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   BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19   

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https://dejure.org/2019,35714
BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19 (https://dejure.org/2019,35714)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - 1 StR 34/19 (https://dejure.org/2019,35714)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 1 StR 34/19 (https://dejure.org/2019,35714)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 251 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB
    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten Erfolgsqualifikation durch Verhinderung der Todesfolge: kein Rücktritt vom Grunddelikt erforderlich); Rücktritt vom Versuch durch Verhinderung der Vollendung (Kausalität für Nichteintritt ausreichend, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 250 StGB, § 251 StGB, § 255 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 211, 22, 23 StGB, §§ 251, 253, 255, §§ 255, § 251 StGB, § 249 StGB, 255 StGB, § 255 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 22 StGB, 250, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge; Erpressung mehrerer Supermarktketten durch Platzierung vergifteter Babynahrung in den Regalen; Prüfung eines ...

  • rewis.io

    Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge: Wirksamkeit des Rücktritts eines "Lebensmittelerpressers" bei Verhinderung der Todesfolge

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB §§ 255, 251, 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2
    Rücktritt vom Versuch der §§ 251, 255 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge; Erpressung mehrerer Supermarktketten durch Platzierung vergifteter Babynahrung in den Regalen; Prüfung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge: Wirksamkeit des Rücktritts eines "Lebensmittelerpressers" bei Verhinderung der Todesfolge

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch der räuberischen Erpressung mit Todesfolge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die vergiftete Babynahrung - Wann kann ein Erpresser von einem beendeten Versuch zurücktreten?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Babygiftgläschen-Fall

    §§ 211, 255, 251, 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrechtsklassiker: Lebensmittelerpresser-Fall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Lebensmittelerpresser-Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 80
  • NJW 2019, 3659
  • NStZ 2020, 221
  • StV 2020, 240
  • JA 2020, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 201/18

    Rücktritt vom beendeten Versuch (erforderliche Erfolgsverhinderungshandlung des

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB auch dann in Betracht, wenn der Täter unter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung nicht die sicherste oder "optimale' gewählt hat, sofern sich das auf Erfolgsabwendung gerichtete Verhalten des Versuchstäters als erfolgreich und für die Verhinderung der Tatvollendung als ursächlich erweist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Verhinderung 2 Rn. 8).

    Es kommt nicht darauf an, ob dem Täter schnellere oder sicherere Möglichkeiten der Erfolgsabwendung zur Verfügung gestanden hätten; das Erfordernis eines "ernsthaften Bemühens' gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für diesen Fall nicht (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149 ff. und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Verhinderung 2 Rn. 8).

    Ohne Belang ist dabei, ob der Täter noch mehr hätte tun können, sofern er nur die ihm bekannten und zur Verfügung stehenden Mittel benutzt hat, die aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnten (vgl. BGH aaO, BGHSt 33, 295, 301 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Verhinderung 2 Rn. 8).

  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    Rücktritt vom versuchten erfolgsqualifizierten Delikt ist in den Fällen des Versuchs der Erfolgsqualifikation auch dadurch möglich, dass der Täter das Eintreten der Folge verhindert (vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 18 Rn. 84; Sander in Müko-StGB, 3. Aufl., § 251 Rn. 14; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 18 Rn. 10; vgl. zum "Teilrücktritt' von der Qualifikation auch BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276 Rn. 9).

    Ein Rücktritt von dieser Qualifikation scheidet aus, weil der Angeklagte durch die Verwendung des Drohmittels die Qualifikation bereits vollendet hatte und die qualifikationsbegründende erhöhte Gefahr schon eingetreten war (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276 Rn. 9 und vom 23. August 1983 - 5 StR 408/83).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301; vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 7 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 8).

    Ohne Belang ist dabei, ob der Täter noch mehr hätte tun können, sofern er nur die ihm bekannten und zur Verfügung stehenden Mittel benutzt hat, die aus seiner Sicht den Erfolg verhindern konnten (vgl. BGH aaO, BGHSt 33, 295, 301 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Verhinderung 2 Rn. 8).

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01

    Versuchter Raub mit Todesfolge (erfolgsqualifizierter Versuch und versuchte

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    a) Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt, dessen Versuch nicht nur in der Form begangen werden kann, dass der Täter durch eine in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme stehende räuberische Nötigungshandlung den Tod des Opfers verursacht, es aber nicht zur Vollendung des Raubdelikts kommt - sog. erfolgsqualifizierter Versuch -, sondern auch dadurch, dass der Einsatz der i.S.d. § 249 StGB tatbestandsmäßigen Gewalt zugleich (bedingt) vorsätzlich vorgenommene Tötungshandlung ist, die aber den qualifizierten Erfolg nicht bewirkt - sog. versuchte Erfolgsqualifizierung (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2; vgl. auch Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 18 Rn. 82).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83

    Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    Ein Rücktritt von dieser Qualifikation scheidet aus, weil der Angeklagte durch die Verwendung des Drohmittels die Qualifikation bereits vollendet hatte und die qualifikationsbegründende erhöhte Gefahr schon eingetreten war (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276 Rn. 9 und vom 23. August 1983 - 5 StR 408/83).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 65/18

    Schwerer Raub (narkotisierende Mittel sind kein gefährliches Werkzeug)

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    b) Indem der Angeklagte zur Erpressung unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 255 StGB) fünf Gläser mit in für Kleinkinder tödlicher Dosis vergifteter Babynahrung in die Verkaufsregale von Einzelhandelsmärkten stellte, verwendete er ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Gefährliches Werkzeug 1; vom 6. März 2018 - 2 StR 65/18 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18 Rn. 4).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    Es kommt nicht darauf an, ob dem Täter schnellere oder sicherere Möglichkeiten der Erfolgsabwendung zur Verfügung gestanden hätten; das Erfordernis eines "ernsthaften Bemühens' gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für diesen Fall nicht (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149 ff. und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Verhinderung 2 Rn. 8).
  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01

    Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge;

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    a) Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt, dessen Versuch nicht nur in der Form begangen werden kann, dass der Täter durch eine in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme stehende räuberische Nötigungshandlung den Tod des Opfers verursacht, es aber nicht zur Vollendung des Raubdelikts kommt - sog. erfolgsqualifizierter Versuch -, sondern auch dadurch, dass der Einsatz der i.S.d. § 249 StGB tatbestandsmäßigen Gewalt zugleich (bedingt) vorsätzlich vorgenommene Tötungshandlung ist, die aber den qualifizierten Erfolg nicht bewirkt - sog. versuchte Erfolgsqualifizierung (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2; vgl. auch Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 18 Rn. 82).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    Eine Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 255 StGB kann auch zum Nachteil von mit dem Erpressungsopfer nicht identischen Personen angedroht werden - hier gegenüber Kindern der Käufer von Babynahrung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98 Rn. 20).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19
    Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301; vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 7 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 8).
  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08

    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    a) Beim Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts wird regelmäßig zwischen zwei Konstellationen unterschieden (vgl. exemplarisch BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 34/19, BGHSt 64, 80 Rn. 12; vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1; Schönke/Schröder/ Sternberg-Lieben/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 18 Rn. 9 ff. mwN; LK/Hillenkamp, StGB, 12. Aufl., vor § 22 Rn. 107 ff. mwN; BeckOK StGB/Kudlich, 50. Ed., § 18 Rn. 17.1 mwN):.
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Diese Erwägung betrifft aber stets nur den Entschluss, von der Vollendung eines bestimmten Verbrechens oder Vergehens im Sinne eines gesetzlich umschriebenen Straftatbestandes abzusehen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 3 StR 481/84, BGHSt 33, 142, 144 f.; Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 539/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 StR 34/19, juris Rn. 18 f. mit Anm. Kudlich in JA 2020, 64, 66 und Anm. Schiemann in NJW 2019, 3662).
  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine unmittelbare Vermögensmehrung entsteht (vgl. BGH NJW 1993, 1664-1665, m.w.N., BGHSt 64, 80-89).
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