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   OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17   

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OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 (https://dejure.org/2018,17166)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 (https://dejure.org/2018,17166)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 (https://dejure.org/2018,17166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 21 Abs 1 SchÜbkDÜbk, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 562/2006, Art 6 Abs 1 Buchst c EGV 562/2006, § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 81 Abs 3 S 1 AufenthG 2004
    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels und eines Reisedokuments ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines burkinischen Staatsangehöriger auf vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verfügen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei der Einreise

  • rewis.io
  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SDÜ Art. 21 Abs. 1, SGK Art. 5, SGK Art. 6, AufenthG § 14 Abs. 1, AufenthG § 81 Abs. 3 S. 1
    Schengen-Staat, nationales Visum, unerlaubte Einreise, Familiennachzug, Visumsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines burkinischen Staatsangehöriger auf vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verfügen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts bei der Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2018, 400
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 260/17

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Die dagegen gerichtete Beschwerde ist ebenfalls beim Oberverwaltungsgericht anhängig (1 Bs 260/17).

    Deshalb kommt lediglich umgekehrt die Unzulässigkeit des parallel gestellten Abänderungsantrags in Betracht, über die im vorliegenden Verfahren jedoch nicht zu entscheiden ist (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem gegen die Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gerichteten Beschwerdeverfahren 1 Bs 260/17).

    Im Schriftsatz vom 17. August 2017 im Verfahren 5 E 6175/17 (1 Bs 260/17) finden sich lediglich Angaben zu dem durch den Lebenspartner erzielten Einkommen im Jahr 2016.

  • OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    aa) Einreise und Aufenthalt ohne nationales Visum sind nicht gemäß Art. 21 Abs. 1 SDÜ rechtmäßig, wenn der Drittstaatsangehörige bereits in der Absicht einreist, sich dauerhaft und nicht nur für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufzuhalten (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 4.6.2014, 3 B 785/14, InfAuslR 2014, 435, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 14.2.2018, 10 CS 18.350, 10 C 18.351, juris Rn. 26; VG Stuttgart, Beschl. v. 7.5.2014, 5 K 4470/13, juris Rn. 6 f.; ebenso für die Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Ausländers nach Art. 20 SDÜ: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2013, 3 Bs 131/13, NVwZ-RR 2014, 490, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.10.2014, 2 L 152/13, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.9.2011, 11 S 2438/11, InfAuslR 2011, 443, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015, 18 B 387/15, NVwZ-RR 2016, 354, juris Rn. 3; zum Streitstand bei sog. "Positivstaatern" Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2018, § 14 Rn. 17 m. w. N.; anders noch zu Art. 21 Abs. 1 SDÜ OVG Hamburg, Beschl. v. 9.1.2014, 1 Bs 320/13 und 1 So 137/13; anders auch VG Karlsruhe, Urt. v. 6.3.2018, 1 K 2902/16, juris Rn. 44 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 13.5.2016, 4 K 1497/15, juris Rn. 54).

    Diese Regelungen ergeben nur Sinn, wenn sie sich auf einen von vornherein als solchen beabsichtigten Aufenthalt von begrenzter Dauer beziehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2013, 3 Bs 131/13, juris Rn. 8).

    Der dritte Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hat hierzu in seinem Beschluss vom 23. September 2013 (3 Bs 131/13, juris Rn. 12 ff.) im Zusammenhang mit der Einreise gemäß Art. 20 Abs. 1 SDÜ ausgeführt:.

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Feststellung einer Fiktionswirkung - Visumserfordernis bei Einreise

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Soweit nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 a AufenthG der Ausländer an der Grenze zurückgewiesen werden kann, wenn er nur über ein Schengen-Visum verfügt oder für einen kurzfristigen Aufenthalt von der Visumpflicht befreit ist und beabsichtigt, entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG eine Erwerbstätigkeit auszuüben, sollte diese mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz 2007 eingeführte Bestimmung nach der Begründung des betreffenden Gesetzentwurfs im Hinblick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27.4.2005, BGHSt 50, 105) "klarstellen", dass ein Ausländer auch unter den genannten Voraussetzungen zurückgewiesen werden kann (BT-Drs. 16/5065 vom 23.4.2007, S. 164).

    Denn in diesem Fall existiert mit dem Schengen-Visum eine wirksame verwaltungsbehördliche Erlaubnis zur Einreise, von der bis zu ihrer Aufhebung Tatbestandswirkung ausgeht (vgl. auch BGH, Urt. v. 27.4.2005, 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105 ff., juris Rn. 23 im Kontext der strafrechtlichen Beurteilung der Einreise und des Aufenthalts).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Dieser erfasst insbesondere die Fälle eines nachträglichen Wechsels des Aufenthaltszwecks (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011, 1 C 23/09, BVerwGE 138, 353 ff., juris Rn. 20 a. E.).

    Die hier angenommene Beschränkung des Anwendungsbereichs von Art. 21 Abs. 1 SDÜ widerspricht zuletzt auch nicht der Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, ein Ausländer mit einem Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG reise nicht unerlaubt im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in das Bundesgebiet ein, auch wenn er schon im Zeitpunkt der Einreise einen längerfristigen Aufenthalt anstrebte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011, 1 C 23/09, BVerwGE 138, 353 ff., juris Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Die Anerkennung eines Passes ist ein souveräner Akt des anerkennenden Staates (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.3.2013, OVG 7 N 91.13, juris Rn. 12; Urt. v. 17.3.2016, OVG 7 B 24.15, juris Rn. 31; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 3 AufenthG Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung aus der Haft in den Heimatstaat

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Umstände, die einen Ausnahmefall begründen, sind vom Ausländer darzulegen und nachzuweisen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 8.2.2018, 13 LB 45/17, juris Rn. 41).
  • LG Hof, 20.04.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Eine solche Erlaubnis fehlt bei der hier zu beurteilenden visumfreien Einreise unter Inanspruchnahme der Privilegierung des Art. 21 Abs. 1 SDÜ gerade (die Strafbarkeit der Einreise in derartigen Fällen deshalb bejahend LG Hof, Urt. v. 20.4.2017, 5 KLs 354 Js 1442/16, juris Rn. 77 f., 82 ff.; nachgehend BGH, Beschl. v. 25.10.2017, 1 StR 426/17, juris).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17

    Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Eine solche Erlaubnis fehlt bei der hier zu beurteilenden visumfreien Einreise unter Inanspruchnahme der Privilegierung des Art. 21 Abs. 1 SDÜ gerade (die Strafbarkeit der Einreise in derartigen Fällen deshalb bejahend LG Hof, Urt. v. 20.4.2017, 5 KLs 354 Js 1442/16, juris Rn. 77 f., 82 ff.; nachgehend BGH, Beschl. v. 25.10.2017, 1 StR 426/17, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15

    Einzelfall der Flüchtlingsanerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    Die Anerkennung eines Passes ist ein souveräner Akt des anerkennenden Staates (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.3.2013, OVG 7 N 91.13, juris Rn. 12; Urt. v. 17.3.2016, OVG 7 B 24.15, juris Rn. 31; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 3 AufenthG Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 1 K 2902/16

    Unerlaubte Einreise; Schengenraum; Einholung eines nationalen Visums für den

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17
    aa) Einreise und Aufenthalt ohne nationales Visum sind nicht gemäß Art. 21 Abs. 1 SDÜ rechtmäßig, wenn der Drittstaatsangehörige bereits in der Absicht einreist, sich dauerhaft und nicht nur für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufzuhalten (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 4.6.2014, 3 B 785/14, InfAuslR 2014, 435, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 14.2.2018, 10 CS 18.350, 10 C 18.351, juris Rn. 26; VG Stuttgart, Beschl. v. 7.5.2014, 5 K 4470/13, juris Rn. 6 f.; ebenso für die Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Ausländers nach Art. 20 SDÜ: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2013, 3 Bs 131/13, NVwZ-RR 2014, 490, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.10.2014, 2 L 152/13, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.9.2011, 11 S 2438/11, InfAuslR 2011, 443, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschl. v. 11.11.2015, 18 B 387/15, NVwZ-RR 2016, 354, juris Rn. 3; zum Streitstand bei sog. "Positivstaatern" Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2018, § 14 Rn. 17 m. w. N.; anders noch zu Art. 21 Abs. 1 SDÜ OVG Hamburg, Beschl. v. 9.1.2014, 1 Bs 320/13 und 1 So 137/13; anders auch VG Karlsruhe, Urt. v. 6.3.2018, 1 K 2902/16, juris Rn. 44 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 13.5.2016, 4 K 1497/15, juris Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 1 AufenthG 2004 für minderjähriges Kind aus

  • VG Freiburg, 13.05.2016 - 4 K 1497/15

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

  • VG Stuttgart, 07.05.2014 - 5 K 4470/13

    Fiktionswirkung eines von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 3 B 785/14

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen;

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 10 CS 18.350

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

  • OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Folgen der Verletzung der Visaerleichterung nach Art. 1 Abs. 2 der EG-Visa-VO für

  • VG Saarlouis, 09.04.2019 - 5 K 345/17
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    (b) Hinsichtlich eines von einem (anderen) Mitgliedstaat ausgestellten nationalen Aufenthaltstitels vertreten die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowie Teile der verwaltungsrechtlichen Literatur die Auffassung, dass ein Drittausländer dann nicht aufgrund dieser Aufenthaltsbewilligung berechtigt sei, in das Bundesgebiet einzureisen und sich in der Folge hier aufzuhalten, wenn er bereits mit der Absicht der Begründung eines Daueraufenthalts einreist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 9. März 2020 - 2 B 318/19 Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 10 ZB 18.1626 Rn. 12; Hamburgisches OVG, InfAuslR 2018, 400, 401 f.; OVG NRW, NVwZ-RR 2016, 354, 356; LG Hof, Urteil vom 20. April 2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16 Rn. 77; BeckOK AuslR/Dollinger, 28. Ed., AufenthG § 14 Rn. 19, Schott-Mehrings, Ausländerrecht für die Polizei, 2. Aufl. S. 151 f.; zu einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt nach Art. 18 SDÜ: Hessischer VGH, InfAuslR 2014, 435, 436; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 2 M 23/14 Rn. 14 ff.).

    Beabsichtige der Ausländer bereits bei der Einreise einen Daueraufenthalt, so sei das Interesse des Mitgliedstaates, mit dem Instrument des Visumverfahrens die Zuwanderung in sein Gebiet wirksam zu steuern und zu begrenzen, bereits zum Zeitpunkt der Einreise und nicht erst nach Ablauf eines Aufenthalts von 90 Tagen berührt (Hamburgisches OVG, InfAuslR 2018, 400, 402).

    Eine Gleichbehandlung von Schengen-Visa, deren Inhaber nicht unerlaubt im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in das Bundesgebiet einreisten, auch wenn sie schon im Zeitpunkt der Einreise einen längerfristigen Aufenthalt anstrebten (BVerwG, BVerwGE 138, 353, 362), und nationalen Aufenthaltstiteln anderer EU-Mitgliedstaaten sei nicht geboten, da bei letzteren - im Gegensatz zu Schengen-Visa - keine wirksame verwaltungsbehördliche Erlaubnis zur Einreise vorliege (vgl. Hamburgisches OVG, InfAuslR 2018, 400, 403).

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem

    Umgekehrt unterstreicht die Regelung des Art. 34 Visakodex zur Annullierung und Aufhebung eines Schengen-Visums, dass das durch ein nicht annulliertes oder aufgehobenes Schengen-Visum unionsrechtlich vermittelte Einreise- und Aufenthaltsrecht nicht - wie bei der durch Art. 21 SDÜ bei einem durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen vermittelten Bewegungsfreiheit - die (fortdauernde) materielle Rechtmäßigkeit voraussetzt (zur materiellen Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt auf der Grundlage des Art. 21 SDÜ als Voraussetzungen der Anwendung des § 81 Abs. 3 AufenthG s. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 - InfAuslR 2018, 400; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 - juris; s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 - InfAuslR 2014, 435).
  • VG München, 02.08.2018 - M 12 K 18.3

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Ehegattennachzug)

    Einreise und Aufenthalt ohne nationales Visum sind gem. Art. 21 Abs. 1 SDÜ aber nicht rechtmäßig, wenn der Drittstaatsangehörige bereits in der Absicht einreist, sich dauerhaft und nicht nur für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 10 CS 18.350, 10 C 18.351 - juris; VGH Kassel, B.v. 4.6.2014 - 3 B 785/14 - juris; OVG Hamburg, B.v. 1.6.2018 - 1 Bs 126/17 - juris; VG Stuttgart, B.v. 7.5.2014 - 5 K 4470/13 - juris; a.A. VG Aachen, U.v. 13.4.2016 - 8 K 669/15 - juris).

    Diese Regelungen ergeben nur Sinn, wenn sie sich auf einen von vornherein als solchen beabsichtigten Aufenthalt von begrenzter Dauer beziehen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.6.2018 - a.a.O.; B.v. 23.9.2013 - 3 Bs 131/13 - juris).

    Dieser erfasst insbesondere die Fälle eines nachträglichen Wechsels des Aufenthaltszwecks (vgl. zum Ganzen OVG Hamburg, B.v. 1.6.2018 - a.a.O.).

    Eine solche Erlaubnis fehlt bei der hier zu beurteilenden visumfreien Einreise unter Inanspruchnahme der Privilegierung des Art. 21 Abs. 1 SDÜ gerade, weshalb die Strafbarkeit der Einreise in derartigen Fällen - etwa vom LG Hof (U.v. 20.4.2017 - 5 KLs 354 Js 1442/16 - juris) - bejaht wurde (vgl. zum Ganzen: OVG Hamburg, B.v. 1.6.2018 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 10 ZB 18.1626

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Fortgeltungsfiktion

    Dieser Umstand sowie der systematische Zusammenhang mit der für sichtvermerksfreie Drittausländer geltenden Regelung des Art. 20 SDÜ (vgl. dazu VG Stuttgart, B.v. 7.5.2014 - 5 K 4470/13 - juris Rn. 6; a.A. mit jedoch nicht überzeugender, weil bzgl. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) widersprüchlicher Begründung VG Aachen, U.v. 13.4.2016 - 8 K 669/15 - juris Rn. 48 ff.) und Sinn und Zweck der Regelung in Art. 21 SDÜ (vgl. OVG Hamburg, B.v. 1.6.2018 - 1 Bs 126/17 - juris Rn. 19) sprechen für das vom Erstgericht zugrunde gelegte Normverständnis.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 11 S 21.18

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum

    Ihr durch die Einreise begründeter Aufenthalt ist von Beginn an nicht rechtmäßig (im Anschluss an OVG Hamburg, Beschluss v. 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 -, juris).

    L 327 v. 9.12.2017, S. 20; i.F.: SDÜ) sind aber nicht erfüllt, wenn der Ausländer schon mit der Absicht der Begründung eines Daueraufenthalts einreist (so OVG Hamburg, Beschluss v. 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17, juris, Rn 15 ff.; BayVGH, Beschluss v. 14. Februar 2018 - 10 CS 18.350, 10 CS 18.351 -, juris Rn 26; HessVGH, Beschluss v. 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 -, juris Rn 7; VG München, Urteil v. 2. August 2018 - M 12 K 18.3 -, juris Rn 25 ff.; VG Stuttgart, Beschluss v. 7. Mai 2014 - 5 K 4470/13 -, juris Rn 5 f.; ebenso mit Blick auf Art. 20 SDÜ: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 11. November 2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn 3 ff., OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 7. Juli 2014 - 2 M 23/14 -, juris Rn 16; OVG Hamburg, Beschluss v. 23. September 2013 - 3 Bs 131/13 -, juris Rn 6 ff.; a. A.: VG Aachen, Urteil v.13. April 2016 - 8 K 669/15 -, juris Rn 47 ff., sowie - insbesondere mit Blick auf eine in einem solchen Fall gem. § 14 AufenthG als erlaubt anzusehende Einreise - VG Karlsruhe, Urteil v. 6. März 2018 - 1 K 2902/16 -, juris Rn 44 f.; VG Freiburg, Urteil v. 13. Mai 2016 - 4 K 1497/15 -, juris Rn 52 ff., 59).

    Denn jedenfalls der Verweis auf § 6 Abs. 1 Buchst. c SGK (§ 5 Abs. 1 Buchst. c SGK a.F.), wonach (u.a.) "Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts" - bei dem es sich nach dem systematischen Kontext um den in § 6 Abs. 1 SGK einleitend angeführten "geplanten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen" handelt - zu belegen sind, und die nicht abschließende Auflistung der gem. § 6 Abs. 3 SGK (§ 5 Abs. 2 SGK a.F.) zur Prüfung dieser Einreisevoraussetzung vorzulegenden, in der Anlage I aufgeführten Belege (bei privaten oder touristischen Reisen z.B. Einladungen, Buchungsbestätigungen, Rückreisetickets, aber auch sonstige geeignete Unterlagen, aus denen Grund und Dauer des Aufenthalts hervorgehen) lassen keinen Zweifel daran, dass die Absicht einer auf höchstens 90 Tage begrenzten Dauer des Aufenthalts eine ggf. anhand geeigneter Belege zu überprüfende und auch im Rahmen des Art. 21 Abs. 1 SDÜ beachtliche Einreisevoraussetzung darstellt (vgl. dazu und zum Folgenden ausführlich: OVG Hamburg, Beschluss v. 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17, juris, Rn 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Dies hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt (ebenso Hessischer VGH, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 B 785/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.02.2018 - 10 CS 18.350 u.a. -, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - 11 S 21.18 -, juris Rn. 8; ebenso für die Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Ausländers nach Art. 20 SDÜ: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 3).

    Diese Regelungen ergeben nur Sinn, wenn sie sich auf einen von vornherein als solchen beabsichtigten Aufenthalt von begrenzter Dauer beziehen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, juris Rn. 16).

    Denn das nationale Visumverfahren kann seine Kontrollfunktion nur erfüllen, wenn es vor der Einreise des Ausländers durchgeführt wird (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - OVG 11 S 21.18 -, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Der Senat schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach ein Drittausländer dann nicht aufgrund eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel berechtigt ist, in das Bundesgebiet einzureisen und sich in der Folge hier aufzuhalten, wenn er bereits mit der Absicht der Begründung eines Daueraufenthalts einreist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - OVG 11 S 21.18 -, Rn. 8 ff., juris; BayVGH, Beschluss vom 28.02.2019 - 10 ZB 18.1626 -, Rn. 12, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, Rn. 16 ff., juris; OVG NW, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, Rn. 5, 11, juris; HessVGH, Beschluss vom 04.06.2014 - 3 B 785/14 -, Rn. 6 ff., juris; OVG LSA, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, Rn. 14 ff., juris).

    Der Verweis des Art. 21 Abs. 1 SDÜ auf (jetzt) Art. 6 Abs. 1 Buchst. c Schengener-Grenzkodex, wonach "Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts" zu belegen sind, und die nicht abschließende Auflistung der gem. (jetzt) Art. 6 Abs. 3 Schengener Grenzkodex zur Prüfung dieser Einreisevoraussetzung vorzulegenden, in der Anlage I aufgeführten Belege (bei privaten oder touristischen Reisen z.B. Einladungen, Buchungsbestätigungen, Rückreisetickets, aber auch sonstige geeignete Unterlagen, aus denen Grund und Dauer des Aufenthalts hervorgehen), lassen keinen Zweifel an der Intention des Normgebers, die Absicht einer auf höchstens 90 Tagen begrenzten Dauer des Aufenthalts als echte, bereits bei der Einreise durch den Grenzschutzbeamten zu überprüfende Rechtmäßigkeitsvoraussetzung auszugestalten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - OVG 11 S 21.18 -, Rn. 11, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, Rn. 18, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, Rn. 18, juris).

    Diese Regelung unterstreicht, dass das durch ein nicht annulliertes oder aufgehobenes Schengen-Visum unionsrechtlich vermittelte Einreise- und Aufenthaltsrecht gerade nicht die (fortdauernde) materielle Rechtmäßigkeit voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, Rn. 18, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, Rn. 27, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2020 - L 10 AS 886/19

    Sozialgerichtliches Verfahren; Streitgegenstand; Grundsicherung für

    Auch wenn der Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 SDÜ sich hierzu nicht ausdrücklich verhält, sind die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 1 SDÜ dann nicht erfüllt, wenn der Ausländer schon mit der Absicht der Begründung eines Daueraufenthaltes einreist, wie jedenfalls der Verweis auf § 6 Abs. 1 Buchst c SGK (§ 5 Abs. 1 Buchst c SGK aF), wonach (ua) "Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts" - bei dem es sich nach dem systematischen Kontext um den in § 6 Abs. 1 SGK einleitend angeführten "geplanten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen" handelt - zu belegen sind (vgl zum Ganzen ausführlich: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 01. Juni 2018, 1 Bs 126/17, juris).
  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 260/17

    Rechtsschutzbedürfnis für einen vor Unanfechtbarkeit des Ausgangsbeschlusses

    Kurz danach hat er am selben Tag auch Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt (1 Bs 126/17).

    Es kann offenbleiben, ob hier § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO unmittelbar anzuwenden ist, weil der verwaltungsgerichtliche Beschluss vom 16. Oktober 2017 den Antrag als solchen nach § 80 Abs. 5 VwGO ausgelegt hat, oder ob § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO in analoger Anwendung heranzuziehen ist, weil der Rechtsschutzantrag wegen der unerlaubten Einreise des Antragstellers (vgl. hierzu im Einzelnen den Beschluss des Gerichts vom heutigen Tage in der Sache 1 Bs 126/17) dahingehend umzudeuten ist, dass er Abschiebungsschutz gemäß § 123 VwGO begehrt.

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Ausführungen des Gerichts im Beschluss vom heutigen Tage verwiesen, mit dem die Beschwerde gegen den Beschluss vom 18. Mai 2017 zurückgewiesen wurde (1 Bs 126/17).

  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 11 B 27/20

    Aufenthaltserlaubnis - Einstweiliger Rechtschutz

    Allerdings sind Einreise und Aufenthalt ohne nationales Visum nicht gemäß Art. 21 Abs. 1 SDÜ rechtmäßig, wenn der Drittstaatsangehörige bereits in der Absicht einreist, sich dauerhaft und nicht nur für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufzuhalten (vgl. OVG B-Stadt, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 17, m.w.N.).

    Diese Regelungen ergeben nur Sinn, wenn sie sich auf einen von vornherein als solchen beabsichtigten Aufenthalt von begrenzter Dauer beziehen (vgl. OVG B-Stadt, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 18, m.w.N.).

    Denn das nationale Visumverfahren kann seine Kontrollfunktion nur erfüllen, wenn es vor der Einreise des Ausländers durchgeführt wird (vgl. OVG B-Stadt, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, juris Rn. 19).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer

  • VG Berlin, 09.12.2020 - 19 K 263.20

    Erteilung einer Blauen Karte EU

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

  • OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verwaltungsvollstreckung;

  • OVG Sachsen, 13.08.2020 - 3 B 112/20

    Beschäftigungsduldung; rechtmäßiger Aufenthalt; Visumerfordernis; humanitäre

  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
  • VG Schleswig, 19.11.2021 - 11 B 89/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Aachen, 30.03.2023 - 8 L 85/23

    Keine Fiktionswirkung; Aufenthaltsrecht ohne Aufenthaltstitel;

  • OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23

    In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte

  • VG Hamburg, 20.04.2022 - 1 AE 1589/22

    Zur Annahme einer Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren

  • VG Hamburg, 15.12.2022 - 19 E 4492/22

    Erfolgloser Eilantrag eines kamerunischen Staatsangehörigen, der bei

  • VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23

    Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung

  • VG Darmstadt, 03.05.2023 - 5 L 705/23
  • VG Köln, 03.05.2022 - 12 L 400/22
  • VG Hamburg, 12.07.2019 - 15 E 1507/19

    Zur Feststellung des Nichtbestehen eines Freizügigkeitsrechts eines

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor

  • VG Hamburg, 01.10.2021 - 15 E 3632/21

    Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den

  • VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Iraners gegen eine wegen des Verdachts der

  • VG Hamburg, 13.10.2022 - 17 E 3643/22

    Erfolgloser Eilantrag eines usbekischen Staatsangehörigen, der bei Kriegsausbruch

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