Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener Anspruch; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für einen Inder; Versagung eines Aufenthaltsrechts aus familiären Gründen und Durchsetzung der Ausreisepflicht

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener Anspruch; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für einen Inder; Versagung eines Aufenthaltsrechts aus familiären Gründen und Durchsetzung der Ausreisepflicht

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 GG, § 5 Abs 2 S 1 Alt 1 AufenthG 2004, § 27 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 2 AufenthG 2004
    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener Anspruch; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für einen Inder; Versagung eines Aufenthaltsrechts aus familiären Gründen und Durchsetzung der Ausreisepflicht

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis: Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; Visumpflicht; Nachholung des Visumverfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 123; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 27 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2; GG Art. 6
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, einstweilige Anordnung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Deutschverheiratung, Sprachkenntnisse, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Ermessen, Anspruch, Ermessensreduzierung auf Null, Visumsverfahren, Zumutbarkeit, Verfahrensdauer, Indien, Auslandsvertretung, Inder, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und Familie, abgelehnte Asylbewerber, Sperrwirkung, offensichtlich unbegründet, Ausreisehindernis

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis: Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; Visumpflicht; Nachholung des Visumverfahrens; Abgelehnter Asylbewerber

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; Visumpflicht; Nachholung des Visumverfahrens; Abgelehnter Asylbewerber

Verfahrensgang

  • VG Sigmaringen, 17.10.2008 - 5 K 2459/08
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 2009, 474
  • DVBl 2009, 603
  • DÖV 2009, 467
  • InfAuslR 2009, 236



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Wird zitiert von ... (23)  

  • VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09  

    Abschiebung eines Ausländers bei Begründung eines Antrags nur mit

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG ( siehe hierzu vor allem VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, InfAuslR 2009, 236 ).

    In solchen Fällen scheidet eine Legalisierung des Aufenthalts aus familiären Gründen unter Rückgriff auf die - dafür nicht bestimmten ( vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ) - Vorschriften über die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen im fünften Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, schon aus systematischen Gründen aus ( so - weitgehend wörtlich - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O., m.w.N. ).

    Denn § 25 Abs. 5 AufenthG ist keine allgemeine Auffangnorm für die Fälle, in denen die in den §§ 27 ff. AufenthG genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O.; OVG Saarl., Beschluss vom 18.12.2008, NVwZ-RR 2009, 307; Zeitler, in HTK-AuslR, Stand: 01.09.2009, § 25 Abs. 5 Anm. 1.2 ).

    10 Zwar ist in der genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O. ) auch ausgeführt, dass ausnahmsweise etwas Anderes gelten kann, wenn die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK unvereinbar wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 2002/09  

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgründe; Schutz von Ehe und Familie

    Ist hiernach rechtlich zwingend eine Trennung der Familie dauerhaft nicht zulässig und kann die Familieneinheit nur im Bundesgebiet hergestellt oder aufrecht erhalten werden, so muss ein solcher Rückgriff zugelassen werden, um nicht in unauflösbaren Konflikt mit vorrangigem Verfassungsrecht zu kommen (vgl. auch VGHBW, Beschluss v. 10. März 2009 - 11 S 2990/08 - InfAuslR 2009, 236).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06  

    Aufenthaltserlaubnis und Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

    Dem stehen i. S. d. § 25 Abs. 5 AufenthG weder zielstaatsbezogene Gründe noch der Schutz des Privatlebens des Klägers oder der Familie entgegen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit entsprechender Gründe im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG gerade in den Fällen des § 11 Abs. 1 AufenthG etwa Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 8 LA 72/08 -, InfAuslR 2009, 104 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.3.2009 - 11 S 2990/08 -, DVBl. 2009, 603).
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