Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.01.2010

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2427
BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,2427)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2010 - V ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,2427)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10 (https://dejure.org/2010,2427)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 2 S 1 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Inhaftierung ohne Zulassung gem. dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Zulassung nach § 70 Abs. 2 S. 1 FamFG als Voraussetzung für eine ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 2
    Abschiebungshaft, Rechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Beteiligter, Behörden

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft

  • Bielefeld

    Verkürzung der Sicherungshaft; Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 2 S. 1; FamFG § 70 Abs. 3 S. 2
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Inhaftierung ohne Zulassung gem. dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Zulassung nach § 70 Abs. 2 S. 1 FamFG als Voraussetzung für eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde Verkürzung der Sicherungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zur (eingeschränkten) Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörde in Haftsachen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur (eingeschränkten) Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörde in Haftsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 648
  • FGPrax 2010, 98
  • InfAuslR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Einen solchen hat der Gesetzgeber nämlich nicht angestrebt, wie etwa daraus deutlich wird, dass die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde nicht wie die des Betroffenen ohne Zulassung, sondern nur nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft ist (§ 70 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 3 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Die Rechtsbeschwerde war bei Einlegung am 8. September 2014 unzulässig, weil sie nach § 70 FamFG in der seinerzeit geltenden Fassung nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft war (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98 Rn. 2) und das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hatte.
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 2 S. 3

    Nach § 70 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur statthaft, wenn sie sich gegen einen die Haft anordnenden Beschluss richtet (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, InfAuslR 2010, 202; Beschluss vom 15. September 2010 - V ZB 196/10, Rn. 1, juris).
  • BGH, 20.07.2011 - V ZB 93/11

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Die Rechtsbeschwerde ist für die Behörde nur statthaft, wenn sie zugelassen worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, FGPrax 2010, 98).
  • BGH, 15.09.2010 - V ZB 196/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung

    Nach § 70 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur statthaft, wenn sie sich gegen einen die Haft anordnenden Beschluss richtet (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, InfAuslR 2010, 202).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.01.2010 - I-15 Wx 83/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4614
OLG Hamm, 07.01.2010 - I-15 Wx 83/09 (https://dejure.org/2010,4614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2010 - I-15 Wx 83/09 (https://dejure.org/2010,4614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - I-15 Wx 83/09 (https://dejure.org/2010,4614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 106 Abs. 2 S. 1, FEVG § 7 Abs. 1, FEVG § 27, FEVG § 29, VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, VO 343/2003/EG Art. 20 Abs. 1 Bst. b, VO 343/2003/EG Art. 20 Abs. 1 Bst. c
    Abschiebungshaft, Verhältnismäßigkeit, Anhörung, Ehefrau, Dublin II-VO, Beschleunigungsgebot, Niederlande

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Abschiebungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 9 T 8/09
  • OLG Hamm, 07.01.2010 - I-15 Wx 83/09

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Die Sicherungshaft dient der Sicherung der Aufenthaltsbeendigung (OLG Hamm, Beschl. v. 7. Januar 2010, 15 Wx 83/09, juris, Rdn. 4) und verliert die Wirksamkeit (erst) mit der konkreten Abschiebungsmaßnahme (OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188, 189; OLG München OLGR 2006, 674), auch im Fall ihres von dem Ausländer nicht zu vertretenden Scheiterns (vgl. OLG Frankfurt, aaO; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 67; Entwurf v. 23. April 2007 für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU, BT-Drucks. 16/5065, S. 188), und nicht allein schon deswegen, weil die Behörde einen neuen Zielstaat für die Abschiebung bestimmt.
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Bei normalem Verfahrensgang ist davon auszugehen, dass die Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat innerhalb von drei Monaten seit der Haftanordnung wird erfolgen können (vgl. OLG Hamm, InfAuslR 2010, 202, 203).
  • AG Paderborn, 18.01.2011 - 11 XIV 3/11

    Sicherungshaft darf nur aufrechterhalten werden bei Betreiben des

    Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (BGH, Beschl. v. 6.5.2010, Az.: V ZB 193/09 m.w.N., OLG Hamm, Bschl. v. 7.1.2010, Az.: I-15 Wx 83/09).
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