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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93   

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OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93 (https://dejure.org/1993,2930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.1993 - 1 Ss 58/93 (https://dejure.org/1993,2930)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 1 Ss 58/93 (https://dejure.org/1993,2930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesundheit; Menschenwürde; Beschuldigter; Beweiswert; Blutprobe; Blut; Blutentnahme; Verwertbarkeit ; Strafverfolgungsorgane; Angeklagter; Ärzte; Schweigepflicht ; Zeugnisverweigerungsrecht; Operationsvorbereitung; Bestimmung der BAK

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 810
  • MDR 1994, 810
  • MDR 1994, 83
  • JR 1994, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Es ist dabei dem Oberlandesgericht Celle (NStZ 1989, 385 ) gefolgt, das in einem dem vorliegenden ähnlichen Sachverhalt ein aus § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO herzuleitendes Verwertungsverbot verneint hat (so auch Kleinknecht/Meyer, a.a.O. § 81a Rdn. 33; Ranft a.a.O.).

    Die dagegen geäußerte Kritik (Wohlers NStZ 1990, 245 ; Mayer JZ 1989, 908 ) vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Köln, 17.12.1985 - 1 Ss 318/85

    Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt - Blutentnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    In Rechtsprechung und Lehre wird die Berücksichtigung solcher hypothetischer Ermittlungsverläufe bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit von Beweisergebnissen für zulässig gehalten (BGHSt 32, 68 [70, 71]; Rogall NStZ 1988, 385 m.w.N.; Wolter NStZ 1984, 276 [277]; Roxin NStZ 1989, 376 [379]; Ranft a.a.O.).
  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93
    Nur eine bewußt die Regelung des § 81a StPO verletzende Einwirkung der Strafverfolgungsorgane würde aber eine Verwertbarkeit der Blutprobe in Frage stellen können (BGHSt 24, 125 [131]).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99
    Denn nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre es gar nicht zulässig gewesen, dem Angekl. eine weitere Blutentnahme gem. § 81 a StPO zuzumuten, obwohl bereits eine geeignete Blutprobe zur Verfügung stand (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810 m. w. Nachw.).

    Die Berücksichtigung hypothetischer Ermittlungsverläufe bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit von Beweisergebnissen ist zulässig (vgl. BGHSt 32, 68 [70 f.] = NJW 1984, 2727; OLG Zweibrücken, NJW 1994, 810).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93   

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https://dejure.org/1993,4655
OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93 (https://dejure.org/1993,4655)
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§ 222 StGB, einverständliche Fremdgefährdung

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnung; Pflichtgemäßes Verhalten; Unterbringung; Beifahrersitz; Ordnungsgemäß gesichert; Zweifel an der Ursächlichkeit; Fremde Eigengefährdung; Selbsttötung; Tod; Todeserfolg; Einwilligung; Teilnahme; Beihile zur Selbsttötung; Straftatbestand ; Fremdgefährdung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 222

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 745
  • NZV 1994, 35
  • JR 1994, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93
    Der Angekl. hat sich auch nicht straflos an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Verunglückten beteiligt, weshalb die Entscheidungen des BGH (BGHSt 32, 262; BGH NStZ 1985, 25) hier nicht einschlägig sind.
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93
    Der Angekl. hat sich auch nicht straflos an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Verunglückten beteiligt, weshalb die Entscheidungen des BGH (BGHSt 32, 262; BGH NStZ 1985, 25) hier nicht einschlägig sind.
  • OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02

    Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer,

    Damit war der Taterfolg nicht das Ergebnis einer eigenen sondern einer Fremdgefährdung durch den Angeklagten (vgl. OLG Zweibrücken JR 1994, 518, 519; Dölling, Anm. zu OLG Zweibrücken, a.a.O., 520; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 81 a).
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