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   OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92 - 53/92 I   

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https://dejure.org/1992,7154
OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92 - 53/92 I (https://dejure.org/1992,7154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.1992 - 5 Ss 161/92 - 53/92 I (https://dejure.org/1992,7154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 1992 - 5 Ss 161/92 - 53/92 I (https://dejure.org/1992,7154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JR 1994, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1987 - 5 Ss 411/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92
    Gerade das bisherige Verhalten des Angekl. bietet aber eine mit zweifelsfreien Feststellungen zu belegende Beurteilungsgrundlage für die Zukunftserwartung (vgl. Senatsurteil vom 21.12.1987 - 5 Ss 411/87 - 298/87 I).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92
    Eine ausdrückliche Erörterung der Frage des § 56 Abs. 3 StGB ist demzufolge dann unerläßlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BGH, NStZ 1989, 527 m.w.N.).
  • KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16

    Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Strafaussetzung: Nachprüfung

    Er hat darzulegen, dass er bei der Entscheidung über die Strafaussetzung die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen und dabei alle wesentlichen - Rückschlüsse auf die künftige Straffreiheit des Angeklagten ohne eine Einwirkung des Strafvollzuges zulassenden - Umstände des Falles einbezogen hat (vgl. BayObLG, Urteil vom 25. Mai 2000 - 5 St RR 100/00 - juris Rdn. 7; OLG Düsseldorf JR 1994, 39, 40; NStZ 1988, 325, 326; KG StV 1999, 605; Urteile vom 13. April 2016 - [4] 161 Ss 31/16 [41/16] - und 13. Dezember 2006 - [5] 1 Ss 305/06 [49/06] - [juris]).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
    Eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage ist nur dann nicht erforderlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht nahelegt, da von vornherein auszuschließen ist, daß eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (vgl. Senatsbeschluß vom 11. August 1992, JR 1994, 39 ; BGHR StGB § 56 Abs. 3 , Verteidigung, 9, 15).
  • BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00

    Zur strafklageverbrauchenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen

    Eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage ist zwar dann nicht erforderlich, wenn Grundlage der Vorverurteilungen ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht nahelegt, da von vornherein auszuschließen ist, daß eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3, Verteidigung, 9, 15; BayObLG vom 21.2.1997 - 1St RR 12/97 und vom 1.8.1997 - 1St RR 96/97; OLG Düsseldorf JR 1994, 39/40).
  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

    Zwar kann in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Frage verzichtet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Versagung der Strafaussetzung unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB nicht gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 4 und Nr. 5]; OLG Düsseldorf JR 1994, 39 [40]).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1998 - 5 Ss 414/97
    Die Entscheidung des Tatrichters, ob das der Fall ist, hat das Revisionsgericht "bis an die Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1995, 1038 ; Senat JR 1994, 39 m. Anm. Terhorst; Tröndle, StGB , 48. Aufl. (1997), § 56 Rdnr. 91 m.w.N.).
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