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   BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91   

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https://dejure.org/1991,1590
BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91 (https://dejure.org/1991,1590)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1991 - 1 StR 339/91 (https://dejure.org/1991,1590)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1991 - 1 StR 339/91 (https://dejure.org/1991,1590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 221 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 13 StGB
    Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Aussetzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis - Sorgfaltspflichtverletzung auf Grund der Einnahme von Schlaftabletten - Räumliches Sichentfernen als Verlassen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verlassen in hilfloser Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 221 Abs. 1
    Begriff des Verlassens in hilfloser Lage

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 78
  • NJW 1992, 581
  • MDR 1992, 284
  • NStZ 1992, 128
  • NStZ 1992, 231 (Ls.)
  • StV 1992, 318
  • JR 1992, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65

    Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    Der Bundesgerichtshof hat die strittige Frage noch nicht entschieden; in der einzigen Entscheidung dazu (BGHSt 21, 44, 47), in der die Frage jedoch offen gelassen wird, lag allerdings eine örtliche Trennung vor; die Verpflichtete hatte sich zunächst berechtigt entfernt, war aber nicht zurückgekehrt.

    § 221 Abs. 1 2. Alternative StGB ist bei Festhalten an einer örtlichen oder zumindest räumlichen Trennung kein - echtes - Unterlassungsdelikt, sondern ein Begehungsdelikt (so zutreffend Horn aaO; vgl. auch Dreher aaO S. 580; Hirsch aaO S. 381; offengelassen in BGHSt 21, 44, 47); der Täter, der sich entfernt, erfüllt den Tatbestand durch Tun.

  • RG, 30.10.1925 - I 478/25

    1. Ist die Mutter, die aus dem brennenden Hause sich nur mit einem ihrer vier

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • RG, 20.03.1906 - 875/05

    Setzt das "Verlassen in hilfloser Lage" im Sinne des § 221 St.G.B.'s eine für

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • RG, 21.02.1884 - 249/84

    Ist der Thatbestand des §. 221 St.G.B.'s durch die Feststellung zu begründen, daß

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • RG, 12.06.1883 - 1196/83

    Beschränkt sich der Begriff des "Verlassens in hilfloser Lage" in §. 221

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Das Verlassen des Opfers ist - anders als nach der früheren Gesetzeslage (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. September 1991 - 1 StR 339/91, BGHSt 38, 78 ff.) - nur noch ein faktischer Anwendungsfall, aber kein gesetzlicher Unterfall des Im-Stich-Lassens.
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
  • BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95

    Ausland - Vernehmung - Verwertbarkeit - Verfahrensvorschriften

    Nach der Rechtsprechung kann es in der Regel nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter einer Aussage schon um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH bei Holtz MDR 1983, 281; BGH JR 1992, 246 mit Anm. Dahs); so liegt es auch hier, zumal es um die Vereidigung der einzigen zur Verfügung stehenden Tatzeugin geht.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
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