Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.04.2007

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07   

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VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07 (https://dejure.org/2007,8033)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.05.2007 - 4 K 2563/07 (https://dejure.org/2007,8033)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 4 K 2563/07 (https://dejure.org/2007,8033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz; Irak; Qualifikationsrichtlinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen allgemeinen Gefahren und solchen nicht allgemeiner Art im Falle des subsidiären Schutzes nach Art. 15 lit c. RL 2004/83/EG; Verpflichtung zur Gewährung subsidiären Schutzes durch einen im Irak bestehenden gegenwärtigen innerstaatlichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 8; RL 2004/83/EG Art. 24 Abs. 1
    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter Schaden, bewaffneter Konflikt, willkürliche Gewalt, allgemeine Gefahr, abgelehnte Asylbewerber, Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, Erlasslage, ...

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 20.04.2007 - BT-Drs 16/5056
    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Eine Übertragung dieser Grundsätze und somit eine Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG wäre mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar (vgl. nunmehr aber auch eine dahingehende Änderung in Art. 1 Nr. 48 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union. BT-Drucks. 16/5056).

    In der Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. BT-Drucks. 16/5056) wird allerdings auf die 26. Begründungserwägung der QRL verwiesen, wonach "Gefahren, denen die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe eines Landes allgemein ausgesetzt sind, für sich genommen normalerweise keine individuelle Bedrohung darstellen, die als ernsthafter Schaden zu beurteilen wäre." Dieser Erwägungssatz trägt jedoch eine Übertragung der zu § 60 Abs. 7 AufenthG entwickelten Grundsätze des nationalen Rechts nicht.

  • OVG Saarland, 09.03.2007 - 3 Q 113/06

    Zur Extremgefahr im Irak

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Dies wird auch durch die zusätzliche Aufnahme des Kriteriums der "willkürlichen Gewalt", das bemerkenswerterweise gemeinschaftsrechtwidrig nicht in das nationale Recht übernommen werden soll, deutlich gemacht, das den Inhalt der konkret-individuellen Gefahrenprognose sogar tendenziell modifiziert, weil ihm die Vorstellung immanent ist, dass die Gewalt "jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort" trifft bzw. treffen kann und bei wertender Betrachtungsweise unkalkulier- und unberechenbar ist und sich daher einer quantitativen Bewertung entziehen muss (etwa im Sinne von mehr als 50 v.H. oder eines bestimmten Prozentsatzes von Toten an der Gesamtbevölkerung, so aber im Ansatz verfehlt SaarlOVG, B.v. 09.03.2007 - 3 Q 113/06 - juris, abgesehen davon, dass die zahllosen Schwerverletzen überhaupt nicht erwähnt werden).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Insoweit kann offen bleiben, ob auch eine "extreme Gefahrenlage" im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zu § 60 Abs. 7 AufenthG (vgl. zuletzt U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - AuAS 2007, 30 m.w.N.) vorliegt.
  • VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3238/03

    Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden,

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Allenfalls kann man ihn gewissermaßen als Appell an den Normanwender verstehen in dem Sinne, dass nicht etwa vorschnell eine individuelle Gefahr bejaht werden soll und darf mit dem pauschalen und undifferenzierten (auch Emotionen weckenden) Argument, es herrsche Krieg oder Bürgerkrieg (wie hier wohl auch HessVGH, U.v. 09.11.2006 - 3 UE 3238/03.A - juris; wenig überzeugend aber OVGNW, B.v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - juris, ohne dass es aber entscheidungserheblich darauf ankam).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1122/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Denn das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27.07.2005 (A 6 K 10480/05) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. zuletzt U.v. 04.05.2006 - A 2 S 1122/05) mit Rücksicht auf einen bestehenden Abschiebestopperlass in Bezug auf den Irak keine Prüfung der Frage vorgenommen, ob in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG die Voraussetzungen einer sog. extremen Gefahrenlage vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 20 A 5164/04

    Afghanistan, Anerkennungsrichtlinie, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Allenfalls kann man ihn gewissermaßen als Appell an den Normanwender verstehen in dem Sinne, dass nicht etwa vorschnell eine individuelle Gefahr bejaht werden soll und darf mit dem pauschalen und undifferenzierten (auch Emotionen weckenden) Argument, es herrsche Krieg oder Bürgerkrieg (wie hier wohl auch HessVGH, U.v. 09.11.2006 - 3 UE 3238/03.A - juris; wenig überzeugend aber OVGNW, B.v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - juris, ohne dass es aber entscheidungserheblich darauf ankam).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
    Andernfalls würde die Grundentscheidung des Gesetzgebers, dass diesem Personenkreis im Falle des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 AufenthG im Regelfall ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, unterlaufen (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, U.v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 - NVwZ 2006, 1418 die Frage aber noch offen lassend).
  • VGH Hessen, 11.12.2008 - 8 A 611/08

    Abschiebungsverbot wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts

    Umstritten ist außerdem, ob die nach der Gesetzesbegründung auch im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigende "willkürliche Gewalt" völkerrechtswidrige Gewaltakte voraussetzt, die nicht zwischen militärischen und zivilen Objekten unterscheiden und die Zivilbevölkerung unverhältnismäßig treffen, oder ob dadurch lediglich die Individualisierungsanforderungen als Teil der Prognoseentscheidung eingeschränkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rdnrn. 34 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 21. Mai 2007 - 4 K 2563/07 - juris Rdnr. 18; Hruschka/Lindner, NVwZ 2007 S. 645 [649 f.]; Funke-Kaiser, InfAuslR 2008 S. 90 ff.; Markard, NVwZ 2008 S. 1206 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2007 - A 2 S 229/07

    Auslegung der sog. Qualifikationsrichtlinie anhand von Begründungserwägungen;

    Damit entspricht die Regelung über die Gewährung eines subsidiären Schutzstatus nach Art. 15 lit.c) der Richtlinie -bei der Abgrenzung einer individuellen Gefahrenlage für den betreffenden Ausländer von allgemeinen Gefahren, denen die Bevölkerung oder eine Bevölkerungsgruppe eines Landes mehr oder weniger gleichartig ausgesetzt sind - im Kern der bisherigen Rechtslage nach § 60 Abs. 7 AufenthG (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.12.2006 - 1 LA 125/06 - Juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand Mai 2007, § 60 AufenthG Rdnr. 134; a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 21.5.2007 - 4 K 2563/07 -, InfAuslR 2007, 321, wonach "dem subsidiären Schutz nach Art. 15 lit.c) der Richtlinie 2004/83/EG eine dem § 60 Abs. 7 AufenthG vergleichbare Differenzierung zwischen allgemeinen Gefahren und solchen nicht allgemeiner Art fremd" sei).

    Der Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 21.5.2007, aaO), das dem 26. Erwägungsgrund keine entscheidende Bedeutung beimisst, weil Art. 15 lit. c) der Richtlinie eine eindeutige Bestimmung sei und kein Auslegungsbedarf bestehe, folgt der Senat nicht.

  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 8 UE 1913/06

    Kein Abschiebungshindernis für junge alleinstehende arbeitsfähige Afghanen; keine

    "... ist nach dem am 10. Oktober 2006 erfolgten Ablauf der Umsetzungsfrist mit Art. 15 c) i.V.m. Art. 18 QRL ein neuer Unterfall zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinzugetreten, der bis zu seiner vollständigen Umsetzung in das deutsche Recht unmittelbar anzuwenden ist (vgl. u.a a. Hess. VGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 UE 3238/03.A - juris Rdnr. 20; Bayer. VGH, Urteil vom 26. Februar 2007 - 13 a B 06.31169 - juris Rdnr. 20), so dass im Anwendungsbereich dieses besonderen internationalen subsidiären Schutzes eine Differenzierung zwischen allgemeinen Gefahren und solchen nicht allgemeiner Art, der Maßstab einer extremen Gefahrenlage und das Erfordernis einer verfassungswidrigen Schutzlücke nicht heranzuziehen sein dürften (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 21. Mai 2007 - 4 K 2563/07 - juris Rdnr. 18; Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 213 zu § 7, S. 708; Begründungszusammenhänge der Urteile des Hess. VGH vom 9. November 2006 und des Bayer. VGH vom 26. Februar 2007 jeweils a.a.O.; unklar OVG NW, Beschluss vom 21. März 2007 - 20 A 5164/04.A - juris Rdnr.30; eher a.A. OVG Schl.-H., Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 LA 125/06 - juris Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 13 LA 259/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7409
OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 13 LA 259/06 (https://dejure.org/2007,7409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2007 - 13 LA 259/06 (https://dejure.org/2007,7409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2007 - 13 LA 259/06 (https://dejure.org/2007,7409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattung der Ausreisekosten für einen ausreisepflichtigen Ausländer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 AufenthG; § 66 Abs. 2 AufenthG; § 67 Abs. 1 AufenthG; § 68 AufenthG; § 82 AuslG; § 84 AuslG
    Rechtmäßigkeit einer Inanspruchnahme eines mittlerweile ausgewiesenen Ausländers hinsichtlich der Aufwendungen für den Lebensunterhalt; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahrens; Bestehen ernstlicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 66 Abs. 2; AufenthG § 68; AuslG § 82; AuslG § 84; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Verpflichtungserklärung, Abschiebungskosten, Zuwanderungsgesetz, Altfälle, Übergangsregelung

  • Judicialis

    AufenthG §§ 66 ff; ; AuslG § 82; ; AuslG § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG §§ 66 ff; AuslG § 82; AuslG § 84
    Erstattungsanspruch gemäß §§ 66 ff. AufenthG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Inanspruchnahme eines mittlerweile ausgewiesenen Ausländers hinsichtlich der Aufwendungen für den Lebensunterhalt; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahrens; Bestehen ernstlicher ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 13 LA 259/06
    Grundsätzliche Bedeutung weist eine Rechtsstreitigkeit dann auf, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung einer Klärung bedarf (BVerwGE 70, 24).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2007 - 11 LC 88/06

    Haftung für durch die Abschiebung eines Ausländers entstehende Kosten; Verbindung

    Sollte der 13. Senat des erkennenden Gerichts im Beschluss vom 12. April 2007 - 13 LA 259/06 -, mit dem ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist, eine andere Auffassung vertreten, würde dem der erkennende Senat aus den oben angeführten Gründen nicht folgen können.
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