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   BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07   

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BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07 (https://dejure.org/2007,67)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 (https://dejure.org/2007,67)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 (https://dejure.org/2007,67)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 102 Abs. ... 1; AuslG 1990 § 47 Abs. 1, § 47 Abs. 3, § 48 Abs. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; FreizügG/EU § 7 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; LVwVfG BaWü § 48; VwVfG § 48; VwGO §§ 44, 88, § 114 Satz 2, § 121; EG Art. 18; RL 90/364/EWG Art. 1
    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Befristung; Einreiseverbot; Ermessen; Ermessensausfall; Freizügigkeit; abgeleitetes Freizügigkeitsrecht; Regelfall; Rücknahme; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 102 Abs. 1
    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungsschutz; Ausweisungswirkungen; Befristung; Einreiseverbot; Ermessen; Ermessensausfall; Freizügigkeit; Regelfall; Rücknahme; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; Sperrwirkung; Unionsbürger; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers; Regelausweisung ohne die notwendige Ermessensausübung durch die zuständige Behörde; Voraussetzungen für die Rücknahme einer Ausweisung; Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; AufenthG § 102 Abs. 1; GG Art. 6; GG Art. 2 Abs. 1; EMRK Art. 8; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 48 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 3; VwGO § 114 S. 2; VwGO § 44; FreizügG/EU § 7 Abs. 2
    D (A), Ausweisung, Rücknahme, Unionsbürger, Altfälle, Anwendungszeitpunkt, Beurteilungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz, Regelausweisung, atypischer Ausnahmefall, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Ermessensausweisung, in ...

  • Judicialis

    AufenthG § 102 Abs. ... 1; ; AuslG 1990 § 47 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 47 Abs. 3; ; AuslG 1990 § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; EMRK Art. 8; ; FreizügG/EU § 7 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; ; LVwVfG BaWü § 48; ; VwVfG § 48; ; VwGO § 44; ; VwGO § 88; ; VwGO § 114 Satz 2; ; VwGO § 121; ; EG Art. 18; ; RL 90/364/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Herabstufung der Regelausweisung bei durch höherrangiges Recht geschützten Belangen des Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Ausweisungen von Unionsbürgern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Ausweisungen von Unionsbürgern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Ausweisungen von Unionsbürgern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 367
  • NVwZ 2008, 326
  • DVBl 2008, 189
  • DÖV 2008, 329
  • InfAuslR 2008, 116
 
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Wird zitiert von ... (371)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 ).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht aber ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - a.a.O. m.w.N.).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses beurteilt, die Annahme zu rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Es hat deshalb im vorliegenden Fall mit Blick auf die Rechtsprechung des Senats, nach der freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger nur noch im Ermessenswege ausgewiesen werden dürfen (Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 ), einen Ermessensausfall angenommen.

    Die Bezugnahme des beklagten Landes auf das Urteil des Senats vom 3. August 2004 (BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 ) verhilft seiner Revision nicht zum Erfolg.

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    a) Die Rücknahme einer Ausweisung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG ist neben der Befristung ihrer gesetzlichen Wirkungen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 bis 6 AufenthG bzw. § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 FreizügG/EU möglich; denn die Rechtsgrundlagen von Rücknahme und Befristung unterscheiden sich sowohl in den Voraussetzungen als auch in den Rechtsfolgen (Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).

    Diese Vorgehensweise macht eine Ausweisungsverfügung nicht rechtsfehlerhaft, auch wenn die spätere Prüfung ergeben sollte, dass ein Regelfall vorlag (vgl. die Urteile vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 11 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Das ist hier der Fall, denn die Ausweisung vom 4. März 1998 ist als "Altausweisung" eines Unionsbürgers mit den daran anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 AufenthG auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 weiter wirksam (Urteil vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 21.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt).

    Zu dieser aus intertemporalen Gründen gebotenen Auslegung der Vorschrift sowie zu den Maßstäben einer Befristungsentscheidung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 4. September 2007 (BVerwG 1 C 21.07 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt) bereits geäußert; darauf wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 45 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 55 Abs. 3 AufenthG) nicht abschließend (Urteil vom 19. November 1999 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 ) genannt werden (Urteile vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 S. 48 m.w.N.).

    Ein Ausnahmefall i.S.d. § 47 Abs. 1 Satz 3 AuslG (nunmehr: § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG) wurde ferner dann angenommen, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG (nunmehr: § 56 Abs. 1 AufenthG) höherrangiges Recht entgegensteht, sie sich insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z.B. Art. 6 Abs. 1 GG) als nicht vereinbar erweist (Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

    Vielmehr besteht die Gefahr, dass schutzwürdige, von den Tatbeständen des § 48 Abs. 1 AuslG bzw. § 56 Abs. 1 AufenthG nicht (voll) erfasste Belange des Betroffenen im Verwaltungsvollzug schematisierend ausgeblendet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - a.a.O. S. 946 ).

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Die dem System des deutschen Ausländerrechts immanente Trennung zwischen der Ausweisung und der Befristung ihrer gesetzlichen Folgen (vgl. Beschluss vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 3) erweist sich nicht als konventionswidrig (vgl. EGMR, Urteil vom 28. Juni 2007 - Beschwerde Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325 ).

    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Frage der Befristung eines Aufenthaltsverbots nur eines von mehreren Kriterien im Rahmen der einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Ausweisung am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK (Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147; Urteil vom 27. Oktober 2005 - Beschwerde Nr. 32231/02 - Keles - InfAuslR 2006, 3 ; Urteil vom 22. März 2007 - Beschwerde Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221 ).

    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich für eine Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess, nicht aber für die erstmalige Ausübung des Ermessens (Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
    Diese Vorgehensweise macht eine Ausweisungsverfügung nicht rechtsfehlerhaft, auch wenn die spätere Prüfung ergeben sollte, dass ein Regelfall vorlag (vgl. die Urteile vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 11 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. zu § 47 AuslG a. F. bzw. § 56 AufenthG a. F. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris Rn. 23 f.; zu § 5 AufenthG BVerwG, Urteile vom 13.06.2013 - 10 C 16.12 -, juris Rn. 16, und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.09.2018 - 11 S 240/17 -, juris Rn. 50).

    Die gebundene Entscheidung über einen strikten Anspruch wandelt sich in eine Ermessensentscheidung (vgl. zu § 68 AufenthG BVerwG, Beschluss vom 18.04.2018 - 1 B 6.18 -, juris Rn. 9; zu § 47 AuslG a. F. bzw. § 56 AufenthG a. F. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 -, juris Rn. 3; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 114 Rn. 25; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 26 ff.; Marx, Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2020, § 60d Rn. 48).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N.; Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 und vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 ).

    Wie bereits dargelegt, bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verwaltungsakt im Zeitpunkt seines Erlasses, auf den in diesem Zusammenhang abzustellen ist (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O.), überhaupt rechtswidrig war.

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