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   BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13   

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https://dejure.org/2013,29697
BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13 (https://dejure.org/2013,29697)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2013 - 4 StR 324/13 (https://dejure.org/2013,29697)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 (https://dejure.org/2013,29697)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB
    Straßenverkehrsgefährdung: Drohende Kollision mit entgegenkommendem Fahrzeug; Kausalität zwischen Rauschmittelgenuss und Fahrfehler

  • Wolters Kluwer

    Beruhen des Fahrverhaltens auf einer rauschmittelbedingten Leistungsminderung als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • blutalkohol PDF, S. 126
  • rewis.io

    Straßenverkehrsgefährdung: Drohende Kollision mit entgegenkommendem Fahrzeug; Kausalität zwischen Rauschmittelgenuss und Fahrfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a
    Beruhen des Fahrverhaltens auf einer rauschmittelbedingten Leistungsminderung als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Rauschdrogen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JA 2014, 72
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55
    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13
    Was die nachfolgende Fahrt des Angeklagten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt S., insbesondere das Rammen des Dienstfahrzeugs des Zeugen H. betrifft, ergeben die Feststellungen nicht, dass, wie es für den Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB erforderlich ist, das Fahrverhalten gerade auf einer rauschmittelbedingten Leistungsminderung des Angeklagten beruht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Beschluss vom 30. Juni 1955 - 4 StR 127/55, BGHSt 8, 28, 33).
  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Oberlandeslandesgerichts Koblenz (s.a. Beschlüsse 2 Ss 24/95 vom 28.03.1995, 2 Ss 231/96 vom 13.08.1996, 2 Ss 286/97 vom 09.11.1997, 2 Ss 232/98 vom 02.09.1998 und 1 Ss 167/08 vom 23.10.2008) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1995, 3131 f.; Beschluss 4 StR 324/13 vom 24.09.2013, juris Rn 5), der entgegen anderen Oberlandesgerichten klargestellt hat, dass eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar ist; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (BGH NJW 1995, 3131, 3132).

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die in den Feststellungen enthaltene Formulierung, dass es zu einer Kollision mit dem Wagen des Angeklagten gekommen wäre, wenn die anderen Fahrzeugführer nicht durch Abbremsen und Ausweichen reagiert hätten, erweist sich als bloße Bewertung, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage entbehrt (vgl. BGH, Beschluss 4 StR 324/13 vom 24.09.2013, juris Rn 5).

  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen ist für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (BGH NJW 1995, 3131, 3132; 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5).

    Letzteres erweist sich als bloße Bewertung, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage entbehrt (vgl. BGH, 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 19).

  • BGH, 28.02.2024 - 4 StR 369/23
    Der Umstand, dass nach den Feststellungen einzelne Kraftfahrer Brems- und Ausweichmanöver vornehmen mussten, reicht dafür nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    a) Eine vollendete Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18 Rn. 5; vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5).
  • KG, 22.02.2021 - 161 Ss 26/21

    Anforderungen an Urteil bei Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    Insbesondere sind Einzelheiten zur Art der konkreten Begegnungen der Fahrzeuge mitzuteilen; die vom Tatgericht (im Rahmen der Strafzumessung) verwendete Formulierung, es sei zu "Gefahrenbremsungen" (UA S. 3) und "Unfallvermeidungsreaktionen" (UA S. 4) gekommen, darf sich jedenfalls nicht als bloße Bewertung erweisen, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage gerade entbehrt (vgl. Senat StV 2016, 297; BGH JA 2014, 72).
  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 560/19

    Belegen des bedingten Vorsatzes des Täters bzgl. der von ihm verursachten

    Darüber hinaus hat das Landgericht keine Feststellungen zu der im Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB geforderten Kausalität zwischen der Fahrunsicherheit und der konkreten Gefahr ("dadurch') getroffen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13, Blutalkohol 51 (2014), 113; vom 19. November 2013 - 4 StR 352/13, NZV 2014, 185; vom 17. August 2016 - 4 StR 317/16).
  • KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14

    Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Annahme mehrerer

    Einzelheiten zur Art der konkreten Begegnung der Fahrzeuge werden nicht mitgeteilt, weshalb sich die vom Amtsgericht weiter gebrauchte Formulierung, ohne das Ausweichen "wäre es zu einem schweren Unfall gekommen", als bloße Bewertung erweist, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage gerade entbehrt (vgl. BGH JA 2014, 72).
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

    Letzteres ist anhand der konkreten Umstände mit Angaben etwa zu den gefahrenen Geschwindigkeiten, zur Intensität der Gefahrenbremsungen sowie dazu, inwieweit im Fall einer Kollision auch Leib und Leben der gefährdeten Person oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert bedroht gewesen wären, darzulegen (vgl. BGH, Beschl. 4 StR 324/13 v. 24.09.2013 -BeckRS 2013, 18828; 4 StR 188/15 v. 30.06.2015 - BeckRS 2015, 13519).
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