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   BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86   

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https://dejure.org/1986,1804
BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86 (https://dejure.org/1986,1804)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1986 - 1 StR 182/86 (https://dejure.org/1986,1804)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 (https://dejure.org/1986,1804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf Grund der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln - Delikt im Zustand eines aktuellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 198
  • JR 1987, 206
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).

    Insoweit ist der Sachverhalt nicht vergleichbar mit einem Fall, in dem eine starke Abhängigkeit von Heroin das Bild der Tat prägte (vgl. BGH, Urt. vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84).

  • BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76

    Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).

    Demgemäß enthält das angefochtene Urteil nichts, was dafür spräche, daß der Angeklagte unter dem Einfluß erheblicher Entzugswirkungen "mit dem Ziel ihrer unmittelbaren und umgehenden Beseitigung" handelte (vgl. BGH, Urt. vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76).

  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85

    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch durch Revisionsgericht - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 505/84

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung einer erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht den Erfahrungen zu den Auswirkungen des Konsums von Haschisch: Dieses Betäubungsmittel kann zwar eine deutliche psychische Abhängigkeit hervorrufen, führt jedoch im allgemeinen nicht zu körperlicher Abhängigkeit mit typischen Abstinenzsymptomen (Huber, Psychiatrie 3. Aufl. S. 331; BGHSt 33, 8, 12 [BGH 18.07.1984 - 3 StR 183/84]/13).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne einer erheblichen Verminderung der

    Auszug aus BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - NSTZ 1989, 113; Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 StR 807/80 - NJW 1981, 1221; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206 m.w.N.).

    Auch wenn ein solches Verhalten für sich noch nicht stets den sicheren Rückschluss auf die Steuerungsfähigkeit zulässt, erweist es sich doch im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Tat bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 82/90 - BGHR StGB § 20 BtM-Auswirkungen 1; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - NJW 1989, 2336 ; Urteil vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 - StV 1991, 155; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rn. 17; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 20 Rn. 17).

    Auch dies streitet für die Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989, a.a.O.; Urteil vom 27. Mai 1986, a.a.O.).

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigen kann hier Anhaltspunkte geben: Diese Folge ist nur ausnahmsweise gegeben, wenn z.B. die Drogensucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM - Auswirkungen 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    b) Den Urteilsgründen ist ebenso wenig zu entnehmen, ob der Angeklagte den schweren Raub im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (vgl. BGH JR 1987, 206 m. zust. Anm. Blau; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12) oder ob eine Entzugssymptomatik oder eine Angst vor Entzugserscheinungen vorlag.
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Diese Folge ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; NStZ 1989, 17; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 8).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (vgl. BGH JR 1987, 206 m. zust. Anm. Blau sowie BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12).
  • KG, 26.08.1998 - 1 Ss 206/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlende Feststellungen zur Einschränkung der

    Zwar ist mit der Feststellung der Abhängigkeit des Angeklagten von Betäubungsmitteln für sich keine gleichsam automatische Anwendung des 21 StGB verbunden (BGH StV 1994, 303, 304; BGH - 1. StS - StV 1988, 198 ).

    Jedoch ist für den Fall, daß die Prüfung eine Drogenabhängigkeit des Angeklagten ergibt, stets (zumindest) zu untersuchen, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen (BGH - 4. StS - StV 1988, 198 ; BGH StV 1981, 177, 178).

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8).
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben; z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat, bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wurde (vgl. BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2 mit Nachweisen).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 580/88; BGH JR 1987, 206 mit Anmerkung Blau; NJW 1981, 1221; BGHR StGB § 21 BtMG-Auswirkungen 2 und 4).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 335/96

    Annahme von Bewertungseinheit - Anzahl der Beschaffungsfahrten - Menge an

  • BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

  • LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19

    Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 D 19.92

    Zueignung von Nachnahmebeträgen und Zahlkartengebühren als schweres

  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91

    Auswirkung einer schweren Gehirnerschütterung und Haschischkonsum auf die

  • BGH, 06.02.1990 - 1 StR 709/89

    Vorliegen gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe - Gesamtwürdigung des

  • BGH, 16.11.1989 - 1 StR 644/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit, Strafzumessung

  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in

  • BGH, 13.12.1988 - 1 StR 729/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Minder schwerer Fall,

  • OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 1 Ss 404/92
  • BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum

  • OLG Köln, 24.10.2006 - 83 Ss 76/06
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