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   OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 1 Ws 103/82   

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https://dejure.org/1983,2008
OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 1 Ws 103/82 (https://dejure.org/1983,2008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1983 - 1 Ws 103/82 (https://dejure.org/1983,2008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1983 - 1 Ws 103/82 (https://dejure.org/1983,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung der Freisprechung; Eignung neuer Tatsachen ; Eignung neuer Beweismittel; Aktenverlust; Inhalt der Urteilsurkunden; Kenntnis des Verurteilten

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 74
  • StV 1984, 17
  • JR 1984, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

    a) Dass die beiden Mädchen schon während der Hauptverhandlung als Beweismittel bekannt waren und zur Verfügung standen, vermag ihre rechtliche Qualität als "neue Beweismittel" nicht zu schmälern (vgl. dazu BGH NStZ 2000, 218; OLG Frankfurt MDR 1984, 74 = JR 1984, 40; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 359 Rn. 33).
  • LG Karlsruhe, 01.10.2012 - 3 Qs 62/12

    Wiederaufnahme: Darlegungs- und Beweislast für die Neuheit von Tatsachen nach

    Im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens soll der Eignung der Bekundungen eines neuen Entlastungszeugen nicht entgegenstehen, dass die richterlichen Niederschriften über die Vernehmung des Belastungszeugen in der Hauptverhandlung verloren gegangen sind, so dass man sich zur Prüfung der Eignung mit den in den schriftlichen Urteilsgründen enthaltenen Angaben über den Inhalt der Vernehmung des Belastungszeugen begnügen muss (OLG Frankfurt, StV 1984, 17).
  • VerfGH Thüringen, 29.07.2004 - VerfGH 17/02

    Prüfungsbefugnis, Willkür, rechtliches Gehör - ThürVerf Art. 2, Art. 44, Art. 88

    Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren vorgebracht hat (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1984, 74; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 504, [505]).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens, bereits vernommener Zeuge, erhöhte

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 4. Februar 1999, 2 Ws 7 - 9/99; so auch OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504 [505]; OLG Frankfurt MDR 1984, 74; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl., § 359 Rdnr. 51; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 359 Rdnr. 18) trifft den Antragsteller im Falle widersprüchlichen Prozeßverhaltens eine erhöhte Darlegungspflicht hinsichtlich der Eignung des Beweismittels.
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