Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03 |
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AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 43 Abs. 2; AsylVfG § 50 Abs. 4; AsylVfG § 50 Abs. 5; OBG NRW § 4 Abs. 1
D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit, Erlöschen, vorübergehendes Verlassen, Zuweisung, Einvernehmen, Ausländerbehörde, Aufenthaltserlaubnis, Anspruch, Schutz von Ehe und Familie, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)
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Verfahrensgang
- VG Köln - 12 L 1436/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2006, 390 (Ls.)
- DÖV 2006, 572
- InfAuslR 2006, 64
Wird zitiert von ... (40)
- VG Osnabrück, 27.11.2009 - 5 A 72/09
Länderübergreifende Umverteilung eines geduldeten Ausländers
Da § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG die räumliche Beschränkung der Duldung auf das jeweilige Bundesland von Gesetzes wegen statuiert, die zuständige Ausländerbehörde mithin zu einer Abänderung oder Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs der erteilten Duldung hinsichtlich eines anderen Bundeslandes nicht befugt ist, wie sich im Umkehrschluss aus § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt, der "weitere" Nebenbestimmungen, d.h. neben der räumlichen Beschränkung der Duldung nach Satz 1 ergänzende, nicht aber der Norm widersprechende Anordnungen zulässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. März 2000 - 10 M 4629/99 -, NdsRpfl 2000, 241 f.; OVG Weimar…, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, S. 89 f., jeweils zu § 56 Abs. 3 AuslG m.w.N.) , kann nach der überwiegenden Rechtsprechung dem klägerischen Begehren nur dadurch zum Erfolg verholfen werden, dass den Klägern vom Beklagten eine (weitere) Duldung erteilt wird, die den (zusätzlichen) Aufenthalt in Niedersachsen, und damit auch die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts durch Wohnsitznahme ermöglicht (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2004 - 9 LB 156/04 -, InfAuslR 2005, 57 f.; OVG Münster, Beschluss vom 29. November 2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 ff.).".Die Möglichkeit einer länderübergreifenden Umverteilung geduldeter Ausländer sieht das AufenthG nicht vor (OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, 19 B 2364/03, InfAuslR 2006, 64 ff.; vgl. auch OVG Weimar…, Beschluss vom 02.07.2003, 3 EO 166/03, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, S. 89 f. zum AuslG).
Diese Vorschrift findet jedoch keine Anwendung - mangels planwidriger Regelungslücke auch keine analoge Anwendung (OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, a.a.O.) - auf Asylbewerber, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde und die - wie vorliegend der Kläger mangels Zustimmung der UNMIK zur Rückführung in den Kosovo - aus asylunabhängigen Gründen in Deutschland weiterhin geduldet werden.
Durch deren Erteilung wird die Zuweisungsentscheidung gegenstandslos (BVerwG, Urteil vom 31.03.1992, 9 C 155.90, NVwZ 1993, 276 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, a.a.O., m.w.N.).
Da § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG die räumliche Beschränkung der Duldung auf das jeweilige Bundesland von Gesetzes wegen statuiert, die zuständige Ausländerbehörde mithin zu einer Abänderung oder Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs der erteilten Duldung hinsichtlich eines anderen Bundeslandes nicht befugt ist, wie sich im Umkehrschluss aus § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt, der "weitere" Nebenbestimmungen, d.h. neben der räumlichen Beschränkung der Duldung nach Satz 1 ergänzende, nicht aber der Norm widersprechende Anordnungen zulässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.03.2000, 10 M 4629/99, NdsRpfl 2000, 241 f.; OVG Weimar…, Beschluss vom 02.07.2003, a.a.O., jeweils zu § 56 Abs. 3 AuslG m.w.N.) , kann der Kläger seinem Begehren nur dadurch zum Erfolg verhelfen, indem er bei der Beigeladenen einen Antrag auf Erteilung einer (weiteren) Duldung stellt (OVG Lüneburg, Urteil vom 16.11.2004, 9 LB 156/04, InfAuslR 2005, 57 f.; OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, a.a.O.).
Das Gericht kann diesbezüglich offen lassen, ob die Erteilung einer zweiten Duldung durch die Beigeladene neben der derzeit gültigen Duldung der Beklagten in Betracht kommt (so OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17.10.2002, 8 ME 142/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, S. 22 f.; Beschluss vom 12.05.2000, 11 M 1263/00, unveröffentl.), mit der Erteilung einer Duldung durch die Beigeladene sich die durch die Beklagte am 09.02.2006 erteilte Duldung automatisch "auf andere Weise" i.S.d. § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt (so OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2005, a.a.O.) oder aber die Erteilung einer Duldung durch die Beigeladene nur unter Aufhebung der Duldung der Beklagten möglich ist, weil das AufenthG keine gesetzliche Grundlage für die Erteilung einer zweiten Duldung enthält und hierfür auch kein Bedürfnis besteht (so OVG Hamburg…, Beschluss vom 15.09.2004, 3 Bs 257/04, NordÖR 2005, S. 344 f. zu § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG m.w.N. auch zur Gegenansicht).
- VG Bremen, 08.01.2007 - 4 K 2885/04
D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit, …
gegen spricht allerdings, dass § 72 Abs. 3 AufenthG keine Zuständigkeit regelt, sondern eben nur ein Einvernehmenserfordernis (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2005 19 B 2364/03 - = InfAuslR 2006, 64, 68 f.) und deshalb auch überschrieben ist mit ,,Beteiligungserfordernisse".§ 72 Abs. 3 AufenthG begründet jedenfalls keine Zuständigkeiten, sondern setzt diese bereits voraus (OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2005 19 B 2364/03 - = InfAuslR 2006, 64, 69).
Für einen Rückgriff auf das Gefahrenabwehrrecht haben sich das OVG Münster (OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2005 19 B 2364/03 -) sowie das OVG Koblenz (Beschl. v. 16.01.2004 10 B 11661/03 -) ausgesprochen.
Gemäß § 43 Abs. 2 BremVwVfG wird die ,,alte" Duldung unwirksam, weil sie sich auf sonstige Weise erledigt hat (OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2005 19 B 2364/03 - = InfAuslR 2006, 64, 66).
- VGH Bayern, 29.02.2008 - 19 ZB 07.3184
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für Erteilung einer Duldung bei …
Die "alte" Duldung der Landeshauptstadt München ist gemäß § 43 Abs. 2 BayVwVfG unwirksam geworden; sie hat sich mit der Erteilung einer neuen Duldung durch die Landeshauptstadt Stuttgart "auf andere Weise" erledigt (vgl. OVG Münster, B.v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 [66]).Zugleich ist an die Stelle der räumlichen Beschränkung auf das Gebiet des Freistaats Bayern diejenige auf das Land Baden-Württemberg getreten (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 [66] m.w.N.).
Dies ergibt sich aus § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, der es verbietet, den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers räumlich auf das Gebiet mehr als eines Bundeslandes hinaus auszudehnen (vgl. OVG Münster, B.v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 [66] m.w.N.).
e) Ebenso wenig sind zwingende Gründe ersichtlich, die ausnahmsweise eine Anwesenheit des Klägers am Ort des gewünschten Zuzugs in Nürnberg erfordern oder im Einvernehmen der beteiligen Länder gemäß § 72 Abs. 3 AufenthG eine "Umverteilung" rechtfertigen würden (vgl. OVG Bremen, B.v. 9.10.2006 - 1 B 282/06 -, InfAuslR 2007, 63; OVG Münster, U.v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006, 64 [66 f.]).
- VG Darmstadt, 28.06.2010 - 5 L 634/10
Zuständigkeit für einen einer Wohnsitznahmeverpflichtung unterliegenden Ausländer …
Aus dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 ff., auf den der Antragsteller hinweist, folgt nichts Gegenteiliges.Mangels einer bundesgesetzlichen Regelung der örtlichen Zuständigkeit mag sich die örtliche ausländerbehördliche Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen nach § 4 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen - NRWOBG - richten, wonach örtlich zuständig diejenige Behörde ist, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64 [68]).
Erteilt eine hessische Ausländerbehörde im Einvernehmen mit der in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ausländerbehörde sodann eine neue Duldung, erlischt die bisherige Duldung gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG, sodass der Antragsteller zu keiner Zeit im Besitze zweier Duldungen wäre (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006, 64 [66];… VG Bremen, Urt. v. 08.01.2007 - 4 K 2885/04 - juris, Rdnr. 53).
Eine solche "Zweitduldung" scheitert nicht erst an der Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, wonach die Duldung grundsätzlich nur Gültigkeit für ein Bundesland hat und die gesetzlich angeordnete Aufenthaltsbeschränkung auf ein Bundesland durch eine Zweitduldung unterlaufen werden würde (so OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006, 64 [66]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.04.2006 - 2 M 126/06
Erlaubnis zur Wohnsitznahme geduldeter Ausländer in einem anderen Bundesland
Eine dauerhafte Änderung des Wohnsitzes kann der Ausländer der meint, aus zwingenden Gründen wie etwa dringenden familiären Gründen oder aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit seinen Aufenthalt an einem anderen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nehmen zu müssen, nur mit einer weiteren vorläufigen Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60a AufenthG der Ausländerbehörde erreichen, in deren Zuständigkeitsbereich er meint, künftig sich aufzuhalten zu müssen (vgl..OVG NW, Beschl. v. 29.11.2005, 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006; SächsOVG, Beschl. v. 19.05.2004 - 3 BS 380/03 -, InfAuslR 2004, 341).Diese Vorschrift ermächtigt bzw. verpflichtet die Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers indes nur dazu, das Verlassen des gesetzlich beschränkten Aufenthaltsbereichs für eine begrenzte Zeit zu erlauben (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.03.2006 - 2 M 225/05 - OVG NW, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006, 64;… Renner, AuslR, 8. Aufl., § 12 AufenthG RdNr. 15; vgl. auch Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 61 RdNr. 18).
Eine dauerhafte Änderung des Wohnsitzes kann der Ausländer der meint, aus zwingenden Gründen wie etwa dringenden familiären Gründen oder aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit seinen Aufenthalt an einem anderen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nehmen zu müssen, nur mit einer weiteren vorläufigen Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60a AufenthG der Ausländerbehörde erreichen, in deren Zuständigkeitsbereich er meint, künftig sich aufzuhalten zu müssen (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.05.2005 - 2 M 83/05 - OVG NW, Beschl. v. 29.11.2005, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 19.05.2004 - 3 BS 380/03 -, InfAuslR 2004, 341, zur Rechtslage nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 18 B 1702/09
Einfluss der Erteilung einer asylverfahrensunabhängigen Duldung auf den …
vgl. BVerwG, Urteile vom 31. März 1992 9 C 155.90 , NVwZ 1993, 276, und vom 21. November 1989 9 C 28.89 , NVwZ 1990, 673, OVG NRW, Beschlüsse vom 7. März 2008 18 B 40/08 u.a. , vom 29. November 2005 19 B 2364/03 , InfAuslR 2006, 64, und vom 9. Dezember 2004 16 A 3606/03 .Verneinend Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2006 8 TG 1617/06.A , AuAS 2006, 257, bejahend für eine Duldung, die einen länderübergreifenden Wohnsitzwechsel ermöglicht, OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2005 19 B 2364/03 , InfAuslR 2006, 64.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 18 B 40/08
Abschiebung Duldung örtliche Zuständigkeit Einreise Eheschließung …
BVerwG, Urteil vom 31. März 1992 9 C 155.90 , Buchholz 402.25 § 22 AsylVfG Nr. 4, Juris, Rdn. 19; OVG NRW, Urteil vom 1. Dezember 1999 17 A 3994/98 , NVwZ-Beilage 2000, 82 = Juris, Rdn. 7, Beschluss vom 19. Mai 1999 17 B 2737/98 , InfAuslR 1999, 412, Juris, Rdn. 21 und Beschluss vom 29. November 2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16. Januar 2004 10 B 11661/03 , AuAS 2004, 130, Juris, Rdn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2004 3 Bs 380/03 , InfAuslR 2004, 341.vgl. dazu im Einzelnen OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2005 - 19 B 2364/03 -, InfAuslR 2006, 64.
- OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 B 282/06
Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche …
Ob von diesem Grundsatz entsprechend der Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. HessVGH, InfAuslR 1996, 360; NdsOVG, NVwZ-Beilage I 2003, 22; SächsOVG, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, NordÖR 2004, 344 und 2006, 315; BayVGH, Beschl. v. 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954 ; mit abweichender Begründung im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64) ausnahmsweise dann abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.Zu weit geht es nach Auffassung des Senats allerdings, wenn ein solcher Verweis nur dann für statthaft gehalten wird, wenn entweder die andere Ausländerbehörde verbindlich ihre Bereitschaft zur Aufnahme der gesamten Familie erklärt hat oder eine dahin gehende Verpflichtung verbindlich, etwa durch ein Verwaltungsgericht, festgestellt worden ist (so OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64 ).
- OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06
Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche …
Ob von diesem Grundsatz entsprechend der Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. HessVGH, InfAuslR 1996, 360; NdsOVG, NVwZ-Beilage I 2003, 22; SächsOVG, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, NordÖR 2004, 344 und 2006, 315; BayVGH, Beschl. v. 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954 ; mit abweichender Begründung im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64) ausnahmsweise dann abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.Zu weit geht es nach Auffassung des Senats allerdings, wenn ein solcher Verweis nur dann für statthaft gehalten wird, wenn entweder die andere Ausländerbehörde verbindlich ihre Bereitschaft zur Aufnahme der gesamten Familie erklärt hat oder eine dahin gehende Verpflichtung verbindlich, etwa durch ein Verwaltungsgericht, festgestellt worden ist (so OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 7 A 11177/11
Voraussetzungen für die Ermöglichung eines länderübergreifenden Wechsel des …
Dies entspricht bei geduldeten Ausländern, die kein Asylverfahren durchlaufen haben, der ganz überwiegend vertretenen Auffassung, der der Senat sich anschließt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2005 - 19 B 2364/03 - NdsOVG, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 PA 563/08 - OVG LSA, Beschluss vom 5. April 2006 - 2 M 133/06 - SächsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 3 BS 380/03 - alle in juris;… Hailbronner, a. a. O., § 51 AufenthG Rn. 7a;… Armbruster, a. a. O. m. w. N.;… vgl. auch Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand Juni 2010, § 61 AufenthG, Rn. 18, der allerdings erst beim tatsächlichen Verlassen des bisherigen Bundeslandes von einer Erledigung der ersten Duldung ausgeht).Durch die Erteilung einer Duldung aus asylverfahrensunabhängigen Gründen werde die Zuweisungsentscheidung gegenstandslos (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2005, a. a. O., unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 31. März 1992 - 9 C 155/90 -, juris, Rn. 21).
- OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06
D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.04.2006 - 2 M 133/06
Wechsel des Aufenthaltsbereichs eines Ausländers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 B 1585/11
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Gewährung von …
- VG Düsseldorf, 30.04.2009 - 22 L 230/09
- VGH Hessen, 25.08.2006 - 8 TG 1617/06
Asylbewerber; länderübergreifender Wohnsitzwechsel; Umverteilung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08
Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - 18 B 210/08
Ausweisung Befristung Betretenserlaubnis örtliche Zuständigkeit Einvernehmen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08
Begründung der örtlichen Zuständigkeit einer Ausländerbehörde bei Fortwirkung …
- OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05
Duldung; Familienzusammenführung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Örtliche …
- OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, …
- OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 269/08
Freiwillige Ausreise; länderübergreifende Umverteilung; Unanfechtbarkeit gem. § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 19 E 1356/05
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- VGH Bayern, 30.08.2007 - 24 C 07.167
Wohnsitzwechsel; Ehe; Duldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 269/04
D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 18 B 1707/05
Duldung länderübergreifender Wohnsitzwechsel Familie Familieneinheit Bundesland …
- VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08
- VG Münster, 28.04.2010 - 8 K 2134/08
- OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 A 291/10
Schutz der Familie im Verhältnis eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern durch …
- VG Aachen, 10.05.2007 - 8 L 173/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 18 B 2038/07
Duldung Abschiebungsschutz Passivlegitimation örtliche Zuständigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2010 - 18 A 399/09
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2006 - 8 K 1365/05
Duldung, Familieneinheit im Bundesgebiet
- VG Düsseldorf, 19.07.2006 - 8 L 1143/06
- VG Saarlouis, 16.10.2009 - 10 L 643/09
Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde, die eine …
- VG Saarlouis, 23.10.2006 - 10 F 42/06
Erteilung einer schriftlichen Bescheinigung über die Duldung.
- VG Bremen, 15.01.2010 - 4 V 1977/09
Zur Verpflichtung der Bremer Ausländerbehörde, eine familiär bedingte Duldung für …
- VG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 L 183/11
Wohnsitzauflage länderübergreifend Beiladung örtliche Zuständigkeit
- VG Aachen, 12.09.2011 - 8 L 244/11
- VG München, 09.07.2007 - M 23 E 07.930
D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, Wohnsitzwechsel, …
- VG Dresden, 11.04.2008 - 3 K 2142/07
D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, länderübergreifende …
