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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68   

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BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68 (https://dejure.org/1968,100)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - 3 StR 297/68 (https://dejure.org/1968,100)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 (https://dejure.org/1968,100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des Zutrittes zum Gerichtssaal wegen Irrtums über die Öffentlichkeit der Verhandlung - Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit als Revisionsgrund bei willentlichem Ausschluss durch das Gericht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG (1968) § 169; StVG § 38 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 297
  • NJW 1969, 756
  • MDR 1969, 324
  • JR 1969, 307
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Verwehrt ein Gerichtswachtmeister irrtümlich einer Person den an sich möglichen freien Zutritt zu einer Hauptverhandlung, ohne daß das Gericht den Vorfall bemerken kann, so sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt (im Anschluß an BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]).

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat schließlich in BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] mit ausführlicher Begründung eine Verletzung des § 338 Nr. 6 StPO in dem Falle verneint, daß ein Hindernis tatsächlicher Art (ins Schloß gefallene Außentür), welches das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht bemerkte und auch nicht bemerken konnte, die Öffentlichkeit beeinträchtigte.

    Wie aber der Bundesgerichtshof in BGHSt 21, 72 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] anhand von Beispielen des näheren dargelegt hat, stehen der "reinen" Durchführung dieses Prinzips mancherlei Umstände entgegen, die außerhalb des Einflußbereichs und der Einwirkungsmöglichkeiten des Gerichts liegen, aber im Interesse eines gesicherten, störungsfreien Ablaufs der Hauptverhandlung und einer sachgemäßen Aufklärung notwendigerweise in Kauf genommen werden müssen.

  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    In BGHSt 4, 279, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52] hat der 2. Strafsenat es ausdrücklich offengelassen, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluß der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht.

    Gerade auf den Gebiete des Strafverfahrens ist es ein besonders ernstes rechtsstaatliches Anliegen, daß die Gerichte das Recht innerhalb der gesetzlichen Schranken zu finden suchen (BGHSt 4, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52]).

  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt,

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der nur auf einen eigenmächtigen Verhalten oder einem Versehen des Gerichtswachtmeisters oder anderer Personen beruht, ohne daß das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält, genügte dagegen nicht (vgl. u.a. RGSt 2, 301, 302; 43, 188, 189; 71, 377, 380und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).

    Jedoch ist dieser Rechtsstandpunkt vom Reichsgericht später wieder aufgegeben worden (vgl. RGSt 43, 188, 189 und JW 1911, 247 Nr. 27).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Die Zulassung der Nebenklägerin kann daher nur durch den Vorsitzenden erfolgt sein (vgl. BGHSt 1, 216, 217) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 113/51].
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Lediglich die Anrechnung der verbüßten Strafhaft war in dem Urteilsspruch gegen den Angeklagten K. zu streichen, da diese Anrechnung zur Strafzeitberechnung gehört, für die allein die Vollstreckungsbehörde zuständig ist (BGHSt 21, 186 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Der Bundesgerichtshof hat in den unveröffentlichten Urteilen 1 StR 488/53 vom 3. November 1953 und 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961 auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen.
  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Zwar widerstreitet es dem Grundsatz der Öffentlichkeit, bestimmte Personen oder Personengruppen ohne gesetzlichen Grund oder willkürlich von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschließen (BGHSt 17, 201; 18, 179, 180) [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62].
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Zwar widerstreitet es dem Grundsatz der Öffentlichkeit, bestimmte Personen oder Personengruppen ohne gesetzlichen Grund oder willkürlich von der Teilnahme an der Verhandlung auszuschließen (BGHSt 17, 201; 18, 179, 180) [BGH 15.01.1963 - 5 StR 528/62].
  • BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Der Bundesgerichtshof hat in den unveröffentlichten Urteilen 1 StR 488/53 vom 3. November 1953 und 5 StR 54/61 vom 16. Mai 1961 auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen.
  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der nur auf einen eigenmächtigen Verhalten oder einem Versehen des Gerichtswachtmeisters oder anderer Personen beruht, ohne daß das Gericht oder der Vorsitzende davon Kenntnis erhält, genügte dagegen nicht (vgl. u.a. RGSt 2, 301, 302; 43, 188, 189; 71, 377, 380und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57

    Rechtsmittel

  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die

  • RG, 08.07.1892 - 2078/92

    Kann unter Umständen eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des

  • RG, 03.04.1917 - V 142/17

    Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt,

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Es kommt hinzu, daß tatsächliche Hindernisse, durch die Zuhörern der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt wird, nur dann einen erheblichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens darstellen, wenn sie von dem (erkennenden) Gericht bemerkt werden oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerkt werden können (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 S. 1 f., Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - NJW 1985, 448; BGH, Urteile vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - NJW 1966, 1570 und vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 - NJW 1969, 756 ).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

    Denn ein trotz eines nicht bestehenden Teilnahmeverbots vorgenommener Verzicht Einzelner würde in diesen Fällen auf Umständen beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Gerichts fielen (vgl. OLG München, NJW 2020, 1381; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 169 Rn. 25a; Arnoldi, NStZ 2020, 313, 316; offen gelassen BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20; zur Frage des Vertretenmüssens etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15, NStZ-RR 2016, 245; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 f.; vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 73; Franke, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 134 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 89; jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    b) Die Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 338 Nr. 6 StPO) wegen einer an einem Sitzungstag fehlenden Terminsrolle vor dem Sitzungssaal ist jedenfalls unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Fehlen auf ein vorwerfbares Verhalten des Gerichts und nicht lediglich eines untergeordneten Hilfsorgans zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 Rn. 21 f., BGHSt 22, 297, 301; ferner BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 579/15 unter 2. und vom 17. Februar 2023 - 5 StR 392/21 unter 5.).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auch im Arbeitsgerichtsverfahren sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung nur verletzt, wenn die Ausschließung oder Beschränkung der Öffentlichkeit entweder auf einer Anordnung des Gerichts beruht oder wenn eine tatsächlich eingetretene Beschränkung des Zugangs zum Sitzungssaal vom Gericht nicht sofort beseitigt wird, obwohl es die Beschränkung bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit jedenfalls hätte bemerken müssen (im Anschluß an BGHSt 22, 297 [301, 302] = LM Nr. 15 zu § 338 Ziff. 6 StPO).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigt haben könnten, bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte bemerken müssen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 und vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 74; vgl. zu diesem Erfordernis Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113 mwN).
  • BGH, 21.06.2023 - 5 StR 73/23

    Formelle Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Anordnung der

    Wird die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung wie hier nicht durch eine richterliche Anordnung, sondern durch ein tatsächliches Hindernis beschränkt, kann eine Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes daher nur dann durchdringen, wenn dem Gericht oder dem Vorsitzenden die faktische Beschränkung bekannt war oder sie diese bei ordnungsgemäßer Sorgfalt hätten erkennen und beseitigen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 279, 300; Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NJW 2020, 2741, 2742; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 338 Rn. 49; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 89).

    Es muss berücksichtigt werden, dass den Gerichten und insbesondere den Vorsitzenden gerade in der mündlichen Verhandlung eines Strafprozesses mannigfache Aufgaben übertragen sind, die in hohem Maße ihrer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 279, 300, 302).

  • OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Rüge wegen Verletzung des

    Damit hat er auch die Verantwortlichkeit des Gerichts für die Beschränkung der Öffentlichkeit dargetan, denn der Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO greift nur ein, wenn dem Gericht die Beschränkung der Öffentlichkeit bekannt war und es die Beschränkung nicht beseitigt hat (vgl. BGHSt 22, 297; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rdnr. 49).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Einen Verstoß gegen den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO stellt diese tatsächliche und versehentliche Behinderung des Zugangs aber nicht dar, da den Tatrichter hieran kein Verschulden trifft, wozu auch eine fehlende Überwachung von Gerichtspersonal gehören würde (BGHSt 21, 72 f.; 22, 297 ff.; NStZ 1995, 143 f.).
  • BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84

    Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit

    Darin liegt jedoch nur dann ein Revisionsgrund, wenn die Beschränkung der Öffentlichkeit auf den Willen des Gerichts zurückzuführen ist, sei es, daß dieses durch eigene Anordnung die Beschränkung veranlaßt hat, sei es, daß das Gericht es unterließ, eine bestehende und ihm bekanntwerdende Beschränkung durch rechtzeitiges Eingreifen zu beseitigen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1968 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297).

    Ein gesetzwidriger Ausschluß der Öffentlichkeit, der auf ein eigenmächtiges Verhalten anderer Personen zurückgeht und von dem das Gericht keine Kenntnis erhielt, enthält dagegen keinen Revisionsgrund (BGH-Urteil vom 10. Juni 1966 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72; BGHSt 22, 297).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 39/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens der verfassungsfeindlichen Einwirkung

  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der

  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Revisionsgrund Beschränkung der Öffentlichkeit

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Verstoß gegen Öffentlichkeitsgebot bei Verschluss der Eingangstür vor

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 611/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Öffentlichkeitsgrundsatz - Versehen

  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

  • BayObLG, 21.02.1994 - 3 ObOWi 5/94
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

  • BFH, 30.11.2009 - I B 111/09

    Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Beachtung der

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 392/21

    Erforderlicher Vortrag für eine zulässige Verfahrensrüge

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - Ss (B) 22/07

    Öffentlichkeitsgrundsatz: Verletzung im Falle eines unmittelbar an die

  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst;

  • BGH, 21.09.1993 - 5 StR 400/93

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 220/80

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in einem justizfremden Gebäude

  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2019 - 11 A 2205/19
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Betrugs - Verfahrensrüge der fehlerhaften

  • BGH, 12.10.1971 - 5 StR 458/71

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde - Anforderungen an

  • BGH, 14.08.1990 - 2 StR 334/90

    Folgen der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

  • BGH, 10.03.1970 - 1 StR 508/69

    Gemeinschaftlich versuchter Mord und gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit

  • BGH, 21.11.1978 - 3 StR 416/78

    Klärung der Verhandlungsfähgkeit eines Angeklagten im Freibeweisverfahren -

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68   

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https://dejure.org/1969,292
BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68 (https://dejure.org/1969,292)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1969 - 4 StR 357/68 (https://dejure.org/1969,292)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68 (https://dejure.org/1969,292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 321
  • NJW 1969, 887
  • MDR 1969, 405
  • BStBl II 1969, 363
  • JR 1969, 307
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.1957 - 2 StR 583/56
    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Daher kann über ein von dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen eingelegtes Rechtsmittel auch dann sachlich entschieden werden, wenn der minderjährige Angeklagte während des Rechtsmittelverfahrens volljährig wird und damit die Befugnis des gesetzlichen Vertreters zur Einlegung von Rechtsmitteln erlischt (BGHSt 10, 174 [BGH 20.03.1957 - 2 StR 583/56]).

    Man wird allerdings annehmen müssen, daß die Verfügung über das Rechtsmittel des FA der Staatsanwaltschaft als der nunmehr alleinigen Anklagebehörde zusteht, so daß sie es auch zurücknehmen kann (vgl. BGHSt 10, 174, 176) [BGH 20.03.1957 - 2 StR 583/56].

  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 61/51

    Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Es erfaßt sie in der Lage, in der sie sich beim Inkrafttreten der neuen Vorschriften befinden; anhängige Verfahren sind nach diesen weiterzuführen (BVerfGE 1, 4, 6 [BVerfG 27.09.1951 - 1 BvR 61/51]; 11, 139, 146) [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59].
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Es erfaßt sie in der Lage, in der sie sich beim Inkrafttreten der neuen Vorschriften befinden; anhängige Verfahren sind nach diesen weiterzuführen (BVerfGE 1, 4, 6 [BVerfG 27.09.1951 - 1 BvR 61/51]; 11, 139, 146) [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59].
  • OLG Celle, 08.02.1968 - 1 Ss 411/67
    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    In der Sache selbst teilt der Senat die Rechtsansicht des Generalbundesanwalts, die im Ergebnis der Auffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1968, 1944) entspricht.
  • RG, 22.02.1929 - I 832/28

    Muß die vom Finanzamt als Nebenkläger eingelegte Berufung sofort verworfen

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Selbst wenn es von diesen Rechten keinen Gebrauch machen sollte, würde dadurch der Fortgang des Verfahrens, das ein durch öffentliche Klage eingeleitetes bleibt, nicht gehindert (RGSt 63, 53).
  • RG, 18.03.1930 - I 51/30

    Welchen Einfluß hat der Tod des Nebenklägers auf das Revisionsverfahren, wenn nur

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Im übrigen wird im Schrifttum mit beachtlichen Gründen auch für den privaten Nebenkläger die Auffassung vertreten, daß ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel durch seinen Tod nicht ohne weiteres gegenstandslos wird (Eb. Schmidt, Teil II, StPO § 402, Rdn. 8 gegen RGSt 42, 342, 345; 64, 60).
  • RG, 11.05.1909 - V 73/09

    Kann der gesetzliche Vertreter, der gemäß § 340 St.P.O. Revision eingelegt hat,

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Im übrigen wird im Schrifttum mit beachtlichen Gründen auch für den privaten Nebenkläger die Auffassung vertreten, daß ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel durch seinen Tod nicht ohne weiteres gegenstandslos wird (Eb. Schmidt, Teil II, StPO § 402, Rdn. 8 gegen RGSt 42, 342, 345; 64, 60).
  • RG, 29.04.1926 - II 134/26

    1. Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts im Strafverfahren. 2.

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
    Als Behörden mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Abgabenwesens und des Abgabenrechts waren die Finanzämter neben den Staatsanwaltschaften an der Wahrnehmung allgemeiner Belange beteiligt (RGSt 60, 189f.).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften die neue Rechtslage maßgebend (BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68, BGHSt 22, 321, 325; BGH, Urteil vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00, BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH, Urteil vom 27. November 2008 - 3 StR 342/08, BGHSt 53, 64, 67 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

    Ändern sich im Verlauf eines anhängigen Strafverfahrens strafprozessuale Vorschriften, so ist für das weitere Verfahren grundsätzlich die neue Rechtslage maßgeblich (vgl. BGHSt 22, 321, 325; 26, 288, 289; 46, 310, 317 ff.; Kühne in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. Einl. Abschnitt F Rdn. 22; Knierim StV 2008, 599, 600; für Änderungen des Verfahrensrechts im Zeitpunkt zwischen dem tatrichterlichen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts vgl. § 354a StPO und Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 354 a Rdn. 4).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Soweit in BGHSt 22, 321 (328) eine andere Ansicht vertreten worden sei, seien hierfür in erster Linie praktische Gesichtspunkte von Bedeutung gewesen.
  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

    Als Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz des Strafverfahrensrechts, wonach neue strafprozessuale Regelungen auch für bereits anhängige Verfahren gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68, BGHSt 22, 321, 325; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 354a Rn. 5; OLG Hamm StraFo 2018, 63, 64), ordnet sie daher die Fortgeltung des früheren Rechts an, um die rechtlichen Grundlagen für die beiden Konzepte (§ 111i Abs. 2 bis 5 StPO aF) zu erhalten und damit Regelungslücken zu vermeiden (BT-Drucks. 18/9525, S. 98; Meyer-Goßner/Schmitt, EGStPO, 61. Aufl., § 14 Rn. 1).
  • OLG Braunschweig, 22.06.2021 - 1 Ws 88/21

    Zuständigkeit des Gerichts für Auskehrung des Verwertungserlöses auch gegenüber

    Lediglich § 14 EGStPO - dessen Voraussetzungen hier nicht vorliegen - ordnet in bestimmten Fällen die Fortgeltung des alten Rechts an; in allen anderen Verfahren gilt - mangels einer anderen gesetzlichen Bestimmung - der allgemeine Grundsatz des Strafverfahrensrechtes, wonach neues Verfahrensrecht auch für bereits anhängige Verfahren gilt (BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969, 4 StR 357/68, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Für ein - wie hier hinsichtlich der Speicherung der Daten und deren Übermittlung an die Strafverfolgungsbehörden - bereits beendetes prozessuales Geschehen gilt eine Verfahrensänderung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68, NJW 1969, 887, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. März 2007 - 3 Ws 240/07 mwN, NStZ-RR 2007, 180).
  • LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
    Nach dem Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts erfasst eine Änderung des Verfahrensrechts, soweit - wie hier - nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist, auch bereits anhängige Verfahren (BVerfG-Entscheidung 87, 48; BGHSt 22, 321; BGHSt 26, 288; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 46; Meyer-Goßner StPO 49. Auflage, § 354a Rdnr. 4; Kukein in Karlsruher Komm. StPO 5. Aufl. § 354a Rdnr. 5).

    Dieser Grundsatz gilt auch für Bestimmungen, welche die Stellung von Verfahrensbesteiligten, ihre Befugnisse und Pflichten betreffen, sowie für Vorschriften über die Vornahme und Wirkungen von Prozesshandlungen ( BGHSt 22, 321 (325)).

  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Vertretung in der Berufungsverhandlung nach Änderung der Prozessordnung

    Nach dem Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts erfasst eine Änderung des Verfahrensrechts, soweit - wie hier - nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zwar auch bereits anhängige Verfahren (vgl. BVerfGE 87, 48; BGHSt 22, 321; BGHSt 26, 288; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. März 2007 - 3 Ws 240/07 -, [juris]; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 46; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO 58. Aufl., § 354a, Rdn. 4).

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Rechtsvorschriften, sondern auch für Bestimmungen, welche die Stellung von Verfahrensbeteiligten, ihre Befugnisse und Pflichten betreffen, sowie für Vorschriften über die Vornahme und Wirkungen von Prozesshandlungen (vgl. BGHSt 22, 321, 325).

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in

    Sofern es nicht um nach altem Recht abgeschlossene Prozeßhandlungen und endgültig eingetretene Prozeßlagen geht, sind schwebende verfahren mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes nach neuem Recht weiterzuführen (herrschende Meinung; vgl. u.a. BVerfGE 11, 139, 146; 39, 156, 167; 45, 272, 297; 65, 76, 98; BGHZ 12, 254, 266; 76, 305, 309; 114, 1, 3/4; BGHSt 3, 283, 284 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52]; 22, 321, 325, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dieser Grundsatz erfaßt nicht nur Vorschriften, die das Verfahren des Gerichts regeln, sondern auch Bestimmungen, welche die Stellung von Verfahrensbeteiligten im Prozeß sowie ihre Befugnisse und Pflichten betreffen (BGHSt 22, 321, 325).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Im Gegenteil wird dort festgestellt, dass Änderungen des Verfahrensrechts sich nur für die Zukunft auswirken können, nach altem Recht aber wirksam vorgenommene Verfahrenshandlungen wirksam bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 1969 - 4 StR 357/68 - <BGHSt 22, 321 [325]>; Beschluss vom 20. Februar 1976 - 2 StR 601/75 - <BGHSt 26, 288 [289]>; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 1975 - 3 Ws 335/74 - <NJW 1975, 701>; BVerfG, Beschluss vom 11. März 1975 - 2 BvR 135, 136, 137, 138, 139/75 - <BVerfGE 39, 156 [167]>).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 10/91

    Anfechtbarkeit einer infolge eines Dienstvergehens ausgesprochenen Mißbilligung

  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 3 Ws 240/07

    Rechtsmittel: Weitere Beschwerde gegen Entscheidungen über die Anordnung des

  • VGH Hessen, 14.11.1990 - 13 TH 2904/90

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung auf

  • VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung auf

  • VGH Hessen, 09.11.1990 - 10 TH 2666/90

    Beschwerdeausschluß nach AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Rückwirkung auf bereits

  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1990 - 13 B 12285/90

    Neuregelung des Ausländerrechts; Aussetzung einer Abschiebungsandrohung;

  • BayObLG, 14.02.2005 - 5St RR 248/04

    Begründetheit der Verfahrensrüge bei Änderungen des Prozessrechts

  • KG, 11.07.2002 - 3 AR 4/02

    Halbstrafenaussetzung einer in der ehemaligen DDR verhängten Freiheitsstrafe

  • KG, 11.07.2002 - 5 Ws 322/02
  • BayObLG, 14.02.2005 - 5St RR 248/05

    Verlesung eines Gutachtens

  • BGH, 14.10.1969 - 1 StR 628/68

    Örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung - Geltung neuen Verfahrensrechts

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,414
BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68 (https://dejure.org/1969,414)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1969 - 4 StR 610/68 (https://dejure.org/1969,414)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1969 - 4 StR 610/68 (https://dejure.org/1969,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte neben der Zuchthausstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 336
  • NJW 1969, 941
  • MDR 1969, 493
  • JR 1969, 307
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Anders als bei Maßregeln der Sicherung und Besserung, für die - unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. BGHSt 18, 66, 67, 68) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]- § 265 Abs. 2 StPO die Notwendigkeit eines Hinweises vorsieht, ist der Angeklagte gegen den Ausspruch einer in Anklagesatz und Eröffnungsbeschluß nicht erwähnten Nebenstrafe, wie hier, durch § 265 StPO nicht geschützt.

    Von dieser in Bezug auf den Ausspruch einer Nebenstrafe ständig vertretenen Rechtsauffassung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 5, 137; 33, 398, 399)und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66, 67) [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]abzugehen, gibt der Vortrag der Revision keinen Anlaß.

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Diese Grundrechtsbestimmung will für alle gerichtlichen Verfahren "ein Minimum von rechtlichem Gehör gewährleisten" (BVerfGE 7, 53, 57 [BVerfG 18.06.1957 - 1 BvR 41/57]; vgl. auch BayVerfGHE 11, 190, 194; Maunz/Dürig Grundgesetz 1968 Art. 103 Abs. 1 Rz. 71; Jagusch NJW 1962, 1645 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S]).

    Sie gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten deshalb grundsätzlich nur ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 7, 53, 57), [BVerfG 18.06.1957 - 1 BvR 41/57]sei es auch nur mit Rechtsausführungen (BVerfGE 9, 261, 267 [BVerfG 14.04.1959 - 1 BvR 109/58]; BayVerfGHE 11, 190, 194; dass. MDR 1962, 542; Maunz/Dürig a.a.O. Rz. 33 ff) und gebietet dem Gericht, die Äußerungen der Verfahrensbeteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 21, 46, 48) [BVerfG 14.12.1966 - 2 BvR 279/66].

  • VerfGH Bayern, 31.08.1964 - 12-VI-63
    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Gericht danach insbesondere seiner Entscheidung nur solche "Tatsachen und Beweismittel" zu Grunde legen, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte vorher hat äußern können (vgl. u.a. BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57]; 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60]; 20, 280, 282; BVerfG NJW 1967, 30; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 - Bl. 14, 15; BayVerfGH NJW 1964, 2295; Röhl NJW 1964, 273).

    Weder ist das Gericht zu Rechtsgesprächen mit den Beteiligten verpflichtet, um sie vor "Überraschungen" zu bewahren (vgl. BayVerfGH NJW 1964, 2295; Jagusch NJW 1959, 268 ff; Leonard Rechtspfl. 1964, 37; Höhl NJW 1964, 277; a.A. Arndt NJW 1959, 6 ff), etwa dazu, einem Angeklagten mitzuteilen, wie es die in der Hauptverhandlung erörterten Tatsachen und Vorgänge bei der Urteilsfindung möglicherweise rechtlich beurteilen werde (vgl. das Urteil des Senats vom 29. April 1960).

  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60
    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 8. Februar 1961 - 2 StR 622/60 - (BGHSt 16, 47, 48) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60] aus Anlaß einer Einziehungsanordnung ausgeführt hat, ist § 265 Abs. 1 StPO, auf den es hier nur ankommt, unmittelbar bezogen auf die inhaltlichen Erfordernisse des Eröffnungsbeschlusses, d.h. heute des durch den Eröffnungsbeschluß zugelassenen Anklagesatzes (vgl. §§ 200, 207 StPO).

    Wenn er sich dazu auch dann nicht äußerte, als der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Schlußvortrag auf Zuchthaus angetragen hatte, war das seine Sache (vgl. BVerfGE 8, 184, 185 [BVerfG 22.09.1958 - 1 BvR 268/58]; BGHSt 16, 47, 49) [BGH 08.02.1961 - 2 StR 622/60].

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Gericht danach insbesondere seiner Entscheidung nur solche "Tatsachen und Beweismittel" zu Grunde legen, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte vorher hat äußern können (vgl. u.a. BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57]; 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60]; 20, 280, 282; BVerfG NJW 1967, 30; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 - Bl. 14, 15; BayVerfGH NJW 1964, 2295; Röhl NJW 1964, 273).
  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 544/59
    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Gericht danach insbesondere seiner Entscheidung nur solche "Tatsachen und Beweismittel" zu Grunde legen, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte vorher hat äußern können (vgl. u.a. BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57]; 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60]; 20, 280, 282; BVerfG NJW 1967, 30; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 - Bl. 14, 15; BayVerfGH NJW 1964, 2295; Röhl NJW 1964, 273).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Sie gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten deshalb grundsätzlich nur ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 7, 53, 57), [BVerfG 18.06.1957 - 1 BvR 41/57]sei es auch nur mit Rechtsausführungen (BVerfGE 9, 261, 267 [BVerfG 14.04.1959 - 1 BvR 109/58]; BayVerfGHE 11, 190, 194; dass. MDR 1962, 542; Maunz/Dürig a.a.O. Rz. 33 ff) und gebietet dem Gericht, die Äußerungen der Verfahrensbeteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 21, 46, 48) [BVerfG 14.12.1966 - 2 BvR 279/66].
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Gericht danach insbesondere seiner Entscheidung nur solche "Tatsachen und Beweismittel" zu Grunde legen, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte vorher hat äußern können (vgl. u.a. BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57]; 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60]; 20, 280, 282; BVerfG NJW 1967, 30; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 - Bl. 14, 15; BayVerfGH NJW 1964, 2295; Röhl NJW 1964, 273).
  • BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Sie gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten deshalb grundsätzlich nur ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 7, 53, 57), [BVerfG 18.06.1957 - 1 BvR 41/57]sei es auch nur mit Rechtsausführungen (BVerfGE 9, 261, 267 [BVerfG 14.04.1959 - 1 BvR 109/58]; BayVerfGHE 11, 190, 194; dass. MDR 1962, 542; Maunz/Dürig a.a.O. Rz. 33 ff) und gebietet dem Gericht, die Äußerungen der Verfahrensbeteiligten auch zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 21, 46, 48) [BVerfG 14.12.1966 - 2 BvR 279/66].
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das Gericht danach insbesondere seiner Entscheidung nur solche "Tatsachen und Beweismittel" zu Grunde legen, zu denen sich der von der Entscheidung Benachteiligte vorher hat äußern können (vgl. u.a. BVerfGE 7, 275, 278 [BVerfG 13.02.1958 - 1 BvR 56/57]; 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60]; 20, 280, 282; BVerfG NJW 1967, 30; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. April 1960 - 4 StR 544/59 - Bl. 14, 15; BayVerfGH NJW 1964, 2295; Röhl NJW 1964, 273).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer

  • BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • BGH, 05.01.1954 - 2 StR 462/53

    Teilnahme an der Erschiessung von etwa 1000 Juden in Stanislau zur 'Vergeltung'

  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54

    Rechtsmittel

  • RG, 20.10.1881 - 2542/81

    1. Ist behufs der Erkennung auf die gesetzliche Nebenstrafe oder sonstige

  • RG, 05.10.1900 - 2791/00

    Ist ein Hinweis auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (§ 264 Abs. 1

  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Über solche naheliegenden Rechtsfolgen kann und muss sich der Angeklagte aber selbst informieren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980, - 4 StR 172/80 aaO, S. 277; siehe auch BGH, Urteil vom 5. März 1969 - 4 StR 610/68, BGHSt 22, 336, 338).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Ferner hat die Rechtsprechung dem Umstand, ob eine bestimmte Rechtsfolge zwingend anzuordnen ist oder im Ermessen des Gerichts steht, bei der sich nach der alten Rechtslage stellenden Frage einer Hinweispflicht auf die Verhängung von Nebenstrafen bzw. -folgen ganz überwiegend kein Gewicht beigemessen (zur Aberkennung von Ehrenrechten: BGH, Urteil vom 5. März 1969 - 4 StR 610/68, BGHSt 22, 336, 340; zum Fahrverbot: BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 277).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Eines solchen Hinweises bedurfte es nicht (BGHSt 22, 336).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18

    Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und

    cc) Die frühere Rechtsprechung, die eine Hinweispflicht verneinte (BGH, Urteil vom 5. März 1969 - 4 StR 610/68, BGHSt 22, 336, 337 f.; Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 277) ist damit überholt (vgl. KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 16a; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 20a).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Anderes Strafgesetz i. S. des § 265 Abs. 1 StPO ist deshalb nur eine solche Strafbestimmung, die zum notwendigen Inhalt des (zugelassenen) Anklagesatzes gehört (BGHSt 22, 336, 338) und in irgendeiner Weise den Schuldspruch beeinflussen kann (BGHSt 29, 124 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 8, 33, 34; Sax KMR 6. Aufl., § 265 StPO Anm. 3 a).

    Insbesondere braucht, von den Fällen des § 265 Abs. 2 StPO abgesehen, nach herrschender Rechtsauffassung (vgl. BGHSt 22, 336; Kleinknecht, 34. Aufl., § 265 StPO Rdn. 2; Sax a.a.O. Anm. 3 a, b) nicht hingewiesen zu werden auf Nebenstrafen und andere Rechtsfolgen tatbestandsmäßigen Handelns, wie z.B. auf die Möglichkeit der Einziehung (BGHSt 16, 47), der Zulässigkeit von Polizeiaufsicht (BGHSt 18, 66) oder der Bekanntmachungsbefugnis (RGSt 33, 398, 399; zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nach früherem Recht vgl. BGH GA 1966, 303).

    Über solche allgemein möglichen Rechtsfolgen kann und muß sich der Angeklagte (Betroffene) selbst informieren (Meyer JR 1971, 518), gleichgültig, ob sie zwingend angedroht oder in das Ermessen des Tatrichters gestellt sind (BGHSt 22, 336, 338).

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Das Gericht war danach auch nicht verpflichtet, vor der Entscheidung darzutun, welche Folgerungen es im einzelnen aus dem hier in Betracht kommenden Sachverhalt ziehen will (BGHSt 22, 336 [339/340]).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Hingegen ist das Gericht regelmäßig weder nach § 33 StPO, Artikel 103 Abs. 1 GG noch unter dem Gesichtspunkt des fair trial (vgl. hierzu die Nachweise bei Pfeiffer in KK 2. Aufl. Einleitung Rdn. 28) gehalten, den Angeklagten bzw. dessen Verteidiger auf die seiner Entscheidung zugrundeliegenden rechtlichen Erwägungen vorher hinzuweisen, wenn die rechtliche Beurteilung im Rahmen dessen liegt, was nach Rechtsprechung und Lehre voraussehbar ist und was ein vernünftiger Angeklagter auf der Grundlage des ihm bereits bekannten oder bekanntgemachten Sachverhalts noch erwarten kann (BGHSt 22, 336, 339 f. m.w.Nachw.; Wendisch a.a.O. Rdn. 23, 24).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86

    Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband

    Es kommt insbesondere nicht auf die Frage an, ob der Rechtsanwalt - abgesehen vom Fall des uneigennützigen Treuhänders (BGHSt 22, 336) - rechtlich "für einen Auftraggeber" vor Gericht auch dann auftreten kann, wenn er zwar in dessen Interesse, nach außen hin aber für einen Dritten handelt.
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Was aber nicht zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift gehört, kann auch nicht Gegenstand einer Umgestaltung der Strafklage nach § 265 Abs. 1 StPO sein (BGHSt 22, 336, 338).
  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75

    Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor

  • BGH, 02.05.1972 - 1 StR 631/71

    Anforderungen an Überprüfungen von Alibibehauptungen - Vorliegen einer

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