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   BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79   

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BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79 (https://dejure.org/1981,100)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1981 - VI ZR 191/79 (https://dejure.org/1981,100)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1981 - VI ZR 191/79 (https://dejure.org/1981,100)
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Apfelschorf I (Derosal)

Produzentenhaftung, unwirksames Mittel, Produktbeobachtungspflicht, Instruktionsfehler

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aufgrund der Unwirksamkeit eines Schädlingsbekämpfungsmittels - Landwirtschaftlicher Anbau von Äpfeln - Verletzung von Instruktionspflichten in der Form von Warnpflichten gegenüber den Verwendern

  • uni-sb.de
  • rabüro.de

    Zur deliktischen Haftung des Warenherstellers bei Unwirksamkeit eines zur Gefahrenabwehr bestimmten Produkts (hier: infolge von Resistenzbildung)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Produkthaftung für unwirksame Produkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1, § 249
    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts und wegen Instruktionsfehlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 186
  • NJW 1981, 1603
  • MDR 1981, 743
  • VersR 1981, 639
  • DB 1981, 1225
  • JR 1981, 377
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 51, 91 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] ("Hühnerpest") ausgesprochen, der Hersteller müsse, wenn eine Person oder eine Sache dadurch geschädigt worden sei, daß sein Produkt fehlerhaft hergestellt war, beweisen, daß ihn dieserhalb kein Verschulden trifft; der Geschädigte brauche nur nachzuweisen, daß sein Schaden im Organisations- und Gefahrenbereich des Herstellers durch einen objektiven Mangel oder Zustand der Verkehrswidrigkeit ausgelöst wurde (vgl. auch BGHZ 59, 303, 309).

    Larenz (Festschrift für Hauß, S. 225, 227) glaubt, der Bundesgerichtshof beziehe die Umkehr der Beweislast nur auf die "subjektive" Seite des Gesamttatbestandes, so daß, soweit streitig, der Kläger immer noch den gesamten "objektiven" Tatbestand, also auch das pflichtwidrige Verhalten des Herstellers beweisen müsse (vgl. auch Deutsch, JZ 1969, 391, 393 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66]; Lieb, JZ 1976, 526; Feldmann, Europäische Produkthaftung und die Verteilung des Haftpflichtschadens, S. 28).

    Zwar heißt es in BGHZ 51, 105 f [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66], die schutzwürdigen Interessen des Produzenten erlaubten es, von ihm den Nachweis seiner "Schuldlosigkeit" zu verlangen bzw., es sei sachgerecht und zumutbar, daß ihn das Risiko der Nichterweislichkeit seiner "Schuldlosigkeit" trifft.

    Im Streitfall geht es aber nicht um einen der Fehler in der Produktion, wie dies der Senat in BGHZ 51, 91 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] erörtert hat, sondern um einen "Instruktionsfehler".

    Das Schrifttum geht weitgehend davon aus, die durch BGHZ 51, 91, 104 ff [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] geschaffene Beweisregel gelte auch für derartige Fehler (von Marschall in: Deutsche zivil-, kollisions- und wirtschaftsrechtliche Beiträge zum X. Internationalen Kongreß für Rechtsvergleichung in Budapest 1978, S. 27, 40; Stoll, AcP 176, 145, 170; von Westphalen, BB 1971, 152, 154; Gottwaldt, Jura 1980, 303, 305; so wohl auch Lorenz, AcP 170, 367, 391).

    Es mag zwar Fälle geben, in denen sich ein derart Geschädigter in ähnlicher Beweisnot befindet wie bei einer Schädigung durch Konstruktions- oder Fabrikationsfehler; zuweilen kann dieser Grund, der den Senat in BGHZ 51, 91 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] zur Überbürdung der Beweislast auf den Hersteller veranlaßt hat, auch bei Schädigung durch einen Instruktionsfehler gegeben sein.

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Das hat der Senat in dem heute verkündeten Urteil in der Parallelsache VI ZR 286/78, in der es um die Haftbarkeit der Firma Du Pont de N. & Co. für das von ihr hergestellte systemische Fungizid "Benomyl" geht, im einzelnen begründet; darauf wird Bezug genommen.

    Dies hat der Senat in dem heute verkündeten Urteil im Parallelverfahren - VI ZR 286/78 -("Benomyl") im einzelnen dargelegt.

  • OLG Celle, 13.07.1978 - 7 U 163/77

    Contergan-Skandal

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Hält der Hersteller durch die von ihm geweckten Gebrauchs- und Sicherheitserwartungen den Benutzer davon ab, andere Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums zu ergreifen, dann hat er (in den Grenzen des Möglichen und Zumutbaren) dafür zu sorgen, daß dem Verwender des Produkts hieraus keine Nachteile für sein Eigentum entstehen (so schon zutreffend der 7. Zivilsenat des Berufungsgerichts in seinem gleichliegenden Fall betr. das systemische Fungizid "Benomyl" in VersR 1978, 1144, 1145).

    Ein Produktgeschädigter muß, wenn er dem Hersteller lediglich einen erst nach neueren Erkenntnissen aufgedeckten "Instruktionsfehler" vorwerfen kann, den Nachweis führen, daß dieser objektiv seine Instruktionspflicht verletzt hat, muß also dem Hersteller nachweisen, daß nach dem für dessen Handeln maßgebenden Stand der Wissenschaft, der Technik usw. die Gefahr erkennbar war und zumutbare Möglichkeiten der Gefahrenabwehr vorhanden waren (so mit Recht Schmidt-Salzer, Entscheidungssammlung Produkthaftung Bd. II, Anm. zu Nr. 11 68 [S. 480]; 7. Zivilsenat des Berufungsgerichts in VersR 1978, 1144, 1145).

  • BGH, 01.07.1980 - VI ZR 112/79

    Pflichtverletzung - PVV - Haftung - Schaden - Verschulden

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Selbst bei Ersatzansprüchen, die aus positiver Vertragsverletzung hergeleitet werden, muß der Anspruchsteller zunächst beweisen, daß der Inanspruchgenommene den objektiven Tatbestand einer Pflichtverletzung verwirklicht hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 1969 - VII ZR 14/67 - VersR 1969, 471; s. auch Senatsurteil vom 1. Juli 1980 - VI ZR 112/79 - VersR 1980, 1027).
  • BGH, 13.02.1969 - VII ZR 14/67

    Schadensersatz für zerstörte Dekorationen und Requisiten sowie Kostüme eines

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Selbst bei Ersatzansprüchen, die aus positiver Vertragsverletzung hergeleitet werden, muß der Anspruchsteller zunächst beweisen, daß der Inanspruchgenommene den objektiven Tatbestand einer Pflichtverletzung verwirklicht hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 1969 - VII ZR 14/67 - VersR 1969, 471; s. auch Senatsurteil vom 1. Juli 1980 - VI ZR 112/79 - VersR 1980, 1027).
  • BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Im Streitfall steht nur in Frage, ob die Beklagte sog. Instruktionspflichten in der Form von Warnpflichten gegenüber den Verwendern ihres Pflanzenschutzmittels verletzt hat (vgl. BGHZ 64, 46, 49; Senatsurteil vom 5. November 1955 - VI ZR 199/54 - VersR 1955, 765; vgl. auch Fischer DB 1977, 71, 75).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Im Streitfall steht nur in Frage, ob die Beklagte sog. Instruktionspflichten in der Form von Warnpflichten gegenüber den Verwendern ihres Pflanzenschutzmittels verletzt hat (vgl. BGHZ 64, 46, 49; Senatsurteil vom 5. November 1955 - VI ZR 199/54 - VersR 1955, 765; vgl. auch Fischer DB 1977, 71, 75).
  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 51, 91 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] ("Hühnerpest") ausgesprochen, der Hersteller müsse, wenn eine Person oder eine Sache dadurch geschädigt worden sei, daß sein Produkt fehlerhaft hergestellt war, beweisen, daß ihn dieserhalb kein Verschulden trifft; der Geschädigte brauche nur nachzuweisen, daß sein Schaden im Organisations- und Gefahrenbereich des Herstellers durch einen objektiven Mangel oder Zustand der Verkehrswidrigkeit ausgelöst wurde (vgl. auch BGHZ 59, 303, 309).
  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Spätere Entscheidungen des VIII. Zivilsenats haben diese Grundsätze auch auf Konstruktionsfehler ausgedehnt (BGHZ 67, 359, 362; BGH, Urt.v. 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 = VersR 1971, 80, 82); dem stimmt der erkennende Senat zu.
  • BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74

    Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
    Der Umfang der erforderlichen Sicherungspflicht bestimmt sich nach dem (objektiven) Sorgfaltsmaßstab des § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB; dabei ist darauf abzustellen, ob und in welchem Maß für ein sachkundiges Urteil im Zeitpunkt des zu beurteilenden Verhaltens die naheliegende Möglichkeit bestand, daß Rechtsgüter anderer gefährdet werden konnten, wenn Sicherungsmaßnahmen unterblieben (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 = VersR 1976, 149, 150).
  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 166/68

    Haftung des Herstellers für Konstruktionsfehler

  • BGH, 12.10.1965 - VI ZR 92/64

    Verkehrssicherungspflicht des Benutzers eines Fabrikgrundstücks

  • BGH, 26.05.1954 - VI ZR 4/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70

    Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

  • LG Aachen, 18.12.1970 - 4 KMs 1/68
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Maßgeblich ist insbesondere die Größe der vom Produkt ausgehenden Gefahr (vgl. Senatsurteil BGHZ 80, 186, 192) .

    Es hat die Voraussetzungen eines nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbaren Entwicklungsfehlers, für den die Beklagte nicht einzustehen hat, nicht richtig beurteilt (vgl. zum Entwicklungsfehler Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 ; 80, 186, 197 ; 105, 346, 354 ; 129, 353, 358 f. ; 163, 209, 222 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117).

    Ist durch ein Produkt die Gesundheit oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen bedroht, ist schon dann eine Warnung auszusprechen, wenn aufgrund eines ernst zu nehmenden Verdachts zu befürchten ist, dass Gesundheitsschäden entstehen können (vgl. Senatsurteile BGHZ 80, 186, 192 ; 106, 273, 283 ; Hörl, aaO, S. 140).

    Für die deliktische Produkthaftung ergibt sich dies daraus, dass es im Falle eines Entwicklungsfehlers an der für einen Ersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB erforderlichen objektiven Pflichtwidrigkeit des Herstellers fehlt (vgl. Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 ; 80, 186, 196 f. ; 105, 346, 354 ; 163, 209, 222 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117 ; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 626; Foerste, aaO, § 24 Rn. 83; Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 19; Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.1116 f.; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rn. 493; G. Hager, PHI 1991, 2, 6).

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Sie soll hingegen weder die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Produkterwerbers noch dessen Interesse am Erhalt und an der Nutzung einer mangelfreien Sache (Äquivalenzinteresse) gewährleisten (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 2009 - VI ZR 107/08, BGHZ 181, 253 Rn. 12, 23; vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08, VersR 2009, 649, juris Rn. 6, 8; Katzenmeier/Voigt, ProdHaftG, 7. Aufl. 2020, ProdHaftG § 1 Rn. 2 Fn. 5, § 3 Rn. 2; Deutsch, JZ 1989, 465, 467; zur Haftung für wirkungslose Produkte, deren Verwendungszweck es ist, Integritätsinteressen des Verbrauchers zu schützen: Senatsurteile vom 17. März 1981 - VI ZR 191/79, BGHZ 80, 186 und VI ZR 286/78, BGHZ 80, 199; vom 18. September 1984 - VI ZR 51/83, VersR 1984, 1151; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18, VersR 2019, 1385).
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Hieraus können sich insbesondere Reaktionspflichten zur Warnung vor etwaigen Produktgefahren ergeben, wobei Inhalt und Umfang einer Warnung und auch ihr Zeitpunkt wesentlich durch das jeweils gefährdete Rechtsgut bestimmt werden und vor allem von der Größe der Gefahr abhängig sind (Senatsurteil BGHZ 80, 186, 191 f.) .

    Auch muss eine Gefahr, wenn sie Abwehrpflichten auslösen soll, nicht schon konkret greifbar sein (vgl. Senatsurteil BGHZ 80, 186, 191 f. ; MünchKomm-BGB/Wagner, aaO, § 823, Rn. 602; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, Stand: 1.10.2007, § 823, Rn. 518; Rettenbeck, Die Rückrufpflicht in der Produkthaftung, 1994, S. 63 ff.).

    Der Schutz solcher Interessen muss vielmehr grundsätzlich, abgesehen etwa von Sonderfällen vorsätzlicher Schädigung i. S. v. § 826 BGB, der Vertragsordnung vorbehalten bleiben (vgl. Senatsurteile BGHZ 80, 186, 189 ; 86, 256, 259 ; 146, 144, 149 m.w.N.; BGH, BGHZ 117, 183, 187 f.) .

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78   

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https://dejure.org/1981,210
BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78 (https://dejure.org/1981,210)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1981 - VI ZR 286/78 (https://dejure.org/1981,210)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1981 - VI ZR 286/78 (https://dejure.org/1981,210)
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Apfelschorf II (Benomyl)

§ 823 BGB, Produzentenhaftung, Produktbeobachtungspflicht, Instruktionsfehler

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht - Produktbeobachtungspflicht - Sicherungspflicht - Schädliche Eigenschaften des Produkts - Zur Frage, welches Recht bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung zwischen einem Inländer und einem Ausländer anzuwenden ist - Ersatzansprüche des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 199
  • NJW 1981, 1606
  • MDR 1981, 744
  • VersR 1981, 636
  • WM 1981, 548
  • JR 1981, 377
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Der Senat hat in dem heute verkündeten Urteil in dem Parallelverfahren VI ZR 191/79 - "Derosal" - entschieden, daß ein Warenhersteller auch dann aus § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig werden kann, wenn sein zur Abwendung von Gefahren bestimmtes Produkt nicht gefährlich, sondern nur wirkungslos ist, der Benutzer aber von der Verwendung eines anderen wirksamen Produkts im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Produkts absieht.

    Übertragen auf den Streitfall heißt das, daß die Erstbeklagte objektiv ihre Warnpflicht nur verletzt hätte, wenn rechtzeitig vor Beginn der Spritzperiode 1974 nach den damaligen Erkenntnissen der Wissenschaft und Praxis vorhersehbar gewesen wäre, daß sich die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzbildung im Apfelanbau, wenn auch nur regional im Bereich des "Alten Landes", verdichtet hatte (vgl. dazu im einzelnen die Ausführungen des Senats in dem Urteil im Parallelverfahren VI ZR 191/79 - "Derosal").

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen in dem Urteil im Parallelverfahren VI ZR 191/79 - "Derosal" - verwiesen.

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Wäre das ausländische Recht allerdings für den Kläger günstiger - hier also das Recht des Bundesstaates Delaware der USA, in welchem die Erstbeklagte ihren Sitz hat - so könnte der Kläger seine Ansprüche auch aus dieser Rechtsordnung herleiten (Senatsurteile vom 23. Juni 1964 - VI ZR 180/63 = a.a.O. undvom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 = VersR 1974, 197).

    Dieses günstigere Recht hat der Richter an sich grundsätzlich von Amts wegen zu ermitteln (Senatsurteilevom 23. Juni 1964 - VI ZR 180/63 = a.a.O. undvom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 = aaO; Kropholler, aaO).

    Eine solche Vereinbarung kann sich - ebenso wie diejenige über die Anwendbarkeit des Rechts auf vertragliche Ansprüche - als stillschweigende aus dem Prozeßverhalten der Parteien ergeben(Senatsurteil vom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 = a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BGH, 23.06.1964 - VI ZR 180/63
    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Die Antwort auf die Frage, welches Recht auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung anwendbar ist, folgt aus dem im internationalen Privatrecht allgemein anerkannten Grundsatz, daß das Tatortrecht maßgebend ist, daß aber dann, wenn Handlungsort und Erfolgsort auseinanderfallen, der Verletzte seine Ansprüche sowohl aus dem Recht des Handlungsortes als auch dem des Erfolgsortes herleiten kann(Senatsurteil vom 23. Juni 1964 - VI ZR 180/63 - VersR 1964, 1027, 1028).

    Wäre das ausländische Recht allerdings für den Kläger günstiger - hier also das Recht des Bundesstaates Delaware der USA, in welchem die Erstbeklagte ihren Sitz hat - so könnte der Kläger seine Ansprüche auch aus dieser Rechtsordnung herleiten (Senatsurteile vom 23. Juni 1964 - VI ZR 180/63 = a.a.O. undvom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 = VersR 1974, 197).

    Dieses günstigere Recht hat der Richter an sich grundsätzlich von Amts wegen zu ermitteln (Senatsurteilevom 23. Juni 1964 - VI ZR 180/63 = a.a.O. undvom 6. November 1973 - VI ZR 199/71 = aaO; Kropholler, aaO).

  • BGH, 12.11.1980 - VIII ZR 293/79

    Rechtsfolgen eines Garantieversprechens des Automobilherstellers

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Allerdings kann der Endabnehmer eines über eine Absatzkette vertriebenen Produkts in besonderen Ausnahmefällen unmittelbar gegen den Hersteller einen Ersatzanspruch aus Garantievertrag haben (BGHZ 51, 91, 98 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66]; 78, 369) [BGH 11.11.1980 - X ZR 58/79].

    Das gilt nicht nur, wenn der Hersteller Haftungserklärungen in Garantiekarten oder -scheinen abgibt, die er dem Endabnehmer von dem Zwischenhändler aushändigen läßt (BGHZ 78, 369), sondern auch dann, wenn er die Garantieerklärung auf der Verpackung der Ware abdrucken läßt.

  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 166/68

    Haftung des Herstellers für Konstruktionsfehler

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat deshalb bei der Entscheidung über einen gegen einen Kfz.-Hersteller geltend gemachten vertraglichen Schadensersatzanspruch von diesem den Nachweis verlangt, daß er die nötigen Anstalten getroffen hat, um von der praktischen Bewährung oder etwaigen Betriebsunfällen unterrichtet zu werden, die mit dem Versagen der Bremsvorrichtung des Kraftfahrzeugs zusammenhängen können(Urteil vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 = VersR 1971, 80, 82).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Wie der Senat bereits imUrteil vom 11. Dezember 1979 (VI ZR 141/78 - Klapprad - VersR 1980, 380, 381) ausgeführt hat, ist die Schadensersatzpflicht nach dem geltenden Deliktsrecht nicht an eine "Hersteller"-Eigenschaft geknüpft.
  • OLG München, 27.02.1973 - 1 U 2415/72
    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Verkehrspflichten sind verhaltensbezogen, nicht erfolgsbezogen, so daß aus einem verkehrsgefährlichen Zustand noch nicht ohne weiteres eine objektive Pflichtverletzung abgeleitet werden kann (unrichtig insoweit OLG München, VersR 1974, 269).
  • RG, 17.01.1940 - II 82/39
    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Das Reichsgericht hatte bereits ausgesprochen, ein Hersteller, der erst nach dem Inverkehrbringen seines Produkts erfährt, daß dieses Gefahren erzeugen kann, sei verpflichtet, alles zu tun, was ihm nach den Umständen zumutbar ist, um sie abzuwenden (RGZ 163, 21, 26; RG DR 1940, 1293).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Diese Entscheidung ist in jeder Lage des Verfahrens, auch vom Revisionsgericht, von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 44, 46, 52 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; 69, 37, 44) [BGH 17.05.1977 - VI ZR 174/74].
  • BGH, 26.11.1964 - II ZR 55/63

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes durch Parteivereinbarung - Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
    Infolgedessen muß davon ausgegangen werden, daß die Parteien auch bezüglich der geltend gemachten deliktischen Ansprüche einverständlich von der Anwendung deutschen Rechts ausgehen, daß der Kläger sogar auf etwaige Ansprüche, die ihm nur nach der amerikanischen Rechtsordnung zustehen könnten, verzichtet hat (vgl. BGHZ 42, 385, 389) [BGH 27.09.1964 - II ZR 55/63].
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

  • BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 315/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1976 - VI ZR 143/74

    Ermittlung des ausländischen Rechts durch das Gericht

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Sie soll hingegen weder die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Produkterwerbers noch dessen Interesse am Erhalt und an der Nutzung einer mangelfreien Sache (Äquivalenzinteresse) gewährleisten (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 2009 - VI ZR 107/08, BGHZ 181, 253 Rn. 12, 23; vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08, VersR 2009, 649, juris Rn. 6, 8; Katzenmeier/Voigt, ProdHaftG, 7. Aufl. 2020, ProdHaftG § 1 Rn. 2 Fn. 5, § 3 Rn. 2; Deutsch, JZ 1989, 465, 467; zur Haftung für wirkungslose Produkte, deren Verwendungszweck es ist, Integritätsinteressen des Verbrauchers zu schützen: Senatsurteile vom 17. März 1981 - VI ZR 191/79, BGHZ 80, 186 und VI ZR 286/78, BGHZ 80, 199; vom 18. September 1984 - VI ZR 51/83, VersR 1984, 1151; Senatsbeschluss vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18, VersR 2019, 1385).
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Er ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, was ihm nach den Umständen zumutbar ist, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 80, 199, 202 und vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1482 ; so schon RGZ 163, 21, 26; RG, DR 1940, 1293).

    Er muss es auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften hin beobachten und sich über seine sonstigen, eine Gefahrenlage schaffenden Verwendungsfolgen informieren (vgl. Senatsurteile BGHZ 80, 199, 202 f. ; 99, 167, 172 ff. ).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    aa) Eine Pflicht zur Produktbeobachtung hat der erkennende Senat zwar bisher ausdrücklich nur dem Warenhersteller bezüglich seiner eigenen Produkte auferlegt (BGHZ 80, 199, 292 - Apfelschorf).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3470
BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 351
  • NJW 1981, 133
  • MDR 1981, 64
  • JR 1981, 377
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Die Annahme der Nichtigkeit setzt, unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, überdies voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (vgl. Kleinknecht, StPO 34. Aufl. Einl. Rdn 102 mit weiteren Hinweisen; BGHSt 10, 278, 281).

    Daß das Gesetz dem Revisionsgericht eine solche Pflicht habe auferlegen wollen, ist so wenig anzunehmen, wie eine entsprechende Pflicht zur Prüfung, ob die am Eröffnungsbeschluß beteiligten Richter ordnungsgemäß zu Mitgliedern der Strafkammer bestellt worden waren (vgl. BGHSt 10, 278, 280).

    Die Auffassung des Senats entspricht auch der inzwischen herrschenden Meinung (LG Kempten NJW 1975, 1937 [LG Kempten 10.02.1975 - 2 Qs 479/74]; OLG Bamberg OGHSt 3, 1; Kern JZ 1958, 94 [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57]; Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 95, Meyer-Goßner § 207 Rdn 37; Kleinknecht a.a.O. und vor § 22 Rdn 9; KMR-Paulus 7. Aufl. vor § 22 StPO Rdn 28 und § 207 Rdn 40; Müller-Sax (KMR) 6. Aufl. § 22 StPO Anm. 2 c; vgl. auch Schäfer a.a.O. Einl. Kap. 12 Rdn 5, Kap. 16 Rdn 9).

    Auf das Urteil BGHSt 10, 278 kann das Kammergericht sich nicht stützen.

    Auch der Umstand, daß die Sache zunächst mittels unzulässiger Einzelzuweisung durch den Geschäftsverteilungsplan an den 5. Strafsenat des Kammergerichts gekommen war, macht den Eröffnungsbeschluß vom 20. Februar 1980 lediglich fehlerhaft, aber nicht gänzlich unwirksam (vgl. BGHSt 10, 278).

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.

    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.

  • RG, 03.05.1938 - 1 D 182/38

    1. Ist eine Falschbeurkundung auch dann nach dem § 348 Abs. 1 StGB. strafbar,

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).

    Wird von ihm aber nicht durch form- und fristgerechte Revision Gebrauch gemacht, so erwächst das Urteil in Rechtskraft (RGSt 72, 176, 181).

  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 188/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Das gilt namentlich für den Rechtsbegriff des Verletzten (§ 22 Nrn. 1, 2 StPO), auch in seiner Abgrenzung zu dem in anderen Vorschriften verwendeten gleichen Begriff (vgl. Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 8, Meyer § 61 Rdn 7 bis 12 mit weiteren Hinweisen), für die Frage, inwieweit Trennung und Verbindung von Strafsachen in dem einen oder anderen Stadium des Verfahrens eine Rolle spielen (vgl. BGHSt 14, 219, 222), für die, was unter der "Sache" in § 22 Nrn. 4, 5 StPO zu verstehen ist (vgl. dazu Eb.Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband I (StPO) § 22 Rdn 2), wie dafür, ob und wann dienstliche Äußerungen eines Richters seinen Ausschluß nach § 22 Nr. 5 StPO bewirken (hierzu Werner Schmid in GA 1980, 285 ff).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane -

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    In der angefochtenen Entscheidung beruft sich das Kammergericht für seine gegenteilige Auffassung und für die Annahme, die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters sei als Tätigkeit eines Nichtrichters zu behandeln, zu Unrecht auf die in BVerfGE 4, 412, 417 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
  • LG Kempten, 10.02.1975 - 2 Qs 479/74
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Die Auffassung des Senats entspricht auch der inzwischen herrschenden Meinung (LG Kempten NJW 1975, 1937 [LG Kempten 10.02.1975 - 2 Qs 479/74]; OLG Bamberg OGHSt 3, 1; Kern JZ 1958, 94 [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57]; Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 95, Meyer-Goßner § 207 Rdn 37; Kleinknecht a.a.O. und vor § 22 Rdn 9; KMR-Paulus 7. Aufl. vor § 22 StPO Rdn 28 und § 207 Rdn 40; Müller-Sax (KMR) 6. Aufl. § 22 StPO Anm. 2 c; vgl. auch Schäfer a.a.O. Einl. Kap. 12 Rdn 5, Kap. 16 Rdn 9).
  • OLG Koblenz, 20.06.1968 - 1 Ss 117/68
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    1 St 678/52">NJW 1953, 1482, andererseits OLG Koblenz NJW 1968, 2393 [OLG Koblenz 20.06.1968 - 1 Ss 117/68]).
  • OLG Hamm, 10.11.1978 - 2 Ss OWi 2528/78
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Weil das Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354), ist das Verfahren einzustellen (§ 260 Abs. 3 StPO), soweit es von diesem Mangel betroffen ist.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Die rechtliche Fehlerhaftigkeit einer richterlichen Anordnung lässt die dieser Anordnung zukommende Unterbrechungswirkung unberührt, solange die Mängel nicht so schwer wiegen, dass sie die Unwirksamkeit der Anordnung zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 357 f.; Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 584/96, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Schmid in LK-StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Aber auch nach dieser Auffassung kann dies nur in seltenen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn die Anerkennung einer auch nur vorläufigen Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung ihrerseits dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung krass widerspricht, und wenn eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 10, 278, 281; 29, 351, 352 f.; vgl. Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 105; Kühne in LR, 26. Aufl. Einl. Rdn. 114 ff.; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO Bd. I, 2. Aufl. Rdn. 251 ff.; jew. m. w. N.).

    Denn die Annahme rechtlicher Unbeachtlichkeit einer richterlichen Entscheidung führt dazu, dass jedermann sich in jeder Verfahrenslage, auch nach Rechtskraft der Entscheidung, auf deren Unwirksamkeit berufen kann, und zwar auch außerhalb der Ordnung, die das Strafverfahrensrecht mit den ihm eigenen Kontrollmechanismen darstellt (BGHSt 29, 351, 352 f. m. w. N.).

    Jedenfalls die Bewertung gerichtlicher Zwischenentscheidungen als nichtig scheidet danach wegen der nicht hinnehmbaren Folgen, die dies für die Rechtssicherheit im Verfahren und für die geordnete Rechtspflege begründen würde, generell aus (BGHSt 29, 351, 355; 45, 58, 61 f.; Meyer-Goßner aaO Rdn. 105 b; Felsch NStZ 1996, 163, 165).

    Er litt zudem nicht an einem derart unerträglichen Rechtsfehler, dass er nach den oben genannten Grundsätzen unwirksam gewesen wäre; dies zeigt etwa die Regelung des § 338 Nr. 4 StPO, nach der selbst ein durch ein unzuständiges Gericht erlassenes Urteil allenfalls anfechtbar, nicht aber unbeachtlich ist (vgl. dazu BGHSt 29, 351, 354 f. zu § 338 Nr. 2 StPO).

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der verjährungsunterbrechenden Wirkung von unwirksamen - und nicht nur fehlerhaften - Eröffnungsbeschlüssen (BGHSt 29, 351, 357) und von nicht konkretisierten richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen (BGH NStZ 2000, 427, 428; NStZ 2004, 275).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit kommt es weder auf die tatsächliche Abwesenheit des Betroffenen an, noch muss ein diesbezüglicher Irrtum der Verfolgungsbehörde unverschuldet sein (im Anschluss an BGH NStZ 1985, 545; NJW 1981, 133; entgegen OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247 [OLG Karlsruhe 06.03.2000 - 2 Ss 163/98]; OLG Hamm NZV 2005, 491 [OLG Hamm 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04] und OLG Brandenburg NZV 2006, 100).

    Soweit sie nicht nichtig sind, tritt auch bei ihrer Fehlerhaftigkeit die Verjährungsunterbrechung ein (BGH NJW 1981, 133/134 ; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben StGB 27. Aufl. 2006 § 78 c Rn. 3).

  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichern Entscheidung kann zwar nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1954, 400; BGHSt 29, 351 [352]; RGSt 72, 176 [180f]).

    Nach der Verfahrensordnung an sich endgültigen Entscheidungen fehlt, bei Annahme ihrer Nichtigkeit, die Maßgeblichkeit (BGHSt 29, 351 [353]); sie müssen und dürfen nicht beachtet werden.

    Es sind solche Urteile, die dem Geiste der StPO in schwerster Weise widersprechen (vgl. RGSt 40, 273; BGHSt 29, 351 [352]) und in ihren Folgen nicht hingenommen werden können (Peters, Strafprozess, 4. Aufl., 1985, § 55 I).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    (a) Nur schwerwiegende Mängel machen einen Eröffnungsbeschluss unwirksam, denn die gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 1 BJs 80/78 - 3, StB 29, 30 und 31/80, NJW 1981, 133 mwN; vgl. auch Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 207 StPO Rn. 23).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    cc) Jedenfalls bei der gerichtlichen Zwischenentscheidung nach § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 StPO erscheint es verfehlt, deren Nichtigkeit anzunehmen (vgl. auch BGHSt 29, 351, 355 = JR 1981, 377 mit kritischer Anm. MeyerGoßner).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Denn es ist ausgetragen, dass nur schwerwiegende Mängel zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids mit der Folge führen, dass im Falle des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid eine tragfähige Grundlage für eine gerichtliche Sachentscheidung fehlt, was nur in seltensten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - Ss (B) 52/2010 (84/10) -, vom 4. April 2011 - Ss (Z) 204/2011 (13/11) -, vom 16. April 2012 - Ss (B) 22/2012 (19/12 OWi) -, vom 16. Oktober 2013 - Ss (Z) 236/2013 (76/13 OWi) - und vom 18. September 2015 - Ss RS 21/2015 (30/15 OWi) - Göhler/Seitz/Bauer, a. a. O., § 66 Rn. 38; KK-OWiG/Kurz, a. a. O., § 66 Rn. 38; vgl. auch BGHSt 29, 351 ff. für den Eröffnungsbeschluss), nämlich dann, wenn der Bußgeldbescheid die Abgrenzung des Tatvorwurfs in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen nicht ermöglicht (vgl. BGHSt 23, 336 ff. - Rn. 6 nach juris; Senatsbeschluss vom 18. September 2015 - Ss RS 21/2015 (30/15 OWi) - KK-OWiG/Kurz, a. a. O., § 66 Rn. 38).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Bei der in Frage stehenden tat- und schuldangemessenen Strafe von 35 Tagessätzen für ein Massendelikt handelt es sich jedenfalls im Verhältnis zum Absehen von einer Strafe nicht um extreme Konflikte mit der materiellen Gerechtigkeit mit einem schlechthin unerträglichen Ergebnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84; BGHSt 33, 126 (127); BGHSt 29, 351 (352); Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl. 2022, Einl. Rn. 103).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

  • LG Göttingen, 21.04.1988 - 11 Qs 103/88
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

  • OLG Jena, 29.09.2009 - 1 Ss 181/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde

  • BGH, 06.04.2005 - 1 StR 60/05

    Ordnungsgemäß unterzeichneter Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis;

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • OLG München, 05.03.1993 - 2 Ws 100/93

    Abgelehnter Richter; Vornahme von Handlungen; Aufschiebbare Handlungen;

  • OLG Hamburg, 17.09.1998 - 2 Ws 246/98

    Strafprozeßrecht: Kein Annahmeerfordernis der Berufung bei Einziehung neben

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

  • OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95

    Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter

  • OLG Bremen, 24.07.1989 - Ws 104/89

    Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden

  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

  • BayObLG, 05.08.1997 - 2St RR 154/97

    Schlüssige Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Täter nach vorheriger Abtrennung

  • BGH, 03.08.1982 - 1 StR 131/82

    Versagung einer Entschädigung für ein vorläufiges Berufsverbot eines grob

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 725/84

    Von Amts wegen zu beachtendendes und zur Verfahrenseinstellung führendes

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 725/84
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1997 - 5 Ss OWi 76/97
  • BGH, 18.01.1983 - 5 StR 746/82

    Revision aufgrund Verjährung der Strafverfolgung wegen versuchten Betrug -

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