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   OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - I-2 W 10/10   

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https://dejure.org/2010,5165
OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - I-2 W 10/10 (https://dejure.org/2010,5165)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2010 - I-2 W 10/10 (https://dejure.org/2010,5165)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2010 - I-2 W 10/10 (https://dejure.org/2010,5165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Bemessung des Streitwerts im Patentverletzungsverfahren; Ermittlung von Lizenzgebühren im Wege einer Lizenzbetrachtung über die restliche Laufzeit des jeweiligen Klageschutzrechtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert im Patentverletzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kp-patent.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Streit um den Streitwert - eine kleine Spieltheorie (PA Dr. Malte Köllner; Mitt. 2010, 454)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 406 (Ls.)
  • InstGE 12, 7
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 2 W 15/11

    Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts; Bindung des Gerichts an die Angaben der

    Unterhalb des sich hiernach ergebenden Betrages wird der Streitwert für die auch auf Unterlassung gerichtete Klage nicht festgesetzt werden können (Senat, InstGE 12, 7, 8 - Du sollst nicht lügen!).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Zu berücksichtigen sind darüber hinaus einerseits die Verhältnisse beim Kläger (wie dessen Umsatz, Größe und Marktstellung), die Aufschluss über den voraussichtlich drohenden Schaden geben, andererseits Art, Ausmaß und Schädlichkeit der Verletzungshandlung sowie die Intensität der Begehungs- oder Wiederholungsgefahr (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 341 - Streitwertheraufsetzung II; Beschl. v. 15.04.2010 - I-2 W 10/10, BeckRS 2010, 19459 = GRUR-RR 2010, 406 [LS] - Streitwertheraufsetzung I).

    Werden mit der Klage außerdem Ansprüche auf Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht, so ist der in der Vergangenheit (bis zur Einreichung der Klage) bereits entstandene Kompensationsanspruch überschlägig zu schätzen und der entsprechende Betrag dem Streitwert für den Unterlassungsanspruch hinzuzurechnen, um einen Gesamtstreitwert zu bilden (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 341 - Streitwertheraufsetzung II; BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung I).

    aa) Zutreffend ist, dass der Streitwertangabe des Klägers für die Festsetzung des Streitwerts besonderes Gewicht zukommen kann, weil die Parteien mit den für die Streitwertbemessung maßgeblichen Umständen am besten vertraut sind (vgl. BGH, Beschl. v. 17.01.2019 - X ZR 92/16, BeckRS 2019, 1440 Rn. 2; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung).

    Die Streitwertangabe des Klägers steht regelmäßig erst dann zur Disposition, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angabe ersichtlich zu niedrig oder offensichtlich überhöht ist (BGH, GRUR 2012, 1288 Rn. 4 - Vorausbezahlte Telefongespräche II; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung; Kühnen, a.a.O., Kap. J Rn. 179).

    In der Regel ist es deswegen geboten, den Kläger an seiner eigenen Streitwertangabe festzuhalten, die er bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens und in Unkenntnis des tatsächlichen Prozessausgangs gemacht hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1288 Rn. 3 f. - Vorausbezahlte Telefongespräche II; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes kommt insoweit jedenfalls regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Antrag hierzu erst gestellt wird, nachdem ein voraussichtliches Unterliegen des Klägers absehbar ist oder sogar feststeht (OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung).

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2021 - 15 W 12/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Streitwert für einen

    Zu berücksichtigen sind darüber hinaus einerseits die Verhältnisse beim Kläger (wie dessen Umsatz, Größe und Marktstellung), die Aufschluss über den voraussichtlich drohenden Schaden geben, andererseits Art, Ausmaß und Schädlichkeit der Verletzungshandlung sowie die Intensität der Begehungs- oder Wiederholungsgefahr (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 341 - Streitwertheraufsetzung II; Beschl. v. 15.04.2010 - I-2 W 10/10, BeckRS 2010, 19459 = GRUR-RR 2010, 406 [LS] - Streitwertheraufsetzung I).

    Werden mit der Klage außerdem Ansprüche auf Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht, so ist der in der Vergangenheit (bis zur Einreichung der Klage) bereits entstandene Kompensationsanspruch überschlägig zu schätzen und der entsprechende Betrag dem Streitwert für den Unterlassungsanspruch hinzuzurechnen, um einen Gesamtstreitwert zu bilden (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 341 - Streitwertheraufsetzung II; BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung I).

    Zutreffend ist, dass der Streitwertangabe des Klägers für die Festsetzung des Streitwerts besonderes Gewicht zukommen kann, weil die Parteien mit den für die Streitwertbemessung maßgeblichen Umständen am besten vertraut sind (vgl. BGH, Beschl. v. 17.01.2019 - X ZR 92/16, BeckRS 2019, 1440 Rn. 2; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung).

    Die Streitwertangabe des Klägers steht regelmäßig erst dann zur Disposition, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angabe ersichtlich zu niedrig oder offensichtlich überhöht ist (BGH, GRUR 2012, 1288 Rn. 4 - Vorausbezahlte Telefongespräche II; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung; Kühnen, a.a.O., Kap. J Rn. 179).

    In der Regel ist es deswegen geboten, den Kläger an seiner eigenen Streitwertangabe festzuhalten, die er bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens und in Unkenntnis des tatsächlichen Prozessausgangs gemacht hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1288 Rn. 3 f. - Vorausbezahlte Telefongespräche II; OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes kommt insoweit jedenfalls regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Antrag hierzu erst gestellt wird, nachdem ein voraussichtliches Unterliegen des Klägers absehbar ist oder sogar feststeht (OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 19459 - Streitwertheraufsetzung).

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 26/19
    Unterhalb des sich hiernach ergebenden Betrages wird der Streitwert für die auch auf Unterlassung gerichtete Klage regelmäßig nicht festgesetzt werden können (vgl. Senat, InstGE 12, 7, 8 - Du sollst nicht lügen!; GRUR-RR 2011, 341 - Streitwertheraufsetzung II).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Die übereinstimmenden und nicht ersichtlich zu niedrigen oder offensichtlich überhöhten Angaben bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens sind deshalb ein - widerlegbares - Indiz für die Richtigkeit des festzusetzenden Streitwertes (vgl. BGH, GRUR 2012, 1288 = MDR 2012, 1429; Senat, GRUR-RR 2010, 406 = InstGE 12, 107).
  • BGH, 11.05.2021 - X ZR 23/21

    Nichtigkeitsstreitwert III

    Dieser Gesichtspunkt fließt - neben anderen - auch in eine der Streitwertermittlung dienende Lizenzprognose ein (OLG Düsseldorf, NJOZ 2010, 2425; GRUR-RR 2011, 341).
  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 134/14

    Prozesskosten bei Anerkenntnis

    Werden mit der Klage außerdem Ansprüche auf Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht, so ist der in der Vergangenheit (bis zur Einreichung der Klage) bereits entstandene Kompensationsanspruch überschlägig zu schätzen und der entsprechende Betrag dem Streitwert für den Unterlassungsanspruch hinzuzurechnen, um einen Gesamtstreitwert zu bilden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.2010, Az. 2 W 10/10).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes kommt im Regelfall jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Antrag hierzu erst gestellt wird, nachdem ein voraussichtliches Unterliegen des Klägers absehbar ist oder sogar feststeht (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.2010, Az. 2 W 10/10).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 140/15

    Druckerkartuschensystem

    Werden mit der Klage außerdem Ansprüche auf Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht, so ist der in der Vergangenheit (bis zur Einreichung der Klage) bereits entstandene Kompensationsanspruch überschlägig zu schätzen und der entsprechende Betrag dem Streitwert für den Unterlassungsanspruch hinzuzurechnen, um einen Gesamtstreitwert zu bilden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.2010, Az. 2 W 10/10).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes kommt im Regelfall jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Antrag hierzu erst gestellt wird, nachdem ein voraussichtliches Unterliegen des Klägers absehbar ist oder sogar feststeht (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.2010, Az. 2 W 10/10).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 141/15

    Druckerkartuschensystem (1)

    Werden mit der Klage außerdem Ansprüche auf Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz geltend gemacht, so ist der in der Vergangenheit (bis zur Einreichung der Klage) bereits entstandene Kompensationsanspruch überschlägig zu schätzen und der entsprechende Betrag dem Streitwert für den Unterlassungsanspruch hinzuzurechnen, um einen Gesamtstreitwert zu bilden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.2010, Az. 2 W 10/10).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes kommt im Regelfall jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Antrag hierzu erst gestellt wird, nachdem ein voraussichtliches Unterliegen des Klägers absehbar ist oder sogar feststeht (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.04.2010, Az. 2 W 10/10).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 27/13

    Streitwert eines Patentverletzungsverfahrens

    Die übereinstimmenden und nicht ersichtlich zu niedrigen oder offensichtlich überhöhten Angaben bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens sind deshalb ein - widerlegbares - Indiz für die Richtigkeit des festzusetzenden Streitwertes (vgl. BGH, GRUR 2012, 1288 = MDR 2012, 1429; Senat, GRUR-RR 2010, 406 = InstGE 12, 107).
  • LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 72/14

    Prozesskartusche III

  • KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17

    Selbständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln: Streitwertbemessung; Vorliegen

  • BPatG, 16.09.2022 - 4 Ni 12/21
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2014 - 5 OA 82/14

    Ausübung des gerichtlichen Ermessens bei einem Antrag auf Heraufsetzung des

  • LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20

    Messrolle

  • LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 91/13

    Sommergerste (2) (Sortenschutz)

  • LG Düsseldorf, 16.11.2017 - 4c O 43/16

    Kreuzverbinder mit Klemmzungen

  • LG Düsseldorf, 27.05.2014 - 4a O 28/13

    Dichtstreifen mit Endkappe

  • LG Düsseldorf, 19.11.2013 - 4a O 10/13

    Verbundvliesstoff

  • LG Düsseldorf, 19.11.2013 - 4a O 173/12

    Verbundvliesstoff (2)

  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 3/15

    Rekombinatoren

  • LG Düsseldorf, 20.09.2012 - 4b O 140/08

    Verzichtsurteil

  • LG Düsseldorf, 31.03.2020 - 4a O 77/19

    Oberflächen-Reinigungsvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 16.11.2017 - 4c O 45/16

    Kreuzverbinder mit Klemmzungen I

  • BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12

    Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschluss der Gebrauchsmusterabteilung des

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