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   BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93   

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https://dejure.org/1993,1623
BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93 (https://dejure.org/1993,1623)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1993 - 1 StR 168/93 (https://dejure.org/1993,1623)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1993 - 1 StR 168/93 (https://dejure.org/1993,1623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 317 StGB
    Tatbestand der Störung des Fernmeldeverkehrs nach der Änderung des Postrechts; Merkmal "öffentlichen Zwecken dienenden Fernmeldeanlage"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die vorsätzliche Störung des Fernmeldeverkehrs - Beschädigung oder Stillegung eines privaten Telefonanschlusses - Beschädigung oder Stillegung gegen den Willen der Betreibergesellschaft und des Anschlussinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 317 Abs. 1
    Gewaltsame Stillegung privaten Telefons

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 288
  • NJW 1993, 2946
  • MDR 1993, 1223
  • NStZ 1994, 190 (Ls.)
  • NStZ 1994, 587 (Ls.)
  • StV 1993, 641 (Ls.)
  • JR 1994, 121
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 340/74

    Mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbundener Einzelanschluss einer

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93
    Der Senat kann dieser Entscheidung, die in bewußter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 370; in gleicher Weise schon RGSt 29, 244, 245; RG JW 1920, 1036; OLG Hamm JMBlNW 1966, 94) ohne Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG getroffen wurde, nicht beitreten.
  • RG, 10.12.1896 - 3777/96

    Wann ist der Betrieb einer Fernsprechanlage gefährdet? Ist die Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93
    Der Senat kann dieser Entscheidung, die in bewußter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 370; in gleicher Weise schon RGSt 29, 244, 245; RG JW 1920, 1036; OLG Hamm JMBlNW 1966, 94) ohne Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG getroffen wurde, nicht beitreten.
  • BayObLG, 30.10.1992 - 4St RR 122/92

    Inkrafttreten; Poststrukturgesetz; Änderung; Tatsächliche Verhältnisse;

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93
    Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht durch Beschluß vom 30. Oktober 1992 (NJW 1993, 1215) entschieden, infolge der Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seit dem Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes vom 1. Juli 1989 (BGBl. I, 1026) diene der mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbundene Einzelanschluß einer Privatperson nicht mehr öffentlichen Zwecken im Sinne des § 317 Abs. 1 StGB.
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Daher bedarf keiner weiteren Ausführungen, inwieweit ein mittelbares Dienen (vgl. zu § 317 StGB BGH, Urteil vom 10. August 1993 - 1 StR 168/93, BGHSt 39, 288, 290) oder rein repressiv eingesetzte Anlagen (ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97, NStZ 1997, 342, 343; dagegen Bachmann, ZIS 2014, 473, 476) zur Verwirklichung des § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichen können.
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof wiederholt das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Divergenz bejaht (vgl. BGHSt 15, 361; 23, 377, 378 ff.; 33, 394, 396; vgl. auch OLG Stuttgart Die Justiz 1977, 276), einen Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen jedoch für den Fall erwogen, daß die anderweitigen Rechtsänderungen es schlechterdings ausgeschlossen erscheinen lassen, die Rechtsfrage anders als nunmehr beabsichtigt zu entscheiden (BGHSt 33, 394, 396; vgl. auch Hannich aaO; Hanack aaO S. 168) bzw. die Änderung eine grundlegend neue Rechtslage geschaffen hat (BGHSt 23, 377, 378 f.; 39, 288, 289 = JR 1994, 121 m. abl.
  • OLG Hamburg, 01.10.2001 - 1 Ss 107/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gesundheitsgefährdung; Gesundheitsschädlicher

    Auch ein privater Telefonanschluss dient öffentlichen Zwecken im Sinne des § 317 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 288 (290)).
  • VG Lüneburg, 11.05.2005 - 5 A 196/03

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Widerruf

    Da er wusste, dass die Kassen bei der Bezahlung der Transportkosten seine Verordnung dahin verstehen würden, dass er die Erforderlichkeit eines Krankentransports konkret geprüft hatte und nur aus diesem Grund zahlen würden, beging er entsprechend der in BGHSt 39, 288, 290 veröffentlichten Entscheidung vorsätzlich einen Betrug, wenn er ohne Prüfung im Einzelfall Krankentransporte verordnete.
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