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   EGMR, 06.12.2007 - 69735/01   

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EGMR, 06.12.2007 - 69735/01 (https://dejure.org/2007,4204)
EGMR, Entscheidung vom 06.12.2007 - 69735/01 (https://dejure.org/2007,4204)
EGMR, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 69735/01 (https://dejure.org/2007,4204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2008, 111
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 11.07.2002 - 56811/00

    AMROLLAHI v. DENMARK

    Auszug aus EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
    Selbst wenn die Ehefrau des Beschwerdeführers bereit gewesen wäre, ihrem Ehemann nach Marokko zu folgen, wäre sie im Hinblick darauf, dass sie die Haupternährerin der Familie war, unweigerlich sehr großen Schwierigkeiten begegnet (siehe sinngemäß Amrollahi ./. Dänemark , Individualbeschwerde Nr. 56811/00, Rdnr. 41, 11. Juli 2002).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
    58. Der Gerichtshof hat bekräftigt, dass in allen Rechtssachen, die niedergelassene Zuwanderer betreffen, bei der Prüfung der Frage, ob eine Ausweisungsmaßnahme in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stand, die folgenden Kriterien heranzuziehen sind (siehe Boultif ./. die Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 54273/00, Rdnr. 40, ECHR 2001-IX, und Üner , a.a.O., Rdnr. 57-60): - Die Art und Schwere der vom Beschwerdeführer begangenen Straftat; - die Dauer des Aufenthalts des Beschwerdeführers in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; - die seit der Tat verstrichene Zeit und das Verhalten des Beschwerdeführers in dieser Zeit; - die Staatsangehörigkeit der verschiedenen Betroffenen; - die familiäre Situation des Beschwerdeführers, wie z.B. die Dauer der Ehe, und andere Faktoren, die erkennen lassen, wie intakt das Familienleben eines Ehepaars ist; - ob der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin von der Straftat wusste, als er bzw. sie eine familiäre Beziehung einging; - ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und gegebenenfalls deren Alter und - das Ausmaß der Schwierigkeiten, denen der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin in dem Land, in das der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin ausgewiesen werden soll, voraussichtlich begegnen wird.
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
    60. Der Gerichtshof berücksichtigt ferner, dass bei der Prüfung dieser Fragen die Situation in dem Zeitpunkt maßgebend ist, in dem die Ausweisungsverfügung rechtskräftig wurde (siehe El Boujaïdi ./. Frankreich , Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI, S. 1990, Rdnr. 33; Yildiz ./. Österreich , Individualbeschwerde Nr. 37295/97, Rdnr. 34 und 44, 31. Oktober 2002; Yilmaz ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 52853/99, Rdnr. 37 und 45, 17. April 2003; und implizit Üner , a.a.O., Rdnr. 64).
  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
    60. Der Gerichtshof berücksichtigt ferner, dass bei der Prüfung dieser Fragen die Situation in dem Zeitpunkt maßgebend ist, in dem die Ausweisungsverfügung rechtskräftig wurde (siehe El Boujaïdi ./. Frankreich , Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI, S. 1990, Rdnr. 33; Yildiz ./. Österreich , Individualbeschwerde Nr. 37295/97, Rdnr. 34 und 44, 31. Oktober 2002; Yilmaz ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 52853/99, Rdnr. 37 und 45, 17. April 2003; und implizit Üner , a.a.O., Rdnr. 64).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Im Gegenteil hat der Gerichtshof in einzelnen Fällen, in denen generalpräventive Gründe für die Ausweisung maßgeblich waren, eine Konventionsverletzung verneint (EGMR, Urteile vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya/Deutschland - InfAuslR 2007, 325 und vom 6. Dezember 2007 - Nr. 69735/01 - Chair/Deutschland - InfAuslR 2008, 111).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2011 - 7 K 7922/09

    Berücksichtigung der Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und der

    Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährt jedoch nicht das Recht, den Ort zu wählen, der am besten geeignet ist, ein Privat- und Familienleben aufzubauen, vgl. EGMR (III: Sektion), Entscheidung vom 7. Oktober 2004 - 33743/03 (Dragan), NVwZ 2005, 1043 (1045), vermittelt kein Aufenthaltsrecht allein wegen einer bestimmten Zeit, die sich der betroffene Ausländer im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates aufgehalten hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 18 B 1252/07 -, und steht somit der Ausweisung eines Ausländers auch der zweiten Generation nicht grundsätzlich entgegen, vgl. EGMR, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 69735/01- (Chair) und zuletzt vom 13. Oktober 2011 - 41548/06- (Trabelsi); VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2011 - 24 K 973/11 -.

    Eine durch eine Ausweisung zweifellos erfolgende Beeinträchtigung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist nach Art. 8 Abs. 2 EMRK jedoch nur in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit zulässig, vgl. EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01- (Chair); BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995, - 1 B 30/95 - VG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2005, - 7 K 4039/03 -.

    vgl. EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01-, InfAuslR 2008, 111 (Chair).

    Die danach bei der durch Art. 8 Abs. 2 EMRK gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigenden Kriterien sind: die Art und Schwere der vom Kläger begangenen Straftat; die Dauer seines Aufenthalts in Deutschland; die seit der Straftat verstrichene Zeit und das Verhalten des Klägers während dieser Zeit; die Staatsangehörigkeit der verschiedenen betroffenen Personen; die familiäre Situation des Klägers, wie die Länge der Ehe und andere Faktoren, die die Wirksamkeit des Familienleben eines Paares ausdrücken; ob der Gatte zu dem Zeitpunkt um die Straftat wusste, als sie eine familiäre Beziehung aufnahm; ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und wenn ja, deren Alter; das Gewicht der Schwierigkeiten, auf die die Familienangehörigen wahrscheinlich in dem Land stoßen würden, in das der Kläger ausgewiesen werden soll und schließlich die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und mit dem Heimatland, vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476 (Boultif); Urteil vom 5. Juli 2005 - 46410/99 -, InfAulR 2005, 450 (Üner); Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01-, InfAuslR 2008, 111 (Chair).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 18 B 944/10

    Entbindung von der Durchführung eines Visumverfahrens gem. § 39 Nr. 3

    Ob ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 EMRK i. S. d. Art. 8 Abs. 2 EMRK in einer demokratischen Gesellschaft zur Verfolgung eines legitimen Ziels notwendig ist, ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu ermitteln, vgl. Urteile vom 24. November 2009 - 182/08 , InfAuslR 2010, 178, und vom 6. Dezember 2007 - 69735/01 , juris, jeweils m. w. N., die für den hier in Rede stehenden Sachverhalt keine strengeren Kriterien aufstellt, als sie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben.
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