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   BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16   

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https://dejure.org/2017,38030
BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16 (https://dejure.org/2017,38030)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - V ZB 40/16 (https://dejure.org/2017,38030)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16 (https://dejure.org/2017,38030)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 S 3 AufenthG, § 26 FamFG, Art 11 Abs 2 EGRL 115/2008
    Abschiebungshaftsache: Umfang der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den rechtzeitigen Erlass einer Befristungsentscheidung

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1, 2 u. 5 AufenthG, § ... 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 2 und 5 AufenthG, Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG, § 26 FamFG, § 426 Abs. 1 FamFG, § 81 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft; Amtswegige Aufklärung des Sachverhalts; Veranlassung von Nachforschungen über die Sicherstellung des rechtzeitigen Erlasses einer Befristungsentscheidung; Anhaltspunkte für eine Erwägung der Befristung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11, AufenthG § 11 Abs. 2, AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 2, FamFG § 26
    Abschiebungshaft, Einreisesperre, Einreiseverbot, Befristung, Haftanordnung, Ermittlungspflicht, Sachaufklärungspflicht, Untersuchungsgrundsatz, Sicherungshaft, Ausweisung, Abschiebung, gerichtliche Überprüfung, Ausreisepflicht

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Umfang der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den rechtzeitigen Erlass einer Befristungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 11 Abs. 2 S. 3
    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft; Amtswegige Aufklärung des Sachverhalts; Veranlassung von Nachforschungen über die Sicherstellung des rechtzeitigen Erlasses einer Befristungsentscheidung; Anhaltspunkte für eine Erwägung der Befristung des ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft; Amtswegige Aufklärung des Sachverhalts; Veranlassung von Nachforschungen über die Sicherstellung des rechtzeitigen Erlasses einer Befristungsentscheidung; Anhaltspunkte für eine Erwägung der Befristung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Umfang der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf den rechtzeitigen Erlass einer Befristungsentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 41
  • InfAuslR 2017, 450
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Denn ein diesen Anforderungen nicht entsprechender Haftantrag versetzt weder den Richter noch den Betroffenen in die Lage, die Rechtmäßigkeit des Haftantrags zu prüfen (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15 und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 6 f.).

    Die Zulässigkeit des Haftantrags stellt es zwar nicht in Frage, wenn er sachliche Fehler enthält (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 7).

    Stellt sich im Beschwerdeverfahren heraus, dass die Abschiebung, deren Sicherung die angeordnete Haft dient, in einem kürzeren Zeitraum als dem ursprünglich ermittelten zu erreichen ist, ist die Haft nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG i.V.m. dem Rechtsgedanken von § 426 Abs. 1 FamFG von Amts wegen auf den nach dem Ergebnis der Feststellungen im Beschwerdeverfahren benötigten Zeitraum zu begrenzen und im Übrigen aufzuheben (Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 13 u. vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 8).

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Ihre allgemein gehaltenen Ausführungen sind, für sich genommen, vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7, vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 2 und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).

    Stellt sich im Beschwerdeverfahren heraus, dass die Abschiebung, deren Sicherung die angeordnete Haft dient, in einem kürzeren Zeitraum als dem ursprünglich ermittelten zu erreichen ist, ist die Haft nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG i.V.m. dem Rechtsgedanken von § 426 Abs. 1 FamFG von Amts wegen auf den nach dem Ergebnis der Feststellungen im Beschwerdeverfahren benötigten Zeitraum zu begrenzen und im Übrigen aufzuheben (Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 13 u. vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 8).

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14

    Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Die Entscheidung muss so frühzeitig ergehen, dass der Betroffene noch in Deutschland Rechtsschutz hiergegen organisieren kann (Nachweise bei Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, FGPrax 2016, 33 Rn. 5).

    Im Abschiebungshaftverfahren ist dagegen nur zu prüfen, ob Maßnahmen zur Befristung unbefristeter Einreiseverbote oder ihr Fehlen ein Abschiebungshindernis erwarten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, FGPrax 2016, 33 Rn. 9).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Denn ein diesen Anforderungen nicht entsprechender Haftantrag versetzt weder den Richter noch den Betroffenen in die Lage, die Rechtmäßigkeit des Haftantrags zu prüfen (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15 und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 6 f.).

    a) Der Haftantrag der beteiligten Behörde ist, was - für die Zukunft - möglich ist (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23), durch ergänzenden Vortrag der Behörde und entsprechende Feststellungen des Beschwerdegerichts mit Wirkung vom 18. Februar 2016 geheilt worden.

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Ihre allgemein gehaltenen Ausführungen sind, für sich genommen, vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7, vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 2 und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 31.03.2017 - V ZB 74/17

    Abschiebungshaft: Begründung der für erforderlich gehaltenen Haftdauer im

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Ihre allgemein gehaltenen Ausführungen sind, für sich genommen, vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7, vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 2 und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Ihre allgemein gehaltenen Ausführungen sind, für sich genommen, vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7, vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 2 und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 25/13

    Beschleunigungsgebot für eine Ausländerbehörde bzgl. der Beschaffung von

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Welche Maßnahmen in welchem zeitlichen Abstand von der Einreichung des Antrags an geboten sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 25/13, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Auf das Verfahren der ausländischen Stellen haben die deutschen Dienststellen keinen Einfluss (Senat, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 16).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16
    Ihre allgemein gehaltenen Ausführungen sind, für sich genommen, vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7, vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 2 und vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Ob die Angaben in dem Haftantrag der beteiligten Behörde sachlich richtig sind oder - worum es hier geht - eine tragfähige Grundlage für die beantragte Haft bieten, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14,juris Rn. 7 und vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der

    aa) Zwar war das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach dem hier noch maßgeblichen § 11 Abs. 1 AufenthG aF gesetzliche Folge der Abschiebung oder Überstellung und der diesen Maßnahmen jeweils zugrunde liegenden Verwaltungsentscheidungen und seine Befristung so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Betroffene noch vor der Abschiebung oder Überstellung Rechtsschutz gegen die Befristung veranlassen konnte (BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, NVwZ 2016, 549 Rn. 5, und vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 18).

    In allen anderen Fallgestaltungen war die rechtzeitige Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots ein mögliches Abschiebungs- oder Überstellungshindernis (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 19, und vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 13).

    Bleibt die Behörde - wie im Ergebnis hier - untätig und unternimmt der Betroffene in dieser Hinsicht - wie ebenfalls hier - nichts, sind Ermittlungen zur Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 19).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Dem steht nicht entgegen, dass für die Passersatzbeschaffung im Hinblick auf die erforderliche Mitwirkung ausländischer Behörden nur ein ungefährer Zeitraum angegeben werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 14).

    Insbesondere bedurfte es entgegen der Annahme des Betroffenen keiner amtswegigen Aufklärung (§ 26 FamFG), ob über die Befristung des Einreiseverbots entschieden worden oder eine solche Entscheidung beabsichtigt war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 19).

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Welche Maßnahmen in welchem zeitlichen Abstand von der Einreichung des Antrags an geboten sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 25/13, juris Rn. 6, 8 f. und vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 22).

    Stellt sich im Beschwerdeverfahren heraus, dass die Abschiebung, deren Sicherung die angeordnete Haft dient, in einem kürzeren Zeitraum als dem ursprünglich ermittelten zu erreichen ist, ist die Haft nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG i.V.m. dem Rechtsgedanken von § 426 Abs. 1 FamFG von Amts wegen auf den nach dem Ergebnis der Feststellungen im Beschwerdeverfahren benötigten Zeitraum zu begrenzen und im Übrigen aufzuheben (Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 13, vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 8 und vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 24).

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Im Rahmen der amtswegigen Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 26 FamFG sind Nachforschungen, ob der rechtzeitige Erlass einer Befristungsentscheidung sichergestellt ist, nur veranlasst, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zuständigen Stellen die Befristung des Einreiseverbots erwägen oder der Betroffene auf eine solche Befristung dringt (vgl. näher Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 19).
  • BGH, 28.02.2023 - XIII ZB 68/21

    Beschleunigungsgebot im Hinblick auf die Vorbereitung einer Abschiebung;

    (2) Vor diesem Hintergrund ist die Wertung des Beschwerdegerichts, die Abschiebung sei unter den Umständen des vorliegenden Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 22) ohne unnötige Verzögerung betrieben worden, nicht zu beanstanden.
  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Der Ausländerbehörde nicht zuzurechnen ist dagegen die Bearbeitung durch die ausländischen Behörden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, juris Rn. 22; Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 22).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 100/18

    Ausführungen zur Haftdauer in dem Haftantrag der beteiligten Behörde zur

    Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224 Rn. 3; Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 85/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Sicherungshaft

    Zwar hätte das Beschwerdegericht die Haft für den Zeitraum vom 15. Mai 2018 bis zum 24. Mai 2018 nicht in vollem Umfang aufrechterhalten dürfen, weil im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung vom 14. Mai 2018 feststand, dass für diesen Tag ein Flug für den Betroffenen nach Italien gebucht war, so dass die restliche Haftdauer voraussichtlich nicht benötigt werden würde (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.]; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, InfAuslR 2017, 347 Rn. 8; Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 24; Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, juris Rn. 27).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 63/19

    Haft zur Sicherung der Abschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen;

    Zwar war es im Hinblick auf die erforderliche Mitwirkung ausländischer Behörden ausreichend, dass die beteiligte Behörde für die Passersatzpapierbeschaffung nur einen ungefähren Zeitraum mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 14, und vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 12).
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