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   BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93   

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https://dejure.org/1994,4332
BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93 (https://dejure.org/1994,4332)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1994 - 4St RR 145/93 (https://dejure.org/1994,4332)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - 4St RR 145/93 (https://dejure.org/1994,4332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 960 (Ls.)
  • NStZ 1994, 287
  • JR 1994, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 11.04.1989 - 1 Ss 287/88
    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Wegen der entgegenstehenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 11.4.1989 (NStZ 1989, 367 ) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.12.1990 (RDV 1991, 268) wird die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.«.

    Durch Druck auf die Risikotaste hat der Spieler die Möglichkeit, bereits erspielte Gewinne zu vervielfachen oder sämtliche bis dahin erspielten Gewinne zu verlieren (vgl. Bay-ObLGSt 1990, 88; OLG Celle NStZ 1989, 367/368; Achenbach Jura 1991, 225).

    Die Verurteilung wegen "Verrats von Geschäftsgeheimnissen" nach § 17 Abs. 2 UWG ist, entgegen der Meinung der Verteidigung, nicht zu beanstanden (BayObLGSt 1990, 88/91/94; OLG Celle NStZ 1989, 367 ; OLG Hamm RDV 1991, 268).

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11.4.1989 - 1 Ss 287/88 (NStZ 1989, 367 ) gehindert, zu dem der Senat oben ausführlich Stellung genommen hat.

  • BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.August 1990 (RReg. 4 St 250/89) läßt eine Dateneingabe durch das Drücken der Stop- oder Risiko-Taste erkennen, als unrichtig oder unvollständig können diese Daten aber nicht bezeichnet werden, als "unbefugtes Einwirken" wird der Ablauf ebensowenig beeinflußt, lediglich die unbefugte Verwendung von Daten erscheint gegeben, die jedoch nicht unmittelbar auf den Ablauf einwirken, sondern lediglich Grundlage für das folgende menschliche Handeln sind.

    Die Verurteilung wegen "Verrats von Geschäftsgeheimnissen" nach § 17 Abs. 2 UWG ist, entgegen der Meinung der Verteidigung, nicht zu beanstanden (BayObLGSt 1990, 88/91/94; OLG Celle NStZ 1989, 367 ; OLG Hamm RDV 1991, 268).

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 28.8.1990 (BayObLGSt 1990, 88 ff. = NJW 1991, 438 = …

  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Der Bundesgerichtshof hingegen ist, unter Hinweis auf verschiedene Stimmen im Schrifttum, der Auffassung, der Anwendungsbereich der Tatbestandsalternative "unbefugte Verwendung von Daten" werde durch ihre Struktur- und Wertgleichheit mit § 263 StGB und die zu dieser Frage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung in ausreichender, vorhersehbarer Weise begrenzt (BGHSt 38, 120/122).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Die Prüfung, ob eine strafrechtliche Bewehrung unter diesem Gesichtspunkt verfassungsmäßig ist, hat sich nicht an einem engen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszurichten; vielmehr ist dem Gesetzgeber insoweit ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung eingeräumt (BVerfGE 80, 182 = NStZ 1989, 478 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.12.1990 - 2 Ss 765/89

    Computerbetrug; Planmäßiges Leerspielen von Spielautomaten; Verrat von

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Der beabsichtigten Entscheidung des Senats steht ferner der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.12.1990 - 2 Ss 765/89 (RDV 1991, 268) entgegen.
  • RG, 22.11.1935 - II 128/35

    1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Ein nach außen hin erkennbarer Geheimhaltungswille ist auch dort anzunehmen, wo es sich um Geschäftsvorgänge handelt, deren Nichtoffenbarung üblich ist, oder bei denen es sich von selbst versteht, daß für den Geschäftsinhaber die Geheimhaltung gewerbliche Bedeutung hat (RGZ 149, 329/333).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Es ist wegen der Allgemeinheit und Abstraktheit von Strafnormen unvermeidlich, daß in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein konkretes Verhalten noch unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 75, 329 = NJW 1987, 3175 m. zahlr.Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87

    Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Insoweit können die Feststellungen aber jedenfalls durch gerichts- und allgemeinkundige Tatsachen ergänzt werden (BayObLGSt 1987, 171/173; KK- StPO /Pikart 3.Aufl. § 337 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41.Aufl. § 337 Rn. 25).
  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94

    Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sache daher mit Beschluß vom 10. Februar 1994 (JR 1994, 289 ff.) gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:.
  • LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04

    Strafbarkeit der Beschaffung entgeltlicher Leistungen im Internet unter

    Nach einer Auffassung reicht jede Nutzung (gespeicherter) Daten aus (so etwa BayObLG JR 1994, 289, 290 f; offen gelassen von BGHSt 40, 331, 334).
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