Rechtsprechung
BGH, 07.10.1960 - 4 StR 342/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 15, 187
- NJW 1961, 84
- MDR 1961, 163
- JR 1961, 72
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17
Freiheitsberaubung (Einsperren); Rechtsbeugung (Prüfungsmaßstab; Anwendbarkeit …
Dies ist regelmäßig bei länger andauernden oder ständig sich wiederholenden Peinigungen (…Wolters in: SK-StGB, § 343 Rn. 9), aber auch bei einzelnen gravierenden Erniedrigungen, die auf die Widerstandskräfte des Betroffenen massiv einwirken, der Fall (…vgl. Fischer, aaO, Rn. 9; s. auch BGHSt 15, 187). - BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69
Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …
Von dem in BGHSt 15, 187 entschiedenen Fall, auf den die Verteidigung hinweist, weicht der hier vorliegende Sachverhalt nicht nur darin ab, daß dem Angeklagten H... nur Fotoaufnahmen vorgehalten wurden: der entscheidende Unterschied liegt darin, daß er bereits vorher eine eingehende Tatschilderung gegeben hatte, ihm also Erklärungen nicht erst mit Hilfe der Aufnahmen abgenötigt worden sind. - BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70
Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn …
Aus diesem Grunde versagt auch die Berufung des OLG Hamm auf BGHSt 13, 60 und 15, 187.
- BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67
Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein …
Etwas anderes soll gelten, wenn auch die spätere Aussage noch von dem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt ist und dadurch die - durch § 136 a StPO sicherzustellende - freie Willensentschließung in gleicher weise beeinträchtigt ist (BGHSt 15, 187 und 17, 364). - BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Das Leugnen für sich allein darf jedoch nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 105; 1, 342; BGH NJW 1961, 84; BGH VRS 24, 34, 38), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHSt 5, 238, 239 [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH NJW 1966, 894;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff). - BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62
Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen …
Unverwertbar sind auch Aussagen eines Beschuldigten, deren Inhalt durch das Fortwirken eines gegen ihn zuvor in demselben Verfahren ausgeübten unzulässigen Drucks beeinflußt ist (Ergänzung zu BGHSt 15, 187). - BGH, 21.11.1968 - 1 StR 625/67
Geständnis - Ordnungsgemäße Belehrung - Verwertung bei Urteilsfindung - …
Etwas anderes soll gelten, wenn auch die spätere Aussage noch von dem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt ist und dadurch die -- durch § 136a StPO sicherzustellende -- freie Willensentschließung in gleicher Weise beeinträchtigt ist (BGHSt 15, 187 und 17, 364). - BGH, 27.07.1965 - 1 StR 156/65
Verurteilung wegen Brandstiftung - Unterbringung in eine Pflegeanstalt - Verstoß …
Eine derartige Belehrung enthält keine nach § 136 a StPO unzulässige Beeintträchtigung der freien Willensentschließung des Beschuldigten (vgl. BGHSt 15, 187).
Rechtsprechung
BayObLG, 08.11.1960 - RReg. 3 St 83/60 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafantrag; Minderjährige; Eltern; Gesamtvertreter; Gleichberechtigungsgesetzes
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 230
Papierfundstellen
- JR 1961, 72
- BayObLGSt 1960, 266
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15
Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben
Dabei dürfen sozial anerkannte Tätigkeiten, wie etwa im Sport, nicht so eingeschränkt werden, dass sie ihres eigentlichen Wesens entkleidet werden (BayObLG, Urt. vom 8. November 1960 - RReg 3 St 83/1960, … - BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Da das Bundesverfassungsgericht den § 1629 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18.6.1957 (BGBl. I 609) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat (BVerfGE 10, 59; BGBl. 1959 I 633), stand die Befugnis, Strafantrag zu stellen - die Ausfluß des die Vertretung des Kindes umfassenden Personensorgerechts ist -, gemäß § 1626 Abs. 2 BGB beiden Eltern als Gesamtvertretern zu (BGH FamRZ 1960, 197; BayObLGSt 1956, 8 und 1960, 266, 267, 268 = FamRZ 1961, 176 = …