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   OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04   

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https://dejure.org/2005,3201
OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04 (https://dejure.org/2005,3201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2005 - 9 UF 148/04 (https://dejure.org/2005,3201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2005 - 9 UF 148/04 (https://dejure.org/2005,3201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erhöhung eines Unterhaltstitels; Kriterien für die Berechnung des Regelunterhalts; Geltendmachung einer ganzen bzw. teilweisen Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Nachweispflichten des Unterhaltspflichtigen bei Geltendmachung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits bei Entscheidungsreife ; Abänderungsklage gegen einen den Unterhalt regelnden Vergleich; Wesentliche Veränderungen auf Grund mehrfacher Veränderungen der Bedarfssätze, höheren ...

  • OLG Brandenburg Word Dokument

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II kein Schutz vor Unterhaltsverpflichtung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezug von Arbeitslosengeld II reicht allein nicht aus, um Zahlungsunfähigkeit beim Kindesunterhalt nachzuweisen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242 § 1603 Abs. 2 § 1612a
    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den Unterhaltsschuldner; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen; Anrechnung von Zahlungen an mehrere Unterhaltsgläubiger in einem Gesamtbetrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 949
  • FamRZ 2005, 2089 (Ls.)
  • JAmt 2005, 318
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Da eine Verjährung von Kindesunterhaltsansprüchen bis zur Volljährigkeit wegen Hemmung (§ 204 BGB a. F., § 207 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n. F.) nicht in Betracht kommt, sind an das Zeitmoment keine großen Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1988, 370, 372; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 69).

    Das Umstandsmoment erfordert besondere Umstände, auf Grund derer sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten kann, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend macht (BGH FamRZ 1988, 370, 372).

  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Je nachdem kommt daher eine Verwirkung (frühestens) nach einem Jahr, spätestens aber nach drei Jahren in Betracht (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Rückständiger Unterhalt unterliegt der Verwirkung, sofern sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung (Verwirkung) als unzulässig darstellt, wenn also besondere Zeit- und Umstandsmomente erfüllt sind, § 242 BGB (BGHZ 84, 280, 282).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (Brandenburgisches OLG FuR 2004, 38; FamRB 04, 216 [Götsche]; NJWE-FER 01, 8 und 70).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 9 UF 27/02

    Kein Versäumnisurteil gegen den Beklagten in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass für vergangene Unterhaltszeiträume eine Bezifferung des geschuldeten Unterhalts vorzunehmen ist; nur hinsichtlich zukünftiger Unterhaltszahlungen ist die Tenorierung eines Prozentsatzes zulässig (vgl. insgesamt Brandenburgisches OLG NJW-RR 03, 292).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
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