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   BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83   

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https://dejure.org/1983,1314
BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83 (https://dejure.org/1983,1314)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1983 - 3 StR 6/83 (https://dejure.org/1983,1314)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1983 - 3 StR 6/83 (https://dejure.org/1983,1314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines Betäubungsmittels aus dem Ausland in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland als Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1986 (Ls.)
  • NStZ 1983, 369 (Ls.)
  • StV 1983, 242
  • JR 1984, 81
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Denn diese ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend und nur auf Rechtsfehler nachzuprüfen (vgl. BGHSt 29, 18, 20).

    Das Urteil genügt den Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] ; 29, 18, 20; BGH NStZ 1982, 478 f) und beruht in seinen Schlußfolgerungen nicht etwa nur auf bloßen Vermutungen (vgl. BGH NStZ 1981, 33).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Die grundsätzlich dem Tatrichter obliegende Strafzumessung (vgl. BGHSt 29, 319, 320) läßt Rechtsfehler nicht erkennen und hält sich im Rahmen des diesem zustehenden Ermessens.
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Das Urteil genügt den Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] ; 29, 18, 20; BGH NStZ 1982, 478 f) und beruht in seinen Schlußfolgerungen nicht etwa nur auf bloßen Vermutungen (vgl. BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Im Hinblick auf die Gesamtumstände des Falles hat es die Strafkammer rechtsfehlerfrei abgelehnt, einen minder schweren Fall der Einfuhr nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln anzunehmen (vgl. BGH MDR 1983, 245, 246 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Denn Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist das Verbringen eines Betäubungsmittels aus dem Ausland in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, also in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Gebiets von West-Berlin; dem steht das Verbringen eines Betäubungsmittels aus der Deutschen Demokratischen Republik in dieses Gebiet gleich (vgl. § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG; BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl. § 372 AO Rdn 4 a).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Das Urteil genügt den Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] ; 29, 18, 20; BGH NStZ 1982, 478 f) und beruht in seinen Schlußfolgerungen nicht etwa nur auf bloßen Vermutungen (vgl. BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Es ist auch nicht zu besorgen, daß das Landgericht den Strafzweck der Abschreckung anderer nicht nur innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt haben könnte (vgl. BGHSt 28, 316, 326) [BGH 28.02.1979 - 3 StR 14/79 S] .
  • BGH, 03.08.1982 - 1 StR 371/82

    Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaftigkeit - Revisibilität - Erfahrungssatz

    Auszug aus BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
    Das Urteil genügt den Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74] ; 29, 18, 20; BGH NStZ 1982, 478 f) und beruht in seinen Schlußfolgerungen nicht etwa nur auf bloßen Vermutungen (vgl. BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Hat demnach die Beförderung zum Überschreiten der Grenze geführt, ist die Einfuhr vollendet (vgl. BGH StV 1983, 242; OLG Düsseldorf aaO).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Aus der erstgenannten Vorschrift ergibt sich, daß das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzlich den Tatbestand der Einfuhr erfüllt (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - sowie vom 9. März 1983 - 3 StR 6/83).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Auch der Transport in den Freihafen Hamburg stellt daher eine Einfuhr dar (ebenso für die Einfuhr von Betäubungsmitteln in das mit dem Bundesgebiet übereinstimmende Gebiet des Geltungsbereichs des Betäubungsmittelgesetzes ausdrücklich; BGHSt 31, 252; BGH, in StV 1983, 242).

    Vollendet ist die unerlaubte Einfuhr mit Überschreiten der Grenze des Bundesgebietes (vgl. BGH, in StV 1983, 242).

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

    Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Das haben der 5. Strafsenat (BGHSt 31, 252) für das Verbringen mit einem Schiff in den Freihafen Hamburg und der 3. Strafsenat (BGH StV 1983, 242 = JR 1984, 81/82 m. zust. Anm. Hübner) für die Beförderung einer Sendung auf dem Postweg entschieden.
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