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   VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04   

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https://dejure.org/2005,4049
VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04 (https://dejure.org/2005,4049)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 (https://dejure.org/2005,4049)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. November 2005 - 1 S 3023/04 (https://dejure.org/2005,4049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines fremden Staatsangehörigen wegen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1; EMRK Art. 8
    Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, EMRK,Europäische Menschenrechtskonvention, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Integration, in Deutschland geborene Kinder, Aufenthaltsdauer, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2006, 70
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des EGMR geklärt, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK kein Recht gewährt, den Ort zu wählen, der nach Ansicht der Betroffenen am besten geeignet ist, ein Familienleben aufzubauen (Urteil der Großen Kammer vom 09.10.2003 - 48321/99 - Slivenko/Lettland, § 94, wobei hier der Begriff des Familienlebens i.S. von Art. 8 Abs. 1 EMRK in Bezug auf Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung ausdrücklich verstanden wird als das auf dem Gebiet eines Vertragsstaates tatsächlich geführte Familienleben von Nicht-Staatsangehörigen, die sich dort rechtmäßig aufhalten ; Entscheidung vom 07.10.2004 - 33743/03 - Dragan/Deutschland, NVwZ 2005, 1043 ).

    Soweit die Große Kammer im Urteil vom 09.10.2003 (- 48321/99 - Slivenko/Lettland, § 95) darauf hinweist, dass bei der Ausweisung von seit langem niedergelassenen Personen ("résidents de longue date") neben dem Familienleben nach Maßgabe der gesellschaftlichen Integration auch das Privatleben einschlägig sei, mag es nahe liegen, in gleicher Weise wie beim Familienleben (§ 94) auch hierfür einen rechtmäßigen Aufenthalt vorauszusetzen.

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    In der Entscheidung vom 16.09.2004 (- 11103/03 - Ghiban/Deutschland, NVwZ 2005, 1046), in der ein abgelehnter Asylbewerber die Verletzung von Art. 8 Abs. 1 EMRK rügte und die insoweit mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, bleibt die Frage eines berücksichtigungsfähigen Privatlebens unentschieden.

    Dabei darf Art. 8 EMRK jedoch nicht so ausgelegt werden, als verbiete er allgemein die Abschiebung eines fremden Staatsangehörigen nur deswegen, weil er sich eine bestimmte Zeit im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufgehalten hat (vgl. EGMR, Entscheidung vom 16.09.2004 - 11103/03 - Ghiban/Deutschland, NVwZ 2005, 1046).

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des EGMR geklärt, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK kein Recht gewährt, den Ort zu wählen, der nach Ansicht der Betroffenen am besten geeignet ist, ein Familienleben aufzubauen (Urteil der Großen Kammer vom 09.10.2003 - 48321/99 - Slivenko/Lettland, § 94, wobei hier der Begriff des Familienlebens i.S. von Art. 8 Abs. 1 EMRK in Bezug auf Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung ausdrücklich verstanden wird als das auf dem Gebiet eines Vertragsstaates tatsächlich geführte Familienleben von Nicht-Staatsangehörigen, die sich dort rechtmäßig aufhalten ; Entscheidung vom 07.10.2004 - 33743/03 - Dragan/Deutschland, NVwZ 2005, 1043 ).

    Vielmehr bedarf es näherer Anhaltspunkte dafür, dass eine Rückkehr nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzumutbar ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ); allein der Umstand, dass ein Ausländer als Kind in den Vertragsstaat eingereist und dort aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, rechtfertigt einen solchen Schluss noch nicht (in diesem Sinne siehe EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004 - 33743/03 - Dragan/Deutschland, NVwZ 2005, 1043 , hinsichtlich der dortigen Beschwerdeführer zu 2 und 3).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Ein Gesichtspunkt sind hierbei - wie bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Ausweisungsentscheidungen - auch die Sprachkenntnisse des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland (siehe hierzu die Nachweise aus der Rechtsprechung des EGMR in BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, NVwZ 2004, 852 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation - Achtung des Familienlebens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass jedenfalls die Kläger zu 3 und 4, die ihre muttersprachliche Kompetenz in einer rein arabischsprachigen Umgebung erworben haben und dieser Sprache im Umgang mit ihren Eltern nicht völlig entfremdet worden sind - dieser sich bei lebensnaher Betrachtungsweise nahe liegende Schluss wird durch Hinweise in den Akten auf Dolmetscherdienste der Kinder gerade für die Mutter bestätigt -, über ausbaufähige Kenntnisse jedenfalls der gesprochenen Sprache verfügen, deren Vervollkommnung von ihnen erwartet werden kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2002 - 11 S 862/02 -, NVwZ-RR 2003, 307 ; Urteil vom 27.01.2004 - 10 S 1610/03 -, VBlBW 2004, 308 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1999 - 4 L 195/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Das Verwaltungsgericht führt hierzu aus, dass sich die Kläger nicht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen und Abschiebungen von Ausländern der zweiten Generation berufen könnten, denn dies setze einen langjährigen erlaubten Aufenthalt in Deutschland voraus (vgl. in diesem Sinne auch OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 23.02.1999 - 4 L 195/98 -, NordÖR 2000, 124).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Vielmehr bedarf es näherer Anhaltspunkte dafür, dass eine Rückkehr nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzumutbar ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, NVwZ 1999, 303 ); allein der Umstand, dass ein Ausländer als Kind in den Vertragsstaat eingereist und dort aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, rechtfertigt einen solchen Schluss noch nicht (in diesem Sinne siehe EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004 - 33743/03 - Dragan/Deutschland, NVwZ 2005, 1043 , hinsichtlich der dortigen Beschwerdeführer zu 2 und 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2005 - 11 S 1099/04

    Maßgebliches Recht bei Prüfung der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Dahinstehen kann dabei, ob insoweit angesichts der nunmehr veränderten Rechtslage nach dem Aufenthaltsgesetz, das in § 25 Abs. 4 Satz 1 für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen einen - hier gerade nicht beabsichtigten - vorübergehenden Aufenthalt voraussetzt, eine Doppelprüfung auch nach der alten Rechtslage überhaupt vorzunehmen wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2005 - 11 S 1099/04 -, EzAR-NF 023 Nr. 1).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Dieser rechtliche Ausgangspunkt erscheint angesichts der Spruchpraxis des EGMR zwar nicht gänzlich frei von Zweifeln; er erweist sich indessen auf Grund der weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts, die von den Klägern nicht erfolgreich mit zulässigen Rügen in Frage gestellt werden, als letztlich unerheblich (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04
    Aus den von den Klägern zitierten Entscheidungen des EGMR (Urteil vom 07.08.1996 - 35/1995/541/627 - C./Belgien, InfAuslR 1997, 185; Urteil vom 30.11.1999 - 34374/97 - Baghli/Frankreich, NVwZ 2000, 1401, mit Schwerpunkt auf dem Familienleben) lässt sich allerdings nicht entnehmen, dass der Schutzbereich des Privatlebens allein mit der Tatsache vorhandener persönlicher Bindungen im Aufenthaltsstaat begründet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 10 S 1610/03

    Unanwendbarkeit der EWGRL 221/64 auf türkische Staatsangehörige; maßgeblicher

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • EGMR, 07.08.1996 - 21794/93

    C. c. BELGIQUE

  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Eine schutzwürdige Eingliederung in die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Lebensverhältnisse kann somit während des Aufenthalts eines Ausländers, der sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, nicht erfolgen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2003 - 11 S 1795/03 - InfAuslR 2004, 70; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 - InfAuslR 2006, 70 [71]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2006, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.1999 - 4 L 195/98 - NordÖR 2000, 124; Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - InfAuslR 2006, 217).

    Denn dieser Fall ist - wie der VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 02.11.2005, a. a. O.) zutreffend angenommen hat - durch die Atypik geprägt, dass die Beschwerdeführer zum einen lange Zeit ordnungsgemäß im Vertragsstaat gewohnt hatten und ihr aufenthaltsrechtlicher Status erst im Anschluss an politische Umwälzungen - die Auflösung der Sowjetunion und die Unabhängigkeit Lettlands - aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit in Frage gestellt worden ist, und ihnen zum anderen jedenfalls die rechtliche Möglichkeit eröffnet war, einen befristeten legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006, a. a. O.).

    Diesbezüglich hat die Kenntnis der dortigen Sprache und die Vertrautheit mit den Verhältnissen in diesem Land sowie die Existenz dort noch lebender Verwandter entscheidungserhebliche Relevanz (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2005, a. a. O. und Urteil vom 18.01.2006, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu würdigen: Denn ein unerlaubter Aufenthalt und die damit verbundene Unsicherheit des Aufenthaltsstatus stehen zumindest in der Regel der Führung eines schutzwürdigen Privatlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK entgegen (so tendenziell auch EGMR, Entscheidungen vom 16. September 2004 und vom 7. Oktober 2004, a. a. O.; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 - InfAuslR 2006, 70; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 1999 - 4 L 195/98 - NordÖR 2000, 124).

    Denn dieser Fall war - worauf der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 2. November 2005, a. a. O., zu Recht hingewiesen hat - durch die Atypik geprägt, dass die Beschwerdeführer zum einen lange Zeit ordnungsgemäß im Vertragsstaat gewohnt hatten und ihr aufenthaltsrechtlicher Status erst im Anschluss an politische Umwälzungen - die Auflösung der Sowjetunion und die Unabhängigkeit Lettlands - aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit in Frage gestellt worden ist, und ihnen zum anderen jedenfalls die rechtliche Möglichkeit eröffnet war, einen befristeten legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen.

    Geht es - wie hier - um die Rückführung einer gesamten Familie mit Kindern, sind dabei auch Fertigkeiten und mögliche Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005, a. a. O.).

    Eine rechtliche Unmöglichkeit ihrer Ausreise im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK besteht nicht, da der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verweigert wird und alle Familienmitglieder in ihr Heimatland zurückkehren sollen (vgl. zu einem insofern parallel gelagerten Fall: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs kann daher eine aufenthaltsrechtlich erhebliche und insoweit schutzwürdige Eingliederung in die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Lebensverhältnisse während des Aufenthalts eines Ausländers, der sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.9.2003 - 11 S 1795/03 -, InfAuslR 2004, 70 ff. und Beschluss vom 24.11.2005 - 11 S 1078/05 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70, 71).

    Angesichts seines Alters ist zudem die Annahme gerechtfertigt, dass er diese Kenntnisse der vietnamesischen Sprache weiter ausbauen kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, NVwZ-RR 2003, 307, 308 f.; Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, VBlBW 2004, 308, 311; Beschluss vom 2.11.2004 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 71; ferner EGMR, Urteil vom 27.10.2005 - 32231 - , InfAuslR 2006, 3; Urteil vom 5.7.2005 - 46410/99 - , InfAuslR 2005, 450).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 AufenthG

    Da im vorliegenden Fall die Familie nicht getrennt werden soll, sondern vielmehr der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht verweigert wird und alle Familienmitglieder in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen, scheidet ein Eingriff in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte "Familienleben" von vornherein aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70 ff.).

    Darüber hinaus sind bei der für die aufenthaltsrechtliche Entscheidung relevanten Frage, ob eine (Re)Integration in das Land der Staatsangehörigkeit möglich ist, bei der beabsichtigten Rückführung minderjähriger Kinder die Fertigkeiten und möglichen Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.11.2005, a.a.O., und Hess. VGH, Beschluss vom 15.02.2006, a.a.O).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 18 B 787/05

    Beschäftigungserlaubnis einwanderungspolitische Erwägungen Mitwirkungspflichten

    vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.11.2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70; VG Stuttgart, Urteil vom 22.11.2005 - 12 K 2469/04 -, Asylmagazin 1- 2/2006, 41.

    vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.11.2005 - 1 S 3023/04 -, a.a.O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2008 - 11 B 4.07

    Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung; Erfordernis der

    Eine aufenthaltsrechtlich erhebliche und insoweit schutzwürdige Eingliederung in die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Lebensverhältnisse kann hingegen während des Aufenthalts eines Ausländers, der sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, grundsätzlich nicht erfolgen, wie sich auch aus der Wertung von § 55 Abs. 3 AsylVfG ergibt, wonach solche Zeiten für den Erwerb von Rechten keine Berücksichtigung finden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2003 - 11 S 1795/03 -, InfAuslR 2004, 70 ff., Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70, 71).
  • VG Darmstadt, 21.12.2005 - 8 G 2120/05

    Aufenthaltserlaubnis, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, inlandsbezogene

    8 G 2120/05 - SM Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -, S. 6, m.w.N.).

    Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Ausweisungs- und Abschiebungspraxis der Vertragsstaaten dürfte es für den Schutzbereich des Anspruches auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 EMRK nicht ausschlaggebend sein, ob der Aufenthalt des Ausländers - im Sinne einer Art ,,Handreichung des Staates" - zumindest vorübergehend rechtmäßig war (vgl. EGMR, Urt. v. 16.09.2004 - 11103/03 -, Ghiban, NVwZ 2005, 1046; Urt. v. 07.10.2004 - 33743/03 -, Dragan, NVwZ 2005, 1043 [1045]; vgl. auch Urt. v. 16.06.2005 - 60654/00 -, Sisojewa, InfAuslR 2005, 349; offen gelassen: VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 02.11.2005 - 1 S 3023/04 -, S. 6, m.w.N.) bzw. inwieweit die hiesigen Behörden durch ihr Verhalten dazu beigetragen haben, dass der Aufenthalt des Betreffenden bislang nicht beendet wurde.

  • VG Münster, 11.09.2007 - 5 K 347/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehender Aufenthalt, abgelehnte Asylbewerber,

    Um den Schutz von Ehe und Familie geht es im vorliegenden Fall schon deshalb nicht, weil in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Familie durch die vom Beklagten getroffene Entscheidung nicht getrennt werden soll, vielmehr alle Familienangehörige in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 70).

    Allerdings spricht gegen die Integration aller Kläger, dass sie während ihres bisherigen etwa 18jährigen Aufenthaltes etwa 13 Jahre lang seit dem Abschluss der Asylverfahren bis zur Entscheidung des Gerichts lediglich im Besitz von Duldungen waren und Duldungen in der Regel keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermitteln, so dass schon deshalb eine soziale Eingliederung in die hiesigen Verhältnisse nicht stattfinden konnte (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. September 2003 - 11 S 1795/03 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2004, 70 und Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2006, 70 sowie Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2006, 217).

  • VG Frankfurt/Main, 17.04.2007 - 1 E 5037/06

    Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ausreise bei Erteilung einer

    Insoweit ist allerdings anerkannt, dass die mit einem längeren Aufenthalts regelmäßig einhergehende Gewöhnung an die Verhältnisse im Aufenthaltsstaat für sich genommen nicht dazu führen, eine einen weiteren Verbleib verneinende Entscheidung als Eingriff zu werten (vgl. VGH Kassel, Beschl., Az. 7 TG 106/06; VHG Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2005, 1 S 3023/04, InfAuslR. 2006, S. 70 ff. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).

    Bei der Beurteilung der rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise auf Tatbestandsebene reicht es hingegen nicht aus, eine bloße, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Zumutbarkeitsprüfung durchzuführen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2005, 1 S 3023/04, a.a.O.; vgl. ferner Beschl. des VGH Kassel, Az.: 7 TG 106/06).

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2132/04

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie aus dem Kosovo

    Da in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Familie durch die vom Beklagten getroffene Entscheidung nicht getrennt werden soll, sondern vielmehr der gesamten Familie ein Aufenthaltsrecht verweigert wird, mithin alle Familienmitglieder in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückkehren sollen, scheidet ein Eingriff in das durch Artikel 8 Abs. 1 EMRK geschützte Familienleben von vornherein aus (VGH BW, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, Informationsbrief Ausländerrecht 2006, 70 und Beschluss vom 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).

    Entscheidend ist nicht die Dauer des Aufenthaltes, sondern vielmehr, ob der Betroffene im Aufenthaltsstaat während seines Aufenthaltes über intensive persönliche, familiäre und wirtschaftliche Bindungen verfügt (VGH BW, Beschluss vom 2. November 2005 - 1 S 3023/04 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 18 E 1534/05 -, a. a. O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Informationsbrief Ausländerrecht, 2006, 217; und OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 12 ME 138/06 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

  • VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04

    Aufenthaltserlaubnis aufgrund langjährigen Aufenthalts und erfolgter Integration

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2222/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Roma, Serbien, zielstaatsbezogene

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06

    Beendigung des Aufenthaltsrechts einer Familie nach langem Aufenthalt.

  • VG Frankfurt/Main, 13.04.2006 - 1 E 5037/05

    Zur Aufenthaltserlaubnis bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit der

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an

  • VG Stuttgart, 22.11.2005 - 12 K 2469/04

    Aufenthaltserlaubnis nach langjährigem Aufenthalt

  • VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 24 L 481/06

    D (A), Unionsbürger, Familienangehörige, Schwiegereltern, Drittstaatsangehörige,

  • VG Oldenburg, 03.05.2006 - 11 A 2646/05

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen

  • VG Düsseldorf, 23.03.2006 - 24 K 1020/05

    Rücknahme der während des Aufenthaltes des Ausländers in der Bundesrepublik

  • VG Karlsruhe, 19.12.2005 - 6 K 5/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei mehrjährigem Aufenthalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2007 - 19 B 2086/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf weiteren Aufenthalt im

  • VG Karlsruhe, 22.08.2006 - 4 K 1787/06

    Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber

  • VG Frankfurt/Main, 14.01.2008 - 1 E 1781/07

    Anwendung der Bleiberechtsregelung bei straffälligen Jugendlichen

  • VG Saarlouis, 20.02.2014 - 6 K 797/13

    Ausländerrecht- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Oldenburg, 17.05.2006 - 11 A 2380/05

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Aufenthaltsdauer, Integration,

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 5 K 13.01028

    Kein Anwendungsvorrang von Art. 8 Abs. 1 EMRK gegenüber dem AufenthG

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