Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,550
BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83 (https://dejure.org/1983,550)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1983 - 4 StR 405/83 (https://dejure.org/1983,550)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83 (https://dejure.org/1983,550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Zufahren auf Tankwart

§ 263 StGB;

§ 255 StGB, Sicherungserpressung, Vermögensnachteil, (keine) Schadensvertiefung;

§ 240 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr - Verurteilung wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - Nichtbezahlen von Benzin nach Abschluss ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 240, 253, 255, 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sicherungserpressung 4

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 501
  • MDR 1984, 155
  • StV 1984, 74
  • JR 1984, 387
  • JR 1984, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Deshalb liegt beispielsweise räuberische Erpressung vor, wenn es einem Taxifahrer aufgrund eines vom Täter spätestens während der Fahrt gefaßten Entschlusses bei Beendigung der Fahrt durch Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wird, seine Fahrpreisforderung durchzusetzen, wenn er also die Forderung endgültig preisgeben muß (BGHSt 25, 224 ff.).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Da das Landgericht ihm den zweiten Teilakt nicht nachweisen konnte (UA 8, 21, 22), hätte es ihn freisprechen müssen (BGH NJW 1951, 726; BGH, Urteil vom 9. Mai 1980 - 2 StR 173/80; Hürxthal in KK § 260 StPO Rdn. 22).
  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Das Tatbestandselement der Vermögensschädigung, das bereits den Betrug begründet hat, darf dem Angeklagten daher nicht zur Begründung des Erpressungstatbestandes erneut angelastet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juni 1974 - 4 StR 83/74 bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Die Tat war nicht von Anfang an vom Mittel der Gewalt geprägt; es fehlt somit zur Annahme des Erpressungstatbestandes an einem durch die Nötigungshandlung bewirkten Vermögensnachteil des Genötigten oder eines anderen (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 83/74

    Mittäterschaft bei räuberischer Erpressung - Nötigung als mitbestrafte Nachttat

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Das Tatbestandselement der Vermögensschädigung, das bereits den Betrug begründet hat, darf dem Angeklagten daher nicht zur Begründung des Erpressungstatbestandes erneut angelastet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juni 1974 - 4 StR 83/74 bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 3 StR 270/72).
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Das Landgericht hat verkannt, daß der Vermögensnachteil auf Seiten des Tankstelleninhabers bereits durch den vorangegangenen vollendeten Betrug (vgl. dazu BGH MDR 1983, 772) eingetreten war und daß durch die Gewaltanwendung ein weiterer Vermögensschaden nicht entstanden ist.
  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 534/78

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines milderen Strafrahmens als dem

    Auszug aus BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
    Für die erneute Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB nicht - wie geschehen - unter Einbeziehung des Urteils vom 6. Mai 1982, sondern durch Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil vom 6. Mai 1982 zu erfolgen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 2 StR 534/78 bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Dreher/Tröndle 41. Auflage § 55 StGB Rdn. 10).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501; BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung mehrerer Strafsenate des Bundesgerichtshofes, die auch vom Schrifttum weitgehend geteilt wird (BGH Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - 2 StR 544/81 - unveröffentlicht und vom 7. August 1984 - 5 StR 312/84 - wistra 1984, 226; BGH Urteile vom 29. November 1983 - 5 StR 616/83 - MDR 1984, 277 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83] und vom 6. November 1986 BGHSt 34, 221; Schulte NJW 1984, 1671; Lackner, StGB 16. Aufl. § 266 Anm. 5 b; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 266 Rdn. 16; a.A. Schäfer NJW 1983, 2850; Richter GmbH-Rundschau 1984, 137, 146).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10

    Räuberische Erpressung (Finalität; Kausalität; "Sicherungserpressung"); Nötigung;

    In einem solchen Fall ist die Tat weder von Anfang an durch nötigende Elemente geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501) noch führt die spätere Nötigungshandlung zu einer Vertiefung des bereits eingetretenen Vermögensnachteils; es fehlt damit an der Kausalität zwischen der Nötigungsfolge und dem Nachteilseintritt, denn der Vermögensschaden ist bereits zuvor durch den Gewahrsamswechsel eingetreten, dem anschließenden (vorläufigen) Verzicht auf die Geltendmachung von (Rück-)Forderungsansprüchen kommt dabei keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, NJW 1984, 500; AG Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 - (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08), NStZ 2009, 270; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 253 Rn. 25 mwN).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Im Ansatz geht das Landgericht freilich zutreffend davon aus, dass (auch) beim Selbstbedienungstanken derjenige, der mit von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit tankt und wegfährt, ohne den Kraftstoff zu bezahlen, sich in der Regel des Betruges schuldig macht (BGH NJW 1983, 2827 m. krit. Anm. Gauf NStZ 1983, 505 u. Anm. Deutscher NStZ 1983, 507; BGH NJW 1984, 501; SenE v. 08.03.2000 - Ss 92/00 - m. w. Nachw.; Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 263 Rdnr. 63b; vgl. a. Herzberg NJW 1984, 896; Borchert/Hellmann NJW 1983, 2799; w. Nachw. bei Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 263 Rdnr. 7b).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Das hat seinen Grund darin, daß es nicht mehr auf die vergangene sondern für das weitere Verfahren auf die gegenwärtige Rechtslage ankommt (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juni 1977 - 3 StR 160/77, bei Holtz MDR 1977, 810, 811 und Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83, bei Holtz MDR 1984, 444 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der

    Im Schrifttum wird die Gefahr einer Fernsteuerung des Beweisaufnahmeverfahrens durch die Exekutive gesehen, die den Zeugen durch gewillkürte künstliche Sperrerklärungen, durch Verweigerung der Freigabe, unerreichbar mache (vgl. vor allem Grünwald in Festschrift für Dünnebier 1982 S. 362; derselbe in StrVert 1984, 58; Bruns StrVert 1983, 386; derselbe in MDR 1984, 182 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83] sowie in Neue Wege zur Lösung des strafprozessualen "V-Mann-Problems", 1982 S. 45 Fn. 76).

    Es werde in das Belieben der Polizei gestellt, durch eine Sperrerklärung ein nicht zu beseitigendes Hindernis für das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung "zu schaffen" und einen hinreichenden Grund für die Unmöglichkeit einer gerichtlichen Vernehmung im Sinne des § 251 Abs. 2 StPO herbeizuführen (Bruns MDR 1984, 182 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).

    Von einem Rechtsmißbrauch durch widersprüchliches Verhalten der Exekutive, von einer Fernsteuerung des Beweisaufnahmeverfahrens durch sie oder von der Maßgeblichkeit des dubiosen Verhaltens eines bezahlten Spitzels (vgl. Bruns MDR 1984, 183 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]) kann jedenfalls keine Rede sein in den besonders gelagerten Fällen, in denen es nicht um eine Unerreichbarkeit von Zeugen geht, die von der Exekutive für Ermittlungszwecke eingesetzt worden sind, sondern um den Schutz von Personen, die sich aus der kriminellen Szene gelöst haben und die deswegen als Zeugen nicht erreichbar gemacht werden können, weil ihnen aus dieser Szene, nicht zuletzt im Hinblick auf ihre der Wahrheitsfindung dienlichen Bekundungen, schwere Gefahr droht (zur Problematik der "Fernwirkungen" des Beschlusses des Großen Senats vgl. Herdegen NStZ 1984, 200, 201-203).

  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    In solchen Fällen einer "Sicherungserpressung' ist mangels Eintritts eines Vermögensschadens keine Strafbarkeit wegen (räuberischer) Erpressung gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2011 - 3 StR 318/10, NStZ 2012, 95, 96; vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88; Beschluss vom 1. März 1984 - 4 StR 55/84, juris; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 34; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 27; siehe auch Grabow, NStZ 2014, 121, 122).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Erforderlich ist, die in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen daraufhin zu prüfen, ob die Interessenlage hinsichtlich der Vernehmungssurrogate des § 251 Abs. 2 StPO die Übertragung und die Anwendung des erwähnten Grundsatzes auch insoweit rechtfertigt (Herdegen a.a.O.; Schmid, DRiZ 1983, 474; Bruns, MDR 1984, 177, 182 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]; Seelmann, Strafverteidiger 1984, 477, 478).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Wie die Prüfer zutreffend dargelegt haben, sind bei der Frage des Gewalteinsatzes nach betrügerischem Handeln zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Wird aufgrund eines entsprechenden Tatplans nach vorangegangener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt, um das Opfer zu nötigen, die erzwungene Schädigung seines Vermögens endgültig hinzunehmen, liegt eine Tat nach §§ 253, 255 StGB vor, wohingegen diese Straftatbestände nicht anzuwenden sind, wenn der Einsatz von Gewalt erst aufgrund eines nach dem Abschluss der betrügerischen Handlung und nach Eintritt des Betrugsschadens spontan gefassten Entschlusses erfolgt (vgl. im Einzelnen die zutreffend von der Erstkorrektorin herangezogenen Entscheidungen des BGH: Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73 -, BGHSt 25, 224; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83 -, BGHSt 32, 88 und Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83 -, NJW 1984, 501, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - 257 Ls 16/08

    Aneignung eines Mobiltelefons: Strafbarkeit einer Gewahrsamserlangung durch

  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht

  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

  • BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92

    Unmittelbare vermögensmindernde Wirkung der Hinauszögerung der Geltendmachung von

  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 180/89

    Straftaten gegen das Leben: Vorverschulden, Strafzumessung

  • BGH, 08.01.2019 - 4 StR 520/18

    Offensichtliches Vorliegen eines Übertragungsfehler bei der Abfassung des

  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84

    Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund geistigseelischer Störungen

  • OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89

    Zur Frage einer fehlerhaften Ablehnung eines staatsanwaltschaftlichen

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91

    Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der

  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84

    Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes

  • BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84

    Zwingen eines Taxifahrers unter Vorhalten einer Waffe auf Verzicht der

  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 96/90

    Annahme der heimtückischen Begehung eines Mordes wegen Wahrnehmung der Tatwaffe

  • BGH, 25.06.1985 - 5 StR 394/85

    Berücksichtigung unverwertbarer Daten als Revisionsgrund

  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 243/85

    Rechtlicher Umfang des Schutzes des Vertrauens in Terminsankündigungen eines

  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 353/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung aus dem Grunde, dass der Angeklagte mit direktem

  • BGH, 07.08.1984 - 5 StR 312/84

    Pflichtwidrigkeit von Einzelakten der Fortsetzungstat - Verbot der Zahlung von

  • BGH, 05.04.1984 - 1 StR 128/84

    Berücksichtigung einer Provokation zu einer Tat durch den Auszug einer

  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 17/85

    Rechtsfehlerhafte Verwertung einer aus dem Zentralregister zu entfernenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht