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   OLG Hamburg, 06.10.2006 - Ausl 32/06   

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https://dejure.org/2006,30955
OLG Hamburg, 06.10.2006 - Ausl 32/06 (https://dejure.org/2006,30955)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2006 - Ausl 32/06 (https://dejure.org/2006,30955)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - Ausl 32/06 (https://dejure.org/2006,30955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EuAlÜbk Art. 16; IRG § 15 Abs. 1; IRG § 17; IRG § 73; EMRK Art. 6 Abs. 1
    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Strafurteil, Strafverfahren, ordre public, EGMR, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Staatssicherheitsgericht, Militärrichter, faires Verfahren, fair trial, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Reformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2006, 468
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.2006 - Ausl 32/06
    Die Entscheidungen des EGMR sind bei der Auslegung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 04, 3407) zu berücksichtigen, sofern sie nicht etwa gegen vorrangiges Recht verstoßen oder beispielsweise mit einem ausbalancierten Teilsystem des innerstaatlichen Rechts unvereinbar sind, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Die Frage wurde teilweise unter Anerkennung eines Rehabilitierungsinteresses der beteiligten Behörde bejaht (KG, Beschluss vom 31. Dezember 2003 - 25 W 62/03, juris Rn. 30; OLG Rostock, OLGR 2007, 957), teilweise aber auch verneint, weil die beteiligte Behörde kein dem des Betroffenen vergleichbares Rehabilitierungsinteresse habe (BayObLG, NVwZ 2003 Beilage Nr. 1 7, 56; OLG Frankfurt am Main, InfAuslR 2006, 468).
  • OLG Celle, 24.10.2007 - 1 ARs 25/07

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verurteilten an die Republik Türkei zur

    Dementsprechend sind Auslieferungen an die Türkei zum Zwecke der Vollstreckung von Urteilen türkischer Staatssicherheitsgerichte, an denen Militärrichter mitgewirkt haben, vom Senat (vgl. Beschluss vom 10.10.2007, 1 ARs 25/06 [Ausl]) und auch von mehreren anderen deutschen Oberlandesgerichten als unzulässig angesehen worden (vgl. OLG Frankfurt a. M. StV 2007, 142; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273, OLG Hamburg InfAuslR 2006, 468).
  • OLG Braunschweig, 18.09.2009 - 6 W 14/09

    Abschiebungshaft, Rechtsschutzinteresse

    Ein tiefgreifender Grundrechtseingriff ist aufseiten der antragstellenden Behörde jedoch nicht gegeben (vgl. BayObLG InfAuslR 2002, 438; OLG Köln, Beschl. v. 11.09.2006 - 16 Wx 198/06 -, zit. nach juris; OLG Frankfurt InfAuslR 2006, 468).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2007 - 1 AK 29/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Militärrichter, faires Verfahren, fair

    Nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, welche sich der Senat anschließt, verstoßen Urteile von türkischen Staatssicherheitsgerichten wegen fehlender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aber gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wenn an diesen ein Militärrichter mitgewirkt hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.1.2007; 1 ARs 25/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.8.2006, 2 Ausl A 36/06; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 6.10.2006. Ausl 32/06 EGMR NVwZ 2006, 1267).
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