Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15952
OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07 (https://dejure.org/2007,15952)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2007 - 2 N 38.07 (https://dejure.org/2007,15952)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2007 - 2 N 38.07 (https://dejure.org/2007,15952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt wegen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft eines Antragstellers; Versagung eines Visums bei Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland; Feststellung einer ausreichenden Verwurzelung im Heimatland zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Schengenvisum, Besuchervisum, Rückkehrbereitschaft, Abwägung, Ermessen, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, ernstliche Zweifel

  • Judicialis

    AufenthG § 4 Abs. 1; ; AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 3; ; AufenthG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; Schengener Grenzkodex Art. 5 Abs. 1 c); ; Schengener Grenzkodex Art. 5 Abs. 1 e); ; Schengener Grenzkodex Art. 39 Abs. 1; ; Schengener Grenzkodex Art. 39 Abs. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2008, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07
    Ein Gericht darf nur solche Tatsachen verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1985, BVerfGE 70, 180 [179]).
  • VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung im Falle des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07
    Dass im Rahmen einer solchen Ermessensentscheidung die Erteilung eines Visums abgelehnt werden kann, weil nicht gesichert erscheint, dass der tatsächliche Reise- und Aufenthaltszweck dem angegebenen entspricht und der Ausländer fristgerecht wieder aus dem Bundesgebiet ausreisen wird, ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 , NVwZ-RR 1997, 67).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07
    Mit dem Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe ihre Darlegungen zu ihrer familiären Situation sowie zur finanziellen Absicherung während des Besuches durch den Schwager sowie die Abgabe eines "umfassenden Sicherheitsangebotes" durch letzteren nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, hat die Klägerin eine Gehörsverletzung unter dem Aspekt der Nichtberücksichtigung von Sachvortrag der Beteiligten (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000, NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, S. 28 und vom 23. Juli 2003, NVwZ-RR 2004, S. 3; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. August 2007 - 2 RS 2.07 -) nicht substantiiert dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92

    Visum; Gefährdung der Interessen der BRD; Rückkehr; Zweckfremde Nutzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07
    Sie macht geltend, dieser Maßstab weiche von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 31. Mai 1995 (NVwZ-RR 1996, S. 608, vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1998 - 17 A 4020/96 - veröffentlicht in juris) ab, wonach der Regelversagungstatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990 der Gefährdung und Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland erst greife, wenn die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft eines um ein Besuchsvisum nachsuchenden Ausländers derartig gewichtig seien, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr.
  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2004, NVwZ 2004, S. 1510).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17

    Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der

    In diesem Zusammenhang ist bei zweckgebundenen und befristeten Aufenthaltstiteln u.a. die Rückkehrbereitschaft eines Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, juris Rdn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rdn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 5).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 4 f. m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, juris Rdn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Daher müssen für die Annahme einer Gefahr für die öffentliche Ordnung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e SGK die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht haben, dass die anzustellende Rückkehrprognose negativ ausfällt, weil die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, NVwZ-RR 1996, 608; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 S 38.07 -, InfAuslR 2008, 22, 23; Bäuerle in GK-AufenthG, Stand November 2006 und Juni 2007, Rzn. 124, 129 f. zu § 5, jew. zum nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland).
  • VG Berlin, 27.04.2009 - 24 K 44.09

    Ablehnung eines Besuchsvisums für ukrainische Staatangehörige

    Im Kern muss eine Abwägung des Migrationsrisikos durch eine zweckfremde Nutzung des Visums mit dem Gewicht des angegebenen Aufenthaltszwecks erfolgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - 2 N 38.07 -).

    Es ist dabei auf Grundlage von auf Tatsachen gestützten Feststellungen eine Prognoseentscheidung zu treffen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschuss vom 14. September 2007 - 2 N 38.07 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

    Zu den geschützten Interessen gehört auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel an der Möglichkeit oder Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat nach dem Ablauf des befristeten rechtmäßigen Aufenthaltes bestehen oder die erforderliche Rückkehrberechtigung fehlt (vgl. nur Hailbronner, a. a. O., § 5 AufenthG, Rn. 41, m. w. N.; Nr. 5.1.3.2.2.1 AVwV-AufenthG, sowie zur fehlenden Rückkehrbereitschaft als Versagungsgrund: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.9.2007 - 2 N 38.07 -, juris, Rn. 5 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 37.09

    Ehegattennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einer Unionsbürgerin; Scheinehe;

    Schließlich führt auch der von dem Verwaltungsgericht vorgenommene Vergleich mit dem Missbrauchstatbestand bei der Erteilung von Besuchsvisa, den es unter Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (InfAuslR 2008, 22) anstellt, nicht weiter.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13

    Visumversagung bei Rückkehrzweifeln

    So äußerten sich der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1996 (1 B 113.96, NVwZ-RR 1997, 319) sowie das Urteil des OVG Münster vom 31. Mai 1995 (17 A 3538/92, InfAuslR 1996, 309) zu der Rechtslage nach dem AuslG 1990 (vgl. dazu auch den von der Beklagten angeführten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (OVG 2 N 38.07, juris Rn. 5).

    Das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2009 (OVG 3 B 6.09, juris) sowie der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (a.a.O., Rn. 3) bezogen sich auf die Rechtslage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG a.F. Im Übrigen lagen dem Urteil vom 18. Dezember 2009 und der dort angenommenen Berechtigung der Beklagten, trotz Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des Schengener Grenzkodex die Erteilung eines Besuchsvisums im Ermessenswege zu verneinen, die Ermessenserwägungen der deutschen Botschaft zugrunde (a.a.O., Rn. 46), die Visumantragstellerin könne sich darauf verweisen lassen, familiäre Kontakte durch Schriftwechsel oder Telefonverkehr sowie durch Besuche etwa während der Ferienzeit in Marokko aufrechtzuerhalten, sie verfüge nach eigenen Angaben über ein für marokkanische Verhältnisse mehr als ausreichendes monatliches Nettoeinkommen sowie über beträchtliche Ersparnisse, aus denen sie die Kosten auch wiederholter Besuchsreisen ihrer Kinder und einer gegebenenfalls erforderlichen Begleitperson aufbringen könne.

  • VG Berlin, 13.06.2008 - 23 V 5.07

    Versagung eines Besuchsvisums wegen fehlender Rückkehrbereitschaft

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann die Erteilung eines Visums abgelehnt werden, wenn nicht gesichert erscheint, dass der tatsächliche Reise- und Aufenthaltszweck dem angegebenen entspricht und der Ausländer fristgerecht wieder aus dem Bundesgebiet ausreisen wird (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - NVwZ-RR 1997, S. 67; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 - InfAuslR 2008, S. 22 [23] und vom 22. Oktober 2007 - OVG 2 S 84.07 -).

    Ebenso ist geklärt, dass es einen Regelversagungsgrund (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) darstellt, wenn die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft eines um ein Besuchsvisum nachsuchenden Ausländers derartig gewichtig sind, dass die Wahrscheinlichkeit eines dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -).

  • VG Berlin, 10.12.2008 - 7 V 16.08

    Anspruch eines marokkanischen Staatsangehörigen auf ein Besuchsvisum zur Ausübung

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - 2 N 38.07 -) liegt eine Gefährdung oder Beeinträchtigung in diesem Sinne nur vor, wenn die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft derart gewichtig sind, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr.
  • VG Berlin, 19.03.2010 - 3 K 298.09

    Visum; Sri Lanka; Besuchsvisum; fehlende Rückkehrbereitschaft; alleinstehende

    Die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Ausländers müssen ein solches Gewicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist, als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 - zitiert nach juris, Rz. 8; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - 2 N 38.07 - zitiert nach juris, Rz. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. neben den vorgenannten Entscheidungen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht