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; AufenthG § 11 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schwangerschaft, deutsche Kinder, Schutz von Ehe und Familie, Risikoschwangerschaft, Vaterschaftsanerkennung, Abschiebungshaft, Abschiebung, Wirkungen der Abschiebung, Sperrwirkung, Befristung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2006, 446
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Dabei hat der Senat den vorwirkenden Schutz durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums geknüpft, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04).

    Das bedeutet, dass es nicht auf die formale Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgerechtserklärung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, InfAuslR 2006, 122 zur Berücksichtigung des Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten ausländischen Elternteils), sondern auf den tatsächlichen Willen, die Vaterrolle auszufüllen und diese nicht etwa lediglich zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken vorzuschieben.

    Ferner drängt die Pflicht des Staates, die werdende Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück, wenn der schwangeren deutschen Staatsangehörigen das Verlassen der Bundesrepublik nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, aaO; BVerfG, Beschl. v. 1.10.1992, InfAuslR 1993, 10 - jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft tritt eine neue Situation ein, so dass aufgezeigt werden müsste, durch welches verfassungsrechtlich beachtliche überwiegende Interesse eine Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet dennoch gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59 m.w.N.).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass im Kleinkindalter bereits eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG unzumutbar lang und daher unverhältnismäßig sein kann (vgl. zu dem Erfordernis, den Zeitraum einer zumutbaren vorübergehenden Trennung festzulegen: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, InfAuslR 2006, 320; BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, aaO).

  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613; unter engen Ausnahmen bejahend auch: BayVGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 - zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).

    Daher darf die Ausländerbehörde die Abschiebung des Vaters eines ungeborenen Kindes allenfalls (zur Ausnahme bei einer Risikoschwangerschaft: vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, aaO) solange vornehmen, wie eine Rückkehr noch rechtzeitig vor der Geburt sichergestellt werden kann, was auch voraussetzt, dass sie zu erkennen gibt, die Wirkungen der Abschiebung gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG auf Antrag auf den Zeitpunkt der errechneten Geburt zu befristen.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass im Kleinkindalter bereits eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG unzumutbar lang und daher unverhältnismäßig sein kann (vgl. zu dem Erfordernis, den Zeitraum einer zumutbaren vorübergehenden Trennung festzulegen: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, InfAuslR 2006, 320; BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, aaO).
  • OVG Saarland, 25.03.1993 - 3 W 9/93

    Ausländerrecht; Vorwirkungen; Schutz der Ehe; Pflicht des Staates; Nasciturus

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613; unter engen Ausnahmen bejahend auch: BayVGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 - zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).
  • VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Drohende Abschiebung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. Senatsbeschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613; unter engen Ausnahmen bejahend auch: BayVGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 - zitiert nach JURIS; a.A.: OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.1993 - 3 W 9/93 - abgedruckt in JURIS).
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06
    Ferner drängt die Pflicht des Staates, die werdende Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück, wenn der schwangeren deutschen Staatsangehörigen das Verlassen der Bundesrepublik nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, aaO; BVerfG, Beschl. v. 1.10.1992, InfAuslR 1993, 10 - jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11

    Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch

    Zwar ist die (eheliche oder nichteheliche) Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines (rechtlichen) Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, Rn. 3, und vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, Rn. 4, vom 15. September 2006 - 3 BS 189/06 -, Rn. 2, und vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 -, Rn. 3; restriktiver Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 -, Rn. 35; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 8 ME 159/10 -, Rn. 5, und vom 15. September 2008 - 10 ME 328/08 -, Rn. 11; OVG Saarland, Beschlüsse vom 26. Februar 2010 - 2 B 511/09 -, Rn. 24, und vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 -, Rn. 22 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 2 M 84/08 -, Rn. 3, und vom 3. April 2006 - 2 M 82/06 -, Rn. 11 ff.; alle zit. nach juris).

    Ebenso wenig kommt es in diesem Zusammenhang darauf an - worauf aber der Antragsgegner maßgeblich abgehoben hat -, dass es an einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. September 2006, a.a.O.).

    Entscheidend für die Beurteilung der aus Art. 6 Abs. 1 GG ableitbaren Vorwirkungen ist letztlich allein, ob bei dem - umgangsberechtigten und -verpflichteten (vgl. § 1684 Abs. 1 BGB) - Ausländer ein tatsächlicher Wille vorhanden ist, die Vaterrolle auszufüllen, und diese nicht lediglich zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken vorgeschoben wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. September 2006, a.a.O.; s. auf einfachrechtlicher Ebene für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG sowie dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 23).

    Zwar ist hierdurch eine, auch mit Blick auf die Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG relevante, neue Situation eingetreten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. September 2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 3 B 102/19

    Abschiebung; Nasciturus; ungeborenes eheliches Kind; Schwangerschaft;

    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).

    Der Sache nach würde die Berücksichtigung dieser Einwände darauf hinauslaufen, einwanderungspolitische Belange und die Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht ohne Angabe eines von der Verfassung gebilligten vorrangigen Interesses höher zu gewichten als die durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützten Interessen (vgl. SächsOVG; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06 -, juris Rn. 4).

  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen

    Daran ist auch angesichts der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des OVG Bautzen (vgl. OVG Bautzen, Beschlüsse vom 15.9.2006 - 3 BS 189/06 -, InfAuslR 2006, 446 ff., dort unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 25.1.2006 - 3 BS 274/05 -, NVwZ 2006, 613, dort allerdings auch zum Fall einer Risikoschwangerschaft) und auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Beziehung von Vätern zu ihren (geborenen) Kindern, insbesondere Kleinkindern, (vgl. hierzu aus der jüngeren Rechtsprechung etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 ff.) festzuhalten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

    Dabei knüpft der vorwirkende Schutz für bereits im Bundesgebiet lebende verheiratete Ausländer an die Geburt als zeitliche Grenze für einen geordneten Familiennachzug an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die mütterliche Betreuung entbehrlich wird und für das Kindeswohl und die Entwicklung des Kindes, auf die maßgeblich abzustellen ist, grundsätzlich beide Elternteile erforderlich sind (vgl. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613, und vom 15. September 2006, InfAuslR 2006, 446; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, NVwZ-RR 2009, 133 mit Hinweisen zur Rsp.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2008 - 10 ME 328/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen der von dem Ausländer beabsichtigten

    Allenfalls die Erteilung einer Duldung kommt in solchen Fällen in Frage (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 11 ME 214/07 -, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2008 - 2 M 84/08 -, AuAS 2008, 137, m.w.N.; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. September 2006 - 3 BS 189/06 -, InfAuslR 2006, 446; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 -, juris).
  • VG Schwerin, 29.03.2007 - 6 B 131/07

    Nichteheliche Vaterschaft und aufenthaltsrechtliche Vorwirkung

    Für das Aufenthaltsrecht bedeutet dies, dass die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen kann, der unter den Gesichtspunkten des Schutzes der Familie und der Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Januar 2006, Az. 3 BS 274/05, NVwZ 2006, 613; OVG Bautzen, Beschluss vom 15. September 2006, Az. 3 BS 189/06, InfAuslR 2006, 446).

    Denn es kommt insoweit nicht auf die formale Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgerechtserklärung an (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 15. September 2006, a.a.O., InfAuslR 2006, 446 [447] unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 22.01.2024 - W 7 K 23.140

    Chancen-Aufenthaltserlaubnis, Duldung zur familienfreundlichen Ausgestaltung des

    Daraus folgt zwar kein generelles Abschiebungsverbot, allerdings die Verpflichtung der Ausländerbehörde, bei aufenthaltsbeendenden Entscheidungen die vorfamiliäre Bindung angemessen zu berücksichtigen und insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr des Vaters vor der Geburt einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 9; B.v. 17.10.2023 - 19 CE 23.1578 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 15.9.2006 - 3 BS 189/06 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 13.1.2021 - 3 B 397/20 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20

    Abschiebung des ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes einer polnischen

    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11; so auch: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).
  • VG Hamburg, 20.06.2008 - 4 K 3099/07

    Ausnahmefall von der Regelausweisung; Schwangerschaft der deutschen Ehefrau

    Soweit in der Rechtsprechung aus Art. 6 GG ableitbare Vorwirkungen auf das Verhältnis zwischen einem noch nicht geborenen Kind und dessen Elternteil anerkannt werden, geschieht dies - soweit ersichtlich - nicht in Bezug auf Ausweisungsfälle, sondern in Fällen, in denen werdende Väter Abschiebungsschutz begehren (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.09.2006, - 3 Bs 189/06 -, InfAuslR 2006, S. 446 ff.).
  • VG München, 25.10.2010 - M 24 S 10.2541

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug nach visumfreier Einreise

    Beim Abschiebungsschutz werdender Väter haben sich zwei verfestigte Fallgruppen herausgebildet, nämlich einerseits der Schutz der Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes und andererseits die sichere Erwartung einer gemeinsamen Übernahme elterlicher Verantwortung bei Unzumutbarkeit der vorübergehenden Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerkverfahrens (vgl. hierzu BayVGH vom 1.2.2006, Az. 24 CE 06.265, juris RdNr. 34 f.; OVG Sachsen vom 15.9.2006, Az. 3 BS 189/06, juris RdNr. 2; OVG Hamburg, vom 14.8.2008, Az. 4 Bs 84/08, juris, Rn. 5; BayVGH vom 25.2.2009, Az. 19 CE 09.213, juris, RdNr. 17 f.; OVG Berlin vom 30.3.2009, Az. 12 S 28.09, juris RdNr. 5.).
  • OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09

    Abschiebung, Duldung, Vater-Kind-Beziehung, Kleinkind

  • OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 B 152/18

    Schwangerschaft; Vaterschaftsanerkennung; einstweilige Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Düsseldorf, 14.03.2016 - 7 L 699/16
  • VG Freiburg, 21.12.2010 - 5 K 902/10

    Abschiebungskosten, Abschiebeversuch, nichteheliches Kind, unrichtige

  • VG Schwerin, 19.10.2007 - 6 B 521/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Vater,

  • VG Dresden, 19.07.2007 - 3 K 1343/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

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