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OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 10 U 33/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 262
- JR 1989, 336
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 10 U 33/88
Aus diesem Grunde greifen auch die vom BGH in BGHZ 81, 385 f. angestellten Erwägungen für den Fall der Veräußerung der beschädigten Sache nicht durch (…vgl. BGH aaO., insbesondere S. 388, 391, 392).
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auf die Berechnung des auf vertraglicher Grundlage beruhenden Nichterfüllungsschadens hat es grundsätzlich keinen Einfluß, wenn der Gläubiger die Sache nachfolgend veräußert (vgl. BGHZ 99, 81, 84 ff. zu § 635 BGB a.F.; BGH, Beschluß vom 10. Juni 1998 - V ZR 324/97, NJW 1998, 2905 = WM 1998, 1783 zu § 463 BGB a.F.; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 252, 253 zu § 326 Abs. 1 BGB a.F.). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Für den Richter, der gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stets zu berücksichtigen hat (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f.; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; BGH NStZ 1990, 232, 233 und 491, 492), bedeutet dies, daß eine Blutalkoholkonzentration von 2 Promille und mehr einen Umstand darstellt, der aufgrund eines gesicherten - statistischen - Erfahrungssatzes (…Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 5) den Schluß auf eine erhebliche Verminderung des Steuerungsvermögens ermöglicht (so auch BGHSt 35, 308 312; dazu Blau BA 1989, 1; BGH JR 1989, 336 m. Anm. Blau; BGHSt 36, 286, 288 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; dazu Blau JR 1990, 294;… aus psychiatrischer Sicht ebenso Witter, Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht, 1987, S. 1, 21; ders. MSchKrim 1988, 410, 411). - LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach festem …
Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 326 I BGB a.F. wegen der Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen steht dem Kläger unabhängig von der Frage, ob ein Anspruch auf Ersatz des diesbezüglichen Nichterfüllungsschadens von dem Verkauf des Mietobjektes vor Durchführung von Arbeiten berührt würde (verneinend: OLG Düsseldorf, MDR 1989, 262; LG Kiel, WuM 1998, 215) nicht zu. - OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95
Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen …
Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch, und zwar auch insoweit, als er auf eine Geldentschädigung für die etwaige Vermögenseinbuße nach § 251 BGB gerichtet ist (vgl. BGHZ 81, 385/392; OLG Düsseldorf MDR 1989, 262/263), besteht vor allem deshalb nicht, weil der Prozeßvergleich vom 23. März 1993 von den Beklagten erfüllt worden ist und damit gemäß Ziffer III des Prozeßvergleichs der Verzicht des Klägers auf Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen wirksam ist.