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   OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - I-2 U 65/07   

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OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - I-2 U 65/07 (https://dejure.org/2008,6446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2008 - I-2 U 65/07 (https://dejure.org/2008,6446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - I-2 U 65/07 (https://dejure.org/2008,6446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer medizinischer Vorrichtungen; Verwendung eines katheterbasierten Verschlussimplantats zur Behandlung von Septumdefekten; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Anwendung eines patentgeschützten ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InstGE 10, 248
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Unter diesen Umständen erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob die bei der angegriffenen Vorrichtung identisch vorhandenen Merkmale dem selben Zweck dienen und die selbe Funktionswirkung haben wie diejenigen des Klagepatentes (BGH, GRUR 1991, 436, 441 f. = NJW 1991, 178, 181 - Befestigungsvorrichtung I; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 14 PatG, Rdnr. 69).

    Das bedarf hier jedoch keiner weiteren Vertiefung, denn die Tatsache, dass auf die angegriffene Ausführungsform ein Patent erteilt worden ist, hat gegenüber einer Verletzung durch wortsinngemäße Übereinstimmung keine Bedeutung (Schulte/Kühnen, a.a.O., § 14, Rdnr. 71 mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BGH GRUR 1991, 436, 440 = NJW 1978, 178, 180 - Befestigungsvorrichtung II).

    Auch insoweit gelten jedoch die die Ausführungsform I betreffenden vorstehenden Erörterungen sinngemäß, denn auch durch die Stahlhülse ist räumlich-körperlich die in den Ansprüchen 1 und 16 beschriebene Klemme vorhanden, die die Drahtenden aufnimmt und schon dadurch zusammenhält, so dass sich auch hier Ausführungen dazu erübrigen, ob diese Stahlhülse die selbe Funktion hat wie die in Anspruch 1 des Klagepatentes gelehrte Klemme (vgl. BGH GRUR 1991, 437, 441 = NJW 1991, 178, 181 - Befestigungsvorrichtung II).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH NJW 2000, 800, 803 m.w.N.; Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 263, Rdnr. 7).

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH NJW 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143; Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Die Erteilungsakten eines Patentes bilden, weil sie in § 14 PatG und Artikel 69 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht sind, grundsätzlich kein zulässiges Auslegungsmaterial (BGH GRUR 2002, 511, 513 f. - Kunststoffrohrteil).

    Nach den dort entwickelten Grundsätzen ist jeweils im Einzelfall aus dem Inhalt der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln, wie genau solche Angaben nach der jeweils beanspruchten technischen Lehre eingehalten werden müssen, und auch dort ist anerkannt, dass die Formulierung eines Patentanspruches gewisse Unschärfen aufweisen kann und aus der Sicht des Fachmanns insoweit auch Abweichungen mit dem technischen Sinngehalt der Zahlenangabe vereinbar sein können (BGH GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 14, Rdnr. 31; Busse/Keukenschrijver, a.a.O:, Rdnr. 68; Benkard/Scharen, a.a.O., Rdnr. 67).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Soweit sich die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Gerichts in Den Haag vom 29. Oktober 2008 (Anlage BP 19/19a) betreffend den niederländischen Anteil des Klagepatentes erneut auf den Inhalt der Patentbeschreibung und die darin erörterten intervaskulären Anwendungszwecke für die unter Schutz gestellte Vorrichtung berufen, berücksichtigen sie nicht hinreichend, dass nicht die Beschreibung, sondern der Inhalt der Patentansprüche die maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des Schutzbereichs bildet (BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 1992, 305 - Heliumeinspeisung; 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Da der Schutzbereich aber maßgeblich vom Inhalt der Patentansprüche bestimmt wird, kann sich aus Beschreibung und Zeichnungen kein hiervon abweichender Schutzbereich ergeben (BGH GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Soweit sich die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Gerichts in Den Haag vom 29. Oktober 2008 (Anlage BP 19/19a) betreffend den niederländischen Anteil des Klagepatentes erneut auf den Inhalt der Patentbeschreibung und die darin erörterten intervaskulären Anwendungszwecke für die unter Schutz gestellte Vorrichtung berufen, berücksichtigen sie nicht hinreichend, dass nicht die Beschreibung, sondern der Inhalt der Patentansprüche die maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des Schutzbereichs bildet (BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 1992, 305 - Heliumeinspeisung; 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Beschreibung und Zeichnungen können nur den vom Patentanspruch gesteckten Rahmen konkret ausfüllen; sie gestatten regelmäßig keine einschränkende Interpretation eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruches (BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 14, Rdnr. 21).

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH NJW 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143; Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Unter diesen Umständen ist es ihr nicht verwehrt, nach Fristablauf weitere Ansprüche geltend zu machen, sofern diese weiteren Ansprüche durch die ursprüngliche Begründung der Anschlussberufung abgedeckt sind (BGH NJW 2005, 3067 = MDR 2005, 45; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 524, Rdnr. 10 a.E.).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH NJW 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143; Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH NJW 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143; Musielak/Foerste, a.a.O., Rdnr. 7).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
    Die weiteren Vertriebshandlungen der Beklagten zu 1. und 2. sind unstreitig und müssen schon deshalb berücksichtigt werden (BGH MDR 2005, 527; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 531, Rdnr. 21).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für

  • BGH, 02.02.1982 - X ZB 7/81

    Priorität einer Patentanmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika -

  • BVerwG, 19.09.1977 - 1 DB 12.77

    Beamte - Streik - Streikähnliche Maßnahmen - Dienst nach Vorschrift

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und auch der Anschlussberufung entsprochen (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Mögen die Schutzrechte auch parallel sein, so ist jedes Schutzrecht doch aus sich selbst heraus unter Heranziehung von dessen Beschreibung und Zeichnungen auszulegen (vgl. Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    Das ist in der Regel zu bejahen, wenn mit der Klageerweiterung ein neues Schutzrecht geltend gemacht wird, das dieselbe Erfindung betrifft, mit ihm dieselbe Ausführungsform wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht angegriffen wird und der Kläger im Falle einer gesonderten erstinstanzlichen Klage ernsthaft damit rechnen muss, dass ihm mit gewichtigen Argumenten der Zwang der Klagenkonzentration nach § 145 PatG erfolgreich entgegen gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Kühnen, Handbuch d. Patentverletzung, 10. Aufl., Abschnitt E, Rz. 81).

    Da die Einschätzung, ob die Voraussetzungen des § 145 PatG gegeben sind, insbesondere ob der Gegenstand der Klagerweiterung dieselbe oder eine gleichartige Handlung im Sinne dieser Bestimmung betrifft, in jedem konkreten Einzelfall besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich häufig auch nicht hinreichend sicher vorhersehen lässt, wie die in einem erneuten Verfahren mit der Sache befassten Gerichte die Frage entscheiden werden, kann vom Kläger nicht verlangt werden, dass er das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Bestimmung zutreffend einschätzt; die Sachdienlichkeit fehlt deshalb erst dann, wenn § 145 PatG ersichtlich nicht einschlägig ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, GRUR-RR 2013, 1, 2 - Haubenstretchautomat; InstGE 10, 248 - Occluder; Urt. v. 27.10.2011, Az.: I-2 U 84/10 = GRUR-Prax 2012, 212).

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 48/07

    Zulassunge einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz im

    Die Einführung des deutschen Patents 43 18 341 (Klagepatent II) in das Berufungsverfahren stellt eine Klageerweiterung dar (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 6, 47 - Melkautomat; OLG München InstGE 6, 57 - Kassieranlage).

    Die Sachdienlichkeit setzt zunächst voraus, dass durch die Mitbehandlung der Klageerweiterung im anhängigen Verfahren ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit zwischen den Parteien vermieden wird (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    Für die Anerkennung der Sachdienlichkeit bedarf es darüber hinaus der Feststellung, dass für die Beurteilung der erweiterten Klage der bisherige Streitstoff verwendet werden kann (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    In Patentverletzungsstreitigkeiten fehlt es hieran in aller Regel, wenn der Verletzungsgegenstand zwar derselbe ist, die von Anfang an angegriffene Ausführungsform jedoch aus einem weiteren Patent oder Gebrauchsmuster bekämpft wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 96/07

    Sachdienlichkeit der Erweiterung der Klage um ein weiteres Patent in der

    Die Einführung des deutschen Patents 43 18 341 (Klagepatent II) in das Berufungsverfahren stellt eine Klageerweiterung dar (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder; InstGE 6, 47 - Melkautomat; OLG München InstGE 6, 57 - Kassieranlage).

    a) Die Sachdienlichkeit setzt zunächst voraus, dass durch die Mitbehandlung der Klageerweiterung im anhängigen Verfahren ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit zwischen den Parteien vermieden wird (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    b) Für die Anerkennung der Sachdienlichkeit bedarf es darüber hinaus der Feststellung, dass für die Beurteilung der erweiterten Klage der bisherige Streitstoff verwendet werden kann (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    In Patentverletzungsstreitigkeiten fehlt es hieran in aller Regel, wenn der Verletzungsgegenstand zwar derselbe ist, die von Anfang an angegriffene Ausführungsform jedoch aus einem weiteren Patent oder Gebrauchsmuster bekämpft wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    In diesem Zusammenhang hat sie zudem die Sachdienlichkeit der Klageerweiterung in zweiter Instanz (§ 533 Nr. 1 ZPO) gerade darauf gestützt, dass es bei der Beurteilung der Unterschiede zwischen den Ausführungsformen im Wesentlichen darum gehe, aus der Ermittlung des Sinngehalts der Anspruchsmerkmale mit Blick auf die abgewandelte Ausführungsform die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248 - Occluder).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 21/17

    Voraussetzungen einer mittelbaren Patentverletzung

    Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803 m.w.N.; Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).

    In Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsstreitigkeiten ist die Sachdienlichkeit allerdings im Allgemeinen zu bejahen, wenn aus demselben Schutzrecht eine bisher unbekannte abgewandelte Ausführungsform angegriffen wird und es bei der Beurteilung der Unterschiede zwischen beiden Ausführungsformen im Wesentlichen darum geht, aus der Ermittlung des Sinngehalts der Anspruchsmerkmale im Hinblick auf die angewandelte Ausführungsform die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 82).

    bb) Aus dem Vorstehenden ergibt sich zugleich, dass in Fällen wie dem vorliegenden auch die Voraussetzungen des § 533 Nr. 2 ZPO erfüllt sind, es sei denn, die weitere Ausführungsform hätte schon in erster Instanz angegriffen werden können (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17

    Abweisung der Patentverletzungsklage betreffend ein Verfahren zur Montage von

    Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803 m.w.N.; Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).

    In Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsstreitigkeiten ist die Sachdienlichkeit allerdings im Allgemeinen zu bejahen, wenn aus demselben Schutzrecht eine bisher unbekannte abgewandelte Ausführungsform angegriffen wird und es bei der Beurteilung der Unterschiede zwischen beiden Ausführungsformen im Wesentlichen darum geht, aus der Ermittlung des Sinngehalts der Anspruchsmerkmale im Hinblick auf die angewandelte Ausführungsform die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 82).

    bb) Aus dem Vorstehenden ergibt sich zugleich, dass in Fällen wie dem vorliegenden auch die Voraussetzungen des § 533 Nr. 2 ZPO erfüllt sind, es sei denn, die weitere Ausführungsform hätte schon in erster Instanz angegriffen werden können (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
    Die mangels einer Zustimmung der Beklagten erforderliche Sachdienlichkeit im Sinne von § 533 Nr. 1 ZPO setzt nicht nur voraus, dass durch die Mitbehandlung der Klageerweiterung im anhängigen Verfahren ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit zwischen den Parteien vermieden wird, denn dies dürfte regelmäßig gegeben sein (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).

    Demgegenüber ist die Sachdienlichkeit zu verneinen, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH, NJW 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; Senat, InstGE 10, 248, 252 - Occluder; Urt. v. 17.12.2009, Az.: I-2 U 118/08, BeckRS 2010, 15660).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08

    Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers

    Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. BGH NJW 2000, 800, 803 m. w. Nachw..; Senat, InstGE 10, 248, 252 - Occluder).

    Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH NJW 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; 1977, 49; NJW-RR 1994, 1143; Senat, InstGE 10, 248, 252 - Occluder).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Das gilt erst recht, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Erteilung des weiteren Klagepatents oder die Schutzfähigkeit eines neu eingeführten Gebrauchsmusters geprüft werden müssen und der hierzu entgegengehaltene Stand der Technik ebenfalls bisher nicht bekannt war (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248 - Occluder; Urteil vom 27.10.2011, - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 26948).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine kollabierbare

  • BGH, 26.03.2009 - Xa ZR 16/09

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrags in der Revisionsinstanz

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 2 U 33/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

  • BPatG, 23.07.2010 - 4 Ni 50/07

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antrag auf Streitwertherabsetzung" - zur

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 2 U 116/05

    Verletzung eines Gebrauchsmusters Gebrauchsmuster über eine saugfähige

  • OLG Rostock, 04.08.2010 - 3 U 82/10

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache

  • OLG München, 02.10.2019 - 25 U 4144/18

    Fehlender Voraussetzungen für die klageerweiternde Anschlussberufung

  • LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11

    Klageänderung in der Berufungsinstanz: Übergang vom erstinstanzlich geltend

  • LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09

    Occluder

  • LG Düsseldorf, 19.05.2016 - 4c O 21/15

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Telefonanrufbeantworter mit

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