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   KG, 07.07.1994 - 5 Ws 213/94   

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https://dejure.org/1994,7142
KG, 07.07.1994 - 5 Ws 213/94 (https://dejure.org/1994,7142)
KG, Entscheidung vom 07.07.1994 - 5 Ws 213/94 (https://dejure.org/1994,7142)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 5 Ws 213/94 (https://dejure.org/1994,7142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JR 1995, 174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus KG, 07.07.1994 - 5 Ws 213/94
    Dem Arzt war völlig unklar, daß die Fortführung der zahnärztlichen Behandlung in Israel gegen die als selbstverständlich vorausgesetzte (vgl. BVerfGE 49, 280, 284) staatsbürgerliche Pflicht des Zeugen, vor Gericht zu erscheinen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., vor § 48 Rdn. 5 mit Nachw.), abzuwägen war (vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 51 StPO Rdn. 12).
  • OLG Koblenz, 13.01.1988 - 1 Ws 709/87

    Vorzeitiges Weggehen eines Sachverständigen vor der endgültigen Entlassung als

    Auszug aus KG, 07.07.1994 - 5 Ws 213/94
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf aa0; OLG Koblenz MDR 1988, 1074), daß die Festsetzung des Ordnungsgeldes und die Kostentragungspflicht eine Einheit bilden, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15

    Verfahren über die Folgen des Ausbleibens eines Zeugen vor Gericht

    Denn der Angeklagte, der gemäß § 465 Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, muss von den Kosten verschont bleiben, die er nicht veranlasst hat (OLG Köln MDR 1991, 275; KG Berlin JR 1995, 174; SK-Rogall, § 51 Rdnr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95

    Ein einfaches Nein mit Folgen

    Der Senat erachtet es nach alledem für angemessen, daß unter den gegebenen besonderen Umständen des vorliegenden Falles in entsprechender Anwendung der Bestimmung des § 153 StPO von der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ausnahmsweise abgesehen wird (vgl. hierzu im Falle von Ordnungsmitteln nach § 51 StPO - Ungehorsam eines Zeugen - OLG Hamm VRS 41, 283; OLG Koblenz MDR 1979, 424 = VRS 56, 463; NStZ 1988, 192 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1990, 58; VRS 84, 227 ; KG JR 1995, 174 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 51 Rdnr. 17).
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