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   VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07   

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VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07 (https://dejure.org/2007,861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 (https://dejure.org/2007,861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2007 - 11 S 2364/07 (https://dejure.org/2007,861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Berücksichtigung von Abschiebungshindernissen nach AufenthG 2004 § 60 a Abs. 2 bei AufenthG 2004 § 56 Abs 1 S 4; Abschiebungsverbot bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Selbstständig belastende und vollziehungsfähige Regelung im Rahmen der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 81 Abs. 3; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 58 Abs. 2; AufenthG § 84 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 53; AufenthG § 56 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; EMRK Art. 8
    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion, Erlaubnisfiktion, Duldungsfiktion, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Rechtsweggarantie, ...

  • Judicialis

    AuslG § 69 Abs. 3; ; AufenthG § 56 Abs. 1 Satz 4; ; AufenthG § 60 Abs. 4; ; AufenthG § 81 Abs. 3; ; AufenthG § 81 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis: Regelausweisung; Schwerwiegende Gründe der Sicherheit und Ordnung; Herabstufung; Ausnahmefall; Atypik; Negative Auslieferungsentscheidung; Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung der Verlängerung; Abschiebungsverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 142
  • VBlBW 2008, 306
  • DVBl 2008, 133 (Ls.)
  • InfAuslR 2008, 81
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Raum für eine umfassende Interessenabwägung ist erst bei der auf die Bejahung eines Ausnahmefalls folgenden Ermessensausübung (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - EZAR NF 044 Nr. 2).

    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (Senatsurteil vom 16.03.2005 - 11 S 2885/04 - EZAR NF 044 Nr. 2 m.w.N.).

    Der Senat hält an seiner im Urteil vom 16.03.2005 (- 11 S 2885/04 - EZAR NF 044 Nr. 2) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung nicht länger fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93

    Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Denn dieses Verbot entfaltet nach Abschluss des Auslieferungsverfahrens keine Wirkung mehr (Hailbronner, AuslR, § 60 AufenthG Rn. 94; zum AuslG: Senatsbeschluss vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 - InfAuslR 1994, 27).

    Eine Abschiebung in einen Staat ist unzulässig, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe unerträglich hart, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erschiene (Senatsbeschluss vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 - a.a.O.; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.02.1995 - 1 S 3202/94 - AuAS 1995, 186).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00

    Ausnahme von Regelausweisung eines Straftäters - Erkrankung an Aids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Auch Belange, die ein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 a Abs. 2 AufenthG bilden und damit zu einer Aussetzung der Abschiebung führen können, können bei der Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, berücksichtigt werden (zum AuslG: Senatsbeschluss vom 28.06.2000 - 11 S 1080/00 - InfAuslR 2000, 438).

    Für eine hinreichende Schwere der psychischen Erkrankung ist nichts ersichtlich (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28.06.2000 - 11 S 1080/00 - InfAuslR 2000, 438; OVG Hamburg, Urt. v. 28.03.2000 - 2 Bf 223/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Das ist bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 01.01.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat, die durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - VBlBW 2004, 154 und Beschl. v. 28.07.1998 - 13 S 1588/97 - InfAuslR 1999, 27 m.w.N.; Hess. VGH, Beschl. v. 16.03.2005 - 12 TG 298/05 - NVwZ 2006, 111; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.08.2005 - 18 B 633/05 - InfAuslR 2006, 137; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 61 f.; Hailbronner, AuslR, § 81 AufenthG Rn. 32).

    Folge der vom Gericht angeordneten aufschiebenden Wirkung ist aber, dass die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht entfällt und der Ausländer - solange er sich im Bundesgebiet befindet - nach § 80 Abs. 1 VwGO einstweilen so zu behandeln ist, als gelte die Fiktionswirkung fort (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - ESVGH 54, 185).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 11 S 1251/92

    Zu den Voraussetzungen des Nachzuges sonstiger minderjähriger Familienangehöriger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 2.9.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 9.3.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 1.9.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsansicht, dass in allen Fällen der behördlichen Versagung eines Aufenthaltstitels, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stets das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist (vgl. Beschlüsse vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 02.09.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111), nicht weiter fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 S 877/05

    Rechtsschutzinteresse an vorläufigem Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 2.9.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 9.3.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 1.9.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsansicht, dass in allen Fällen der behördlichen Versagung eines Aufenthaltstitels, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stets das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist (vgl. Beschlüsse vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 02.09.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111), nicht weiter fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 2.9.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 9.3.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 1.9.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsansicht, dass in allen Fällen der behördlichen Versagung eines Aufenthaltstitels, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stets das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist (vgl. Beschlüsse vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 02.09.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111), nicht weiter fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 2.9.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 9.3.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 1.9.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsansicht, dass in allen Fällen der behördlichen Versagung eines Aufenthaltstitels, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stets das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist (vgl. Beschlüsse vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 02.09.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111), nicht weiter fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1995 - 1 S 3202/94

    Bestrafung in einem anderen Land in der Regel kein Abschiebungshindernis nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Eine Abschiebung in einen Staat ist unzulässig, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe unerträglich hart, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erschiene (Senatsbeschluss vom 30.03.1993 - 11 S 529/93 - a.a.O.; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.02.1995 - 1 S 3202/94 - AuAS 1995, 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 18 B 471/04

    D (A), Jugoslawen, Roma, Abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltsbefugnis, Duldung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07
    Deshalb kommt in diesen Fällen nur ein - bei Zweifeln über das Bestehen einer Fiktionswirkung gegebenenfalls hilfsweise zu stellender - Eilantrag nach § 123 VwGO in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.04.2004 - 18 B 471/04 - NWVBl 2004, 391; Sächs. OVG, Beschl. v. 11.04.2002 - 3 Bs 162/01 - SächsVBl 2002, 249; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 64, 95; Hailbronner, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 47).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

  • OVG Sachsen, 11.04.2002 - 3 BS 162/01

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer Ausweisung und einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99

    Ausnahme von Regelausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00

    Sperrwirkung der Ausweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2005 - 18 B 915/04

    Wirkung verspätete Antragstellung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2005 - 18 B 633/05

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebungsandrohung gegenstandslos Rechtsschutzinteresse

  • VGH Hessen, 04.10.2004 - 12 UE 1947/04

    D (A), Albaner, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Klagebefugnis, Ehegatte,

  • VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05

    Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Die vorläufige Sicherung des Aufenthaltsrechts während des anhängigen Verwaltungs- und auch Gerichtsverfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels hat dann in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erfolgen, wenn der Antrag auf Erteilung dieses Titels zum Entstehen einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG geführt hat und diese durch die Verbescheidung des Antrags wieder erloschen ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, InfAuslR 2008, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Denn der am 11.02.2013 gestellte Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 ff. AufenthG und - für die ab Oktober 2013 beginnende Ausbildung - nach § 17 AufenthG hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG eine so genannte "Fortgeltungsfiktion" ausgelöst (vgl. zur Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels: Senatsbeschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 - InfAuslR 2008, 81; GK-AufenthG, Stand: Sept. 2013, § 81 AufenthG Rn. 60 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2018 - 11 S 2018/18

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Fiktionswirkung; Aufenthaltserlaubnis

    Die vorläufige Sicherung des Aufenthaltsrechts während des anhängigen Verwaltungs- und auch Gerichtsverfahrens um die Erteilung eines Aufenthaltstitels hat dann in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erfolgen, wenn der Antrag auf Erteilung dieses Titels - wie hier - zum Entstehen einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG geführt hat und diese durch die Verbescheidung des Antrags wieder erloschen ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris).
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