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   LG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 T 516/06   

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https://dejure.org/2007,44355
LG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 T 516/06 (https://dejure.org/2007,44355)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 T 516/06 (https://dejure.org/2007,44355)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 T 516/06 (https://dejure.org/2007,44355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JAmt 2008, 102
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08

    Voraussetzungen für die Ablehnung der Adoption eines kenianischen Kindes durch

    Die im Haager Übereinkommen statuierten Grundsätze sind durch die Ratifizierung zum deutschen ordre public erhoben (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102-105).

    Auch soll sichergestellt werden, dass der Adoptierende in der Lage ist, das Kind ausreichend zu versorgen und zu betreuen und die Adoption dem Kindeswohl auch entspricht (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102-105).

  • AG Köln, 10.02.2012 - 302 F 311/10
    Auch fordert eine dem deutschen ordre public genügende Kindeswohlprüfung zudem, dass der Adoptionsentscheidung eine fachliche Begutachtung der Adoptionsbewerber vorausgegangen ist, die deren Lebensumstände annähernd vollständig erfassen muss (OLG Celle, FamRZ 2008, Seite 1109 ff.; Landgericht Stuttgart, JAmt 2008, Seite 102 ff.; Amtsgericht Celle, JAmt 2004, Seite 377 ff.), in Deutschland, dem Lebensmittelpunkt der Antragstellerin, hat keine zuständige Fachbehörde an dem Verfahren mitgewirkt, vielmehr ging das ausländische Gericht von einem Wohnsitz in der russischen Föderation aus.

    Die im Haager Übereinkommen statuierten Grundsätze sind durch die Ratifizierung zum deutschen ordre public erhoben (vgl. Landgericht Stuttgart, JAmt 2008, Seite 102 -105).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Hieraus und unter Hinweis auf die Aufforderung der Haager Konferenz an die Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens, die Standards des Übereinkommens auch gegenüber Nichtvertragsstaaten sinngemäß anzuwenden, wird insbesondere in der Literatur teilweise hergeleitet, dass die Nichtbeteiligung einer Fachstelle im Aufnahmestaat, also im Heimatland des Annehmenden entsprechend dem Übereinkommen auch gegenüber Nichtvertragsstaaten einen ordre public-Verstoß begründen könne (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102; AG Celle, JAmt 2004, 377; MünchKomm/Maurer, BGB, 5. Auflage, § 2 AdWirkG Rz. 6; Staudinger/Henrich, BGB, Neubearbeitung 2008, Art. 22 EGBGB Rz. 95 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 4 UF 185/10

    Anerkennung einer im Iran ergangenen Entscheidung über die Adoption eines Kindes,

    Daraus und ergänzend mit Hinweis auf die Aufforderung der Haager Konferenz an die Vertragsstaaten des Übereinkommens, die Standards auch gegenüber Nichtvertragsstaaten sinngemäß anzuwenden, wird teilweise (insbesondere in der Literatur) ein Verstoß gegen den ordre public in Betracht gezogen, wenn eine Fachstelle im Aufnahmestaat, also im Heimatland des Annehmenden, nicht beteiligt wurde (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102; AG Celle, JAmt 2004, 377; MünchKomm/Maurer, BGB, 5. Auflage, § 2 AdWirkG Rz. 6; Staudinger/Henrich, BGB, 2008, Art. 22 EGBGB Rz. 95 mwN.).
  • LG Flensburg, 28.03.2011 - 5 T 157/10

    Feststellung der Anerkennungsfähigkeit und der rechtlichen Wirkungen einer in der

    Schließlich setzt eine dem deutschen ordre public genügende Kindeswohlprüfung zudem voraus, dass der Adoptionsentscheidung eine fachliche Begutachtung der Adoptionsbewerber vorausgegangen ist, die deren Lebensumstände annähernd vollständig erfassen muss (OLG Celle, FamRZ 2008, Seite 1109 ff.; Landgericht Stuttgart, JAmt 2008, Seite 102 ff.; Amtsgericht Celle, JAmt 2004, Seite 377 ff.).

    Die im Haager Übereinkommen statuierten Grundsätze sind durch die Ratifizierung zum deutschen ordre public erhoben (vgl. Landgericht Stuttgart, JAmt 2008, Seite 102 -105).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Hieraus und unter Hinweis auf die Aufforderung der Haager Konferenz an die Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens, die Standards des Übereinkommens auch gegenüber nicht Vertragsstaaten sinngemäß anzuwenden, wird insbesondere in der Literatur teilweise hergeleitet, dass die Nichtbeteiligung einer Fachstelle im Aufnahmestaat, also im Heimatland des Annehmenden, entsprechend dem Übereinkommen auch gegenüber Nichtvertragsstaaten einen ordre-public-Verstoß begründen könne (vgl. LG Stuttgart JAmt 2008, 102; AG Celle JAmt 2004, 377; MünchKommBGB/Maurer, BGB, 5. Aufl., § 2 AdWirkG, Rdn. 6; Staudinger/Henrich, BGB , Neubearbeitung 2008, Art. 22 EGBGB Rdn. 95 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09

    Auswirkungen der Nichteinhaltung der Verfahrensregeln des Haager

    Hieraus und unter Hinweis auf die Aufforderung der Haager Konferenz an die Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens, die Standards des Übereinkommens (Art. 14-16) auch gegenüber Nichtvertragsstaaten sinngemäß anzuwenden, wird insbesondere in der Literatur teilweise hergeleitet, dass die Nichtbeteiligung einer Fachstelle im Aufnahmestaat, also im Heimatland des Annehmenden entsprechend dem Übereinkommen selbst gegenüber Nichtvertragsstaaten einen ordre public-Verstoß begründen könne (LG Stuttgart, JAmt 2008, 102; AG Celle, JAmt 2004, 377; MünchKomm/Maurer, BGB, 5. Auflage, § 2 AdWirkG Rz. 6; Staudinger/Henrich, BGB, Neubearbeitung 2008, Art. 22 EGBGB Rz. 95 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Frankfurt/Main, 07.05.2018 - 470 F 16114/17
    Die Elterneignungsprüfung muss dabei sowohl "äußere" Kriterien wie die persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen und familiären Umstände der Adoptionsbewerber als auch "weiche" Kriterien wie die Beweggründe für die Adoption, die Erziehungsfähigkeit, die Integrationswilligkeit, die Integrationsfähigkeit und die Fördermöglichkeiten für das Kind umfassen (LG Karlsruhe, JAmt 2010, 186, 187; LG Stuttgart, JAmt 2008, 102, 104).
  • AG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 470 F 16077/10
    Dies muss neben "äußeren" Kriterien wie die persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen und familiären Umstände der Annehmenden auch "weiche" Kriterien wie die Beweggründe für die Adoption, die Erziehungsfähigkeit, Integrationswilligkeit, Integrationsfähigkeit und Fördermöglichkeiten für das Kind umfassen (LG Karlsruhe, JAmt 2010, 186, 187; LG Stuttgart, JAmt 2008, 102, 104).
  • AG Frankfurt/Main, 10.04.2015 - 470 F 16014/14
    Bei der Beurteilung der Elterneignung spielen nicht nur "äußere" Kriterien wie die persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen und familiären Umstände der Annehmenden eine Rolle sondern maßgeblich auch "weiche" Kriterien wie die Beweggründe für die Adoption, die Erziehungsfähigkeit, Integrationswilligkeit, Integrationsfähigkeit und Fördermöglichkeiten für das Kind (LG Karlsruhe, JAmt 2010, 186, 187; LG Stuttgart, JAmt 2008, 102, 104).
  • AG Frankfurt/Main, 23.08.2010 - 470 F 16069/09
  • AG Frankfurt/Main, 05.06.2012 - 470 F 16177/11
  • LG Stuttgart, 18.04.2011 - 1 T 33/10
  • AG Frankfurt/Main, 03.03.2016 - 470 F 16043/13
  • AG Frankfurt/Main, 09.03.2011 - 470 F 16036/10
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