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   VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06   

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https://dejure.org/2007,5824
VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06 (https://dejure.org/2007,5824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2007 - 13 S 1663/06 (https://dejure.org/2007,5824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 13 S 1663/06 (https://dejure.org/2007,5824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausländerrecht; Fortführung des Verwaltungsprozesses durch die bisherige Behörde nach Wechsel der Zuständigkeit; hochqualifizierter Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "hoch qualifiziert" in § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Zusammenhang mit der Zusatzqualifikation eines Oberarztes; Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Ausländer; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Tätigkeit eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 3 Abs. 3; AufenthG § 19 Abs. 1; AufenthG § 19 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 19 Abs. 2 Nr. 3; BeschV § 1; BeschV § 3
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Hochqualifizierte, Bundesagentur für Arbeit, Wissenschaftler, leitender Angestellter, Oberarzt, Spezialist mit besonderer Berufserfahrung, DEGUM, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Zustimmung, Verwaltungsverfahren

  • Judicialis

    AufenthG § 19; ; LVwVfG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 19; LVwVfG § 3
    Sonstiges Verwaltungsverfahren (u. a. Akteneinsicht, Ausschluss, Befangenheit, Wiedereinsetzung nach § 32 VwVfG , Zuständigkeit Behörde); Aufenthaltsberechtigung, Niederlassungserlaubnis: Hochqualifiziert; Zuständigkeitswechsel; Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 110
  • InfAuslR 2007, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 09.06.2006 - 1 K 2150/05

    Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis bei Hochqualifizierten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juni 2006 - 1 K 2150/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juni 2006 - 1 K 2150/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
    Stimmt eine durch Wohnungswechsel des Klägers in ein anderes Bundesland neu zuständig gewordene Behörde der Fortführung des (Gerichtsverfahrens) Verfahrens durch die frühere Behörde nach § 3 Abs. 3 LVwVfG zu, so bleibt die früher zuständige Behörde bzw. die sie tragende Körperschaft im Gerichtsverfahren weiterhin bis zur unanfechtbaren Entscheidung über das Klagebegehren passiv legitimiert (im Anschluss an BVerwG NVwZ 1995, 1131).

    Der Anwendbarkeit der genannten Vorschrift auf den vorliegenden Fall steht nicht entgegen, dass die Änderung der die behördliche Zuständigkeit begründenden Umstände erst während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eingetreten ist: Bei einem Verpflichtungsbegehren findet das Verwaltungsverfahren nämlich erst dann seinen Abschluss, wenn über das Begehren unanfechtbar entschieden worden ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7/04 -, NVwZ 1995, 1131 m.w.N.;wie hier Knack, VwVfG, 2003, Rn 40 zu § 3; a.A. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 2003, Rn 53 zu § 3 m.w.N.).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
    Er kann zwar nicht als "leitender Angestellter" angesehen werden, da dieser Begriff jedenfalls nach seinem arbeitsrechtlichen Verständnis auch Personalverantwortung voraussetzt, die bei dem Kläger nicht vorliegt (siehe BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 -, NZA 2000, 427; LAG Hamm, Beschluss vom 7.7.2006 - 10 TaBV 165/05 -, KH 2006, 1125); sogar die Stellung von Chefärzten als leitende Angestellte ist zweifelhaft (siehe dazu Korthus in KH 2006, 518 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
    Was konkret den Kläger angeht, so ist bei der Prüfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung und damit auf die Situation in Regensburg abzustellen; da die Beklagte bisher bereits das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen verneint hat, geht es hier nicht um die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung, bei der nach allgemeinen Grundsätzen auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abzustellen wäre (siehe dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 23/94 - NVwZ-RR 1997, 567 und st. Rspr.).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
    Der Anwendbarkeit der genannten Vorschrift auf den vorliegenden Fall steht nicht entgegen, dass die Änderung der die behördliche Zuständigkeit begründenden Umstände erst während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eingetreten ist: Bei einem Verpflichtungsbegehren findet das Verwaltungsverfahren nämlich erst dann seinen Abschluss, wenn über das Begehren unanfechtbar entschieden worden ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7/04 -, NVwZ 1995, 1131 m.w.N.;wie hier Knack, VwVfG, 2003, Rn 40 zu § 3; a.A. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 2003, Rn 53 zu § 3 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05

    Rückwirkender Erlass einer Niederlassungserlaubnis; schutzwürdiges Interesse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06
    Insbesondere der Begriff des wissenschaftlichen Mitarbeiters ist auf den akademischen Bereich zugeschnitten, dem der Kläger nicht angehört (vgl. dazu auch VG Stuttgart, Urteil vom 8.11.2006 - 17 K 2196/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 337/12

    Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 AufenthV hinsichtlich Ausstellung eines

    Das Berufungsverfahren ist mithin mit Blick darauf, dass der Beklagte in der streitgegenständlichen Angelegenheit umfassende Ermittlungen angestellt und auf deren Grundlage über die Erteilung des Reiseausweises entschieden hat, im Interesse einer endgültigen und umfassenden Entscheidung und Erledigung des Rechtsstreits unverändert mit den bisherigen Beteiligten fortzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, juris, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313 u. juris Rdnrn. 14 ff., OVG NRW, Beschl. v. 19.11.2007 - 18 E 124/07 -, AuAS 2008, 69 u. juris Rdnr. 18, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.2007 - 13 S 1663/06 -, InfAuslR 2007, 376 u. juris Rdnr. 15, offengelassen noch von BVerwG, Urt. v. 31.3.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179 u. juris Rdnrn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Denn ein derartiges Verfahren darf gegen die bisher zuständige Ausländerbehörde fortgeführt werden, wenn die nunmehr örtlich zuständige Behörde zustimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313; OVG NRW, Beschl. v. 19.11.2007 - 18 E 124/07 -, AuAS 2008, 68; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.2007 - 13 S 1663/06 -, InfAuslR 2007, 376).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in

    Denn ein derartiges Verfahren darf gegen die bisher zuständige Ausländerbehörde fortgeführt werden, wenn die nunmehr örtlich zuständige Behörde zustimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313; OVG NRW, Beschl. v. 19.11.2007 - 18 E 124/07 -, AuAS 2008, 68; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.2007 - 13 S 1663/06 -, InfAuslR 2007, 376).
  • VG Saarlouis, 29.09.2021 - 6 K 285/19

    Ausstellung eines Reiseausweises

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2007, 13 S 1663/06, zitiert nach juris, s.a. Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9.Aufl. 2018, zu § 3, Rz. 48;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07

    Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt

    So etwa BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, NVwZ 1995, 1131; OVG NRW, Beschlüsse vom 26.8.1997 - 18 B 2978/96 - und vom 12.4.2000 - 18 B 465/00 - ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.6.2006 - 13 S 1663/06 -, juris; Redeker, NVwZ 2000, 1223 (1226); a.A. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 3 Rn. 53; Louis/Abry, DVBl. 1986, 331 (335) - .
  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 6 B 140/08

    Zuständigkeitswechsel im Laufe des Verwaltungsverfahrens

    Dabei umfasst deren Zuständigkeit - sowie im Falle einer ablehnenden Abhilfeentscheidung die des Regierungspräsidiums Stuttgart als Widerspruchsbehörde -, das Verwaltungsverfahren durch Entscheidung über den beantragten Aufenthaltstitel, hier durch Erlass des ausstehenden Abhilfe- bzw. Widerspruchsbescheides, zu Ende zu führen (vgl. zur grundsätzlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde des neuen gewöhnlichen Aufenthalts vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens: OVG Magdeburg, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 19.11.2007 - 18 E 124/07 -, Juris, sowie in einem anderen Rechtsgebiet OVG Hamburg, Urteil vom 16.02.1999 - Bf 2/97 -, NVwZ-RR 1999, 633f.; außerdem bei einem Umzug sogar noch während eines noch anhängigen Klageverfahrens: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2007 - 13 S 1663/06 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7794 -, NVwZ 1995, 1131).
  • VG Bayreuth, 22.07.2015 - B 4 K 14.223

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5 a AufenthG

    Da die entsprechenden länderrechtlichen Regelungen sachlich identisch sind und insofern einem auch in § 3 Abs. 3 BVwVfG zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgrundsatz entsprechen, ist die Tatsache, dass es sich hier um einen länderübergreifenden Zuständigkeitswechsel handelt, für die zuständigkeitsverlängernde Wirkung der Zustimmungserklärung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. VGH Mannheim vom 27.06.2007, Az. 13 S 1663/06, juris Rn. 15).
  • VG Freiburg, 25.04.2012 - 1 K 1757/10
    Das Landratsamt erklärte sich damit einverstanden, Die Fortführung des Verfahrens durch das Landratsamt Rottweil bedeutet, dass sich seine Zuständigkeit für die Klägerin bis zur endgültigen unanfechtbaren Entscheidung gewissermaßen verlän­ gert, so dass das Land Baden-Württemberg auch jetzt noch zu einer die Klägerin betreffenden neuen Sachentscheidung verpflichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.1995 - 1 C 7/04 -, NVwZ 1995, 1131; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 27.06.2007 - 1 3 S 1663/06 VBlBW 2008, 110).
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