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   BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80   

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https://dejure.org/1982,330
BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80 (https://dejure.org/1982,330)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1982 - VI ZR 296/80 (https://dejure.org/1982,330)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - VI ZR 296/80 (https://dejure.org/1982,330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwand des Mitverschuldens - Verkehrsunfall - Sicherheitsgurt - Taxifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVO (1970) § 21a Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen Leerfahrt

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 71
  • NJW 1982, 985
  • MDR 1982, 478
  • VersR 1982, 400
  • JR 1982, 406
  • JR 1982, 408
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft den Kraftfahrer, der sich während der Fahrt entgegen der Vorschrift des § 21 a Abs. 1 StVO nicht anschnallt, ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen (BGHZ 74, 25 ff; Urt. v. 10. April 1979 - VI ZR 146/78 - NJW 1979, 1366 = VersR 1979, 532).

    Freilich mag es aus Gründen, die in der Person des Kraftfahrers liegen (vgl. die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen der Gurte zu bewilligen, § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO), und wegen der besonders gelagerten Umstände Fälle geben, in denen das Anlegen des Sicherheitsgurtes nicht zumutbar war und im Verhältnis zum Schädiger ein Mitverschulden des nichtangeschnallten Kraftfahrers entfällt (so schon BGHZ 74, 25, 33).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Angesichts der gesetzlichen Regelung, die auf dem nach objektiven Erkenntnissen unbezweifelbaren Nutzen der Sicherheitsgurte zur Vermeidung von Verletzungen im Straßenverkehr beruht, und die, wie der Senat ausgesprochen hat, weder unzulässig in die Freiheit der Insassen eines Kraftfahrzeuges eingreift noch die Benutzer der Gurte in unzumutbarer Weise zusätzlich gefährdet, können etwaige abweichende Ansichten und Übungen bestimmter Bevölkerungskreise nicht zu einer anderen Beurteilung bei der Mitverschuldensfrage führen (vgl. zur Anschnallpflicht von Frauen auch das Senatsurteil vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VRS 61, 81 = VersR 1981, 548).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 146/78

    Mitverschulden wegen Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft den Kraftfahrer, der sich während der Fahrt entgegen der Vorschrift des § 21 a Abs. 1 StVO nicht anschnallt, ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen (BGHZ 74, 25 ff; Urt. v. 10. April 1979 - VI ZR 146/78 - NJW 1979, 1366 = VersR 1979, 532).
  • BGH, 09.02.1965 - VI ZR 253/63

    Mitverschulden bei Motorradunfall ohne Helm

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Die Erwägungen, die das Berufungsgericht hierzu anstellt, wobei es Abgrenzungen zur früheren Rechtsprechung des Senats betreffend das Tragen eines Schutzhelmes bei Motorradfahrern trifft (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1965 - VI ZR 253/63 - NJW 1965, 1075 = VersR 1965, 497), geben deshalb für die Entscheidung im Streitfall nichts her.
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 577/80

    Einbeziehung von Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Das Berufungsgericht hat mithin eine etwa besonders ins Gewicht fallende Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes (vgl. BGHZ 80, 384, 386) bei seiner Entscheidung nicht übersehen.
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Darin liegt eine zulässige Begrenzung auf den entsprechenden Mitverschuldenseinwand (dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 - VRS 60, 94 = VersR 1981, 57).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70

    Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
    Deswegen hat der Erstbeklagte aber den Unfall selbst noch nicht vorsätzlich herbeigeführt (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - IV ZR 28/70 - VersR 1971, 806), wenn auch gerade in der vorsätzlichen Zulassung des Fahrens ohne Führerschein die Unverantwortlichkeit und die besondere Leichtfertigkeit seines Handelns liegen.
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

    Das Berufungsgericht geht zwar mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zutreffend davon aus, daß einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last fällt (BGHZ 74, 25 ff., 30; 83, 71, 73; 119, 268, 270; Senatsurteile vom 10. April 1979 - VI ZR 146/78 - VersR 1979, 532; vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VersR 1981, 548, 549 und vom 9. November 1982 - VI ZR 151/81 - VersR 1983, 153).

    Gegen eine Analogie spricht bereits, daß die in §§ 21 a Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StVO geregelten Fälle Ausnahmen darstellen, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat BGHZ 83, 71, 73 ff.; 119, 268, 272).

  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 274 ff).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 6 U 95/12

    Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?

    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychischen Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Heilbehandlung, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 10. Aufl., Rn. 274 ff).
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