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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92   

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https://dejure.org/1993,499
VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.06.1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeit gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 33a Strafprozessordnung (StPO); Einfachgesetzliche Ausprägungen und mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeit gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 33a Strafprozessordnung (StPO); Einfachgesetzliche Ausprägungen und mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 62; GG Art. 103 Abs. 1; VerfGHG § 49 Abs. 1 und 2 Satz 1; StPO § 147

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 441 (Ls.)
  • JR 1993, 519
  • JR 1994, 436
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und damit für eine Ausübung der Rechtspflege nach Maßgabe von Artikel 62 VvB ist aber das rechtliche Gehör konstituierend und grundsätzlich unabdingbar - vom Bundesverfassungsgericht als "das prozessuale Urrecht des Menschen " bezeichnet (vgl. BVerfGE 55, 1 )-.

    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (NJW 1993, S. 515) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).

    Dort wird Art. 103 Abs. 1 GG u.a. als ein "prozessuales Urrecht" bezeichnet, auch als "objektiv-rechtliches Verfassungsprinzip" (so jeweils BVerfGE 55, 1, 6 und E 70, 180, 188), doch geht es jeweils um die Auslegung des Art. 103 Abs. 1 GG bzw. seine Auswirkungen auf das einfache Gesetzesrecht.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Gewiß ist der Zusammenhang zwischen der Qualität gerichtlichen Rechtsschutzes, insbesondere "der aktiven Teilnahme des Bürgers an den ihm zukommenden Rechtsschutz", und dem Grundsatz, "daß über die Rechte des einzelnen nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf" (BVerfGE 38, 105, 114), offensichtlich (s. etwa auch Badura, JZ 1964, 337, 342).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß schon im Vorspruch sowie nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (vgl. Pfennig in Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 2. Aufl., 1987, Rdnr. 1 zum Vorspruch; zur Herleitung des Rechtsstaatsprinzips auf der Ebene des Grundgesetzes vgl. BVerfGE 2, 380 ; 52, 131 ), ist kein mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar rügefähiges individuelles Recht (ebenso die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum in der Verfassung des Freistaates Bayern enthaltenen Rechtsstaatsprinzips, vgl. z.B. Entscheidung vom 23. November 1980, BayVerfGH 43, 170 ), sondern entfaltet Rechtsansprüche des einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen subjektiven Rechten.

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 275 ); 18, 339 ; 19, 32 ; 55, 95 .

    Dabei ist dieses Recht als solches von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die verschiedenen Verfahrensordnungen unabhängig, gilt also auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ), während seine nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen ist (BVerfGE 9, 89 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (NJW 1993, S. 515) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).

    Dabei ist dieses Recht als solches von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die verschiedenen Verfahrensordnungen unabhängig, gilt also auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ), während seine nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen ist (BVerfGE 9, 89 ).

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Die genannte Bestimmung trifft - wie der Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (vgl. z.B. den Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 -, Umdruck S. 5 f.) - eine dem Art. 3 Abs. 1 GG vergleichbare Aussage, wobei hier dahinstehen kann, ob beide Grundrechte gänzlich identisch sind.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Der Menschenwürdeschutz ist konstituierendes Element moderner deutscher Staatlichkeit (s. dazu Häberle, in : Isensee/Kirchhof, Hrsg., Handbuch des Staatsrechts, Bd. 1, 1987, 6 29 Rdn. 57), Einzelgrundrechte tragen zu ihrer Ausgestaltung bei (s. zur herausragenden Stellung des Menschenwürdeschutzes gegenüber allen anderen Grundrechten ferner etwa BVerfGE 45, 187, 227; Starck, JZ 1981, 457; Kunig, in: v. Münch/Kunig, aaO., Art. 1 Rdn. 4 bis 6).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Das rührt auch daher, daß der allgemeine Gleichheitssatz einerseits als Verbot willkürlicher Differenzierung, andererseits und darüber hinaus als ein Anspruch gegenüber allen staatlichen Gewalten auf an materieller Gerechtigkeit orientiertes Handeln verstanden wird (vgl. nur BVerfGE 42, 64, 73; s. auch BayVerfGH, NJW 1985, 1096).
  • BVerfG, 27.10.1988 - 1 BvR 1340/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe für das

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - Ws 186/76
    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Unter diesem Blickwinkel verstößt die Nichtinformation des Beschwerdeführers - sei es durch Überlassung von Kopien wesentlicher Teile der Akten , sei es durch Stellung eines Rechtsanwalts entsprechend § 140 Abs. 2 StPO oder § 364a StPO (vgl. Amelung u.a., Rehabilitierung und Kassation, 1991, S. 179 ff.), sei es durch Gewährung direkter Akteneinsicht im Hinblick darauf, daß es sich nicht um Ermittlungsakten aus einem aktuellen rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren, sondern um ein von DDR-Behörden geführtes, längst abgeschlossenes Verfahren handelt, so daß das Schutzgut der Unversehrtheit der Akten und Beweismittel (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1977, S. 1699 zur Akteneinsicht im Beisein eines Verteidigers) dadurch relativiert wird - gegen das verfassungsrechtliche Gebot des rechtlichen Gehörs aus Artikel 103 Abs. 1 GG und - für den Verfassungsgerichtshof maßgeblich - aus Artikel 62 VvB.
  • BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88

    Versagung von Beratungshilfe für das Asylverwaltungsverfahren

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 750/88
  • KG, 28.12.1992 - 4 Ws 217/92

    Erich Honecker

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

  • BVerfG, 11.06.1963 - 2 BvR 394/62

    Bestimmtheit der Verurteilungsgrundlage bei verfassungsrechtlich zweifelhafter

  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvR 1029/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbeachtung eines

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • VerfGH Bayern, 23.11.1990 - 116-VI-89
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    c) Der Berliner Verfassungsgerichtshof sieht sich durch Art. 31 GG nicht gehindert, die Anwendung von Bundesrecht durch die Landesgerichte am Maßstab der mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleichen Gewährleistungen der Landesverfassung zu überprüfen (BerlVerfGH, NJW 1993, S. 513 ; S. 515 ; 1994, S. 436 ; 1995, S. 1344 ff.; JR 1993, S. 519 ff.; 1994, S. 300; 1995, S. 497 ff.; DVBl 1994, S. 1189 ff.).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Dieses Grundrecht, das für eine Ausübung der Rechtspflege konstituierend und grundsätzlich unabdingbar ist (Beschluß vom 15. Juni 1993 - NJW 1994, 441 (L) = JR 1993, 519), wird von Art. 62 der Verfassung von Berlin in der bis zum 23. November 1995 gültig gewesenen Fassung (VvB aF), der bestimmt, daß die Rechtspflege des Landes Berlin im Geiste der Verfassung und des sozialen Verständnisses auszuüben ist, mitgewährleistet (Beschluß vom 15. Juni 1993, aaO), und zwar inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines namentlich durch Art; 62 VvB gewährleisteten Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. dazu Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 -) durch Landgericht und Kammergericht rügt.

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1876
BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91 (https://dejure.org/1992,1876)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91 (https://dejure.org/1992,1876)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - RReg. 2 St 245/91 (https://dejure.org/1992,1876)
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Wechselgeldfalle

Abgrenzung § 242 StGB - § 263 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung; Diebstahl; Betrug; Wechselgeldfalle

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2041
  • NStZ 1992, 387
  • JR 1992, 519
  • JR 1993, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91
    Der Tatbestand des Betrugs setzt u.a. voraus, dass der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflussten Willen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 18, 221, 223; BGH GA 1987, 307).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91
    Der Tatbestand des Betrugs setzt u.a. voraus, dass der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflussten Willen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 18, 221, 223; BGH GA 1987, 307).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Die freiwillige Übertragung von Mitgewahrsam ist jedoch noch keine Vermögensverfügung; sie bewirkt keinen unmittelbaren Vermögensschaden, sondern lediglich eine Gewahrsamslockerung, die darin zu sehen ist, dass sich der Berechtigte der alleinigen Sachherrschaft begeben hat und nicht mehr in demselben Maße auf sie einwirken kann wie zuvor (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - RReg. 2 St 245/91, JR 1992, 519 m. Am. Graul; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 119).
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