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   BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82   

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https://dejure.org/1982,4620
BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82 (https://dejure.org/1982,4620)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1982 - 4 StR 271/82 (https://dejure.org/1982,4620)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - 4 StR 271/82 (https://dejure.org/1982,4620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entführungsstrafbarkeit auf Grund des mutmaßlich entgegenstehenden Willens einer schlafenden Person - Entführung als Dauerdelikt umklammert weitere Straftaten zum tateinheitlichen Vergehen - Fehlende Klammerwirkung bei einer minder schweren Tat - Keine Zurückverweisung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1983, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1981 - 4 StR 569/81

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82
    Die Entführung, die die anderen Straftatbestände zur Tateinheit zusammenfaßt, ist nicht als minder schwere Tat anzusehen, der eine solche Klammerwirkung nicht zukäme (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81, vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 - und vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81).

    Der insoweit fehlende Strafantrag (§ 238 Abs. 1 StGB) ist auf das materiellrechtliche Verhältnis der verwirklichten Straftatbestände ohne Einfluß (BGH, Beschluß vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81).

  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82
    Die Entführung als Dauerdelikt (vgl. BGHSt 18, 29, 31) begann dabei bereits, als der Angeklagte sich des Werner G. gewaltsam entledigte, und sie dauerte noch an, als er die sexuellen Handlungen an dem Mädchen vornahm.
  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73

    Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82
    Daß Doris W. die Ortsveränderung nicht wahrnahm, hindert angesichts ihres mutmaßlich entgegenstehenden Willens die Anwendung dieser Vorschrift nicht (BGHSt 25, 237 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 362/73]).
  • BGH, 13.02.1981 - 4 StR 35/81

    Tateinheit bei andauern der Freiheitsberaubung im Zeitpunkt der Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82
    Die Entführung, die die anderen Straftatbestände zur Tateinheit zusammenfaßt, ist nicht als minder schwere Tat anzusehen, der eine solche Klammerwirkung nicht zukäme (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81, vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 - und vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 557/81

    Voraussetzungen an die Klammerwirkung bei der Tateinheit - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82
    Die Entführung, die die anderen Straftatbestände zur Tateinheit zusammenfaßt, ist nicht als minder schwere Tat anzusehen, der eine solche Klammerwirkung nicht zukäme (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81, vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 - und vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Die Entführung ist nicht als minder schwere Tat anzusehen, der eine solche Klammerwirkung nicht zukommen könnte (BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72 - bei Dallinger, MDR 1973, 556; BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 707/80 - bei Holtz MDR 1981, 456 f.; BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81, vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 557/81 - bei Holtz MDR 1982, 102, vom 12. November 1981 - 4 StR 569/81 - bei Spiegel DAR 1982, 200, vom 3. Juni 1982 - 4 StR 569/81 - bei Spiegel DAR 1982, 200 vom 3. Juni 1982 - 4 StR 271/82 = JR 1983, 210 m. Anm. Keller und vom 9. August 1983 - 5 StR 319/83).

    a) Zwar würde die Änderung des Schuldspruchs es nicht ausschließt, auf eine Freiheitsstrafe in Höhe der bisherigen Gesamtfreiheitsstrafe zu erkenne, da durch die Schuldspruchänderung der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat unverändert geblieben ist (vgl. BGH JR 1983, 210 m. Anm. Keller; BGHSt 7, 86 [87]; KG JR 1977, 348; KK § 331 StPO Rdn. 3; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 331 StPO Rdn. 58).

  • BGH, 21.03.2013 - 1 StR 108/13

    Schlaf als tiefgreifende Bewusstseinsstörung (sexueller Missbrauch

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es sich bei dem Schlaf um eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung im Sinne der genannten Vorschrift handelt (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 4 StR 271/82, JR 1983, 210 f.; zustimmend etwa Molketin NStZ 1992, 179 f.; Renzikowski in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 179 Rn. 25).
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 343/82

    Doppelte Anwendung des Zweifelsatzes "in dubio pro reo" bei der Strafzumessung

    Andererseits hätte die Verurteilung wegen Entführung nach § 237 StGB die abgeurteilten Straftaten zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juni 1982 - 4 StR 271/82; Beschluß vom 13. Februar 1981 - 4 StR 35/81).

    Ob die Geschädigte wegen Entführung einen wirksamen Strafantrag gestellt hat (vgl. Bl. 6 d.A.), ist dabei ohne Bedeutung (BGH, Beschluß vom 3. Juni 1982 - 4 StR 271/82).

  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20

    Tragen des Geschehens in der Wohnung von einem einheitlichen Willen des

    Durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO wäre das neue Tatgericht nicht daran gehindert, wegen der nunmehr einheitlich zu ahndenden Straftat eine höhere Strafe als die bislang verhängten Einzelfreiheitsstrafen zu verhängen, solange die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe nicht überschritten wird (BGH, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 4 StR 271/82, JR 1983, 210).
  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 156/95

    Tateinheit - Vollendung - Beendigung

    Dagegen können die Gesamtstrafen als die jeweils für sämtliche in Tateinheit begangene Gesetzesverletzungen der Angeklagten angemessene einheitliche Strafe bestehen bleiben (vgl. BGH JR 1983, 210; BGH bei Holtz MDR 1978, 110; BGH, Beschlüssevom 22. August 1984 - 3 StR 203/84 - undvom 21. September 1984 - 3 StR 399/84; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 354 Rdn. 22).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04

    Verschlechterungsverbot; Strafzumessung; Berufungsgericht; gleich hohe Strafe;

    Vielmehr kann es unter weiteren Voraussetzungen gerechtfertigt sein, auf eine Strafe in Höhe der bisherigen Gesamtstrafe zu erkennen, wenn statt der von der Vorinstanz seiner Gesamtstrafenbildung zugrunde gelegten Tatmehrheit nunmehr Tateinheit angenommen wird (vgl. BGH, Beschl. vom 03. Juni 1982, VRS 65, 134; Meyer-Goßner, a.a.O., § 331 Rn. 18 m.w.N.).
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